Lufthansa - langsam wird es peinlich...

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SF340

Erfahrenes Mitglied
16.12.2023
399
697
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wenn genug Kapazität benötigt wird, kann WF jederzeit auf Q400 oder E190-E2 tauschen
Nein, kann Wideroe eben nicht.
Genau deswegen gibt es auch genügend Flüge mit Dash 8-100

AN1A29DECEVEALF
** AMADEUS AVAILABILITY - AN ** ALF ALTA.NO 25 SU 29DEC 0000
1 WF4211 CL F9 RL NL GL /EVE ALF 1410 1510 E0/DH1 1:00
2 WF4213 CL F1 RL NL GL /EVE ALF 1530 1630 E0/DH1 1:00
3 WF4215 CL F9 RL NL GL /EVE ALF 1705 1805 E0/DH1 1:00
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.032
1.655
Ich werde wahrscheinlich gar keine mehr bekommen, da es jetzt ja eingebucht ist. Aber wie sieht es denn bei andren Fluggästen aus, die sich nicht selbstständig drum kümmern. Irgendwann muss man denen ja mal mitteilen, dass die Reise nicht in EVE endet, sondern nach ALF weiter geht. Die buchen sonst ggf. ja auch Mietwagen etc. Kannst du denen ja nicht erst in EVE sagen.


Offensichtlich hat der LH-Mitarbeiter den oben angesprochenen Vollcharter gefunden (WF4213) also um 1530 EVE weiter nach ALF. Ob das durch Ticketing geht, bleibt eine andere Frage.
na gut also auch 2 mal umsteigen immerhin schon in Norwegen... mir wäre as zu blöd, besser in FRA oder MUC übernachten die Kosten sind überschaubarer als in NO und an einem Tag 1 mal umsteigen find ich angenehmer (sofern LH die Anreise am Vortag nach MUC oder FRA gemacht hätte?)
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.032
1.655
Zurück zum Thema: peinliche Lufthansa:

ich mache GESTERN einen EU-Claim auf der Website. Eintragen kann man ja nichts mehr - die Arroganzhansa Agenten in Osteuropa prüfen mit KI welche Ansprüche bestehen. Gut also auf die FB-ID email nochals ausführlich die Annullierug beschrieben und mit Frist 10 Tage zur Zahlung von 400€ aufgefordert.

Der umgebuchte Flug HEUTE FRA-HEL hatte dann auch 27min Verspätung - Ankunft 2h 7 min über der ursprünglichen Zeit. Genau 2h nach der Ankunft kommt folgende mail:

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 3. Dezember 2024.

Es tut uns sehr leid, dass Sie von einer Flugunregelmäßigkeit betroffen waren. Dafür bitten wir um Entschuldigung.

Gemäß der Verordnung (EG) 261/2004 haben Sie bei von uns zu verantworteten Ankunftsverspätungen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer und einer Ankunftsverspätung zwischen zwei und drei Stunden sind es 200 EUR.

Somit steht Ihnen eine Entschädigung in Höhe von 200 EUR zu.

Wir alle hier wissen, dass der Betrag 200€ nirgendwo in der EU261 vorkommt, Verspätungen werden erst ab 3h nach gebuchter Zeit kompensiert.

Eine Erstattung von Umbuchungskosten wegen der Verspätung wird abgelehnt. Dabei waren die Kosten nicht entstanden durch die Verspätung des heutigen Fluges sondern durch die Annullierung und Umbuchung auf eine spätere Ankunftszeit notwendig gewesen. Folgekosten werden nicht erstattet. 2023 wurden mir bei 8h Verspütung diese Kosten erstattet (Mietwagen)

Einen Versuch haben sie noch, dann kommt die Klageschrift.

wie kommen die auf 200€

 
Zuletzt bearbeitet:

SF340

Erfahrenes Mitglied
16.12.2023
399
697
Zurück zum Thema: peinliche Lufthansa:

ich mache GESTERN einen EU-Claim auf der Website. Eintragen kann man ja nichts mehr - die Arroganzhansa Agenten in Osteuropa prüfen mit KI welche Ansprüche bestehen. Gut also auf die FB-ID email nochals ausführlich die Annullierug beschrieben und mit Frist 10 Tage zur Zahlung von 400€ aufgefordert.

