Lufthansa - langsam wird es peinlich...

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FCL

Erfahrenes Mitglied
02.04.2020
2.888
2.417
浪人
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Ist die Lufthansa eigentlich komplett auf dem absteigenden Ast?

Beispiel LH462 heute (planmäßig 10:45). Eingesetzt werden soll die D-ABYT, die sogar früher als geplant reinkommt gegen 10:10Uhr. Aber egal ob früher oder planmäßig um 10:25h ist es wohl unzweifelhaft, dass der Flug nach MIA keineswegs pünktlich starten kann. Haben die so viele Ausfälle an Fliegern oder woran liegt das?

Wenn YT pünktlich 10:15 aus SFO da ist, aber 10:45 schon wieder für MIA geplant ist, dann kann das ja nix werden.

War ggf. eine andere Kiste für MIA geplant, und ist aber ausgefallen?
 

mbraun

Erfahrenes Mitglied
09.07.2011
1.859
2.472
Falls noch jemand fragt, wo das Geld hingeht: Nach Ansicht diesen Anwalts für Zinsen & Gerichtsgebühren drauf. Verklagt wird nun der LH-Vorstand:

Aus Sicht der Kanzlei betreffe dieses Vorgehen auch die Lufthansa Aktionäre und führe zu einer Vermögensschmälerung auf deren Seite. Die Gewinne sänken und damit auch der Aktienkurs. Da es sich nach Meinung der Kanzlei um ein "typisches und massenhaftes Phänomen" handele, das dem LH-Vorstand bekannt sein müsse und gegen das dieser keine Abhilfe schaffe, könnte dies eine "Untreue gemäß § 266 StGB" darstellen, führte die Kanzlei zu ihrem Vorwurf aus.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.000
8.689
So ein Quatsch. Es ist wirtschaftlich offensichtlich sinnvoll, die meisten Passagiere abzuwimmeln und für ein paar wenige, die sich nicht abwimmeln lassen, dann ein paar Euro Zinsen und Kosten zu tragen.
Nebenbei ist es aber natürlich Unrecht.
"abwimmeln" ist genauso wie "VW Schummelsoftware" ein schönes Businesswort für böse Tatbestände wie "Rechtsansprüche nicht gewähren" "gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen".

Aber was will man von einem Rechtsstaat erwarten, in dem es den Opfern obliegt Geld zu investieren um für Recht zu klagen. Und in dem es die Pflicht der Opfer ist Rechtsanwälte zu finden, die für so schlecht bezahlte Bagatellen Zeit haben. Und dann kann man nur hoffen, nicht wegen überlasteten Gerichten in die Verjährung zu laufen...

Es macht immer mehr Spaß, mit der Lufthansa eine Geschätfsbeziehung einzugehen.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.840
2.902
CGN / MUC / ZRH / EWR
So ein Quatsch. Es ist wirtschaftlich offensichtlich sinnvoll, die meisten Passagiere abzuwimmeln und für ein paar wenige, die sich nicht abwimmeln lassen, dann ein paar Euro Zinsen und Kosten zu tragen.
Wobei es hier ja scheinbar vielmehr darum ging, dass die Lufthansa systematisch Rückerstattungen von Tickets aussitzt und sich dadurch (zumindest temporär) bereichert.
Bei geschuldeter Rückerstattung von Flex Tickets kann man ja auch nicht mal eben problemlos eine andere Rechtsansicht haben wie z.B. bei Ausgleichszahlungen.

Hier übrigens noch etwas ausführlicher:

„Auslöser für die Klage war der folgende Fall. Es geht um einen Verbraucher, der verschiedene Flüge bei der Lufthansa AG für knapp 27 000 Euro erwarb. Nach der Stornierung dieser Flüge soll die Lufthansa rund 6000 Euro erstattet haben. Trotz zahlreicher Schreiben bekam der Verbraucher die restlichen 21 000 Euro erst nach einer Klage der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zurück.“
 
Zuletzt bearbeitet:

bugl

Erfahrenes Mitglied
03.09.2018
593
699
Der Rechtsstaat hat sich doch schon über die vielen Klagen von Airhelp und Co beschwert. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen...

