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Mastercard Gold von Advanzia

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bgsrhhtgsre

Erfahrenes Mitglied
06.08.2015
466
2
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Wie überweist ihr denn genau am Fälligkeitstag? Wenn ich z.B. Montags überweise bekomme ich erst Freitags die Eingangsbestätigung, da stelle ich es mir sehr schwer vor genau einen bestimmten Tag zu "treffen".
 

Pax vobiscum

Erfahrenes Mitglied
21.12.2009
4.287
300
kurz vor BER, ♂
Warum so kompliziert, ich überweise am 15. oder früher wenn mein Geld drauf ist. Da es auf dem Girokonto sowieso keine Zinsen gibt, ist das doch egal.

Bei Nicht EU Ausland hole ich meist gleich bei Ankunft Geld, weitere Belastungen folgen meistens , deshalb gibts eine Terminüberweisung für den
folgenden Tag mit Umrechnung plus etwas drauf, falls weiteres Geld benötigt wird ist es meist zum Ende der Reise. Bei längeren Reisen hat man ja den Laptop dabei.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.123
3.034
Fällt der auf ein Weekend, oder Feiertag, muss der Zahlungseingang am letzten Banktag vor dem 20 dort eingetroffen sein.
Das entspricht nicht meinem Kenntnisstand. Woher hast du deine Information? In meinen Notizen ist nämlich vermerkt: "Keine Zinsen, wenn eigenständiger Rechnungsausgleich bis zum 20. eines Monats (bzw. nachfolgender Werktag)."
 
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iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
ich hätte da noch eine Frage ;-)

Bei der Advanzia ist es ja so, dass Barabhebungen ab Transaktionsdatum verzinst werden.
Sobald aber die Rechnung erstellt ist - das kann zwischen dem 1. und dem 11. sein wie oben geschrieben - dann läuft der Zins-Zähler bis zum 20. NICHT weiter, oder?
Weil man ja sonst ein "bewegtes Ziel" hätte das schwierig punktgenau zu treffen ist ...

Im Umkehrschluß hieße das ja, dass Barabhebungen am ATM die man kurz vor Monatsende und lange genug vor "Rechnungsschluß" tätigt, nur ganz minimal kurz, wenige Tage, verzinst würden, sofern man die Rechnung binnen 10-20 Tagen fristgerecht begleicht. In diesem Fall bräuchte man ja die Vorab-Überweisung nicht um den Zinsaufwand sehr klein zu halten. Stimmt das?

verwandte Frage: manche überweisen ja vorausschauend und frühzeitig, nachdem sie bar an Geldautomaten verfügt haben. Ist es möglich und praktikabel, anhand des veröffentlichten Zinssatzes und korrekter Rundung sowie korrekt "geweissagter" Banklaufzeit der Überweisung so punktgenau (hinsichtlich Datum und Betrag) zu überweisen, dass man Verfügungsbetrag und bis zum Eingang der Überweisung bei Advanzia angefallene Zinsen komplett getilgt bekommt, noch bevor die Rechnung erstellt wird? sodass im Idealfall die auf die Barverfügung folgende Rechnung exakt Null wäre?
 
Zuletzt bearbeitet:

danchel

Erfahrenes Mitglied
15.12.2015
870
210
Wie überweist ihr denn genau am Fälligkeitstag? Wenn ich z.B. Montags überweise bekomme ich erst Freitags die Eingangsbestätigung, da stelle ich es mir sehr schwer vor genau einen bestimmten Tag zu "treffen".

Von welcher Bank überweist du denn? Wenn ich die Überweisung früh morgens bei Fidor auf das LU Konto vornehme erhalte ich in der Regel die Eingangsbestätigungsmail abends am Folgetag. Wertstellung erfolgt jedoch am gleichen Tag der Überweisung.
 

bgsrhhtgsre

Erfahrenes Mitglied
06.08.2015
466
2
Von der DKB. Eigentlich ist die ja auch bei Inlandsüberweisungen relativ flott, nur bei der Advanzia dauert es immer ein paar Tage.
 

bgsrhhtgsre

Erfahrenes Mitglied
06.08.2015
466
2
Warum überweist du nicht auf die LU-Iban, das geht sicher schneller

Ich überweise doch an die LU-IBAN. Wenn ich z.B. an Sparkassen überweise ist das Geld jedoch meistens am selben Tag schon auf dem anderen Konto.