Der umgebuchte Flug HEUTE FRA-HEL hatte dann auch 27min Verspätung - Ankunft 2h 7 min über der ursprünglichen Zeit. Genau 2h nach der Ankunft kommt folgende mail:



Wir alle hier wissen, dass der Betrag 200€ nirgendwo in der EU261 vorkommt, Verspätungen werden erst ab 3h nach gebuchter Zeit kompensiert und IMHO auch nur dann wenn zuvor nicht wegen einer Annullier eine neuer Flug gebucht wurde, der eben 27min zu spät war.

Eine Erstattung von Umbuchungskosten wegen der Verspätung wird abgelehnt. Dabei waren die Kosten nicht entstanden durch die Verspätung des heutigen Fluges sondern durch die Annullierung und Umbuchung auf eine spätere Ankunftszeit notwendig gewesen.

Eine Versuch haben sie noch, dann kommt die Klageschrift.

wie kommen die auf 200€


(2) Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug ange- boten, dessen Ankunftszeit
  1. a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger nicht später als zwei Stunden oder
  2. b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfer- nung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 und 3 500 km nicht später als drei Stunden oder
  3. c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen nicht später als vier Stunden
nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunter- nehmen die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50% kürzen.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.032
1.655
(2) Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug ange- boten, dessen Ankunftszeit
  1. a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger nicht später als zwei Stunden oder
  2. b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfer- nung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 und 3 500 km nicht später als drei Stunden oder
  3. c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen nicht später als vier Stunden
nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunter- nehmen die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50% kürzen.
Großkreis 1679km STR-HEL - aber selbst bei der Annullierung ist die Ausgleichszahlung gar nicht fällig, weil

vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,

i) ... zwei Wochen ...

ii) .. zwei Wochen und sieben Tagen ...

iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.

(2) Wenn die Fluggäste über die Annullierung unterrichtet werden, erhalten sie Angaben zu einer möglichen anderweitigen Beförderung.

nach dieser Vorgabe göbe es KEINE Ausgleichszahlung weil 1. 2h spätere Abflugzeit 2. 1h40min später Ankunft

Dann sollte ich die 200e schnell annehmen und Ruhe geben?
 
Zuletzt bearbeitet:

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.571
9.323
Ja, und seitdem erlaubt LH gnädigerweise den Erwerb von Tickets deren Sequenz (Hin-/Rückflug) in beliebiger Reihenfolge abgeflogen werden kann. :rolleyes:
Auch darüber können wir gerne diskutieren, es geht aber ausdrücklich eben NICHT darum die Reihenfoge zu ändern, sondern einzene Segmente AUSZULASSEN.
Während du das erworbene Produkt natürlich nicht modifizieren darfst, darfst du genauso sebstverständich einzene Produktbestandteie nicht nutzen.
BGH-Urteil: Flugticket bleibt grundsätzlich gültig, wenn Reisende eine Teilstrecke nicht antreten

Also Augen nicht rollen, sondern aufmachen und lesen.
Auch wenn so manches Urteil die rechtswidrigen Gewinnmaximierungsstrategien mancher Firmen unterminiert... Nennt man Rechtsstaat.
 
