Mastercard Gold von Advanzia

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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
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Das trifft aber nur zu bei einem einzigen Wohnsitz. Egal woher Bezüge etc. kommen oder auch gar keine.
Nein, man kann mehrere melderechtliche Wohnsitze haben. Die steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Betrachtung muss damit nicht deckungsgleich sein - schon gar nicht in der Hinsicht, dass man nun "voll & doppelt", also kumulativ in zwei Staaten sich versichern und versteuern müsse - bzw. versichert und versteuert würde.

Genau das soll die Koordinierung nach EU-Recht ja für den Bereich der Sozialversicherung vermeiden:

"Es ist erforderlich, Personen, die sich innerhalb der Gemeinschaft bewegen, dem System der sozialen Sicherheit nur eines Mitgliedstaats zu unterwerfen, um eine Kumulierung anzuwendender nationaler Rechtsvorschriften und die sich daraus möglicherweise ergebenden Komplikationen zu vermeiden."
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
Es spielt insofern eine Rolle, als dass man bei Bestehen eines Wohnsitzes in aller Regel der gesetzlichen Versicherungspflicht genügen muss.
Und dies geht eben i.d.R. höchstens mit einer bestimmten, aber nicht einer "beliebigen" ausländischen Versicherung.
Sonst wäre ja "jeder" in einem günstigen EU-Krankenversicherungsstaat versichert und liesse sich in Deutschland behandeln.
Wie gesagt, wir kennen uns damit nicht wirklich aus, wobei das bei einer PKV eigentlich keine Rolle spielen dürfte?! Fakt ist, dass es nie Probleme deswegen gab.
Huh?! :confused:
Doch, genau dies wird es doch, mit der Europäischen Krankenversicherungskarte?!
Und dies hilfsweise über einen gesetzlichen deutschen Krankenversicherungsträger.
Und die Versicherungsdeckung entspricht der für Inländer.
Sie ist mittlerweile PKV Versichert... Wie sie es beschreibt war es damals, als sie als GKV Patient nach Deutschland kam. Ob sich da mittlerweile etwas verändert hat, keine Ahnung.
Ja, Wohnsitze. Ich meinte aber Hauptwohnsitze, das geht nur mit einem einzigen, egal wo in Europa.
Nein, man kann mehrere Hauptwohnsitze in Europa haben bzw. anmelden.
Dann wird sie wahrscheinlich auch nie einen Schufa-Eintrag bekommen. Zumindest hat die free.at keine Schufa-Klausel (sondern KSV).

Vielleicht steigt ihr Limit ja auch schneller an als deines. Bei Advanzia weiß man nie...
Meine steht ja auch nicht in der Schufa... KSV Zugang haben wir leider nicht, wurde aber bei der Diners Club ebenfalls geprüft, auch bei mir obwohl ich keinen Bezug zu Österreich habe.

Das ihr Limit schneller erhöht wird wage ich trotzdem zu bezweifeln, da wir ja jetzt die Eurowings Gold haben und sich das mit der Advanzia überschnitten hat. Wir diese also kaum noch nutzen werden.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Man kann schon mehrere Hauptwohnsitzte haben
Melderechtlich und auch privatrechtlich kein Problem.

Und die EU bzw. der EWR koordiniert das so, das es im Normalfalle dabei eben nicht zu einer kumulativen Doppelbelastung (bzw. umgekehrt Leistung) durch Sozialversicherungen bzw. Steuern kommt.
 
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superbug2

Guest
Melderechtlich und auch privatrechtlich kein Problem.

Und die EU bzw. der EWR koordiniert das so, das es im Normalfalle dabei eben nicht zu einer kumulativen Doppelbelastung (bzw. umgekehrt Leistung) durch Sozialversicherungen bzw. Steuern kommt.

NL zwingt einen trotz deutscher (europaweiter) PKV, in deren gesetzliche KV "einzutreten". Ist wohl eine von zahlreichen Maßnahmen, um weniger Ausländer zu haben.
 
