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rcs

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06.03.2009
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Nachdem Customer Relations ja wohl weiterhin keinerlei Befugnisse hat, irgendwelche Kompensationszahlungen zu leisten, ist ja auch zu erwarten, dass man hier keine freiwillige Zahlung(en) erhält... mit irgend etwas muss man ja versuchen, zu argumentieren - in der Hoffnung, dass es möglichst wenige Kunden nachverfolgen.

Dass die Airlines auch in Zeiten von Corona die Möglichkeit haben, die Flüge fristgerecht mehr als 14 Tage vor Abflug zu streichen, hatten wir ja an irgend einer Stelle bereits.
 

west-crushing

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03.08.2010
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#klagenhilft

Wie kann man nach über einem Jahr mit der Pandemie, immer noch mit Corona argumentieren?

So ist es. Hier im Forum verkehrt ja auch der eine oder andere Anwalt, der in solchen Fragen hilft. Im Falle der Mitinsassen könnte allerdings im Einzelfall problematisch sein, ob man in Deutschland klagen kann, was doch ggf. einfacher ist als in Belgien. Im Zweifel also lieber mal ein Ticket nehmen, das mit gestrichenen LH Segmenten aufwartet.
 
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Anonyma

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16.05.2011
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So ist es. Hier im Forum verkehrt ja auch der eine oder andere Anwalt, der in solchen Fragen hilft. Im Falle der Mitinsassen könnte allerdings im Einzelfall problematisch sein, ob man in Deutschland klagen kann, was doch ggf. einfacher ist als in Belgien. Im Zweifel also lieber mal ein Ticket nehmen, das mit gestrichenen LH Segmenten aufwartet.
Genau das ist das Problem. Es besteht kein Bezug zu DE, und in Belgien ist Klagen leider nicht so schnell und einfach wie in DE.

Und an Corona lag es in meinem letzten Fall wohl kaum. Der Flug fand sogar statt - als leerer Ferry-Flug, der Rückflug der Rotation ganz normal, genauso wie die Nachmittagsrotation in beiden Richtungen.

Hätten sie mir zumindest irgendwas angeboten (Fluggutschein o.ä.) wäre das für mich auch in Ordnung gewesen, aber offensichtlich dürfen sie das derzeit auch nicht. Die Mails waren einfach nur Abwimmelung mit allgemeinem Verweis auf die Pandemie.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
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Leider hilft das bei LX nicht.
Die in DE gefällten Urteile werden sind nicht anerkannt.
Und bisher hat sich noch kein Gericht gegen LX ausgesprochen.

Man sollte vielleicht etwas einschränkender sagen: Leider hilft das gegen LX jedenfalls nicht, wenn in der Schweiz geklagt werden muss.
 
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Xray

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13.04.2017
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LX hat mir alleine seit Beginn des Sommerflugs den Flug in 3 Fällen weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen (letztens besagte 3 Tage, auf einer Strecke mit immer schon wenig Alternativen).

Ich kann ja verstehen, dass Airlines derzeit nicht Wochen oder gar Monate im Voraus fest planen können. Nur spätestens die 14 Tage vor Abflug sollte man doch mal davon ausgehen können, dass Flüge stattfinden, zumindest in Fällen, wo es auch keine Verschärfungen der Reisebestimmungen gab, mit denen sich das vielleicht noch begründen ließe.

Und ich zweifele auch daran, ob sie nach über einem Jahr Corona das wirklich immer noch so als "höhere Gewalt" darstellen können....
Natürlich hat das alles nichts mit Corona zu tun. Es sind rein wirtschaftliche Überlegungen. Da hilft in der Tat nur klagen. Wenn die Airlines sich bei einer Streichung weniger als 14 Tage vor Abflug auf außergewöhnliche Umstände durch Corona einlassen wollen, dann sollen sie das für den individuellen Flug nachweisen. Wenn sich in den Tagen bis zum Flug nichts an den rechtlichen Rahmenbedingungen bzgl. des Infektionsgeschehens geändert hat und sie 14 Tage vor Abflug den Flug noch angeboten haben, dann wird ihnen das nicht gelingen. "Weil nur wenige mit wollten" ist kein außergewöhnlicher Umstand. Dass wegen Corona möglicherweise weniger Leute fliegen wollen, ist den Airlines seit bald 1,5 Jahren bekannt.

