Lufthansa Group reduziert pauschale Kompensation bei Downgrades von First nach Business

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flying_mom

Erfahrenes Mitglied
03.11.2014
2.242
624
HOQ/NUE/CGN
OK, da steht aber, dass auch die Tarifdifferenz möglich ist. Man müsste natürlich nur wissen, wie hoch die zum Buchungszeitpunkt war. In der Praxis beinahe unmöglich.
Ich buche also F Langstrecke, zahle für das Ticket 5000 EUR mehr als in C, LH streicht die F, zahlt mir 2000,- EUR und behält den Rest? Damit können die doch nicht durchkommen.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.408
11.684
FRA/QKL
OK, da steht aber, dass auch die Tarifdifferenz möglich ist. Man müsste natürlich nur wissen, wie hoch die zum Buchungszeitpunkt war. In der Praxis beinahe unmöglich.
Ich buche also F Langstrecke, zahle für das Ticket 5000 EUR mehr als in C, LH streicht die F, zahlt mir 2000,- EUR und behält den Rest? Damit können die doch nicht durchkommen.

Ich habe mir das eben mal angeschaut. Für Tarif F gibt es 4.000€, für Tarif A gibt es 2.000€ und für Tarif O (Prämie) gibt es 1.000€. Und das ganze je Downgrade Segment, also bei Hin und zurück zweimal. Diese Regelung dürfte für die allermeisten Fälle sehr angemessen sein. Viele A Tarife kosten um die 5.000 bis 6.000€, ein vergleichbarer Z Tarif auch locker 4.000€. Da sind Hin- und zurück 4.000€ Kompensation schon okay. Man darf hier nicht den Fehler machen den Full Fare F Tarif mit dem Schnäppchen Tarif in P (wenn es diesen denn mal gibt) zu vergleichen. Bei 5.000€ mehr je Ticket landet man ziemlich sicher im Tarif F und dieser gibt hin und zurück ja auch 8.000€ Kompensation.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.401
9.385
BRU
OK, da steht aber, dass auch die Tarifdifferenz möglich ist. Man müsste natürlich nur wissen, wie hoch die zum Buchungszeitpunkt war. In der Praxis beinahe unmöglich.
Ich buche also F Langstrecke, zahle für das Ticket 5000 EUR mehr als in C, LH streicht die F, zahlt mir 2000,- EUR und behält den Rest? Damit können die doch nicht durchkommen.

Alternativ könntest Du vermutlich auch auf der Entschädigung gemäß der EU-VO bestehen. Wären auf der Langstrecke 75% des Flugpreises. Wobei ich aber auch denke, dass Du in etlichen Fällen mit der von LH angebotenen Pauschale mehr bekommst.
 

Aviatar

Erfahrenes Mitglied
14.10.2017
3.698
945
So sehe ich das auch. Aber bei der SEN Hotline wollten die nix von den 2K pro Segment wissen, sie meinte nach Rücksprache mit dem Supervisor, dass sie die Summe nicht nennen könne, aber sie wäre sehr niedrig. Und das nach einer Stunde am Telefon. Die sind einfach nur mega inkompetent in dieser Hotline, das merke ich immer wieder. Jetzt weiß ich nicht, an wen ich mich wenden soll. Habe aber keine Lust das ganz erst beim CheckIn zu klären.
 

bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
989
465
Du machst da ja jetzt schon ne ganze Weile rum.
Wenn du es einfach haben willst:
a) Gebuchten Flug in C antreten und 75% erstatten lassen
b) Storniere den Flug
 
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TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.231
406
VIE
Vielleicht siehst du einen anderen Post als ich - in meinem steht nichts von einem ANSPRUCH.

Zusätzlich ist von einem Downgrade am Abflugtag die Rede. ;-)

Zum 01.11.2016 werden die pauschalen Kompensations-Beträge im Fall eines Downgrades von der First Class in die Business Class angepasst und bei Lufthansa als auch SWISS vereinheitlicht. Die pauschale Downgrade-Kompensation am Flughafen richtet sich zukünftig nach der Buchungsklasse.
 
