Miles&More: Senator verklagt Lufthansa

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H

HONig

Guest
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3 Richter. Wie sich das in so einem Verfahren wohl auch gehört.

Mehrere Ansprüche auf einmal einzuklagen, ist wohl nicht unüblich, sondern sinnvoll. Spart doch sicherlich einiges an Gerichtskosten. Wobei wohl der Kern des Verfahrens auf den Meilen lag. Muß der Vorsitzende zum Schluß auch so formuliert haben.

@TAZO: Wahre Interessen: Laut meiner Quellen und dem was ich z.B. in der FTD lese, geht es da eher um die Rechtsfrage. Und eben im Vergleichsangebot um das zusätzliche Goodie für den Vertrauensschaden Lifetime-SEN. Finde ich gar nicht mal so schlecht. Ist für LH ein leicht zu realisierendes Goodie und gleichzeitig für den Kunden / Kläger ein Grund, wieder an Bord zu gehen. M.E. sogar ein sehr faires Angebot.

Abgesehen davon: Sehr mutig, aus der Presse auf wahre Motive zu schliessen. Aber wenn wer gegen LH vorgeht, dann muß man ihn hier ja zur Schnecke machen.

Wer den AB-LTU-BGH-Anwalt geschickt hat, weiß ich nicht. War allerdings nicht deren Anwalt, sondern der, der für die Feststellungsklage damals für den Kunden durchgesetzt hat.
 

TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
4.570
0
@TAZO: Wahre Interessen: Laut meiner Quellen und dem was ich z.B. in der FTD lese, geht es da eher um die Rechtsfrage. Und eben im Vergleichsangebot um das zusätzliche Goodie für den Vertrauensschaden Lifetime-SEN. Finde ich gar nicht mal so schlecht. Ist für LH ein leicht zu realisierendes Goodie und gleichzeitig für den Kunden / Kläger ein Grund, wieder an Bord zu gehen. M.E. sogar ein sehr faires Angebot.

Abgesehen davon: Sehr mutig, aus der Presse auf wahre Motive zu schliessen. Aber wenn wer gegen LH vorgeht, dann muß man ihn hier ja zur Schnecke machen.

Ich komme noch einmal auf meine Frage zurueck, welcher Schaden dem guten Herren entstanden ist?

Warum fordert er 500.000 Meilen ?

Hat das Gericht den Streitwert aufgrund der 500.000 Meilen festgesetzt ( 10.000 Meilen kosten aktuell um Euro 250, IIRC ) oder sind andere Faktoren im Spiel?

Kann er seine 30% Wertverlust irgendwie belegen ?

Lifetime-Sen ist in etwa so realistisch wie die Meisterschaft des SC Freiburg in diesem Jahr...
 

Hwy93

Erfahrenes Mitglied
29.08.2011
4.416
1.395
Abgesehen davon: Sehr mutig, aus der Presse auf wahre Motive zu schliessen. Aber wenn wer gegen LH vorgeht, dann muß man ihn hier ja zur Schnecke machen.
Aber eins wird man doch kaum leugnen können: Der Kläger sucht aktiv die Öffentlichkeit und haut öffentlich ganz schon auf die Pauke für seine Sache. Ist doch klar, dass er damit Stimmung machen möchte - für sich. Wer sich aber öffentlich so präsentiert, muss auch damit umgehen können, nicht von jedermann Zuspruch zu erhalten. Von einem "Zur Schnecke machen" habe ich allerdings nichts mitbekommen.
Ich kann mir nicht helfen - für mich hat diese ganze Aktion einen faden Beigeschmack.
 
Zuletzt bearbeitet:

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Ich komme noch einmal auf meine Frage zurueck, welcher Schaden dem guten Herren entstanden ist?
Warum fordert er 500.000 Meilen ?
Hat das Gericht den Streitwert aufgrund der 500.000 Meilen festgesetzt ( 10.000 Meilen kosten aktuell um Euro 250, IIRC ) oder sind andere Faktoren im Spiel?
Kann er seine 30% Wertverlust irgendwie belegen ?
Lifetime-Sen ist in etwa so realistisch wie die Meisterschaft des SC Freiburg in diesem Jahr...

