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Ich denke schon (nicht abschließend geprüft), dass der deutsche Gesetzgeber infektionsschutzrechtliche Regelungen für deutsche Flugzeuge treffen könnte, wenn sich diese nicht in einem anderen Staat befinden.
Ich denke auch, dass es die Regelungsmöglichkeit geben muss, um effektiv Gefahren abwehren zu können. Z.B. § 1 Abs. 1 Das IfSG gilt im Bundesgebiet, Abs. 2 § xyz gelten auch in deutschen Flugzeugen, soweit ...
Z.B. wenn eine Krankheit entdeckt wird, die sich schneller verbreitet.
Stellt sich allerdings die Frage der Effektivität, wenn ein Eintrag durch Maschinen mit ausländischer Kennung erfolgt.
Danke für die beiden sehr sachlichen Erklärungen, die insbesondere in diesem Faden die absolute Ausnahme sind.
Ich bin schlauer geworden.
Das ganze steht allerdings unter dem Vorbehalt der persönlichen Meinungskundgabe. Vieles ist auch nach zwei Jahren noch nicht abschließend geklärt. Es gibt ja Bemühungen, einen völkerrechtlichen Vertrag zur Pandemieprävention zu verabschieden.
Internationaler Vertrag zur Pandemieprävention und ‑vorsorge
Mit einem internationalen Vertrag zur Pandemieprävention und ‑vorsorge könnten Länder auf der ganzen Welt besser gegen künftige Pandemien wie COVID-19 gewappnet sein.
www.consilium.europa.eu
Das fände ich tatsächlich für sinnvoll im Sinne einer stringenten Reaktion.