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Aviatar

Erfahrenes Mitglied
14.10.2017
3.698
945
Da steht:
Die pauschale Downgrade-Kompensation am Flughafen

Klar, wäre bei mir ja auch der Fall. Wenn ich mich bei der LH nicht gemeldet hätte, wäre von denen nichts gekommen. Und am Flughafen hätte ich dann die Situation. Da steht nichts, dass der Flug am Abflugtag downgegradet wurde.
Ich frage mich, ob es was bringt, wenn ich mal hier LH im Forum direkt kontaktiere. Einfach nur Rotz wie dieser Dreckskonzern mit seinen guten Kunden umgeht. Als ob man nichts anderes zu tun hätte :(
 

tarantula

Erfahrenes Mitglied
02.02.2011
2.487
2.035
Löhne
Wenn Dir das Verhalten von LH so auf den Zeiger geht, dann storniere doch den Flug und buch woanders.
Dann musst du dich doch nicht mit denen rumärgern.

Wenn Du aber doch lieber mit LH fliegen möchtest, dann versuche es über das Social Media Team, hast ja eigentlich nichts dabei zu verlieren.
 

negros

Erfahrenes Mitglied
30.06.2014
252
78
Da hast doch gar kein Downgrade.
LH bietet auf deinem Flug die First nicht mehr an. Deshalb die Frage: Willst du Business fliegen oder nicht?
Ein Downgrade gibt es nur, wenn die First überbucht wurde und du Business fliegen musst.
 

ijustwanto

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
467
0
Die pauschale Kompensation von LH ist erst mal ein Angebot. Ob die nur bei downgrades am Flughafen zu trage kommt, weiß ich nicht. Allerdings billigt Artikel 10 EU 261/2004 dir einen Anspruch auf Erstattung von 30-75% (in Abhängigkeit der Distanz des Fluges) des Flugscheins (nach meiner Lesung der Teil des Tarifs der das betroffene Leg abdeckt) zu, vollkommen unabhängig davon wann das Downgrade stattfindet.
 

flying_mom

Erfahrenes Mitglied
03.11.2014
2.242
624
HOQ/NUE/CGN
Da hast doch gar kein Downgrade.
LH bietet auf deinem Flug die First nicht mehr an. Deshalb die Frage: Willst du Business fliegen oder nicht?
Ein Downgrade gibt es nur, wenn die First überbucht wurde und du Business fliegen musst.

Interessante Logik! Du findest also, wenn jemand F bucht und zahlt, die Airline dann F von der Strecke nimmt und den Pax in C setzt, hätte er Pech gehabt und bekommt kein Geld zurück?
 

bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
989
465
Interessante Logik! Du findest also, wenn jemand F bucht und zahlt, die Airline dann F von der Strecke nimmt und den Pax in C setzt, hätte er Pech gehabt und bekommt kein Geld zurück?

Das bringt mich auf eine geniale Geschäftsidee!

Ich chartere ein Flugzeug und verkaufe 300 First-Class Tickets, biete dann aber nur Eco-Sitze an. Müsste ich nur 300x jemandem vom Schlag negros finden, der das vollkommen in Ordnung findet.
 

negros

Erfahrenes Mitglied
30.06.2014
252
78
Interessante Logik! Du findest also, wenn jemand F bucht und zahlt, die Airline dann F von der Strecke nimmt und den Pax in C setzt, hätte er Pech gehabt und bekommt kein Geld zurück?

Da hast du mich wohl falsch verstanden.
Der Passagier hat die Wahl zwischen einem vollständigen Refund oder einem Flug in Business Class.
Wählt der Passagier den Flug in Business Class so hat er Anspruch auf eine Rückerstattung der Tarifdifferenz.
Aber er hat sicher keinen Anspruch auf eine Downgrad-Compensation von EUR 2'000 pro Segment.
Wenn keine First angeboten wird, kann es keinen Downgrad geben.
 

bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
989
465
Da hast du mich wohl falsch verstanden.
Der Passagier hat die Wahl zwischen einem vollständigen Refund oder einem Flug in Business Class.
Wählt der Passagier den Flug in Business Class so hat er Anspruch auf eine Rückerstattung der Tarifdifferenz.
Aber er hat sicher keinen Anspruch auf eine Downgrad-Compensation von EUR 2'000 pro Segment.
Wenn keine First angeboten wird, kann es keinen Downgrad geben.

Was du dabei übersiehst ist, dass es oftmals garnicht so leicht ist eine Tarifdifferenz zu bestimmen.
Deshalb ist vom Gesetz her eine 75%-ige Kompensation vorgesehen.
Offensichtlich aus Kulanz bietet LH eine absolute statt einer relativen Pauschale je nach gebuchter Klasse an.