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Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
10.021
8.546
LEJ
Auch darüber können wir gerne diskutieren, es geht aber ausdrücklich eben NICHT darum die Reihenfoge zu ändern, sondern einzene Segmente AUSZULASSEN.
Während du das erworbene Produkt natürlich nicht modifizieren darfst, darfst du genauso sebstverständich einzene Produktbestandteie nicht nutzen.
BGH-Urteil: Flugticket bleibt grundsätzlich gültig, wenn Reisende eine Teilstrecke nicht antreten

Also Augen nicht rollen, sondern aufmachen und lesen.
Auch wenn so manches Urteil die rechtswidrigen Gewinnmaximierungsstrategien mancher Firmen unterminiert... Nennt man Rechtsstaat.
Das BGH Urteil ist allerdings mehr als schwammig, da ja der Begriff "grundsätzlich" benutzt wird. Stünde dort "ausnahmslos", sähe es besser aus. Dazu kommt die Nachweispflicht der beabsichtigten Einsparung beim Ticket Preis. Eine heisse Kiste also. Was sagen denn unsere Juristen hier dazu.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.261
3.307
Das BGH Urteil ist allerdings mehr als schwammig, da ja der Begriff "grundsätzlich" benutzt wird. Stünde dort "ausnahmslos", sähe es besser aus. Dazu kommt die Nachweispflicht der beabsichtigten Einsparung beim Ticket Preis. Eine heisse Kiste also. Was sagen denn unsere Juristen hier dazu.
Korrekt.
Damals wurde vor allem die Ausgestaltung der AGBs durch den BGH bemängelt, nicht die Tatsache an sich.
 
Zuletzt bearbeitet:

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.979
1.028
Das BGH Urteil ist allerdings mehr als schwammig, da ja der Begriff "grundsätzlich" benutzt wird. Stünde dort "ausnahmslos", sähe es besser aus. Dazu kommt die Nachweispflicht der beabsichtigten Einsparung beim Ticket Preis. Eine heisse Kiste also. Was sagen denn unsere Juristen hier dazu.
IANAL, aber ich zitiere mal einen bekannten Reiserechtler.

Aus meiner Laiensicht: Ist letztlich nicht ganz geklärt.

Wenn die ABBs tatsächlich so dämlich formuliert sind, dass man theoretisch sogar als Pax haftbar werden würde, wenn ein Segment wegen der Airline nicht angetreten werden kann (so jetzt verhandelt im Urteil des OLG Köln, siehe verlinkter Beitrag), dann ist klar, dass die Klauseln generell nicht gültig sein können. Ob das aus Blödheit so formuliert wurde, weiß ich nicht. Man hat immerhin seit 2010 (BGH-Urteil zur Reihenfolge) immerhin jetzt 14 Jahre lang relative Ruhe an der Front gehabt und ist zu 99,X% damit durchgekommen, wenn man bei no-show das restliche Ticket einfach gecancelt hatte. Wenn jetzt der BGH tatsächlich den Fall auf den Tisch bekäme, wäre es nicht so unwahrscheinlich, dass das Urteil lauten wird, "die Klauseln sind ungültig, weil sie den Pax unangemessen benachteiligen, weil selbst bei Stornierung des Fluges durch die Airline das Ticket verfallen würde. Ob die Klauseln gültig wären, wenn sie diesbezüglich eindeutiger formuliert wären, kann dahingestellt bleiben." So konnte LH 14 Jahre + lang ihre Rechtsposition weitgehend durchsetzen, kann diesen einen Punkt (Ticket bleibt gültig, wenn der Pax ein Segment wegen der Airline nicht antreten konnte) korrigieren und weiter so lange wie bisher verfahren, bis jemand konkret wegen der eigentlichen Frage klagt. So lange das ein einzelner Pax mit Dr. Böse tut, passiert das, was er in dem Beitrag postet: LH überweist stillschweigend die Forderung. Bei den 99,X% derjenigen, die nicht klagen, läuft es weiter im Sinne der LH. Einzig wenn wieder ein Verbraucherverein grundsätzlich klagt, wird es wieder eng.
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.571
9.323
Das BGH Urteil ist allerdings mehr als schwammig, da ja der Begriff "grundsätzlich" benutzt wird. Stünde dort "ausnahmslos", sähe es besser aus.
Die Ausnahme wird doch haarklein erklärt: Du darfst nicht mit der Absicht buchen, das Leg gar nicht nutzen zu wollen, sondern nur einen günstigeren Tarif zu ergaunern.
Bei allem was nach der Buchung dazu führt, dass du einzelne Segmente auslässt, hat das keinen Einfluß auf die anderen Segmente, sie bleiben gültig.

