Maskenpflicht bei Lufthansa ab 04MAY20, kein freier Mittelsitz mehr

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deralex2985

Erfahrenes Mitglied
09.12.2011
1.632
777
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Viel deutlicher kann man in drei Sätzen tatsächlich nicht darlegen, dass man sich von der Demokratie verabschiedet hat und sich nach dem Führer sehnt.
gähn, wieder verschwendete Bits und Bytes
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Naja diese Menge dürfte größer sein als die Menge derjenigen die Olaf Scholz zum Kanzler gewählt haben. 37% der Erwachsenen Deutschen lehnen die Maskenpflicht ab, das sind ca. 22,5 Millionen Menschen. Olaf Scholz wurde von ca. 12,25 Millionen Menschen gewählt.
n einer Umfrage aus dem August 2022 hielten 84 Prozent der Befragten die Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus für angemessen

Jetzt gibt es ja keine übergreifende Maskenpflicht, also ist die Zahl noch geringer
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
kann aber muss nicht, gerade wenn es vom Vorgesetzten bzw Regelaufsteller kommt.
Du hast unsere Form des Staates aber wirklich nicht verstanden. Nimm mal Nachhilfeunterricht. Du argumentierst nach wie vor aus Sicht der Autokratie, nicht aus demokratischer Sicht. "Es läuft so weil ich es so will" gibt es bei uns eigentlich nicht.
 

deralex2985

Erfahrenes Mitglied
09.12.2011
1.632
777
Die Intensität des Eingriffs bemisst sich dann doch eher an objektiven Kriterien als daran, wer wie laut schreit.



Hier bei uns schon. In China nicht; fast hätte ich ein "Bei Euch" vorangestellt, aber ich will nicht auf das Argument "Geh doch nach drüben" zurückgreifen müssen.
was juckt mich China, ich lebe da nicht.

bisher hat auch kein Gericht wirklich entschieden, dass die Maskenpflicht im Flieger unverhältnismäßig oder gar rechtswidrig ist
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Du hast unsere Form des Staates aber wirklich nicht verstanden. Nimm mal Nachhilfeunterricht. Du argumentierst nach wie vor aus Sicht der Autokratie, nicht aus demokratischer Sicht. "Es läuft so weil ich es so will" gibt es bei uns eigentlich nicht.
doch, weil "es läuft so wie ihr es wollt" nicht funktioniert....deswegen gibt es ja einen Gesetzgeber
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
gähn, wieder verschwendete Bits und Bytes
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n einer Umfrage aus dem August 2022 hielten 84 Prozent der Befragten die Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus für angemessen

Jetzt gibt es ja keine übergreifende Maskenpflicht, also ist die Zahl noch geringer
Man oh Man die Umfrage aus dem August mal ein wenig genauer, ohne Interpretation durch den Alex:

58 Prozent unterstützen eine Maskenpflicht im Fernverkehr der Bahn und im Flugverkehr. Beim Einkaufen wollen nur noch 46 Prozent eine Maske tragen, in Schulen erachten 29 Prozent der Befragten FFP2 und Co. als sinnvoll.
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was juckt mich China, ich lebe da nicht.

bisher hat auch kein Gericht wirklich entschieden, dass die Maskenpflicht im Flieger unverhältnismäßig oder gar rechtswidrig ist
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doch, weil "es läuft so wie ihr es wollt" nicht funktioniert....deswegen gibt es ja einen Gesetzgeber
Der Gesetzgeber wird regelmässig in seine Schranken gewiesen weil er seine Möglichkeiten missbraucht.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
6.995
10.045
Trans Balkan Express
und der "Staat" liest dann hier mit?

Nein. Aber um mal beim Thema zu bleiben das maskenfreie Fliegen im Regierungsflieger hat die Debatte um die Maskenpflicht ja auch außerhalb des Forums belebt und die Diskussion findet ja nicht nur hier in der Blase statt. Auch gehe ich davon aus, dass die hier vertretenen Foristen ihre Meinung auch außerhalb des Forums vertreten. Der Mitfotrist alexxxx versucht allerdings seit Monaten jegliche Diskussion zu unterbinden, mit dem Totschlagargument, dass Regeln einzuhalten sind, was die hiesigen Mitforisten sicher auch machen. Aber eine Diskssion abzuwürgen ist, unwürdig.
 

