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Bei Gutscheinen für die du bezahlst, ist das so. Bei anderen Gutscheinen, vor allem bei Massen- und Kulanzgutscheinen, kann die Frist merklich kürzer sein.... Das siehst du auch daran, dass Aktionsgutscheine meist nur auf wenige Wochen begrenzt sind.WEnn nichts draufsteht, müßte er der gesetzlichen Verjährungsfrist unterliegen, also 3 Jahre.
In dem Fall dürfte es sich wohl um einen Kulanzgutschein handeln, da dieser kein Bestandteil des Vertrages ist sondern lediglich den "technischen Fehler" ausgleichen soll.
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