Ob es an der DKB oder an der Advanzia liegt das es immer ein paar Tage dauert kann ich allerdings nicht sagen.
 

danchel

Erfahrenes Mitglied
15.12.2015
870
210
Ich überweise doch an die LU-IBAN. Wenn ich z.B. an Sparkassen überweise ist das Geld jedoch meistens am selben Tag schon auf dem anderen Konto.

Ob es an der DKB oder an der Advanzia liegt das es immer ein paar Tage dauert kann ich allerdings nicht sagen.

Die DKB nutzt das Rechenzentrum der Sparkasse. Daher sind Überweisungen zu Sparkassen schnell - alle anderen sind langsam (in der Regel keine taggleiche Buchung)
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.870
583
Das entspricht nicht meinem Kenntnisstand. Woher hast du deine Information? In meinen Notizen ist nämlich vermerkt: "Keine Zinsen, wenn eigenständiger Rechnungsausgleich bis zum 20. eines Monats (bzw. nachfolgender Werktag)."
In der Mail mit der Rechnung wird der jeweilige Fälligkeitstag genannt. Das ist der 20. eines Monats, bzw. der nachfolgende Werktag.

Das halte ich allerdings für ein Gerücht. DKB hält sich an die gestzelichen Randbedingungen: 1 Tag Überweisungslaufzeit. Flott ist anders.
Das ist für Advanzia kein Problem. Ich richte immer eine Terminüberweisung für den Fälligkeitstag ein und das funktioniert schon seit Jahren gut.
 
Zuletzt bearbeitet:

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Das entspricht nicht meinem Kenntnisstand. Woher hast du deine Information? In meinen Notizen ist nämlich vermerkt: "Keine Zinsen, wenn eigenständiger Rechnungsausgleich bis zum 20. eines Monats (bzw. nachfolgender Werktag)."
Die in den Rechnungen angegebene Zahlungsfrist wird, wenn der 20. auf das Wochenende oder Feiertag fällt, auf den nächsten MO/DI/MI/DO/FR gelegt.

Bei der Advanzia ist es ja so, dass Barabhebungen ab Transaktionsdatum verzinst werden.
Sobald aber die Rechnung erstellt ist - das kann zwischen dem 1. und dem 11. sein wie oben geschrieben - dann läuft der Zins-Zähler bis zum 20. NICHT weiter, oder?
Doch, meines Wissens schon. Zins vom Abhebungsdatum bis zur Bezahlung - wann auch immer die ist.

Lies:
Abhebung am 25.01.
Rechnungsstellung am 03.02.
Zahlungseingang deiner vollen Rechnungszahlung fristgemäss am 20.02.
anfallender Zins: vom 25.01. bis 20.02. (kann ja mit der Märzrechnung verrechnet werden)

Ist es möglich und praktikabel, anhand des veröffentlichten Zinssatzes und korrekter Rundung sowie korrekt "geweissagter" Banklaufzeit der Überweisung so punktgenau (hinsichtlich Datum und Betrag) zu überweisen, dass man Verfügungsbetrag und bis zum Eingang der Überweisung bei Advanzia angefallene Zinsen komplett getilgt bekommt, noch bevor die Rechnung erstellt wird? sodass im Idealfall die auf die Barverfügung folgende Rechnung exakt Null wäre?
Abhebung in EUR: M.E. nicht praktikabel.
Ausland: M.E. unmöglich, da wohl nicht (immer) ganz genau der MasterCard-Tageskurs verwendet.

Ich runde deshalb wie gesagt einfach auf.
 
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ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.233
305
Moin.

