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Anonym-36803
Guest
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Basierend auf welcher rechtlichen bzw. vertraglichen Grundlage stehen dir denn diese 2000,- zu?
Steht so im OP
Basierend auf welcher rechtlichen bzw. vertraglichen Grundlage stehen dir denn diese 2000,- zu?
Gibt es die Kompensation zuzüglich zur Tarifdifferenz?
Oder nur die 2000 EUR? Was, wenn der Mehrpreis C - F viel höher war?
OK, da steht aber, dass auch die Tarifdifferenz möglich ist. Man müsste natürlich nur wissen, wie hoch die zum Buchungszeitpunkt war. In der Praxis beinahe unmöglich.
Ich buche also F Langstrecke, zahle für das Ticket 5000 EUR mehr als in C, LH streicht die F, zahlt mir 2000,- EUR und behält den Rest? Damit können die doch nicht durchkommen.
OK, da steht aber, dass auch die Tarifdifferenz möglich ist. Man müsste natürlich nur wissen, wie hoch die zum Buchungszeitpunkt war. In der Praxis beinahe unmöglich.
Ich buche also F Langstrecke, zahle für das Ticket 5000 EUR mehr als in C, LH streicht die F, zahlt mir 2000,- EUR und behält den Rest? Damit können die doch nicht durchkommen.
Vielleicht siehst du einen anderen Post als ich - in meinem steht nichts von einem ANSPRUCH.Steht so im OP
Zum 01.11.2016 werden die pauschalen Kompensations-Beträge im Fall eines Downgrades von der First Class in die Business Class angepasst und bei Lufthansa als auch SWISS vereinheitlicht. Die pauschale Downgrade-Kompensation am Flughafen richtet sich zukünftig nach der Buchungsklasse.
Da hast doch gar kein Downgrade.
LH bietet auf deinem Flug die First nicht mehr an. Deshalb die Frage: Willst du Business fliegen oder nicht?
Ein Downgrade gibt es nur, wenn die First überbucht wurde und du Business fliegen musst.
Interessante Logik! Du findest also, wenn jemand F bucht und zahlt, die Airline dann F von der Strecke nimmt und den Pax in C setzt, hätte er Pech gehabt und bekommt kein Geld zurück?
Interessante Logik! Du findest also, wenn jemand F bucht und zahlt, die Airline dann F von der Strecke nimmt und den Pax in C setzt, hätte er Pech gehabt und bekommt kein Geld zurück?
Da hast du mich wohl falsch verstanden.
Der Passagier hat die Wahl zwischen einem vollständigen Refund oder einem Flug in Business Class.
Wählt der Passagier den Flug in Business Class so hat er Anspruch auf eine Rückerstattung der Tarifdifferenz.
Aber er hat sicher keinen Anspruch auf eine Downgrad-Compensation von EUR 2'000 pro Segment.
Wenn keine First angeboten wird, kann es keinen Downgrad geben.
Downgrades werden in EU-VO geregelt (Artikel 10), 30-75% je nach Streckenlänge und auch nur auf den Teil des Tarifs der vom Downgrade betroffen ist. Hierbei gibt es keine zeitliche Einschränkung! Also wenn der Tarif in Hinflug 3000€ gekostet hat und der Rückflug Tarif 2000€ dann gäbe es 30-75% von dem Tarif zurück bei dem der Downgrade stattgefunden hat. Beispiel auf dem Hinweg bei echter Langstrecke (>3500km Entfernung) 3000€*75% = 2250€. Wenn man sich auf die pauschale einlässt würde man je nach Originaler Buchungsklasse besser oder schlechter gestellt.[...]
Und auch bei der in der EU-VO genannten Entschädigung wäre ich mir nicht sicher, ob die für langfristige Änderungen gilt. Die Ausgleichszahlung wegen Annullierung / Zeitenänderung gibt es da ja auch nur bei kurzfristigen Änderungen, nicht bei Änderungen Wochen im Voraus. In letzterem Fall hat der Kunde nur Anspruch auf Ersatzbeförderung oder Erstattung. [...]
Ich denke, niemand hier bestreitet, dass er etwas (zurück-) bekommen muss (Tarifdifferenz und/oder Downgrade-Entschädigung). Die Frage ist aber, wieviel.
Die hier geposteten Pauschalbeträge gelten – soweit ich das verstehe - für Downgrade am Flughafen (also wegen Überbuchung, Annullierung o.ä.). Und nur weil Aviatar hier LH zuvor gekommen ist, heißt das nicht, dass LH ihn nicht doch noch informiert hätte.
Und auch bei der in der EU-VO genannten Entschädigung wäre ich mir nicht sicher, ob die für langfristige Änderungen gilt. Die Ausgleichszahlung wegen Annullierung / Zeitenänderung gibt es da ja auch nur bei kurzfristigen Änderungen, nicht bei Änderungen Wochen im Voraus. In letzterem Fall hat der Kunde nur Anspruch auf Ersatzbeförderung oder Erstattung.
Nur wenn die "Ersatzbeförderung" mit zusätzlichen Umwegen verbunden ist / dem Kunden zeitlich nicht passt – was soll die Airline dann machen?
Bliebe auf jeden Fall die Tarifdifferenz – und die Frage, zu welchem Tarif. Beim billigsten A-Tarif wäre da wohl der billigste P-Tarif angemessen….
Bei einem Meilenticket in C auf einem SN-Flug, auf dem SN Monate im Voraus die C abgeschafft hat, hatte ich die Alternative auf Umbuchung auf anderen Flug in C (ebenfalls Umsteigeverbindung statt Direktflug) oder auf Erstattung der Meilen-Differenz. Bat dann um Umbuchung auf andere Verbindung, und wäre ehrlich gesagt nicht auf die Idee gekommen, da noch irgendeine weitere Entschädigung zu verlangen.
Ich bin mir einfach nicht sicher, ob - rechtlich gesehen – bei Streichung der F (oder C) Monate im Voraus ein solcher Anspruch besteht. Also ob das als Downgrade oder nicht eher als Annullierung zu werten wäre (den gebuchten F (C)-Flug gibt es nicht mehr).
Gibt es hier irgendwelche Urteile, die derartiges als Downgrade mit entsprechenden Entschädigungsansprüchen werten? Selbst wenn die Airline eine Ersatzbeförderung in der gebuchten Serviceklasse anbietet (die dem Kunden aber nicht passt)?
Beispiel auf dem Hinweg bei echter Langstrecke (>3500km Entfernung) 3000€*75% = 2250€. Wenn man sich auf die pauschale einlässt würde man je nach Originaler Buchungsklasse besser oder schlechter gestellt.
Schon krass, das es hier im Forum keinen gibt, der aus Erfahrung berichten kann, wenn man bedenkt wie viele Meilen wir alle zurücklegen
Würde eigentlich die Möglichkeit bestehen, dass Ticket auf eine andere Route umbuchen zu lassen, z.B. nach Shanghai oder HKG?
Einfach nur widerlich, diese Geschäftspraktik.