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Übrigens: Irrefühung von Kunden ist es auch, wenn der Metzger dir nach Bestellung von 200g Wurst sagt "darfst auc 233g" sein und du ja sagst - statt zu sagen "200g bestelt, 200g bezahlen" (Verkäufer:"ich Depp habe 233 aufgeschnitten und muss den Aufschnitt jetzt ggf. wegwerfen") fragt man den Kunden ob der den Fehler (oder Absicht!!) des Verkäufers nicht doch akzpetieren könnte. Falsche Denkweise![]()
Ja, da hast Du es dem Metzger aber richtig gezeigt.