Schlüsselsatz ist
bei einer nachträglichen Änderung ihrer Planung oder bei Eintritt sonstiger Umstände, die sie an der Inanspruchnahme der ersten Teilleistung hindern oder ihr Interesse daran nachträglich entfallen lassen,
und der Ausnahme
wenn der Fluggast schon bei Vertragschluss nicht die Absicht hat, die Gesamtleistung der Beklagten in Anspruch zu nehmen, sondern diese nur deshalb bucht, weil er auf diese Weise an einen Preisvorteil gelangen kann, den die Beklagte etwa Fluggästen anbietet, die die Unbequemlichkeiten und den Zeitverlust einer Umsteigeverbindung auf sich nehmen, obwohl von dem von ihnen gewünschten Abflughafen auch Direktverbindungen zu ihrem Endziel angeboten werden.

Was natürlich nicht ganz einfach nachweisbar ist... Die Richter haben sich nicht zur Beweislast eingelassen.
Es ist ja bisweilen vom exakten Buchungszeitpunkt abhängig, ob z.B. QKL-FRA-EWR nun billiger oder teurer ist als FRA-EWR.
Allerdings sind sie sehr konkret beim Begriff Direktflug, spitzfindige würden sagen, bei QKL-FRA-IAH-ICT darfst du das Zugelg immer auslassen, weil das danach ja immer noch ein Umsteigeflug ist. Aber wollen wir mal nicht schon wieder überkompensieren. Dieses Urteil ist gut und wichtig und den Airlines auch bekannt. LH hat mir nach Verweis auf dieses Urteil bereits zweimal ein bereits storniertes Ticket binnen Minuten wiederhergestellt.

Aktuell:
Lufthansa macht Drehkreuze zur Chefsache
Die Lufthansa macht die zeitweise holprigen Abläufe an ihren Drehkreuzen Frankfurt und München zur Chefsache. Airline-Chef Jens Ritter soll die Zusammenarbeit der einzelnen Lufthansa-Teams und ihrer Dienstleister am Münchener Flughafen verbessern, wie Lufthansa am Donnerstag mitteilte.

Die gleiche Aufgabe übernimmt in Frankfurt Ritters Vorgänger, der für den Betrieb zuständige Bereichsvorstand und Pilot Klaus Froese.
Komisch, bisher war doch immer angeblich alles super und es gab gar keine Probleme? Nur unbegründed bashende Gäste?
Und sowieso, sind es natürlich die Flughäfen schuld...
 

alxms

Erfahrenes Mitglied
23.10.2016
528
668
HAM / MUC / MOW
Die ganzen positiven Momente gehen hier im Thread ja immer etwas unter... Daher, zunächst: Check-In super freundlich, Lounge-Personal ebenfalls, Flugbegleiterin hat mir während ich wohl geschlafen habe sowohl Wasser als auch Schokolade (also die ganze Eco-Verpflegung) auf den freien Nebensitz gelegt. Und tatsächlich hatte der Chatbot für meinen Irreg - MUC-FRA kurz vor Boarding gestrichen wegen Technical, aktuell wie bekannt keine Ersatzmaschine verfügbar, FRA-NCL damit hinfällig - sofort zahlreiche gute Lösungen parat, inklusive Fremd-Airlines, letztendlich wurde es MUC-AMS mit LH zwei Stunden darauf und AMS-NCL mit KLM. Wirklich gut. Es bleibt zwar ein Armutszeugnis ist, dass der 5-Sterne-Hub MUC beinahe zwei Stunden braucht, um einen CRJ umzudrehen, der Rest lief aber den Umständen entsprechend super, man fühlt als Kunde, dass sich um das Problem gekümmert wird.