deralex2985

Erfahrenes Mitglied
09.12.2011
1.632
777
Man oh Man die Umfrage aus dem August mal ein wenig genauer, ohne Interpretation durch den Alex:


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Der Gesetzgeber wird regelmässig in seine Schranken gewiesen weil er seine Möglichkeiten missbraucht.
ja aber nicht in dem Fall der Maskenpflicht im Flieger und der generellen Maskenpflicht in den letzten Monaten als sie noch galt

und zeig mir bitte wo deine Aussage "58 Prozent unterstützen eine Maskenpflicht im Fernverkehr der Bahn und im Flugverkehr. Beim Einkaufen wollen nur noch 46 Prozent eine Maske tragen, in Schulen erachten 29 Prozent der Befragten FFP2 und Co. als sinnvoll." in dieser von mir geposteten Statistik zu finden sind.
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Nein. Aber um mal beim Thema zu bleiben das maskenfreie Fliegen im Regierungsflieger hat die Debatte um die Maskenpflicht ja auch außerhalb des Forums belebt und die Diskussion findet ja nicht nur hier in der Blase statt. Auch gehe ich davon aus, dass die hier vertretenen Foristen ihre Meinung auch außerhalb des Forums vertreten. Der Mitfotrist alexxxx versucht allerdings seit Monaten jegliche Diskussion zu unterbinden, mit dem Totschlagargument, dass Regeln einzuhalten sind, was die hiesigen Mitforisten sicher auch machen. Aber eine Diskssion abzuwürgen ist, unwürdig.
wenn man so die Artikel liest geht es doch aber eher in die Richtung "warum haben Habeck und Scholz keine Maske getragen" und nicht "warum Maskenpflicht im Flieger"

ansonsten freue ich mich auf eine Einladung von dir nach hause, bei der ich gegen jede deiner Hausregeln verstoßen kann, ohne dass du was sagst. weit ist es ja nichts
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
ja aber nicht in dem Fall,

und zeig mir bitte wo deine Aussage "58 Prozent unterstützen eine Maskenpflicht im Fernverkehr der Bahn und im Flugverkehr. Beim Einkaufen wollen nur noch 46 Prozent eine Maske tragen, in Schulen erachten 29 Prozent der Befragten FFP2 und Co. als sinnvoll." in dieser von mir geposteten Statistik zu finden sind.
Das ist die große August Umfrage von YouGov, auf die sich alle berufen.

Aber ehrlich du hast mich jetzt soweit, ich bin raus hier, die Dikussion ist interessant und viele hier bringen vernünftige Argumente sowohl für als auch gegen die Maske. Du bist jedoch ein Demokratiefeindlicher Schwurbler.
 

deralex2985

Erfahrenes Mitglied
09.12.2011
1.632
777
Das ist die große August Umfrage von YouGov, auf die sich alle berufen.

Aber ehrlich du hast mich jetzt soweit, ich bin raus hier, die Dikussion ist interessant und viele hier bringen vernünftige Argumente sowohl für als auch gegen die Maske. Du bist jedoch ein Demokratiefeindlicher Schwurbler.
so jetzt wirds lachhaft?! Ich bin ein Schwurbler nachdem du und andere die ganze Zeit hier rumgeschwurbelt hast? Ich bin Demokratiefeindlich weil ich unseren demokratischen Staat und die demokratisch gewählten Vertreter respektiere. Oh man....

P.S. es gibt wie in allen Bereichen einen unterschied ob man etwas nicht gutheißt oder ob man etwas extrem hasst...so viel zur Umfrage
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.064
10.409
der Ewigkeit
Es tragen immer noch viele Menschen beim Einkaufen, Einzelhandel, Kino, Theater, generell in Innenräumen etc. freiwillig Maske, obwohl niemand mehr dazu verpflichtet wird. Und soll ich dir was sagen... Es wird im Herbst und Winter wieder Ansteckungen geben. Es wird Wellen geben. Und so wird es Jahr für Jahr weitergehen.
Besonders werden die Ansteckungen die Fraktion treffen,
die ihr Gesichts-Accessoire munter das Jahr durchgetragen hat und deren Immunsystem am Boden und besonders anfällig ist.
Well done - gut, dass ich nicht schadenfroh bin!
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
6.962
11.068
ja aber nicht in dem Fall der Maskenpflicht im Flieger und der generellen Maskenpflicht in den letzten Monaten als sie noch galt

und zeig mir bitte wo deine Aussage "58 Prozent unterstützen eine Maskenpflicht im Fernverkehr der Bahn und im Flugverkehr. Beim Einkaufen wollen nur noch 46 Prozent eine Maske tragen, in Schulen erachten 29 Prozent der Befragten FFP2 und Co. als sinnvoll." in dieser von mir geposteten Statistik zu finden sind.
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wenn man so die Artikel liest geht es doch aber eher in die Richtung "warum haben Habeck und Scholz keine Maske getragen" und nicht "warum Maskenpflicht im Flieger"