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Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
NL zwingt einen trotz deutscher (europaweiter) PKV, in deren gesetzliche KV "einzutreten". Ist wohl eine von zahlreichen Maßnahmen, um weniger Ausländer zu haben.
Wirklich bewundernswert! Wann immer es um Missstände in unserem Gesundheitssytem geht werden die Nierderlande als positives Gegenbeispiel angeführt. Die machen vieles richtig.
 
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superbug2

Guest
Ja, man wird übrigens auch mit deutscher gesetzlicher KV gezwungen. Irgendwie funktioniert Europa so nicht für die Bürger und wir könnten gleich den Dexit + Nexit ausrufen.
 

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Scheint ja doch nicht so toll zu sein mehrere Hauptwohnsitze zu haben. Einer reicht doch.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
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NL zwingt einen trotz deutscher (europaweiter) PKV, in deren gesetzliche KV "einzutreten".
Dafür braucht man dann ja wohl keine deutsche PKV mehr insofern entstünde auch wieder keine Doppelversicherung (wenn ich das richtig sehe).

Denn mit dem niederländischen Versicherungsschutz sollte man in Abwesenheit gesetzlicher Krankenversicherungspflicht in Deutschland ja der allgemeinen Versicherungspflicht nachkommen.
 
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superbug2

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Dafür braucht man dann ja wohl keine deutsche PKV mehr insofern entstünde auch wieder keine Doppelversicherung (wenn ich das richtig sehen).

Denn mit dem niederländischen Versicherungsschutz sollte man in Abwesenheit gesetzlicher Krankenversicherungspflicht in Deutschland ja der allgemeinen Versicherungspflicht nachkommen.

Ja, es ist aber nicht besonders angenehm, immer die Versicherung zu wechseln, wenn man öfters umzieht.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
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Ja, man wird übrigens auch mit deutscher gesetzlicher KV gezwungen.
Glaube ich (auch als Laie) angesichts der EU-Verordnung 883/2004 immer noch nicht, dass es da zu Doppelversicherung kommt. Ich glaube allerdings, dass es, sofern man nicht ein "normaler" (abhängige Beschäftigung nur in einem Land oder nichterwerbstätiger Studienaufenthalt) und "einfacher" Fall ist, im einzelnen Fall in der Praxis schwierig bis haarsträubend werden kann, das zu klären.

Ja, es ist aber nicht besonders angenehm, immer die Versicherung zu wechseln, wenn man öfters umzieht.
Verständlich.

Wie gesagt, sie hatte damit nie Probleme oder Mehrkosten... Sonst wäre der Wohnsitz schon lange abgemeldet.
Die Frage ist, ob das auch im "Ernstfall" gilt, wenn es hart auf hart kommt und es jemand genauer prüft (teurer Versicherungsfall etc.). Sehe aber insbesondere dann das Problem nicht, wenn man wahrheitswidrig etwas vorspiegelt.
 

rhodium

Erfahrenes Mitglied
06.12.2014
1.060
212
ich habe auch in 2 EU Ländern "Hauptwohnsitz" angemeldet, wobei ich mir mit Deutschland nicht ganz sicher, ob ich eine andere Option hatte, als "Hauptwohnsitz" bei der Anmeldung zu wählen. Alles eigentlich gar kein Problem mit Versicherungen, Steuern etc.
 
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superbug2

Guest
> Glaube ich (auch als Laie) angesichts der EU-Verordnung 883/2004 immer noch nicht

Mit PKV ist es mir selbst passiert, mit gesetzlicher siehe z.B. hier:

https://www.hollandzorg.com/nl/particulier/zorgverzekering-buitenlander

"U bent verplicht om een Nederlandse zorgverzekering af te sluiten, ook als u al een ziektekostenverzekering heeft in uw land van herkomst. "

