Da wurde hier manches falsch geäußert:
-Man kann freilich bei der Polizei alles mögliche anzeigen (nur unwahr sollte es nicht sein, denn würde man selbst eine Straftat begehen), allerdings muss man generell keine Straftatbestände nennen (dafür ist der Staatsanwalt zuständig). Man beschreibt lediglich den Sachverhalt, ggf. gibt es Rückfragen, den Rest erledigt der Staat von alleine. Dürfte im vorliegenden Fall allerdings ohnehin irrelevant sein, weil ich keinerlei Straftatbestand erkennen kann (mit rechtlichen Schritten drohen, ist keine Nötigung). Auch Betrug/Unterschlagung setzt Vorsatz voraus. Die Polizei wird schlichtweg dazu raten, zum Anwalt zu gehen und fertig, weil das Zivilrecht ist, wo die Polizei nicht zuständig ist.
-Ich würde dazu raten, der TF-Bank schriftlich (am Besten per Email sowie per Einschreiben) einen Widerspruch gegen die Forderung zukommen zu lassen, mit den entsprechenden Nachweisen, dass bereits überwiesen wurde. Du musst nur die Überweisung rechtzeitig tätigen, wie die TF-Bank/Solarisbank intern verbuchen (oder nicht), ist nicht dein Problem.
Der Widerspruch führt dazu, dass die TF-Bank die Forderung als "strittige Forderung" einstufen muss und solche dürfen der Schufa nicht gemeldet werden (solange bis es einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid durch das Gericht gibt).
Der Widerspruch reicht auch aus - danach kannst du die TF-Bank ignorieren (also, sofern du sämtliche Forderungen beglichen hast durch die von dir erwähnte Überweisung von Revolut - später fehlerhaft erhobene Gebühren/Zinsen sind unbeachtlich). Telefonnummer am Besten sperren.
Du wartest dann ab, ob irgendwann ein Brief vom Gericht kommt (und nur von diesem!) - auf den musst du dann reagieren, das steht aber auch in dem Schreiben, wie du Widerspruch einlegst.