Unbenanntwew.JPG
ansonsten freue ich mich auf eine Einladung von dir nach hause, bei der ich gegen jede deiner Hausregeln verstoßen kann, ohne dass du was sagst. weit ist es ja nichts
:doh:
so jetzt wirds lachhaft?! Ich bin ein Schwurbler nachdem du und andere die ganze Zeit hier rumgeschwurbelt hast? Ich bin Demokratiefeindlich weil ich unseren demokratischen Staat und die demokratisch gewählten Vertreter respektiere. Oh man....

P.S. es gibt wie in allen Bereichen einen unterschied ob man etwas nicht gutheißt oder ob man etwas extrem hasst...so viel zur Umfrage
:doh:

Sonst fällt mir wirklich nix mehr ein.... ufff und tschüss...
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
6.995
10.045
Trans Balkan Express
Es gibt halt nicht für alles eine vernünftige Begründung und keiner ist verpflichtet dir eine vernünftige Begründung zu geben.

Doch der Verordnungs- bzw. der Gesetzgeber muss begründen, sonst hebt das OVG auf:

"Der weite Kreis möglicher Schutzmaßnahmen wird durch § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG dahin begrenzt, dass die Schutzmaßnahme im konkreten Einzelfall 'notwendig' sein muss. Der Staat darf mithin nicht alle Maßnahmen und auch nicht solche Maßnahmen anordnen, die von Einzelnen in Wahrnehmung ihrer Verantwortung gegenüber sich selbst und Dritten bloß als nützlich angesehen werden. Vielmehr dürfen staatliche Behörden nur solche Maßnahmen verbindlich anordnen, die zur Erreichung infektionsschutzrechtlich legitimer Ziele objektiv notwendig sind (vgl. Senatsbeschl. v. 26.5.2020 - 13 MN 182/20 -, juris Rn. 38). Diese Notwendigkeit ist während der Dauer einer angeordneten Maßnahme von der zuständigen Behörde fortlaufend zu überprüfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.4.2020 - 1 BvQ 31/20 -, juris Rn. 16)."

...

"Angemessen ist eine Freiheitseinschränkung nur dann, wenn das Maß der Belastung des Einzelnen noch in einem vernünftigen Verhältnis zu den der Allgemeinheit erwachsenden Vorteilen steht. Um dies feststellen zu können, ist eine Abwägung zwischen den Gemeinwohlbelangen, deren Wahrnehmung der Eingriff in Grundrechte dient, und den Auswirkungen auf die Rechtsgüter der davon Betroffenen notwendig. Hierbei müssen die Interessen des Gemeinwohls umso gewichtiger sein, je empfindlicher der Einzelne in seiner Freiheit beeinträchtigt wird. Andererseits wird der Gemeinschaftsschutz umso dringlicher, je größer die Nachteile und Gefahren sind, die aus gänzlich freier Grundrechtsausübung erwachsen können. Diese Prüfung am Maßstab des Übermaßverbots kann dazu führen, dass der an sich in legitimer Weise angestrebte Schutz zurückstehen muss, wenn das eingesetzte Mittel zu einer unangemessenen Beeinträchtigung der Rechte des Betroffenen führen würde. Nur so kann die Prüfung der Angemessenheit staatlicher Eingriffe ihren Sinn erfüllen, geeignete und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen einer gegenläufigen Kontrolle mit Blick darauf zu unterwerfen, ob die eingesetzten Mittel unter Berücksichtigung der davon ausgehenden Grundrechtsbeschränkungen für den Betroffenen noch in einem angemessenen Verhältnis zu dem dadurch erreichbaren Rechtsgüterschutz stehen (vgl. zum Vorstehenden insgesamt BVerfG, Urt. v. 26.2.2020 - 2 BvR 2347/15 -, BVerfGE 153, 182 – juris Rn. 265 m.w.N.)."

