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Entscheiden tut die KEF, der Versuch u.a. von MP Koch dies zu ändern, wurde zurecht vom BVerfG kassiert, daher ja ist der Politik zum Glück entzogen, wäre er Steuerfinanzierung, könnte er bei jedem Haushalt erpresst werden.
Nein, die Politik entscheidet über die Höhe der Rundfunkgebühren. FAQ: So funktioniert das KEF-Verfahren
Es wäre ja auch noch schöner, wenn eine neben dem Gesetz stehende Institution über die Höhe von Steuern, Beiträgen und Abgaben entscheiden dürfte. (Die Unterscheidung zwischen diesen drei Begriffen ist allein finanzverfassungsrechtlicher Natur (Art. 104a GG) und für den zahlenden Bürger vollkommen belanglos)
Bei solchen Zwangszahlungen gilt nach dem Grundgesetz der sogenannte "Gesetzesvorbehalt". Nur der demokratisch legitimierte Gesetzgeber ist berechtigt, Bürgern Eigentum im Sinne des Art. 14 GG, zu dem auch schnödes Geld gehört, zu entziehen.
Man muß dabei auch berücksichtigen, daß Menschen, die sich weigern, die GEZ zu zahlen, ins Gefängnis gesteckt werden.
Wir haben zwar nicht die bürgerlichen Freiheiten wie in den USA (und auch nicht so eine phantastische Pluralität von Medien inkl. hervorragender Zeitungen, die auf eine staatsferne Tradition bis weit in das 19 Jh. zurückblicken können) aber zurück in der DDR oder gar im 3. Reich, wo irgendeine Komission darüber entscheidet, was der Bürger zu zahlen hat, sind wir dann - zum Glück - doch noch nicht.