Durch Dein Fullquote (so etwas ist normalerweise sowieso nicht in Foren erwünscht) wird leider nicht klar, was genau angeblich nicht stimmen soll.
Auch ist mir nicht klar, ob Du überhaupt die ursprüngliche Problemstellung verstanden hast - es ging nämlich nicht um die Verrechnung von Einzahlungen nach Eintreffen der Rechnung (den Fall beschreiben die von Dir zitierten vorvertraglichen Informationen), sondern um die Vermeidung bzw. maximale Begrenzung von Zinsen bei absehbarer Bargeldverfügung noch vor Erstellung der nächsten Rechnung.
Ich glaube auch nicht, dass es zum Thema Vermeidung von Zinsen bei Bargeldabhebungen überhaupt offizielle Texte der Bank gibt - es gibt jedoch Erfahrungsberichte hier im Thread.
So ist es richtig.