Im übrigen ist das sehr wohl ein Downgrade. Und zwar von First auf Business Class. Eine First wurde nämlich sehr wohl angeboten und verkauft.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.401
9.385
BRU
Ich denke, niemand hier bestreitet, dass er etwas (zurück-) bekommen muss (Tarifdifferenz und/oder Downgrade-Entschädigung). Die Frage ist aber, wieviel.

Die hier geposteten Pauschalbeträge gelten – soweit ich das verstehe - für Downgrade am Flughafen (also wegen Überbuchung, Annullierung o.ä.). Und nur weil Aviatar hier LH zuvor gekommen ist, heißt das nicht, dass LH ihn nicht doch noch informiert hätte.

Und auch bei der in der EU-VO genannten Entschädigung wäre ich mir nicht sicher, ob die für langfristige Änderungen gilt. Die Ausgleichszahlung wegen Annullierung / Zeitenänderung gibt es da ja auch nur bei kurzfristigen Änderungen, nicht bei Änderungen Wochen im Voraus. In letzterem Fall hat der Kunde nur Anspruch auf Ersatzbeförderung oder Erstattung.

Nur wenn die "Ersatzbeförderung" mit zusätzlichen Umwegen verbunden ist / dem Kunden zeitlich nicht passt – was soll die Airline dann machen?

Bliebe auf jeden Fall die Tarifdifferenz – und die Frage, zu welchem Tarif. Beim billigsten A-Tarif wäre da wohl der billigste P-Tarif angemessen….

Bei einem Meilenticket in C auf einem SN-Flug, auf dem SN Monate im Voraus die C abgeschafft hat, hatte ich die Alternative auf Umbuchung auf anderen Flug in C (ebenfalls Umsteigeverbindung statt Direktflug) oder auf Erstattung der Meilen-Differenz. Bat dann um Umbuchung auf andere Verbindung, und wäre ehrlich gesagt nicht auf die Idee gekommen, da noch irgendeine weitere Entschädigung zu verlangen.
 
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ijustwanto

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25.12.2011
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[...]

Und auch bei der in der EU-VO genannten Entschädigung wäre ich mir nicht sicher, ob die für langfristige Änderungen gilt. Die Ausgleichszahlung wegen Annullierung / Zeitenänderung gibt es da ja auch nur bei kurzfristigen Änderungen, nicht bei Änderungen Wochen im Voraus. In letzterem Fall hat der Kunde nur Anspruch auf Ersatzbeförderung oder Erstattung. [...]
Downgrades werden in EU-VO geregelt (Artikel 10), 30-75% je nach Streckenlänge und auch nur auf den Teil des Tarifs der vom Downgrade betroffen ist. Hierbei gibt es keine zeitliche Einschränkung! Also wenn der Tarif in Hinflug 3000€ gekostet hat und der Rückflug Tarif 2000€ dann gäbe es 30-75% von dem Tarif zurück bei dem der Downgrade stattgefunden hat. Beispiel auf dem Hinweg bei echter Langstrecke (>3500km Entfernung) 3000€*75% = 2250€. Wenn man sich auf die pauschale einlässt würde man je nach Originaler Buchungsklasse besser oder schlechter gestellt.

Ps. Ausgleichszahlung sind ein anderes paar Schuhe.
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.288
1.114
Ich denke, niemand hier bestreitet, dass er etwas (zurück-) bekommen muss (Tarifdifferenz und/oder Downgrade-Entschädigung). Die Frage ist aber, wieviel.

Die hier geposteten Pauschalbeträge gelten – soweit ich das verstehe - für Downgrade am Flughafen (also wegen Überbuchung, Annullierung o.ä.). Und nur weil Aviatar hier LH zuvor gekommen ist, heißt das nicht, dass LH ihn nicht doch noch informiert hätte.

Und auch bei der in der EU-VO genannten Entschädigung wäre ich mir nicht sicher, ob die für langfristige Änderungen gilt. Die Ausgleichszahlung wegen Annullierung / Zeitenänderung gibt es da ja auch nur bei kurzfristigen Änderungen, nicht bei Änderungen Wochen im Voraus. In letzterem Fall hat der Kunde nur Anspruch auf Ersatzbeförderung oder Erstattung.

Nur wenn die "Ersatzbeförderung" mit zusätzlichen Umwegen verbunden ist / dem Kunden zeitlich nicht passt – was soll die Airline dann machen?

Bliebe auf jeden Fall die Tarifdifferenz – und die Frage, zu welchem Tarif. Beim billigsten A-Tarif wäre da wohl der billigste P-Tarif angemessen….

