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Da hast Du Recht!
Ich hatte übersehen, dass vor mir schon andere Deine frei erfundenen Rechtsauffassungen korrigiert hatten.
Sorry!
Du wolltest sagen, daß vor Dir schon andere Dinge hineininterpretiert haben, die ich so nicht gesagt hatte...
Den Juristen mag es (und muß es!) interessieren, ob dies ein gesetzlich abgesicherter Rechtsanspruch oder "nur" übliche Praxis ist. Dem AN, der den entsprechenden Betrag bekommt, ist egal, auf welcher Rechtsgrundlage er dies bekommt. Und wir sind hier nicht bei Paragraphenbesserwisser.com...