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10.02.2012
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offiziell geht bei denen nur ein Giro.

Es gab aber auch Kunden mit derer zwei....... kA ob das noch funktioniert.
 

lfra

Neues Mitglied
13.10.2024
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1
offiziell geht bei denen nur ein Giro.

Es gab aber auch Kunden mit derer zwei....... kA ob das noch funktioniert.
Gut möglich, ich kann jedoch in der App auswählen, dass ich noch eins eröffnen will. Einzige Anmerkung dort ist, dass man die Girocard extra bestellen muss, weil die Ausstellung nicht automatisch erfolgen kann. Wenn nicht werde ich mal deren Kundenservice bemühen und denen die Frage stellen.
 
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Reaktionen: Maynooth
10.02.2012
4.438
2.302
das mit GC extra bestellen ist richtig.

Kundenservice sollte verneinen, war hier zumindest so. Es ging trotzdem.

Wenn Du es in der App bestellen kannst, mach' einfach. Viel Erfolg!
 

Arminius

Erfahrenes Mitglied
05.09.2010
673
166
ESS
hier stehen keine Preise: https://www.meinebank.de/sparen_anl...ile/krankenzusatzversicherung-mitglieder.html
Bei der R+V konnte ich direkt auch keine Preise finden. Da steht nur Termin vereinbaren: https://www.ruv.de/krankenzusatzversicherung/mitglieder
Ich konnte dann hier aber nen Rechner finden, mit dem der Beitrag zu berechnen war: https://online.ruv.de/makler/produkte/kranken/zusatzversicherung/sehhilfen-und-vorsorge
Doch, es gibt einen Rechner, der ist über das Online-Banking zu erreichen. Für Nicht-Kunden oder im nicht eingeloggten Zustand ist dieser logischerweise nicht erreichbar.
 

Manaburner

Erfahrenes Mitglied
22.01.2020
987
686
OK, muss wohl zurückrudern. Für Auslandsreise-KV und Zahnzusatzversicherung gibt es Rechner, für zusätzliche Absicherungen wie z.B. Krankentagegeld gibt es das nicht.
So wie ich verstanden habe, gibt es Pakete mit allem drin, dh. Zahnzusatz, Brille, etc. Dafür finde ich bei der RBHT keinen Link. Wo finden sich denn der Rechner für Zahn, den du erwähnt hattest?
 

Krummi

Erfahrenes Mitglied
22.04.2019
413
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Die RBHT hat ein 13 Seiten Dokument zu Änderungen der Visa bzw. MasterCard.
Hier eine Zusammenfassung von ChatGPT, macht das ganze weit aus verständlicher.
Die wichtigsten Änderungen am Vertrag umfassen Anpassungen bei den Funktionen und Sicherheitsvorkehrungen der Mastercard- und Visa-Karten. Hier sind die Hauptpunkte:

1. Digitale Karten und Tokenisierung:
Die Karten können jetzt als physische und digitale Karten verwendet werden, sofern dies von der Bank unterstützt wird. Digitale Karten nutzen Token (eine pseudonymisierte Darstellung) und können in digitalen Wallets gespeichert werden.

2. Entfernung des easyCredit-Angebots:
Der Abschnitt zu easyCredit wurde aktualisiert. Es gibt nun keine neuen Abschlüsse mehr; bestehende easyCredit-Verträge bleiben gültig, aber Neuabschlüsse sind nicht mehr möglich.

3. Neue Selbstservice-Optionen:
Karteninhaber können ihre PIN direkt in der Banking-App ändern, falls technisch unterstützt. Digitale Karten benötigen möglicherweise keine PIN, sondern nur die Entsperrfunktion des Mobilgeräts (z. B. Fingerabdruck).

4. Erweiterte Kontaktlos-Zahlungsmöglichkeiten:
Die kontaktlose Zahlungsfunktion wurde weiterentwickelt. Neben PIN-Eingabe ist in der Regel auch die Nutzung von Entsperrfunktionen des Mobilgeräts möglich, insbesondere für digitale Karten.

5. Kartenentsorgung:
Karten sollen im Sinne der Nachhaltigkeit als Elektroschrott entsorgt werden, wenn sie nicht mehr nutzbar sind.

6. Neue Zustimmungsregelung gemäß BGH-Urteil:
Anpassungen aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) verlangen, dass Änderungen aktiv akzeptiert werden müssen. Eine Zustimmung durch Schweigen ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, und Kunden werden bei wesentlichen Änderungen klar auf ihr Widerspruchsrecht hingewiesen.

7. Technische Aktualisierungen:
Anpassungen bei der Authentifizierung bei Online-Zahlungen wurden eingeführt, um den aktuellen technischen Anforderungen zu entsprechen. Beispielsweise können Aktivierungscodes für die App-Registrierung direkt im Online-Banking hinterlegt werden.

8. Datenaktualisierungsservice:
Karteninformationen bei Akzeptanzstellen werden bei einem Kartenaustausch aktualisiert, um nahtlose Zahlungsabwicklungen sicherzustellen.


Diese Änderungen treten am 31. März 2025 in Kraft und erfordern eine aktive Zustimmung der Karteninhaber.