Einen Schlag in die Fresse kann sich unsere Lieblingsairline dann aber nicht verkneifen: Per SMS kommt wegen der Verspätung >2h ein Verzehrgutschein für exakt SIEBEN Euro, gültig in AMS, nicht in MUC, wo ich auch 2h extra verbracht habe. Für sieben Euro gibt es in Schiphol gerade mal einen Kaffee. Es wäre doch wirklich ein leichtes, da nicht seine sinnlose Knauserigkeit so zur Schau zu stellen und den ganzen Eindruck kaputt zu machen? Ich habe mir jedenfalls bei Bubbles eine Lobster Roll reingestellt und eingereicht, bin gespannt, ob das durchgeht. So unnötig. Dann ist es wirklich besser, gar nichts proaktiv zu verschicken, wer über seine Rechte Bescheid weiß, reicht sie ein, wer nicht, erwartet auch nichts. Oder der Gutschein heißt "ein Gebäck/Sandwich und ein Getränk". Alles fein. Aber dieses Abzählen ist doch einfach unwürdig. Gleiches Spiel wie bei den exakt 18,50€ (kein Witz) abends in FRA im Hotel.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.311
14.390
Die Ausnahme wird doch haarklein erklärt: Du darfst nicht mit der Absicht buchen, das Leg gar nicht nutzen zu wollen, sondern nur einen günstigeren Tarif zu ergaunern.
Bei allem was nach der Buchung dazu führt, dass du einzelne Segmente auslässt, hat das keinen Einfluß auf die anderen Segmente, sie bleiben gültig.

Schlüsselsatz ist

"bei einer nachträglichen Änderung ihrer Planung oder bei Eintritt sonstiger Umstände, die sie an der Inanspruchnahme der ersten Teilleistung hindern oder ihr Interesse daran nachträglich entfallen lassen"

Richtig, das Urteil ist nicht schwammig, im Gegenteil, es gibt den Airlines sogar noch eine genaue Segelanleitung, wie sie ihr Tarifsystem auch gegen diejenigen Passagiere schützen können, bei denen die Nicht-Inanspruchnahme gutwillig erfolgt:

"Für die Wahrung der Interessen der Beklagten an einer autonomen Ge-
staltung ihrer Tarifstruktur genügte zur Vermeidung einer Umgehung dieser
Struktur eine Regelung, die den Kunden gegebenenfalls zur Zahlung eines hö-
heren Entgelts verpflichtet, wenn die Beförderung auf einer vorangehenden
Teilstrecke nicht angetreten wird. Dazu wäre es etwa ausreichend, wenn in den
Beförderungsbedingungen bestimmt würde, dass bei Nichtinanspruchnahme
einer Teilleistung für die verbleibende( n) Teilleistung(en) dasjenige Entgelt zu
zahlen ist, das zum Zeitpunkt der Buchung für diese Teilleistung(en) verlangt
worden ist, wenn dieses Entgelt höher ist als das tatsächlich vereinbarte."

Aber die Airlines scheuen natürlich den (Beweis-)Aufwand, dass sie nachhalten und beweisen müssten, was jede Kombination an Teilstrecken gekostet hätte. Bei einer Buchung HAM-FRA-SOF-MUC-HAM müssten sie berechnen können, was HAM-FRA, FRA-SOF, SOF-MUC, MUC-HAM, HAM-FRA-SOF, FRA-SOF-MUC, SOF-MUC-HAM, HAM-FRA-SOF-MUC und FRA-SOF-MUC-HAM gekostet hätten. Das ist mit einer 8,99-Euro-Software aus dem Discounter und einem Buchungssystem, das auf einem 386er im Hobbyraum eines Reihenendhauses in Wanne-Eickel läuft, natürlich nicht möglich.
 