Da offenbar niemand von den hiesigen Juristen dort war und niemand von den Juristen, die dort waren, hier spricht, müssen wir uns wohl bis zur Veröffentlichung des Urteils gedulden. Da wird dann stehen, was der Kläger eigentlich wollte und warum er es bekommt oder nicht.


Wer den AB-LTU-BGH-Anwalt geschickt hat, weiß ich nicht. War allerdings nicht deren Anwalt, sondern der, der für die Feststellungsklage damals für den Kunden durchgesetzt hat.

Den Besuch anderer Anwälte bei der Verhandlung finde ich nicht sonderlich überraschend. Vielmehr kann ich mir vorstellen, dass LH bereits einen Stapel vergleichbarer Forderungen auf dem Tisch hat, der groß genug ist, um in dieser Frage alles oder nichts spielen zu müssen. Die Vertreter der Geschädigten nehmen natürlich die Gelegenheit war, sich den Gegner schon mal in der Vorrunde anzuschauen.
 
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TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
AB-LTU-BGH-Anwalt
Den Besuch anderer Anwälte bei der Verhandlung finde ich nicht sonderlich überraschend. [...] Die Vertreter der Geschädigten nehmen natürlich die Gelegenheit war, sich den Gegner schon mal in der Vorrunde anzuschauen.
Bei Sachen von erheblicher Marktrelevanz hatte ich auch schon Mitbewerber "auf Beobachtungsposten" im Saal.

Dass RAe potentieller weiterer Anspruchssteller anwesend gewesen sein sollen, erstaunt mich schon, erst recht, wenn die von ausserhalb anreisen. So etwas macht man höchstens für ausgesprochen gute Dauermandanten oder aber gegen Honorar-, Reisekosten- und Abwesenheitsgeldvereinbarung auch mal für Hinz oder Kunz.

Den anwesenden RABGH muss ich allerdings anzweifeln: weshalb sollte dieser auf materielle Rechtsfragen gebriefte Mensch aus Karlsruhe andackeln und sich in die Niederungen der Eingangstatsacheninstanz begeben, zudem ohne zu wissen, ob ein entsprechendes Revisionsmandat jemals bei ihm anlandet?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Dass RAe potentieller weiterer Anspruchssteller anwesend gewesen sein sollen, erstaunt mich schon, erst recht, wenn die von ausserhalb anreisen. So etwas macht man höchstens für ausgesprochen gute Dauermandanten oder aber gegen Honorar-, Reisekosten- und Abwesenheitsgeldvereinbarung auch mal für Hinz oder Kunz.

Tja, schon richtig. Aber angesichts der zu erwartenden Breitenwirkung mag es sich doch mal lohnen. Wir beide können jedenfalls die mitlesenden HONs, Groß-SENs und Abo-Könige jetzt nicht heißmachen, und einen Auftritt vor den Medienvertretern hatten wir auch nicht.

Den anwesenden RABGH muss ich allerdings anzweifeln: weshalb sollte dieser auf materielle Rechtsfragen gebriefte Mensch aus Karlsruhe andackeln und sich in die Niederungen der Eingangstatsacheninstanz begeben, zudem ohne zu wissen, ob ein entsprechendes Revisionsmandat jemals bei ihm anlandet?

Daran glaube ich auch nicht, aber ich habe HONig deshalb so verstanden, dass er den Vertreter im Instanzenzug meinte. Wer war das damals? Schmid? Führich? Die BGH-Anwälte haben ja häufig mehr Filterfunktion als materiellen Anteil an dem Prozessausgang.
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
40
Singapur
Wer den AB-LTU-BGH-Anwalt geschickt hat, weiß ich nicht. War allerdings nicht deren Anwalt, sondern der, der für die Feststellungsklage damals für den Kunden durchgesetzt hat.