Gerade habe ich von denen eine Email bekommen, in der Folgendes steht:

Um die Sicherheit von Internetzahlungen zu erhöhen, werden wir zukünftig das Ihnen bereits bekannte MasterCard SecureCode-Verfahren erweitern. Eine mobile TAN Nummer(mTAN) wird zur zusätzlichen Verifizierung von bestimmten Transaktionen auf Ihre bei uns hinterlegte Handyrufnummer versandt.

Weiß jemand welche Transaktionen damit gemeint sind? Dieser ganze Pin und TAN Shit, immer...
 

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Antwort auf Posting #312 von Amic:
http://www.vielfliegertreff.de/kreditkarten/49442-mastercard-gold-von-advanzia-7.html#post1991983

Das hieße aber, dass es solchen Kreditforderungen (Rückzahlungsforderung eines Darlehens) an der Bestimmtheit des Betrags und der Fälligkeit - Zeit und Höhe, Essentialia negotii - mangelt ...
Preisklarheit und -wahrheit, wie von Gesetzgeber und Rechtsprechung gefordert, sind so nicht zu erhalten... das ist nur meine Meinung. Die Rückzahlung geriete so zum Zielen eines Jägers auf ein scheues Reh, das einen Berg hinaufrennt und die "Flinte" muss beständig höher gehalten werden... :sick:
Was sagen andere dazu?
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Preisklarheit und -wahrheit, wie von Gesetzgeber und Rechtsprechung gefordert, sind so nicht zu erhalten... das ist nur meine Meinung.
Preisklarheit besteht doch: Zinssatz ist bekannt, Kreditbetrag ist auch bekannt, worüber besteht dann noch Unklarheit?

Abgehobener Betrag + Zinsen bis zur Bezahlung = fälliger Betrag.

Ist ja nicht so als würde der Zinssatz nicht mitgeteilt werden, den Kreditbetrag kennt man ja auch.
 

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Man hat doch ein Recht auf eine Abrechnung (Saldenberechnung plus Mitteilung) zu einem bestimmten Stichtag?
Was du meinst bzw. nennst, ist eine Formel, ein Algorithmus. Meiner Meinung nach muss der Gläubiger aber imstande sein, eine konkrete Summe zu einem konkreten Zeitpunkt zu nennen und nicht eine abstrakte Formel a la a +b = c. (Abgesehen davon finde ich es durchaus reizvoll, als Kunde für diese Herausforderung eine Excel-Tabelle mit Formel anzulegen und so von der Advanzia dennoch zu profitieren.)

Aufgrund der variablen und vom Absender nicht zu beeinflussenden Überweisungszeiten kann es mühsam sein, diesen Zeitpunkt genau zu treffen und dann einen Zweitversuch zu starten :confused: wobei mir klar ist dass Schulden hier wohl Schickschulden sind, ohne zusehr ins Fachliche einzusteigen.

"Niemand kann gezwungen werden Unmögliches zu vollbringen" - :idea:

Ebenso wie ein Recht auf eine Quittung... Ungewöhnlich ist es auf jeden Fall.

Wenn ich deine Simons Ansicht wörtlich nehme, hältst auch du nur die Preisklarheit, nicht aber die Preiswahrheit für gegeben :D
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Man hat doch ein Recht auf eine Abrechnung (Saldenberechnung plus Mitteilung) zu einem bestimmten Stichtag?
Aus BGB 493 geht das für mich nicht hervor. Man kennt ja den Kreditbetrag und den Zinssatz.


Ebenso wie ein Recht auf eine Quittung... Ungewöhnlich ist es auf jeden Fall.
Du bekommst doch eine Rechnung, wie viel du bis zu diesem Zeitpunkt schuldest. Aber wie soll die Bank dir ausrechnen wie viel du noch schuldest, wenn sie nicht weiß wann du tatsächlich zurückzahlst.
Ist beim Dispokredit doch nicht anders, da schreibt dir die Bank doch auch nicht jeden Tag einen Brief um zu sagen wie viel du jetzt zurückzahlen musst.