LX ist halt ein Spezialproblem, weil Schweiz....

Es würde mich nicht wundern, wenn Airlines die fälligen Kompensationen in den Gesamtkalkulation der Frage "Flug durchführen oder streichen" gleich mit einkalkulieren. Einschl. der Rate an Leuten, die es überhaupt einfordern. Da hilft nur, dass das bitte möglichst viele tun! Und manchmal wünsche ich mir auch einige Leute mehr mit tiefen Taschen und juristischem Stehvermögen wie im Bürki-Fall. Wenn man einen Beförderungsvertrag mit einer Airline hat und diese sich aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus entscheidet, dass sie einen kurzfristig sitzen lassen will, dann soll doch die Airline überlegen, wie sie einen termingerecht zum Ziel bringt. Also mit Anwalt und mit dem Termindruck entsprechender Frist eine Lösung verlangen und sonst halt selber eine suchen und in Rechnung stellen. Und wenn es halt keine gibt, dann ist halt der Privatjet die Lösung.....
 
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oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
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Die BAZL bzw CH interpretiert die EU261 anders und LX ist sich dessen bewusst und wimmelt deshalb einiges ab. Anscheinend ist sie damit so erfolgreich, dass die 14 Tage Regel von den Netzwerkplanern ignoriert wird.
 
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Biohazard

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29.10.2016
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Die BAZL bzw CH interpretiert die EU261 anders und LX ist sich dessen bewusst und wimmelt deshalb einiges ab.
Sollte (Achtung, Vermutung!) das nicht aber egal sein, solange der Flug außerhalb der CH aber innerhalb der EU abfliegt? Dann greift doch EU261 und man kann klagen.
 

spocky83

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21.12.2014
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Ja, natürlich. Dann könnte man z.B. auch am Abflugs- bzw. Ankunftsort klagen. Problematisch ist halt, dass das nicht immer so einfach und risikoarm ist wie z.B. in Deutschland oder Österreich. In Frankreich kann es z.B. durchaus vorkommen, dass man auf einem nicht ganz unerheblichen Teil der Verfahrenskosten sitzen bleibt.
 
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Anonyma

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16.05.2011
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Sollte (Achtung, Vermutung!) das nicht aber egal sein, solange der Flug außerhalb der CH aber innerhalb der EU abfliegt? Dann greift doch EU261 und man kann klagen.
Ja natürlich, bei einem Flug EU-ZRH-EU kannst Du im Abflug- oder Zielland klagen und ist die "Schweizer Auslegung" der EU-VO nicht relevant. Nur gibt es auch in der EU jede Menge Länder, die sich nicht gerade durch ein funktionierendes Gerichtssystem auszeichnen (u.a. Belgien, oder etliche der süd- und osteuropäischen Länder). Was vermutlich auch LX weiß.

Denn das, was die auf manchen Strecken liefern, ist langsam Touristencharter-Niveau. Erst bieten sie attraktive, aber unrealistische Flugpläne an, mit Kapazitäten, die teils deutlich über jenen von vor Corona lagen. Und dann warten sie mit den Streichungen und/oder Zeitenänderungen teilweise auch noch recht lange. So nach dem Motto, dem Touristen ist es nicht so wichtig, ob er morgens oder abends fliegt, und wenn sich doch mal jemand beschwert, kann man ihn ja mit Corona abwimmeln....
 
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franzose

Fremdbucher
10.07.2009
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Ich finde es langsam auch nur noch nervig.
Von Paris gibt es tagelang nicht einmal mehr eine Abendmaschine, also keine Chance, für einen Termin dorthin zu fliegen.
Flugstreichungen erlebe ich insbesondere bei LX als sehr kurzfristig, das wirft dann gerne mal die Reisepläne mangels Alternativen total durcheinander.

Nach Frankreich buche ich inzwischen nur noch Air France nach 5 Flugstreichungen durch LH Group und siehe da es funktioniert.
 

flyer09

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Lufthansa hat nochmal am Abend großflächig den Zeitraum vom 15.07. bis ca. 24.07. "bereinigt", u.a. FRA-FCO ging in dem Zeitraum von 4x daily auf 2-3x daily. Mein Rückflug FCO-FRA wurde natürlich auch mal wieder gecanxt...