"Sie sind verpflichtet, eine niederländische Krankeńversicherung abzuschließen, auch wenn Sie schon in Ihrem Herkunftsland eine Krankenversicherung haben."
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Das ihr Limit schneller erhöht wird wage ich trotzdem zu bezweifeln, da wir ja jetzt die Eurowings Gold haben und sich das mit der Advanzia überschnitten hat. Wir diese also kaum noch nutzen werden.
Möglich ist alles. Irgendjemand hat hier sogar einmal geschrieben, dass das Limit der Freundin das eigene Limit überholt hat, obwohl die Karte nur einmal eingesetzt wurde.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
off-topic zum letzten (ansonsten machen wir wirklich einen neuen Thread auf)

mit gesetzlicher siehe z.B. hier:

https://www.hollandzorg.com/nl/particulier/zorgverzekering-buitenlander

"U bent verplicht om een Nederlandse zorgverzekering af te sluiten, ook als u al een ziektekostenverzekering heeft in uw land van herkomst."
Das Statement ist, kurz gesagt, eine bloss vereinfachte Aussage.

Das ist die Seite einer Krankenversicherung, die natürlich ihre Versicherungen verkaufen will.
Und das spezialisiert für Expats, ausländische und Temporär-Arbeitnehmer.
Und die Seite richtet sich ja auch explizit an Nicht-EU-Ausländer (welche sich ggf. ganz sicher doppelversichern lassen müssen!).
Davon abgesehen berücksichtigt das Statement die existierenden Ausnahmen (wie für Rentner. Studenten, Entsendete, oder im Ausland arbeitende) gar nicht.
Es ist aber nicht so, als gäbe es keine Ausnahmen. Im Gegensatz zu Beispiel hier:

"Sie sind nicht verpflichtet, in den Niederlanden versichert zu sein. Wenn Sie in den Niederlanden wohnen und für einen Arbeitgeber arbeiten, der seinen Hauptsitz in Ihrem Heimatland hat, können Sie in dem Land versichert bleiben. In diesem Fall benötigen Sie eine A1-Bescheinigung und müssen ein S1- oder E106-Formular bei Ihrem Krankenversicherer in Ihrem Heimatland anfordern. Dieses Formular wird für Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und für die Schweiz verwendet. Mit dieser Bescheinigung und dem Formular können Sie in den Niederlanden medizinisch versorgt werden."

https://www.zorgverzekeringslijn.nl/arbeiten-und-wohnen-den-niederlanden/


Ansonsten steht es für mein Empfinden relativ klar bei der EU.
Man unterliegt der Sozialversicherungsordnung nur eines Landes:

"Wenn Sie sich in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz aufhalten, unterliegen Sie immer nur den Rechtsvorschriften eines einzigen Landes."

Welche Vorschriften gelten für Sie? - Beschäftigung, Soziales und Integration - Europäische Kommission


Das gilt meines Verständnisses nach auch in der Krankenversicherung. Wenn man der niederländischen Sozialversicherung nicht unterliegt, dann ist man auch nicht versicherungspflichtig. Ob man das allerdings tut, dafür wird in den meisten ("normalen") Fällen an die Erwerbstätigkeit angeknüpft, ansonsten der sozialversicherungsrechtliche Mittelpunkt der Interessen als "sozialversicherungspflichtiger Wohnort" bestimmt:

Ihr Wohnort ist das Land, in dem Sie „gewöhnlich wohnen“, anders ausgedrückt, wo sich Ihr „Mittelpunkt der Interessen“ befindet.
Die Bestimmung Ihres Wohnorts ist in der Regel eine innerstaatliche Entscheidung. Es gibt eine Liste von Kriterien, mit deren Hilfe Sozialversicherungsträger bestimmen können, welches Land als Ihr Wohnort zu betrachten ist, falls die Ansichten von zwei oder mehr Ländern sich unterscheiden. Solche Kriterien sind z. B.: die Dauer Ihres Aufenthalts in den betreffenden Ländern, Ihr Familienstand und Ihre familiären Bindungen, Ihre Wohnsituation und wie dauerhaft sie ist, wo Sie ihren Beruf oder unbezahlte Tätigkeiten ausüben, die besonderen Merkmale Ihrer Berufstätigkeit, wo sich Ihr Wohnsitz aus steuerrechtlicher Sicht befindet, und – falls Sie studieren – Ihre Einkommensquelle.

