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In der Buchung wird die Verpflegung ja angezeigt und sollte somit Vertragsbestandteil werden. Zumal LH ja die Verpflegung auch explizit beschreibt:
https://www.lufthansa.com/de/de/menues-auf-kurz-und-mittelstreckenfluegen
Klar, es wird niemand klagen aber professionell geht anders.
https://www.lufthansa.com/de/de/menues-auf-kurz-und-mittelstreckenfluegen
Klar, es wird niemand klagen aber professionell geht anders.