Stern49

Aktives Mitglied
03.06.2023
132
183
In einem offenen Brief an die Bundesregierung fordert die Lufthansa wegen ihrer prekären Lage jetzt auch noch die Aussetzung des Qatar-Abkommens.Emirates blockiert man ja schon seit Jahren erfolgreich.Wie verweifelt muss man in Frankfurt eigentlich sein?Selbst als noch stärker staatlich geschützter Monopolist würde man den Deutschen Luftverkehr doch nur noch weiter herunterwirtschaften zu Gunsten der künstlichen Hubs in FRA, ZRH oder bald noch FCO.Die beratungsresistente und völlig verkrustete Lufthansa ist doch selbst das grösste Problem für Deutschland.Ohne die Golfcarrier ginge in Deutschland das Licht bald ganz aus.
 

Toter-Greifvogel

Erfahrenes Mitglied
25.04.2024
1.139
1.557
In einem offenen Brief an die Bundesregierung fordert die Lufthansa wegen ihrer prekären Lage jetzt auch noch die Aussetzung des Qatar-Abkommens.Emirates blockiert man ja schon seit Jahren erfolgreich.Wie verweifelt muss man in Frankfurt eigentlich sein?Selbst als noch stärker staatlich geschützter Monopolist würde man den Deutschen Luftverkehr doch nur noch weiter herunterwirtschaften zu Gunsten der künstlichen Hubs in FRA, ZRH oder bald noch FCO.Die beratungsresistente und völlig verkrustete Lufthansa ist doch selbst das grösste Problem für Deutschland.Ohne die Golfcarrier ginge in Deutschland das Licht bald ganz aus.
Quelle?
 
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eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.693
2.335
Europa
Kann mir jemand einen Tipp geben , wie man sich in so einen Fall verhält

ich muss am 17.1 mit ein Kollege nach NYC
er wollte unbedingt mit LH fliegen, mir war es egal und somit habe ich von CGN nach MUC gebucht und dann nach JFK mit LH1973 und LH410, zurück am 23.1 mit LH411 und LH5349

er hat Hinflug aus BLQ mit LH9485 und LH410, Rückflug dann LH411 und LH9482

beide separat gebucht, ich über der LH Seite und auch über der LH App

anyway bis heute alles in Ordnung
Eben hat er mich angerufen, da die LH den Betrag erstattet hat und er kommt nicht mehr in seine Buchung rein
Jemand eine Idee warum ?

meine Buchung steht noch
Und ihn wurden die kompletten 3473,47€ erstattet , wir haben am Dienstag gebucht

Ich habe für mich Business Basic gebucht , den Ticket kann ich nicht stornieren und umbuchen kostet 250€
🤮
hätte ich es gewusst, wäre entweder von FRA mit SQ, UA oder DL geflogen oder über LHR
 

rohoff

Neues Mitglied
09.05.2024
10
21
Kann mir jemand einen Tipp geben , wie man sich in so einen Fall verhält

ich muss am 17.1 mit ein Kollege nach NYC
er wollte unbedingt mit LH fliegen, mir war es egal und somit habe ich von CGN nach MUC gebucht und dann nach JFK mit LH1973 und LH410, zurück am 23.1 mit LH411 und LH5349

er hat Hinflug aus BLQ mit LH9485 und LH410, Rückflug dann LH411 und LH9482

beide separat gebucht, ich über der LH Seite und auch über der LH App

anyway bis heute alles in Ordnung
Eben hat er mich angerufen, da die LH den Betrag erstattet hat und er kommt nicht mehr in seine Buchung rein
Jemand eine Idee warum ?

meine Buchung steht noch
Und ihn wurden die kompletten 3473,47€ erstattet , wir haben am Dienstag gebucht