OVG Lüneburg 13. Senat, Beschluss vom 10.12.2021, 13 MN 462/21
 

deralex2985

Erfahrenes Mitglied
09.12.2011
1.632
777
Doch der Verordnungs- bzw. der Gesetzgeber muss begründen, sonst hebt das OVG auf:

"Der weite Kreis möglicher Schutzmaßnahmen wird durch § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG dahin begrenzt, dass die Schutzmaßnahme im konkreten Einzelfall 'notwendig' sein muss. Der Staat darf mithin nicht alle Maßnahmen und auch nicht solche Maßnahmen anordnen, die von Einzelnen in Wahrnehmung ihrer Verantwortung gegenüber sich selbst und Dritten bloß als nützlich angesehen werden. Vielmehr dürfen staatliche Behörden nur solche Maßnahmen verbindlich anordnen, die zur Erreichung infektionsschutzrechtlich legitimer Ziele objektiv notwendig sind (vgl. Senatsbeschl. v. 26.5.2020 - 13 MN 182/20 -, juris Rn. 38). Diese Notwendigkeit ist während der Dauer einer angeordneten Maßnahme von der zuständigen Behörde fortlaufend zu überprüfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.4.2020 - 1 BvQ 31/20 -, juris Rn. 16)."

...

"Angemessen ist eine Freiheitseinschränkung nur dann, wenn das Maß der Belastung des Einzelnen noch in einem vernünftigen Verhältnis zu den der Allgemeinheit erwachsenden Vorteilen steht. Um dies feststellen zu können, ist eine Abwägung zwischen den Gemeinwohlbelangen, deren Wahrnehmung der Eingriff in Grundrechte dient, und den Auswirkungen auf die Rechtsgüter der davon Betroffenen notwendig. Hierbei müssen die Interessen des Gemeinwohls umso gewichtiger sein, je empfindlicher der Einzelne in seiner Freiheit beeinträchtigt wird. Andererseits wird der Gemeinschaftsschutz umso dringlicher, je größer die Nachteile und Gefahren sind, die aus gänzlich freier Grundrechtsausübung erwachsen können. Diese Prüfung am Maßstab des Übermaßverbots kann dazu führen, dass der an sich in legitimer Weise angestrebte Schutz zurückstehen muss, wenn das eingesetzte Mittel zu einer unangemessenen Beeinträchtigung der Rechte des Betroffenen führen würde. Nur so kann die Prüfung der Angemessenheit staatlicher Eingriffe ihren Sinn erfüllen, geeignete und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen einer gegenläufigen Kontrolle mit Blick darauf zu unterwerfen, ob die eingesetzten Mittel unter Berücksichtigung der davon ausgehenden Grundrechtsbeschränkungen für den Betroffenen noch in einem angemessenen Verhältnis zu dem dadurch erreichbaren Rechtsgüterschutz stehen (vgl. zum Vorstehenden insgesamt BVerfG, Urt. v. 26.2.2020 - 2 BvR 2347/15 -, BVerfGE 153, 182 – juris Rn. 265 m.w.N.)."

OVG Lüneburg 13. Senat, Beschluss vom 10.12.2021, 13 MN 462/21
ok, dann lag ich da wohl falsch und wie viel dieser Eingriffe wurden vom OVG aufgehoben?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Anhang anzeigen 187714

:doh:

:doh:

Sonst fällt mir wirklich nix mehr ein.... ufff und tschüss...
du hast doch deine Postition eh schon durch Likes dargestellt
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
6.995
10.045
Trans Balkan Express
ok, dann lag ich da wohl falsch und wie viel dieser Eingriffe wurden vom OVG aufgehoben?

Darüber werden keine Statistiken geführt.

Das OVG Niedersachsen hebt regelmäßig Beschränkungen auf, wenn der Verordnungsber nicht hinreichend begründet oder den Stand der wissenschft nicht beachtet.

Das Sächsische OVG hat beispielsweise die erste sächsische Corona-VO im Hauptsacheverfahren gekippt, weil Teile nicht hinreichend bestimmt waren:


Ebenso gibt es stattgebende Entscheidungen des VGH München und des VGH Mannheim. Das VG Gera hat explizit schon eine Maskenpflicht an einer Schule aufgehoben. Wenn Du den Stand der Rechtsprechung nachlesen möchtest, empfehle ich die Leküre der COVuR.
 

deralex2985

Erfahrenes Mitglied
09.12.2011
1.632
777
Darüber werden keine Statistiken geführt.

