Dann ist er gegen AG, nicht gegen staatlich? Die Deutsche Reichsbahn, m.W. selbst noch die in der DDR, war ja eine "Gesellschaft". Sowas will er?
Das kommt drauf an was Du als "Gesellschaft" auffasst und welche Bezüge dieser völlig inhaltlose Quatsch haben soll.
I. Die Länderbahnen sind nach der WRV in den Reichsbesitz übergegangen. Bis 1924 war sie Teil der Reichsverwaltung.
Art. 89 Abs.1 WRV: Aufgabe des Reichs ist es, die dem allgemeinen Verkehre dienenden Eisenbahnen in sein Eigentum zu übernehmen und als einheitliche Verkehrsanstalt zu verwalten.
Mit dem Erlaß der vorläufigen Verwaltungsordnung der Reichseisenbahnen vom 26. April 1920 (RGBl. S. 797), welche die Reichseisenbahnverwaltung dem Reichsverkehrsminister übertrug, war der Art. 89 Abs. 1 WRV faktisch gegenstandslos geworden.
II. Durch das (verfassungsdurchbrechende)
Gesetz über die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft (Reichsbahngesetz) vom 30. August 1924 (RGBl. II. S. 272) wurde bestimmt:
"§ 1. Errichtung der Gesellschaft. (1) Das Deutsche Reich errichtet durch dieses Gesetz zum Betriebe der Reichseisenbahnen eine Gesellschaft mit der Firma "Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft".
(2) Die anliegende Gesellschaftssatzung ist ein Bestandteil dieses Gesetzes.
III. Diese Gesellschaft, deren Satzung ich leider noch nicht öffentlich zugänglich gefunden habe, existierte bis zum
Gesetz zur Neuregelung der Verhältnisse der Reichsbank und der Deutschen Reichsbahn (RGBl. 1937 II Nr. 8 S. 47) und wurde hiermit dem Reichsverkehrsministerium unmittelbar untergliedert und war damit eine Reichsbehörde.
IV. Dieses Gesetz auf Führererlass zur "Wiederherstellung der Gleichberechtigung" wurde mit dem BBahnG von 1951 aufgehoben und die bereits seit 1949 bestehende Deutsche Bundesbahn als Sondervermögen des Bundes qualifiziert, Art. 110 Abs.1 Satz 1 HS.2 GG (vgl. "Sondervermögen Bundeswehr").
V. Damit handelte es sich von 1951 bis 1994 bei der Deutschen Bundesbahn um eine bundesunmittelbare Körperschaft und keine "Gesellschaft". Eine solche "Gesellschaft" bestand allenfalls von 1924 - 1937. Ich denke aber, dass die wirtschaftlichen und infrastrukturellen wie auch gesellschaftspolitischen Herausforderungen einer Bahn von 2022 nicht mit der Reichsbahn von 1924 vergleichbar sind und daher eine Rückführung in Bundesvermögen samt unmittelbarer Hoheit des Bundes wieder unverzüglich angezeigt ist.
Die Deutsche Reichsbahn in der DDR war übrigens ein VEB und damit auch keine Gesellschaft, wobei mir hier ein Rechtsvergleich fehlt.