off-topic zum letzten (ansonsten machen wir wirklich einen neuen Thread auf)
mit gesetzlicher siehe z.B. hier:
https://www.hollandzorg.com/nl/particulier/zorgverzekering-buitenlander
"U bent verplicht om een Nederlandse zorgverzekering af te sluiten, ook als u al een ziektekostenverzekering heeft in uw land van herkomst."
Das Statement ist, kurz gesagt, eine bloss
vereinfachte Aussage.
Das ist die Seite einer Krankenversicherung, die natürlich ihre Versicherungen verkaufen will.
Und das spezialisiert für Expats, ausländische und Temporär-Arbeitnehmer.
Und die Seite richtet sich ja auch explizit an Nicht-EU-Ausländer (welche sich ggf. ganz sicher doppelversichern lassen müssen!).
Davon abgesehen berücksichtigt das Statement die existierenden Ausnahmen (wie für Rentner. Studenten, Entsendete, oder im Ausland arbeitende) gar nicht.
Es ist aber nicht so, als gäbe es keine Ausnahmen. Im Gegensatz zu Beispiel hier:
"Sie sind nicht verpflichtet, in den Niederlanden versichert zu sein. Wenn Sie in den Niederlanden wohnen und für einen Arbeitgeber arbeiten, der seinen Hauptsitz in Ihrem Heimatland hat, können Sie in dem Land versichert bleiben. In diesem Fall benötigen Sie eine A1-Bescheinigung und müssen ein S1- oder E106-Formular bei Ihrem Krankenversicherer in Ihrem Heimatland anfordern. Dieses Formular wird für Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und für die Schweiz verwendet. Mit dieser Bescheinigung und dem Formular können Sie in den Niederlanden medizinisch versorgt werden."
https://www.zorgverzekeringslijn.nl/arbeiten-und-wohnen-den-niederlanden/
Ansonsten steht es für mein Empfinden relativ klar bei der EU.
Man unterliegt der Sozialversicherungsordnung nur eines Landes:
"Wenn Sie sich in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz aufhalten, unterliegen Sie immer nur den Rechtsvorschriften eines einzigen Landes."
Welche Vorschriften gelten für Sie? - Beschäftigung, Soziales und Integration - Europäische Kommission
Das gilt meines Verständnisses nach auch in der Krankenversicherung. Wenn man der niederländischen Sozialversicherung nicht unterliegt, dann ist man auch nicht versicherungspflichtig. Ob man das allerdings tut, dafür wird in den meisten ("normalen") Fällen an die Erwerbstätigkeit angeknüpft, ansonsten der sozialversicherungsrechtliche Mittelpunkt der Interessen als "sozialversicherungspflichtiger Wohnort" bestimmt:
Ihr Wohnort ist das Land, in dem Sie „gewöhnlich wohnen“, anders ausgedrückt, wo sich Ihr „Mittelpunkt der Interessen“ befindet.
Die Bestimmung Ihres Wohnorts ist in der Regel eine innerstaatliche Entscheidung. Es gibt eine Liste von Kriterien, mit deren Hilfe Sozialversicherungsträger bestimmen können, welches Land als Ihr Wohnort zu betrachten ist, falls die Ansichten von zwei oder mehr Ländern sich unterscheiden. Solche Kriterien sind z. B.: die Dauer Ihres Aufenthalts in den betreffenden Ländern, Ihr Familienstand und Ihre familiären Bindungen, Ihre Wohnsituation und wie dauerhaft sie ist, wo Sie ihren Beruf oder unbezahlte Tätigkeiten ausüben, die besonderen Merkmale Ihrer Berufstätigkeit, wo sich Ihr Wohnsitz aus steuerrechtlicher Sicht befindet, und – falls Sie studieren – Ihre Einkommensquelle.
FAQ - Beschäftigung, Soziales und Integration - Europäische Kommission
Und das haben die Sozialversicherungsträger grundsätzlich zu klären, und können eben nicht einfach so jeder unabhängig voneinander auf der nationalen Gesetzgebung bestehen und Doppelstatus mit doppelter Versicherungspflicht kreieren:
Wenn Träger verschiedener Länder sich nicht darüber einigen können, welche nationalen Rechtsvorschriften in Ihrer Situation gelten, stellen die EU-Vorschriften sicher, dass eine davon vorläufig zur Anwendung kommt, so dass Sie nicht in einer ungeregelten Situation zurückbleiben. In der Zwischenzeit müssen die Träger eine Entscheidung treffen. Wenn sie keine Einigung erzielen, können sie ein Dialog- und Vermittlungsverfahren durchführen; die Angelegenheit kann der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zur Entscheidung vorgelegt werden.
(Ebenda)
Für mich persönlich ist das, auch nach Anlesen der EU-Verordnung im Grundsatz eindeutig genug.
Alles andere sind rein
praktische Probleme bei der Anwendung desselben.
Bzw. eben Probleme von Leuten, die aus irgendwelchen Gründen ihrem alten Wohnsitz bzw. ihrer alten Versicherungssituation verhaftet sind.
Man kann sich jedoch nach EU-Recht diese grundsätzlich nicht einfach selbst aussuchen ("Beibehaltung deutscher Versicherung").
Es wird ganz sicher manchmal komplex. Und man kann ganz sicher mit unzureichend informierten bzw. "sattelfesten" Mitarbeitern in Sozialversicherungsträgern und Verwaltung zu tun haben, sobald die persönliche Situation von der "Norm" abweicht.