Da bricht eine mit Steuergeld gerettete Airline systematisch Recht und die Betroffenen werden noch von der zuständigen Judikative gescholten.
 

mbraun

Erfahrenes Mitglied
09.07.2011
1.859
2.472
Wobei es hier ja scheinbar vielmehr darum ging, dass die Lufthansa systematisch Rückerstattungen von Tickets aussitzt und sich dadurch (zumindest temporär) bereichert.
Bei geschuldeter Rückerstattung von Flex Tickets kann man ja auch nicht mal eben problemlos eine andere Rechtsansicht haben wie z.B. bei Ausgleichszahlungen.
Genau darum geht es nicht. Stoll & Sauer argumentiert vielmehr, dass die LH Geld zum Fenster rausschmeisst und der Vorstand durch die Verzögerung der Gesellschaft (also der AG) schadet, deswegen Untreue:

Wird erfolgreich Klage erhoben, wie in dem vorliegenden Fall, muss die Lufthansa AG nicht nur den kompletten Ticketpreis rückerstatten, sondern auch noch 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz Zinsen an den Verbraucher sowie die Prozesskosten bezahlen.

Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer führt dies zu einer Vermögensschmälerung der Lufthansa AG. Dadurch sind die Aktionäre der Lufthansa AG direkt in ihrem Vermögen betroffen. Die Gewinne sinken und damit auch der Aktienkurs. Da es sich nach Informationen von Dr. Stoll & Sauer um ein typisches und massenhaftes Phänomen handelt, das dem Vorstand auch bekannt sein müsste und dieser dafür keine Abhilfe schafft, könnte dies eine Untreue gemäß § 266 StGB darstellen.
Mitklagen kann wohl jeder, der Aktionär ist...
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
6.988
5.002
MUC/INN
eine mit Steuergeld gerettete Airline
Es wurde keine "Airline" mit Steuergeld gerettet, sondern

1. Die Airline aufgrund nie dagewesener und unverhältnismäßiger Eingriffe in die Freiheitsrechte der Menschen (zumindest seit 8.5.1945) nahezu weltweit in diese Situation gebracht, von sehr vielen weiterhin beklatscht und insbesondere

2. keine "Airline" gerettet, sondern zehntausende Arbeitsplätze von Menschen mit Familien.

Ein Unternehmen ist kein Wohlfahrtsverband. Wenn die Lufthansa tausende MA auf die Straße gesetzt hätte, deren Zulieferer wiederrum genauso etc etc wäre die Systemrelevanz der LH erkannt worden und ein Aufschrei durch die Bundesrepublik gehallt, wie man so mit den Wählern umgehen kann.

Will sagen: Der Arsch vieler wurde hier mit Steuergeld gerettet. Nicht ein Unternehmen. Und wer hat am besten daran verdient? Ja, der Staat.
 
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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.840
2.902
CGN / MUC / ZRH / EWR
Genau darum geht es nicht.
Mein Betrag sollte darauf abzielen, dass eben wenig Spielraum bei derartigen Forderungen hinsichtlich der Rechtsauslegung besteht - Erstattungen sind nunmal geschuldet, während man bei Ausgleichszahlungen natürlich darüber streiten und abwimmeln kann.

Hier waren ja auch mehrere eigenbetreute Verfahren der Kanzlei Auslöser für den nun erfolgten Ansatz aus Sicht der Aktionäre.
 
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DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
6.988
5.002
MUC/INN
Mitklagen kann wohl jeder, der Aktionär ist...
Das ist keine Klage, sondern eine Strafanzeige. Die kann jeder erheben und muss kein Aktionär sein, es ist ja kein Strafantrag. Die Untreue braucht auch keinen Strafantrag, sie ist kein "Antragsdelikt".

Daher unterscheidet sich das kontinentaleuropäische System hier. In den USA ist das mehr als Sammelklage (Class Action) bekannt und vermengt hier Straf- und Privatrecht.
 
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bugl

Erfahrenes Mitglied
03.09.2018
593
699
Es wurde keine "Airline" mit Steuergeld gerettet, sondern

1. Die Airline aufgrund nie dagewesener und unverhältnismäßiger Eingriffe in die Freiheitsrechte der Menschen (zumindest seit 8.5.1945) nahezu weltweit in diese Situation gebracht, von sehr vielen weiterhin beklatscht und insbesondere

2. keine "Airline" gerettet, sondern zehntausende Arbeitsplätze von Menschen mit Familien.

Ein Unternehmen ist kein Wohlfahrtsverband. Wenn die Lufthansa tausende MA auf die Straße gesetzt hätte, deren Zulieferer wiederrum genauso etc etc wäre die Systemrelevanz der LH erkannt worden und ein Aufschrei durch die Bundesrepublik gehallt, wie man so mit den Wählern umgehen kann.

Will sagen: Der Arsch vieler wurde hier mit Steuergeld gerettet. Nicht ein Unternehmen. Und wer hat am besten daran verdient? Ja, der Staat.
Ja und nein.