Edit: Ich muss alles zurücknehmen, Lufthansa hat allerhand FCO-Flüge in dem Zeitraum von A320 auf A319 umgestellt. Und jetzt sind allerhand Umläufe (ja, sowohl Hin- wie auch Rückflug) durch das Downgrade ausgenullt :oops: :rolleyes: Wieso macht man sowas!?
 

funky100

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14.02.2021
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Frage: Weiss jemand ab wann die SWISS / LH Group den Winterflugplan 2021/22 fixiert resp ab wann mögliche Streichungen beginnen könnten?

Ja, ist mir bewusst, "Glaskugel", aber es gibt sicher eine Agenda, ab wann der Winteflugplan nochmals geprüft wird und nach Situation Anpassungen vorgenommen werden?

Ich habe Mitte Dez einen Flug ZRH-AKL in P und hoffe auf einen INVOL (ab HKG nach AKL mit CX).

Wisst ihr was passiert, falls CX eine Änderung vornimmt und wie sich dann die SWISS verhält? Direkt bei SWISS gebucht und deren Ticketstock.
 

rcs

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Für den Winterflugplan gilt weiterhin das Prinzip Hoffnung: Man spekuliert darauf, dass das Reisen bis dahin zu zahlreichen Zielen wieder möglich wird. Dementsprechend ist mit einer zeitnahen Bereinigung derzeit nicht zu rechnen.

Mit dem ersten "Schwung" der Bereinigung würde ich Ende August / Anfang September rechnen.

Bei einer Flugstreichung seitens CX ist nach den Invol-Regeln vorgesehen: Erstattung oder alternativ Umbuchung in der ursprünglich bezahlten Buchungsklasse.
 
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JD200384

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07.11.2017
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Und nochmal ist die Glaskugel gefragt. Nachdem ich heute Buchungsänderung Nummer 6 erhielt (5 davon nur geringfügige Abweichungen von bis zu 30 Minuten):
Wie sicher kann man sich mit DUS-FRA-MEX-CUN am 26.7. sein?
Letztes Jahr kam die Streichung von 21 Tage vorher (betraf nur das Leg MEX-CUN von AM, aber ich hatte wenig Interesse an einer Nacht in MEX).
DUS-FRA halte ich für unproblematisch, aber die anderen?!
 

danix

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16.03.2010
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Und nochmal ist die Glaskugel gefragt. Nachdem ich heute Buchungsänderung Nummer 6 erhielt (5 davon nur geringfügige Abweichungen von bis zu 30 Minuten):
Wie sicher kann man sich mit DUS-FRA-MEX-CUN am 26.7. sein?
Letztes Jahr kam die Streichung von 21 Tage vorher (betraf nur das Leg MEX-CUN von AM, aber ich hatte wenig Interesse an einer Nacht in MEX).
DUS-FRA halte ich für unproblematisch, aber die anderen?!
Die Nacht in MEX könntest Du direkt am Flughafen verbringen, das Hilton Airport ist im LH Ankunftsterminal. Flüge MEX-CUN waren nicht so schlecht ausgelastet, als ich die Strecke flog. Aber die Glaskugel ist ziemlich trüb. Es braucht wegen Terminalwechsels übrigens einiges an Zeit, von LH direkt auf AM umzusteigen.
 

Fensterplatz

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24.07.2015
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245
Und nochmal ist die Glaskugel gefragt. Nachdem ich heute Buchungsänderung Nummer 6 erhielt (5 davon nur geringfügige Abweichungen von bis zu 30 Minuten):
Wie sicher kann man sich mit DUS-FRA-MEX-CUN am 26.7. sein?
Letztes Jahr kam die Streichung von 21 Tage vorher (betraf nur das Leg MEX-CUN von AM, aber ich hatte wenig Interesse an einer Nacht in MEX).
DUS-FRA halte ich für unproblematisch, aber die anderen?!
Im Falle einer Flugstreichung würde sich für den 26.7. eine INVOL-Umbuchung auf DUS-(FRA-)ZRH-CUN (WK) anbieten.
 

rcs

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06.03.2009
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Soeben wurden die Langstrecken für September und Oktober bei der Lufthansa weiter zurechtgestutzt...
 

