nochmal zum Mitschreiben bzgl Versicherungsbedingungen: die Auslandsreiseversicherung besteht unabhaengig vom Karteneinsatz?
und die Versicherungsleistungen gelten fuer Familienangehoerige, dazu zaehlen aber nur Lebenspartner und eigene Kinder, nicht jedoch Geschwister und Eltern?
werde nicht ganz schlau aus den Bedingungen
https://dok.dkb.de/pdf/avb_lmm_1457.pdf
Was hindert Dich daran, aus den Bedingungen schlau zu werden? Sind doch eindeutig.
Mitversichert sind mit dem Karteninhaber mitreisende Familienangehörige. Familienangehörige in diesem Sinne sind Ehe- und Lebenspartner mit gleichem Hauptwohnsitz und unterhaltspflichtige Kinder des Karteninhabers und/oder des Ehe/Lebenspartners, bis 25 Jahre alt. Eine solche Liste ist immer als abschließend zu werten. Für mich ist der Absatz mehr als eindeutig! Welche Formulierung lässt Dich zweifeln???
Wenn man will, könnte man darüber diskutieren, ob die Forderung für den Partner, mit Hauptwohnsitz in der gemeinsamen Wohnung gemeldet sein zu müssen, nur für Lebenspartner gilt oder tatsächlich auch für Ehepartner. Oder ob Kinder unter 25 aber abgeschlossener erster Berufsausbildung und damit nicht mehr unterhaltspflichtig, trotzdem noch mitversichert sind. Aber sonst ist das eindeutig.
Wenn man ehrlich ist, wäre die Inklusion von Eltern, Großeltern, Nichten, Neffen, Cousinen und Cousins auch irgendwie überraschend...
genau die.
Aber die mitversicherten Personen sind wohl sehr beschraenkt - als Single auf Reisen mit Eltern, Geschwistern und Neffen ist wohl niemand versichert
Doch, der Karteninhaber.... SCNR
Mitversichert ist das, was man Kernfamilie nennt. Also die, mit denen der Durchschnitt zusammen wohnt, wenn man ein drei-Zimmer Wohnung bewohnt. Wie gesagt, das ist keine Besonderheit dieser Karte und alles andere wäre überraschend. Ich finde es schon großzügig, dass die Freundin mitversichert ist bei gemeinsamem Wohnsitz.
Und nebenbei, wenn man eine separate Familienversicherung abschließt, ist das auch so.