Es war ein Rettungsschirm, der sogar erfolgreich vor Gericht angefochten wurde.

Natürlich ist sich der Staat am nächsten, man denke an die lokalen Steuern und Abgaben.

Eine LH-Pleite hätte unter Umständen den Verlust des Wasserkopfs in Frankfurt bedeutet, Ryanair kann die gesamte Kont-Ops mit vielleicht 100 neuen Stellen in Irland schupfen plus das fliegende Personal in günstigeren Leiharbeitsverträgen.

Genau das macht LH aber selber: City, Discover und in 10 Jahren wird man sich auch keine HQs mit tausenden Mitarbeitern mehr in Wien, Zürich und Italien leisten wollen und können. Brüssel wird als Lobbybüro bleiben.

Also ja, der Staat hat sich selber gerettet zu Lasten von Ryanair, Irland und anderen. Viele Mitarbeiter werden so oder so zu neuen Arbeitgebern ausgelagert werden.
 

mbraun

Erfahrenes Mitglied
09.07.2011
1.859
2.472
Und wer hat am besten daran verdient? Ja, der Staat.
Ja, schon schade, dass sich kein Privatunternehmen
Das ist keine Klage, sondern eine Strafanzeige. Die kann jeder erheben und muss kein Aktionär sein, es ist ja kein Strafantrag. Die Untreue braucht auch keinen Strafantrag, sie ist kein "Antragsdelikt".

Daher unterscheidet sich das kontinentaleuropäische System hier. In den USA ist das mehr als Sammelklage (Class Action) bekannt und vermengt hier Straf- und Privatrecht.
Stimmt, sorry. Dr. Stoll weist aber in der Mitteilung schon auf mögliche Pontentiale für Geschädigte (aka Aktionäre) hin:

Dr. Stoll & Sauer empfiehlt betroffenen die anwaltliche Beratung im kostenlosen Online-Check.
Für mich als Laie klingt das so, als ob später (analog zum Vorgehen der gleichen Kanzlei beim Abgasskandal) eine Sammelklage / Musterfeststellungsklage o.ä. (kenne mich da nicht aus...) geplant sei.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.732
12.846
Nebenbei ist es aber natürlich Unrecht.
"abwimmeln" ist genauso wie "VW Schummelsoftware" ein schönes Businesswort für böse Tatbestände wie "Rechtsansprüche nicht gewähren" "gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen".

Klar. Deswegen auch die Betonung auf die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit. Dass derartiges Geschäftsgebahren unethisch und zu verurteilen ist, stelle ich nicht in Abrede.
 
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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
5.474
3.427
.

Aber was will man von einem Rechtsstaat erwarten, in dem es den Opfern obliegt Geld zu investieren um für Recht zu klagen. Und in dem es die Pflicht der Opfer ist Rechtsanwälte zu finden, die für so schlecht bezahlte Bagatellen Zeit haben. Und dann kann man nur hoffen, nicht wegen überlasteten Gerichten in die Verjährung zu laufen...
Beim Streitwert unter 5000 Euro geht es zum Amtsgericht, an dem keine Anwaltspflicht herrscht. Von Dingen wie der kostenlosen Schlichtung der SöP fangen wir besser erst gar nicht an. Dir geht es ja eh nur wieder um sinnfreies Bashing.
 

bugl

Erfahrenes Mitglied
03.09.2018
593
699
Beim Streitwert unter 5000 Euro geht es zum Amtsgericht, an dem keine Anwaltspflicht herrscht. Von Dingen wie der kostenlosen Schlichtung der SöP fangen wir besser erst gar nicht an. Dir geht es ja eh nur wieder um sinnfreies Bashing.
Kostenlos ist bei der SÖP gar nichts, die Unternehmen zahlen 75-300€ je Verfahren, was auch gut so ist.

Am besten SÖP und klagen, das kommt den Airlines am teuersten. LH ist bereits in den Genuss gekommen.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
5.474
3.427
Am besten SÖP und klagen, das kommt den Airlines am teuersten.
Genau, immer schön Kosten produzieren und dann über teure Tickets jammern ;-). Am Ende zahlt es nämlich nicht „die Airline“, sondern du.