Ich habe für mich Business Basic gebucht , den Ticket kann ich nicht stornieren und umbuchen kostet 250€
🤮
hätte ich es gewusst, wäre entweder von FRA mit SQ, UA oder DL geflogen oder über LHR
Dann sollte Dein Kollege bei der Hotline anrufen und fragen, wieso seine Buchung storniert worden ist. Die können ihn sicherlich weitere Details geben. Wir können Dir hier den Grund nicht mitteilen.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.693
2.335
Europa
LH9485 fliegt am 17.01. nicht (es ist EN8243). Wahrscheinlich hat die großartige IT den Flug storniert und damit die Buchung gekillt, ich würde anrufen und wiederherstellen lassen. Nicht abwimmeln lassen! Am besten zu normalen Bürozeiten, also nicht heute.
Moin
Und so ist es auch, er hat heute morgen bei der LH angerufen und laut Call Center, konnten ihn nicht den Grund sagen, warum das Ticket storniert wurde
ich denke auch, es hat was mit AirDolomiti zu tun, die streichen ja gerne Flüge
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.032
1.655
Die ganzen positiven Momente gehen hier im Thread ja immer etwas unter... Daher, zunächst: Check-In super freundlich, Lounge-Personal ebenfalls, Flugbegleiterin hat mir während ich wohl geschlafen habe sowohl Wasser als auch Schokolade (also die ganze Eco-Verpflegung) auf den freien Nebensitz gelegt. Und tatsächlich hatte der Chatbot für meinen Irreg - MUC-FRA kurz vor Boarding gestrichen wegen Technical, aktuell wie bekannt keine Ersatzmaschine verfügbar, FRA-NCL damit hinfällig - sofort zahlreiche gute Lösungen parat, inklusive Fremd-Airlines, letztendlich wurde es MUC-AMS mit LH zwei Stunden darauf und AMS-NCL mit KLM. Wirklich gut. Es bleibt zwar ein Armutszeugnis ist, dass der 5-Sterne-Hub MUC beinahe zwei Stunden braucht, um einen CRJ umzudrehen, der Rest lief aber den Umständen entsprechend super, man fühlt als Kunde, dass sich um das Problem gekümmert wird.

Einen Schlag in die Fresse kann sich unsere Lieblingsairline dann aber nicht verkneifen: Per SMS kommt wegen der Verspätung >2h ein Verzehrgutschein für exakt SIEBEN Euro, gültig in AMS, nicht in MUC, wo ich auch 2h extra verbracht habe. Für sieben Euro gibt es in Schiphol gerade mal einen Kaffee. Es wäre doch wirklich ein leichtes, da nicht seine sinnlose Knauserigkeit so zur Schau zu stellen und den ganzen Eindruck kaputt zu machen? Ich habe mir jedenfalls bei Bubbles eine Lobster Roll reingestellt und eingereicht, bin gespannt, ob das durchgeht. So unnötig. Dann ist es wirklich besser, gar nichts proaktiv zu verschicken, wer über seine Rechte Bescheid weiß, reicht sie ein, wer nicht, erwartet auch nichts. Oder der Gutschein heißt "ein Gebäck/Sandwich und ein Getränk". Alles fein. Aber dieses Abzählen ist doch einfach unwürdig. Gleiches Spiel wie bei den exakt 18,50€ (kein Witz) abends in FRA im Hotel.
hoffentlich so umgebucht, dass due über 3h nach gekauft ankommst - 250€ EU261 - ich werde zukünftig drauf achten, dass die 3h beim Alternativflug eingehalten werden (sofern der Agent das auch macht?) - letzten Mittwoch 200€ "Verlust" wegen der Dummheit Alternativflug nur 1h 40min spätere Ankunft als gebucht.... (IMHO aber Fehler LH-Customercare)
Beitrag automatisch zusammengeführt:

meine Buchung steht noch
Und ihn wurden die kompletten 3473,47€ erstattet , wir haben am Dienstag gebucht
Kopfschüttel? Bezahlt das der Kunde?

 
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Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
6.907
7.448
FRA / FMO
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300x250
hoffentlich so umgebucht, dass due über 3h nach gekauft ankommst - 250€ EU261 - ich werde zukünftig drauf achten, dass die 3h beim Alternativflug eingehalten werden (sofern der Agent das auch macht?) - letzten Mittwoch 200€ "Verlust" wegen der Dummheit Alternativflug nur 1h 40min spätere Ankunft als gebucht.... (IMHO aber Fehler LH-Customercare)
Es gibt Menschen, die möchten möglichst schnell an ihr Ziel und nicht nur das meiste Geld aus der Lh rausholen.