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Übrigens: Irrefühung von Kunden ist es auch, wenn der Metzger dir nach Bestellung von 200g Wurst sagt "darfst auc 233g" sein und du ja sagst - statt zu sagen "200g bestelt, 200g bezahlen" (Verkäufer:"ich Depp habe 233 aufgeschnitten und muss den Aufschnitt jetzt ggf. wegwerfen") fragt man den Kunden ob der den Fehler (oder Absicht!!) des Verkäufers nicht doch akzpetieren könnte. Falsche Denkweise
Ja, da hast Du es dem Metzger aber richtig gezeigt.