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Die Zusagen gegenüber test.de sind doch überhaupt nicht relevant. Was im Gesetz steht, das gilt auch dann, wenn man nicht gegenüber irgendeiner komischen Internetseite irgendeine komische Zusage gemacht hat.
Da scheint ein Missverständnis vorzuliegen, mit keiner Silbe habe ich auf Zusagen der A. gegenüber test.de Bezug genommen, sondern auf Zusagen, die der Kreditkartenanbieter bezüglich Haftung "gegenüber dem Kunden!!" machen sollte oder auch nicht macht, und auf solche Zusagen (einseitig bindende Willenserklärungen u. dgl.) bzw. deren Fehlen ihm gegenüber solle der Kunde (laut test.de) achten.