JD200384

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07.11.2017
335
396
Die Nacht in MEX könntest Du direkt am Flughafen verbringen, das Hilton Airport ist im LH Ankunftsterminal. Flüge MEX-CUN waren nicht so schlecht ausgelastet, als ich die Strecke flog. Aber die Glaskugel ist ziemlich trüb. Es braucht wegen Terminalwechsels übrigens einiges an Zeit, von LH direkt auf AM umzusteigen.
@danix :Wann bist du denn geflogen?Wie war die Einreise? Wir haben 2:55 von Ankunft zu Abflug (Koffer abholen etc.), Retour ebenfalls. Optimistisch stimmt mich, dass LH FRA-MEX ab 01.06. von 5/7 auf 7/7 aufgestockt hat.
Im Falle einer Flugstreichung würde sich für den 26.7. eine INVOL-Umbuchung auf DUS-(FRA-)ZRH-CUN (WK) anbieten.
@Fensterplatz : Hehe. Also, ursprünglich ging der ganze Spaß über YYZ. LH wollte mir die Sache mit WK bei der INVOL seinerzeit auch anbieten. Ich konnte sie dann letztlich durch Argumente von RCS überzeugen, via MEX umzubuchen. Vorteil ist, dass ich nicht auch noch die Bestimmungen eines Transitlandes beachten muss und (Achtung, Vorurteil) WK erscheint mir wie DE. Viele Pauschalurlauber und hohe Auslastung. Beides gilt es zu vermeiden ;)
 

Travel_Lurch

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15.09.2009
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LX macht ja viele Ankündigungen, aber fliegt dann doch nicht. Konkret NUE-ZRH. Wurde seit Frühjahr monatsweise angekündigt, aber leider nicht geflogen.
Ab 2.8 sind Flüge buchbar. Zeigt eine Glaskugel schon an, ob diese auch geflogen werden?
 

rcs

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06.03.2009
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LX macht ja viele Ankündigungen, aber fliegt dann doch nicht. Konkret NUE-ZRH. Wurde seit Frühjahr monatsweise angekündigt, aber leider nicht geflogen.
Ab 2.8 sind Flüge buchbar. Zeigt eine Glaskugel schon an, ob diese auch geflogen werden?
Irgendwie muss ich die große Ankündigung verpasst haben, dass man NUE-ZRH definitiv wieder anfliegen würde. Oder meinst Du mit "Ankündigung" nur, dass man den Flug weiterhin im Flugplan hat und diesen noch nicht für die nächsten Monate annulliert hat?

Ob die Passagierzahlen ausreichen, dass der Flug in der ersten August-Woche stattfindet, wird man denke ich Ende kommender Woche sehen. Wenn man den Flug vor Ablauf der 14 Tage vor dem Abflugtag nicht gestrichen hat, erhöht sich die Ausführwahrscheinlichkeit auf jeden Fall spürbar.
 
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Travel_Lurch

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15.09.2009
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Irgendwie muss ich die große Ankündigung verpasst haben, dass man NUE-ZRH definitiv wieder anfliegen würde. Oder meinst Du mit "Ankündigung" nur, dass man den Flug weiterhin im Flugplan hat und diesen noch nicht für die nächsten Monate annulliert hat?

Ob die Passagierzahlen ausreichen, dass der Flug in der ersten August-Woche stattfindet, wird man denke ich Ende kommender Woche sehen. Wenn man den Flug vor Ablauf der 14 Tage vor dem Abflugtag nicht gestrichen hat, erhöht sich die Ausführwahrscheinlichkeit auf jeden Fall spürbar.
Yup…. schlecht ausgedrückt. Ankündigung = buchbar auf LX+LH-Seiten.
 

Travel_Lurch

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15.09.2009
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Zusatzfragen:
Ist die LH/LX-Hotline immer noch so schräg drauf, dass ausgenullte Flüge als "voll" interpretiert werden und nicht als gestrichen? War in 2020 bei beiden leider Standard.
Umbuchungen in 2020 resultierten eher selten in eMails mit geänderten Flügen (darunter nicht sinnvolle wie Leg2 zeitlich vor Leg1). Normalfall war eher: selbst darum kümmern. Nachdem Swiss kein 2A/Zug buchen kann: wie kann man das Dilemma umgehen, dass man das Ticket bei SEN-Hotline ändern lassen muss um es von LX neu ausstellen zu lassen? Würde Buchung via LH-Webseite klappen?