Das OVG Niedersachsen hebt regelmäßig Beschränkungen auf, wenn der Verordnungsber nicht hinreichend begründet oder den Stand der wissenschft nicht beachtet.

Das Sächsische OVG hat beispielsweise die erste sächsische Corona-VO im Hauptsacheverfahren gekippt, weil Teile nicht hinreichend bestimmt waren:


Ebenso gibt es stattgebende Entscheidungen des VGH München und des VGH Mannheim. Das VG Gera hat explizit schon eine Maskenpflicht an einer Schule aufgehoben. Wenn Du den Stand der Rechtsprechung nachlesen möchtest, empfehle ich die Leküre der COVuR.
und warum hat noch keiner die Maskenpflicht im Flieger aufgehoben?
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.865
1.476
Naja diese Menge dürfte größer sein als die Menge derjenigen die Olaf Scholz zum Kanzler gewählt haben. 37% der Erwachsenen Deutschen lehnen die Maskenpflicht ab, das sind ca. 22,5 Millionen Menschen. Olaf Scholz wurde von ca. 12,25 Millionen Menschen gewählt.

Insgesamt lehnen die Maskenpflicht damit ca. genauso viele Menschen ab wie diejenigen die die aktuelle Regierung gewählt haben, das waren ca. 22,75 Millionen. Würde man aktuell wählen gäbe es da sicher Verluste, also ich würde sagen Gleichstand.
Umfragen sind doch quark, weil 50% der Bevölkerung weder von Maskenpflicht in Flugzeugen noch in ÖPNV betroffen ist.

Wenn du mich heute fragst "sind die aktuellen Regeln okay für dich" würde ich in der HEUTIGEN Situation ja sagen, ausreichend! Nur weil wir hier diskutieren und ggf. auch noch fliegen (und wissen, dass ausser Lufthansa keiner mehr Maske vorschreibt) würden wir dann sagen "nien die Maske muss weg"
 
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Kostenfaktor
06.11.2009
7.464
4.724
44
Fluchhafen
ansonsten freue ich mich auf eine Einladung von dir nach hause, bei der ich gegen jede deiner Hausregeln verstoßen kann, ohne dass du was sagst. weit ist es ja nichts
Zuhause wäre die Situation so:

Im Wohnzimmer sitzen alle ohne Maske zusammen (wie im Terminal am Gate).

Dann gehen alle zum Esstisch und setzen dort die Maske auf, weil der Hausherr das so möchte. Sind halt die Regeln. Zum Essen nehmen dann alle die Maske ab.

Merkste was? Wahrscheinlich nicht.

Und jeder, der im Flugzeug die Maske zum trinken und essen abnimmt, verstößt gegen die Regel, weil es hierfür einfach keine Ausnahme gibt.

Aber eigenständig denken ist ja nicht so deins.
 

Nightwish80

Erfahrenes Mitglied
07.02.2015
2.395
792
Nürnberg
samclaudi.blogspot.de
Besonders werden die Ansteckungen die Fraktion treffen,
die ihr Gesichts-Accessoire munter das Jahr durchgetragen hat und deren Immunsystem am Boden und besonders anfällig ist.
Well done - gut, dass ich nicht schadenfroh bin!
Das ist aber ganz weit hergeholt. Warum sollte das Immunsystem dann im Keller sein, nur weil man im Supermarkt oder im Flugzeug eine Maske trägt?
Man ist ja die restliche Zeit nicht in einem Vakuum eingeschlossen. Sie Leute gehen raus, machen Sport usw.
Ich kenne viele, die seitdem eben auch weniger krank sind.
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
6.962
11.068
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300x250
Das ist aber ganz weit hergeholt. Warum sollte das Immunsystem dann im Keller sein, nur weil man im Supermarkt oder im Flugzeug eine Maske trägt?
Man ist ja die restliche Zeit nicht in einem Vakuum eingeschlossen. Sie Leute gehen raus, machen Sport usw.
Ich kenne viele, die seitdem eben auch weniger krank sind.
Die Experten streiten sich wohl darüber..


Persönlich war ich 2020 und 2021 gar nicht erkältet, trotz mindestens 50 Flügen, sonst jedes Jahr ein bis zweimal. 2020/2021 konsequent FFP2 und sehr starke Kontaktreduzierung, kein Besuch zu Hause. Dieses Jahr hatte ich einen heftigen Infekt und habe 1 Woche flach gelegen wie noch nie.
 
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