Kannst Du ja einfach mit entsprechenden Hotelbuchungen belegen.
wieso muss der Kunde hier etwas nachweisen. Lufthansa beschuldigt einen Kunden, in betrügerischer Absicht gehandelt zu haben. Dann müssen Sie das auch beweisen können. Einen Buchungszeitpunkt halte ich für ein eher ungeeignetes Mittel bzw. für dünnes Eis. Vor allem, wenn man bedenkt, dass diese Informationen auf der LH-Seite nur mit einem Banner angezeigt werden - eine Buchung über andere Portale werden da keine Informationen zu einem Streik anzeigen.
Eher kann man den Spiess umdrehen und Lufthansa betrügerische Absichten vorwerfen (bzw. zu pokern, dass der Streik nicht so schlimm wird), da sie ja zum genannten Buchungszeitpunkt vom Streik wussten und die Flüge nicht direkt ausgenullt haben. Dies jetzt dem Kunden anzuhängen finde ich sehr grenzwertig.
Und ja, ich weiss um die Diskussion um die Lose mit all den gebuchten Tickets um nur Kompensation einzufordern. Dies ist auch nicht richtig - aber durch die Tarifregelung abgedeckt (flexibles Ticket oder abfliegen/ no-show wenn der Flug doch geht).
Man bedenke bitte, Lufthansa weiss ja bereits, dass sie die Leistung nicht erbringen kann und bietet Flüge noch immer zum Verkauf an, obwohl klar ist, dass sie die Leistung nicht erbringen wird bzw. kann.
Und nur Lufthansa kann den Flug vom Verkauf blocken durch ausnullen - inzwischen sollte es da ja viel Routine geben bei den ganzen Flugstreichungen, weil *hier Grund einfügen*