Daß dein „Hinweis“ komplett am Thema vorbeigeht merkst du offenbar nicht. Die Aussage war, dass es durchaus Mittel und Wege gibt, um nicht massiv in Vorleistung gehen zu müssen.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.850
803
Dass die abenteuerlichen Verhinderungs- und Verzögerungstaktiken bei Erstattung (und meiner Meinung nach auch bei Entschädigung) am Ende einen finanziellen Schaden für die AG und damit die Aktionäre im Sinne einer Untreue sein könnten, habe ich immer schon gedacht. Warum sollte das bei den Entschädigungszahlungen anders sein? Die Airline weiß ganz konkret schon am Tag der Verspätung/Flugstreichung, ob die Bedingungen für Entschädigungen vorliegen oder nicht. Das ist auch so ausdifferenziert in der Rechtsprechung, dass es da kaum noch Zweifelsfälle gibt. Die zumindest noch bis letztes Jahr massenhaft bei erstem Anspruchsversuch des Kunden verschickten Pauschalablehnungen ohne inhaltliche Begründung sind da einfach böswillig und entstandene Verfahrenskosten dazu genauso Untreue.
Im übrigen bin ich auch immer noch der Meinung, dass das Vorspielen falscher Sachverhalte ("für die Verspätung fällt keine Entschädigung an", obwohl der Captain uns Paxen den technischen Defekt detailliert erläutert hat....) zur Erlangung eines Vermögensvorteils noch unter einen ganz anderen Strafrechtsparagrafen fällt....
 

Thefrankster

Aktives Mitglied
23.05.2020
198
268
Dass die abenteuerlichen Verhinderungs- und Verzögerungstaktiken bei Erstattung (und meiner Meinung nach auch bei Entschädigung) am Ende einen finanziellen Schaden für die AG und damit die Aktionäre im Sinne einer Untreue sein könnten, habe ich immer schon gedacht. Warum sollte das bei den Entschädigungszahlungen anders sein? Die Airline weiß ganz konkret schon am Tag der Verspätung/Flugstreichung, ob die Bedingungen für Entschädigungen vorliegen oder nicht. Das ist auch so ausdifferenziert in der Rechtsprechung, dass es da kaum noch Zweifelsfälle gibt. Die zumindest noch bis letztes Jahr massenhaft bei erstem Anspruchsversuch des Kunden verschickten Pauschalablehnungen ohne inhaltliche Begründung sind da einfach böswillig und entstandene Verfahrenskosten dazu genauso Untreue.
Im übrigen bin ich auch immer noch der Meinung, dass das Vorspielen falscher Sachverhalte ("für die Verspätung fällt keine Entschädigung an", obwohl der Captain uns Paxen den technischen Defekt detailliert erläutert hat....) zur Erlangung eines Vermögensvorteils noch unter einen ganz anderen Strafrechtsparagrafen fällt....
Kann mich dem nur anschliessen. Ich will/wollte die nicht verklagen. Aber wenn die sich bei so einer Beweislage trotzdem weigern, was bleibt einem denn anderes uebrig!? Ich ducke mich doch dann nicht einfach weg und lasse Geld liegen welches offensichtlich mir gehoert.
 

bugl

Erfahrenes Mitglied
03.09.2018
593
699
Genau, immer schön Kosten produzieren und dann über teure Tickets jammern ;-). Am Ende zahlt es nämlich nicht „die Airline“, sondern du.

Daß dein „Hinweis“ komplett am Thema vorbeigeht merkst du offenbar nicht. Die Aussage war, dass es durchaus Mittel und Wege gibt, um nicht massiv in Vorleistung gehen zu müssen.
Die Kosten wären wohl höher, wenn sich die Airline nicht (vl. straf-)rechtswidrig weigern würde zu erstatten und Ausgleichsleistungen zu leisten.

Mir wäre viel lieber unkompliziert zu meinem Recht zu kommen und nicht als Kunde dafür kämpfen zu müssen.

Ich zahle nach Möglichkeit nichts mehr bei LH, außer unfreiwillig über Beihilfen und wenn Spesenritter auf Steuergeld absichtlich teuer buchen.
 
