Naja, MS ist u.U. umsatzsteuerpflichtig, wird diese Umsatzsteuer nicht abgeführt liegt Steuerhinterziehung vor. Die Meilen unterliegen u.U. der Einkommensteuer, wird dieses Einkommen nicht angegeben, so liegt auch hier Steuerhinterziehung vor.
Genaueres sollte man mit einem Steuerberater besprechen, falls jemand anderer Meinung sein sollte, dann würde ich mich über Belege freuen.
Hier mal eine anwaltliche Ausführung dazu:
Link
Falsch, da die Meilen / Punkte der meisten Programme pauschalversteuert werden von Kartenanbieter.
Ust fällt auch nicht auf Finanztransaktionen an.
Und warum sollte der Karteninhaber überhaupt Ust zahlen müssen?!?
Das was da in deinem Link steht, kommt von einem Hobbyjuristen.
Jeder, der sich einigermaßen auskennt, hätte dir sofort sagen können, dass Prämienmeilen bereits pauschal versteuert wurden.
Der einzige Knackpunkt wäre das ERFLIEGEN von Prämienmeilen eines Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber das Ticket bezahlt hat.
Laut AGB des Vielfliegerprogramms stehen die Meilen dem Passagier zu.
Nach dt. Recht steht pauschal demjenigen die Meilen zu, der dafür bezahlt hat.
Da z.B. m&m Meilen aber nicht transferierbar sind, könnte dein Arbeitgeber aber von dir verlagen, dass du keine Meilen sammeln darfst oder falls doch, dir vorschreiben, die nicht einlösen zu dürfen.
Niemand macht das aber, weil das total dumm ist, was der Arbeitgeber aber machen kann, ist bei der nächsten Gehaltsverhandlung in den Raum zu werfen, dass du ja schon einen Bonus bekommst, weil du privat Meilen sammelst für geschäftliche Flüge.
Aber da werden auch die wenigsten HR Leute draufkommen.