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Wer Ursachenspekulationen an den Kunden weitergibt handelt in Absicht. „Luftfahrtunternehmen sind jedoch nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen zu leisten, wenn sie nachweisen können, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist…„https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm#cancellation Eine Aussage der betroffenen Fluggesellschaft ist kein Nachweis.Gerade erst richtig wahrgenommen den Kommentar. Wollte doch das kommentieren:
Ich bin kein Jurist, aber zumindest als Verteidigung gegen den Untreue-Vorwurf stelle ich mir das schwierig vor. Das entspräche ja quasi einem Geständnis in Richtung 263. "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird....bestraft."
Problem ist bei dem Paragraphen halt immer das Wörtchen Absicht. Das war natürlich alles immer ein fahrlässiger Irrtum der Mitarbeiter. Sie dachten immer, es sei immer das Wetter gewesen, selbst wenn sie mit einem Blick in die logs hätten sehen können, dass es ein technischer Defekt an der Maschine war, den LH-Technik nach 4,5 Stunden repariert hat. Und die Firma hat leider fahrlässig versäumt, die Mitarbeiter zu schulen, dass man so etwas nachschlagen kann und muss. Alles nur ein bedauerlicher Irrtum....