Wenn ich deine Simons Ansicht wörtlich nehme, hältst auch du nur die Preisklarheit, nicht aber die Preiswahrheit für gegeben :D
:rolleyes:


Scheint für mich soweit einwandfrei, Mathe Klasse 8 sollte mit etwas Prozentrechnung doch das gewünschte Ergebnis bringen. Auch wenn es sicherlich schöner wäre, wenn der konkrete Betrag im Online-Banking sichtbar wäre, da stimme ich dir zu.
 

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
(..)
Du bekommst doch eine Rechnung, wie viel du bis zu diesem Zeitpunkt schuldest. Aber wie soll die Bank dir ausrechnen wie viel du noch schuldest, wenn sie nicht weiß wann du tatsächlich zurückzahlst.
Ist beim Dispokredit doch nicht anders, da schreibt dir die Bank doch auch nicht jeden Tag einen Brief um zu sagen wie viel du jetzt zurückzahlen musst.

Sicherlich. Es stimmt dass es eine Rechnung gibt. Für mich muss es zumindest theoretisch die Möglichkeit geben, diese Forderung auch punktgenau z.b. am Unternehmenssitz einer Niederlassung des Gläubigers bar zu begleichen (gesetzl. Zahlungsmittel) und eine Kassenquittung mit diesem Datum zu bekommen. Wenn das unsicher ist, komme ich eben ins Grübeln :idea:
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
z.b. am Unternehmenssitz einer Niederlassung des Gläubigers bar zu begleichen (gesetzl. Zahlungsmittel) und eine Kassenquittung mit diesem Datum zu bekommen.
:rolleyes: Das Thema schon wieder. Vertragsfreiheit steht über Annahmepflicht von Bargeld, im Vertrag kann man da einiges festlegen. Ähnliche Situation ja auch beim Beitragsservice. Kannst ja versuchen deinen Rundfunksbeitrag bar zu bezahlen.

Sicherlich ist die Zinserhebung zwischen Versand der Rechnung und dann tatsächlichem Ausgleich nicht ganz schön. Scheint für mich aber zumindest rechtlich einwandfrei.
(Aber vielleicht kann ja auch jemand anderes was dazu sagen :))
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Wo ist das Problem?

Du bekommst eine Rechnung mit den Zinsen bis zum 3.
Angenommen, du bezahlst die Rechnung am 15.
Die Zinsen, die zwischen 3. und 15. anfallen, werden dann einfach auf der nächsten Rechnung ausgewiesen.

Selbst berechnen musst du daher nichts, du zahlst einfach das, was auf den Rechnungen steht.


Sicherlich. Es stimmt dass es eine Rechnung gibt. Für mich muss es zumindest theoretisch die Möglichkeit geben, diese Forderung auch punktgenau z.b. am Unternehmenssitz einer Niederlassung des Gläubigers bar zu begleichen (gesetzl. Zahlungsmittel) und eine Kassenquittung mit diesem Datum zu bekommen. Wenn das unsicher ist, komme ich eben ins Grübeln :idea:
Nein, kannst du nicht. Die Advanzia-Abrechnungen werden nur per Überweisung beglichen, eine Barzahlung ist nicht vorgesehen.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.123
3.034
Die in den Rechnungen angegebene Zahlungsfrist wird, wenn der 20. auf das Wochenende oder Feiertag fällt, auf den nächsten MO/DI/MI/DO/FR gelegt.
Ja, genau das sagte ich doch. Es gilt nicht der vorherige Werktag als Frist, sondern der nachfolgende.
 

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Erst durch die Rechnung bestimmt der Gläubiger den Schuldner zur Tilgung.
Der Schuldner muss daraufhin aus seinem Vermögen den konkreten Betrag aussondern und an den Gläubiger schicken.

Ich habe nochmal in den AGB der Advanzia nachgelesen.
Der Dreh- und Angelpunkt des ganzen ist, dass die Advanzia davon spricht, dass sie einerseits taggenau verzinst, andererseits einmal monatlich einen Rechnungsbetrag fällig stellt.