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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.820
7.361
Die zumindest noch bis letztes Jahr massenhaft bei erstem Anspruchsversuch des Kunden verschickten Pauschalablehnungen ohne inhaltliche Begründung sind da einfach böswillig und entstandene Verfahrenskosten dazu genauso Untreue.
Die heute verschickten, willkürlich erscheinenden, Begründungen sind aber auch kein Stück besser. Wenn sowohl an Start- als auch Zielflughafen strahlend blauer Himmel herrscht und keine einzige Maschine auf andere Flughäfen ausweicht und man dann mit „Wetter“ alle Ansprüche abbügeln möchte - da ist dann wirklich eine Grenze überschritten. Dass man dann auch weiterhin Spielchen spielt, wenn man längst von einer hinlänglich bekannten Kanzlei vertreten wird, setzt dem
Ganzen dann noch die Krone auf.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.000
8.689
Wenn die Lufthansa tausende MA auf die Straße gesetzt hätte,
Hätte hätte Fastfoodkette....
Zehntausende MA hätten gejubelt wenn LH nur tausende MA auf die Straße gesetzt hätte!
Lufthansa kündigt Abbau von weiteren 10.000 Arbeitsplätzen an
In den zurückliegenden zwölf Monaten hat der Konzern nach eigenen Angaben weltweit etwa 24.000 Vollzeitstellen abgebaut, was rund 25.700 Beschäftigten entspricht.

Es wurde keine "Airline" mit Steuergeld gerettet
  • Es ist der LH Steuergeld zur Verfügung gestellt worden
  • Die LH gab es deshalb auch nach der Krise noch
Kann man mit den Worten "eine mit Steuergeld gerettete Airline" Zusammenfassen

aufgrund nie dagewesener und unverhältnismäßiger Eingriffe in die Freiheitsrechte der Menschen
Hat mir LH auch immer gesagt...
Ich hätte dank NIE jederzeit in die USA fliegen können, habe Flüge bei LH gebucht, und LH hat sie kurzfristig gestrichen (mit der Süffisanten Bemerkung, ich hätte ja ohnehin nicht fliegen dürfen).
In meine Freiheit in die USA zu fliegen hat genau einer einegriffen: Die Deutsche Lufthansa. Die mir mehrfach Tickets verkauft und einen Transport vertraglich zugesichert hat, dann aber aus wirschaftlichen Grünen keinen halbleeren Flieger über den Atlantik geschickt, mein Geld aber trotrzdem erstmal behalten hat.
Hätte sie mir gleich gesagt, dass sie nicht fliegen wird, hätte ich für mein Geld bei einer Airline gebucht die tatsächlich geflogen ist.

Und insofern hat derSenator natürlich Recht, die LH wurde nicht nur mit Steuergeld, sondern auch mit meinem Geld gerettet. Sie dankt es mir bis heute. Nicht.,

Genau, immer schön Kosten produzieren und dann über teure Tickets jammern ;-). Am Ende zahlt es nämlich nicht „die Airline“, sondern du.
Ein von nur wenigen Flugpassagieren verstandenes Detail...
Aktuell fließt dank der EU261 großzügig Geld von Airlinekunden zu Anwälten und FlightRight & Co.
Und die Passagiere kapieren das nicht mal, denken ihnen würde etwas gutes getan.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
5.474
3.427
Die Kosten wären wohl höher, wenn sich die Airline nicht (vl. straf-)rechtswidrig weigern würde zu erstatten und Ausgleichsleistungen zu leisten.
Strafrechtswürdig sind im Übrigen auch falsche Verdächtigungen. Vielleicht sollten andere Foristen und du darüber kurz mal nachdenken, statt unreflektiert irgendwelchen Kran, der irgendwo im Internet aufgetaucht ist in Posts einzubauen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Hätte hätte Fastfoodkette....
Zehntausende MA hätten gejubelt wenn LH nur tausende MA auf die Straße gesetzt hätte!


  • Es ist der LH Steuergeld zur Verfügung gestellt worden
Richtiger wäre: Es wurde Geld zur Verfügung gestellt, das zum kleineren Teil direkt vom Staat kam und das nie vollständig abgerufen wurde.

Für das geliehene Geld hat der Staat übrigens eine mehr als üppige Rendite in Form von Aktiengewinnen und Zinsen kassiert ;-).
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.000
8.689
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300x250
das nie vollständig abgerufen wurde.
Un solvent zu sein, musst du das Geld nicht abrufen, es genügt wenn deine Gläubiger wissen, dass es dir zur Verfügung steht.

falsche Verdächtigungen.
Das LH rechtswidrig Geld für (von ihnen!) stornierte Flüge einbehalten hat, geben sie doch sogar selbst zu. ("Sorry, wir waren völlig überlastet").
Lufthansa will stornierte Tickets bis Ende August erstatten
Konzernchef Carsten Spohr hatte sich auf der Hauptversammlung im Juni dafür entschuldigt, dass die Rückzahlung stornierter Tickets nur sehr langsam vorangehe.
Viel richtiger als von CS persönlich auf einer rechtlich relevanten Veranstaltung bestätigt kann eine Verdächtigung also wohl nicht sein.