FAQ - Beschäftigung, Soziales und Integration - Europäische Kommission


Und das haben die Sozialversicherungsträger grundsätzlich zu klären, und können eben nicht einfach so jeder unabhängig voneinander auf der nationalen Gesetzgebung bestehen und Doppelstatus mit doppelter Versicherungspflicht kreieren:

Wenn Träger verschiedener Länder sich nicht darüber einigen können, welche nationalen Rechtsvorschriften in Ihrer Situation gelten, stellen die EU-Vorschriften sicher, dass eine davon vorläufig zur Anwendung kommt, so dass Sie nicht in einer ungeregelten Situation zurückbleiben. In der Zwischenzeit müssen die Träger eine Entscheidung treffen. Wenn sie keine Einigung erzielen, können sie ein Dialog- und Vermittlungsverfahren durchführen; die Angelegenheit kann der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zur Entscheidung vorgelegt werden.

(Ebenda)



Für mich persönlich ist das, auch nach Anlesen der EU-Verordnung im Grundsatz eindeutig genug.
Alles andere sind rein praktische Probleme bei der Anwendung desselben.

Bzw. eben Probleme von Leuten, die aus irgendwelchen Gründen ihrem alten Wohnsitz bzw. ihrer alten Versicherungssituation verhaftet sind.
Man kann sich jedoch nach EU-Recht diese grundsätzlich nicht einfach selbst aussuchen ("Beibehaltung deutscher Versicherung").

Es wird ganz sicher manchmal komplex. Und man kann ganz sicher mit unzureichend informierten bzw. "sattelfesten" Mitarbeitern in Sozialversicherungsträgern und Verwaltung zu tun haben, sobald die persönliche Situation von der "Norm" abweicht.

;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
1.097
335
Kölle
Mal 'ne Frage zur Erhöhung des Verfügungsrahmens.

Sachverhalt: Angestellter mit ca. 2.500€ netto monatlich erhält die Mastercard Gold von gebuhrenfrei samt nur 700€ Kreditrahmen.
Damit kann man ja wenig anstellen (z.B. Mietwagen).

Außer kräftig einkaufen und einsetzen kann man nichts machen? Ist die Kreditkarte kurzfristig (1-2 Tage für die Mietwagenkaution) guthabenbasiert nutzbar?
 

Droggelbecher

Erfahrenes Mitglied
14.07.2016
5.194
20
Mit 700€ kann man doch schon alle Einkäufe machen. Alles mit der MasterCard zahlen, was man damit zahlen kann.
 

tcu99

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
6.653
1.296
Mal 'ne Frage zur Erhöhung des Verfügungsrahmens.

Sachverhalt: Angestellter mit ca. 2.500€ netto monatlich erhält die Mastercard Gold von gebuhrenfrei samt nur 700€ Kreditrahmen.
Damit kann man ja wenig anstellen (z.B. Mietwagen).

Außer kräftig einkaufen und einsetzen kann man nichts machen? Ist die Kreditkarte kurzfristig (1-2 Tage für die Mietwagenkaution) guthabenbasiert nutzbar?
Advanzia arbeitet mit Credit History. Ein paar Mal mit der Karte zahlen und das Geld immer rechtzeitig wieder zurücküberweisen. Dann steigt das Limit mit der Zeit.

Nur sehr wenige Karten haben von Anfang an einen hohen Rahmen. Das kommt alles mit der Zeit. Versuch mit dem Support Kontakt aufzunehmen und frag, ob du evtl einen Gehaltsnachweis einreichen kannst. Hab ka ob das geht, aber einen Versuch kann es wert sein.
 

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
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Das Einkommen alleine sagt ja nicht viel aus. Die Issuer fragen deshalb auch gerne mal wie viele Menschen davon leben müssen und was ggf. so an Miete anfällt.