Bei einem Meilenticket in C auf einem SN-Flug, auf dem SN Monate im Voraus die C abgeschafft hat, hatte ich die Alternative auf Umbuchung auf anderen Flug in C (ebenfalls Umsteigeverbindung statt Direktflug) oder auf Erstattung der Meilen-Differenz. Bat dann um Umbuchung auf andere Verbindung, und wäre ehrlich gesagt nicht auf die Idee gekommen, da noch irgendeine weitere Entschädigung zu verlangen.


Du bist ja dann auch C geflogen, daher gab es keine Downgradeentschädigung.
 
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Anonyma

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16.05.2011
16.401
9.385
BRU
Ich bin mir einfach nicht sicher, ob - rechtlich gesehen – bei Streichung der F (oder C) Monate im Voraus ein solcher Anspruch besteht. Also ob das als Downgrade oder nicht eher als Annullierung zu werten wäre (den gebuchten F (C)-Flug gibt es nicht mehr).

Gibt es hier irgendwelche Urteile, die derartiges als Downgrade mit entsprechenden Entschädigungsansprüchen werten? Selbst wenn die Airline eine Ersatzbeförderung in der gebuchten Serviceklasse anbietet (die dem Kunden aber nicht passt)?
 

Schtingi

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17.03.2010
594
71
BSL
Ich bin mir einfach nicht sicher, ob - rechtlich gesehen – bei Streichung der F (oder C) Monate im Voraus ein solcher Anspruch besteht. Also ob das als Downgrade oder nicht eher als Annullierung zu werten wäre (den gebuchten F (C)-Flug gibt es nicht mehr).

Gibt es hier irgendwelche Urteile, die derartiges als Downgrade mit entsprechenden Entschädigungsansprüchen werten? Selbst wenn die Airline eine Ersatzbeförderung in der gebuchten Serviceklasse anbietet (die dem Kunden aber nicht passt)?

Ne, gibt es nicht, da hat sich Lufthansa vorher geeinigt ... :eyeb:
 
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TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.231
406
VIE
Beispiel auf dem Hinweg bei echter Langstrecke (>3500km Entfernung) 3000€*75% = 2250€. Wenn man sich auf die pauschale einlässt würde man je nach Originaler Buchungsklasse besser oder schlechter gestellt.

Bei dem 2.800 EUR Angebotsticket nach GIG sind wir pro F Segment bei max. 1000,-
D.h. LH wird wohl so um die 600 bis 800,- pro Richtung angeboten haben.
 
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Aviatar

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14.10.2017
3.698
945
Schon krass, das es hier im Forum keinen gibt, der aus Erfahrung berichten kann, wenn man bedenkt wie viele Meilen wir alle zurücklegen ;)
Würde eigentlich die Möglichkeit bestehen, dass Ticket auf eine andere Route umbuchen zu lassen, z.B. nach Shanghai oder HKG? Oder sollte ich mich mit der Kompensation(Höhe völlig unklar) zufrieden geben oder doch in den sauren Apfel beißen und den Umweg über GRU wählen. Wobei mir bei letzterem sich echt der Magen dreht. So hatte ich mir das ganze nicht vorgestellt. Ich fühle mich von der LH einfach nur verarscht. Irgendwo habe ich gelesen, dass sie auch letztes Jahr im Winter keine F nach GIG angeboten haben. Wenn dem wirklich so war, dann ist das doch echt Täuschung. Das man F verkauft und dann ein paar Wochen später wieder entscheidet die F einzustellen. Das betrifft ja nicht nur mich, sondern hunderte Flüge. Da kann die LH schon einiges an Kohle einstecken.
Einfach nur widerlich, diese Geschäftspraktik.
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.880
4.653
Paralleluniversum
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Schon krass, das es hier im Forum keinen gibt, der aus Erfahrung berichten kann, wenn man bedenkt wie viele Meilen wir alle zurücklegen ;)

Nicht jeder Insasse antwortet auch bzw. liest jeden Thread. Von daher eher weniger "krass".

Würde eigentlich die Möglichkeit bestehen, dass Ticket auf eine andere Route umbuchen zu lassen, z.B. nach Shanghai oder HKG?


:confused:
Klar besteht die Möglichkeit - mit Aufzahlung der Tarifdifferenz/Umbuchung. Aber ich dachte, Du willst nach Südamerika? Wieso jetzt plötzlich nach PVG oder HKG?

Einfach nur widerlich, diese Geschäftspraktik.


Stimmt.
[SUB][SUP]
[/SUP][/SUB]
 
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