Der Begriff des "fällig stellens" verdient sprachliche Beachtung: stellen bedeutet ein (vorübergehendes, und sei es für 48 Stunden) Innehalten, ein "Sistieren"!
Dem widerspricht eklatant die Idee einer stetig in '(fast)unendlich feinen' ansteigenden Schritten vorantickenden "Zins-Uhr". Es ist durchaus kreativ, wie eine Bank so einen Widerspruch zu einem produktiven Geschäftsmodell zusammenspannt / vereint.
"Stellen" bedeutet das Gegenteil von "stetig weiterlaufen".

An den Begriff der Fälligkeit knüpft eng an der Begriff des Verzugs, sowie die Erfüllung. Durch die Erfüllung wird die (durch die Rechnung konkretisierte, betragsmässig ausgesonderte) Schuld zum Erlöschen gebracht. Normalerweise jedenfalls!

Wenn die Rechnung aber - wie wohl hier - nur eine Art mathematische Momentaufnahme eines unendlich kurzen infinitesimal kleinen Zeitabschnitts darstellt, ist sie eigentlich gar keine verbindliche Betragsangabe, denn schon wenige Sekunden oder Stunden später muss der Schuldner mittels Dreisatz und Hochrechnung (was wenn der Zins sich derweil ändert und Advanzia das nicht in Echtzeit mitteilt?) einen neuen Betrag ermitteln. Problem könnte sein, wenn der konkrete Rechnungsbetrag sich nicht festhalten lässt, und der Schuldner womöglich nie auf den mitgeteilten Wert konkret leisten kann. Dadurch wird eine wichtige Funktion der Fälligkeit, die Erfüllung, möglicherweise beeinträchtigt.

Amino sagte, dann zahlt man eben die "Ungenauigkeit" im nächsten Monat. Kann es sein dass sich das Problem hier wiederholt? Weil ja auch im Folgemonat weiß man nicht wann die Rechnung genau kommt, und man braucht unter Umständen mehrere "Schrotschüsse" bis man die Schuld getilgt hat ... wie eine langsam abklingende gedämpfte Schwingung ...

(Es ist auch sicher elegant programmiertechnisch gelöst worden, eine Art "Integral" aller Gegenwartswerte aller ausgelösten Kreditposten / Zahlvorgänge am Rechnungsdatum auszuwerfen (das auch noch geschickt hin- und herzittert, dass man auch die Chance hat durcheinanderzukommen ;-) )


Ein Nebeneffekt des ganzen könnte sein , dass man nie genau weiß, wieviel man eigentlich genau der A. schuldet. Zinsen und Zins-Jitter vom Vormonat kumulieren sich fortlaufend. Die exakte Höhe der Schuld weiß man vermutlich erst, wenn man mal 1-2 Monate / Rechnungsläufe die Karte überhaupt nicht einsetzt und sich dann die Äuglein reibt, was für "Zins-Restchen" da (abklingend ähnlich wie eine Polynom-Reihe) mehrere Rechnungsperioden lang nachtröpfeln ... bis Null erreicht ist...
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
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Ganz so schlimm ist es nicht, die "Zins-Uhr" tickt ja nur einmal am Tag, es dürfte also nicht sooo schwer sein, die Zinsen für einen bestimmten Tag vorauszurechnen.

Ich verstehe ja den Ansatz, aber das ist kein spezielles Advanzia-Problem, sondern das gibt es bei jeder Bank beispielsweise beim Dispo. Die Dispozinsen werden oft nur einmal pro Quartal berechnet, sodass es noch viel schwerer ist, genau auf 0 zu kommen.

Aber im Prinzip kann man das Problem ja ganz einfach lösen, indem man großzügig aufrundet und etwas mehr überweist. Den zuviel überwiesenen Betrag hat man dann als Guthaben auf dem Kartenkonto bzw. wird das dann mit den Kartenzahlungen aufgerechnet. Wenn man also nach der (etwas aufgerundeten) Überweisung nur mehr Kartenzahlungen durchführt, dann hat man auch kein Problem mit den Zinsen mehr.
 
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