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Solang das eine Revenue Buchung ist, hätte ich den Ersatzhinflug separat in Vorleistung gebucht - dann endet der Rückflug meist in der Nichtbeförderung, da man ja eigenständig angereist sei...Mich würde einmal folgendes interessieren, und ich blicke bei den vielen Threads und Infos nicht mehr durch:
Angenommen, ich habe einen Flug FRA-JFK-FRA, beides auf Lufthansa Ticket und auf Lufthansa Equipment gebucht.
Lufthansa streicht mir den Hinflug aufgrund einer Irreg, und ich kann erst am nächsten Tag fliegen. Lufthansa zahlt mir 600 Euro Entschädigung aus der EU-Verordnung.
Das Ticket ist nicht flexibel, und ich verliere einen Tag am Ankunftsort und mein Terminplan gerät durcheinander.
Deshalb möchte ich meinen Rückflug auch ändern. Einzige passende Option ist ein Rückflug mit einer anderen Airline (die es als LH Codeshare gibt).
Habe ich ein Recht auf eine kostenfreie Umbuchung des Rückflugs? Ich blicke da nicht durch. Zuletzt hat mir LH das mehrmals verweigert und auf die regulären Umbuchungsbedingungen (inkl. korrekter Buchungsklasse und Umbuchungsgebühr) bestanden. Ist das richtig?