Herr Dr. de Riese hat fuer mich teilgenommen. Und ist in der Tat in der Anhoerung zu Wort gekommen. Er hat unterstrichen, dass der LTU-Fall und der LH-Fall durchaus gleich gelagert sind.

Das Gericht hat einen Vergleich von 90.000 Meilen vorgeschlagen.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.961
2.948
CGN
Herr Dr. de Riese hat fuer mich teilgenommen. Und ist in der Tat in der Anhoerung zu Wort gekommen. Er hat unterstrichen, dass der LTU-Fall und der LH-Fall durchaus gleich gelagert sind.

Das Gericht hat einen Vergleich von 90.000 Meilen vorgeschlagen.

Danke für die Infos? Hast du evtl. noch mehr von deinem Anwalt gehört, insbesondere was denn der genaue Klageantarg war (wahrscheinlich nicht der hier rumgesiternde Lifetime-SEN, hat LH den vorgeschlagen ?!)
Das wären mal belastbare Infos, auch die Tumulte im Saa, wie von Honig behauptet, kann ich mir persönlich nur äußerst schwer vorstellen.
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
40
Singapur
Danke für die Infos? Hast du evtl. noch mehr von deinem Anwalt gehört, insbesondere was denn der genaue Klageantarg war (wahrscheinlich nicht der hier rumgesiternde Lifetime-SEN, hat LH den vorgeschlagen ?!)
Das wären mal belastbare Infos, auch die Tumulte im Saa, wie von Honig behauptet, kann ich mir persönlich nur äußerst schwer vorstellen.

Keine Tumulte, aber wohl keine LH-freundliche Stimmung. Die LH-Vetretung durch die Herren Pordomm und Nissen muss wohl ausserordentlich schlecht gewesen sein.
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.861
1.045
Bayern & Tirol
Mehrere Ansprüche auf einmal einzuklagen, ist wohl nicht unüblich, sondern sinnvoll. Spart doch sicherlich einiges an Gerichtskosten. Wobei wohl der Kern des Verfahrens auf den Meilen lag. Muß der Vorsitzende zum Schluß auch so formuliert haben.

Kann man so machen, muss aber nicht.
Hat den Vorteil des höheren Streitwertes und dass Dein Anwalt mehr Kohlen abgreifen kann (unabhängig vom Erfolg des Verfahrens) bzw. dass Du in eine "höhere Instanz" mit "mehr Kompetenz bei den Richtern" kommst.

Dafür steigt aber die Gefahr eines faulen Vergleichs - da mehrere Ansprüche in der Regel auch unterschiedlich stark sind.
Beim Vergleich gewinnen am Ende nur die Anwälte.
Ich bin von "Gruppentänzen" geheilt und bin eher auf der "Einzeltanz" Linie. Wenn man mit dem sichersten Anspruch sauber durchgekommen ist, kommt in der Regel auch noch Verhandlungsbereitschaft für die Gegenseite. Das ist zwar nicht so lukrativ für den Winkeladvokaten aber mit deutlich weniger Risiko behaftet. Judex non calculat und besonders nicht Erwartungswerte und Eintrittswahrscheinlichkeiten.
 

TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
4.570
0
Herr Dr. de Riese hat fuer mich teilgenommen. Und ist in der Tat in der Anhoerung zu Wort gekommen. Er hat unterstrichen, dass der LTU-Fall und der LH-Fall durchaus gleich gelagert sind.

Das Gericht hat einen Vergleich von 90.000 Meilen vorgeschlagen.

Verstehe ich es richtig, dass wir von einem Streitwert von 20.000 Euro reden und das Gericht nur 90k M&M als Vergleich vorgeschlagen hat ?
 
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keynes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
2.093
997
Der Handelsblatt Artikel war ohne neue Information, da wurde nur das Phänomen Meilensammeln und Grundproblem der Meilenentwertung besprochen. Außerdem wurde die Behauptung aufgestellt, das ein Flug von Köln nach München 271 Meilen bringt.
 
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flyingking

Guest
Der Handelsblatt Artikel war ohne neue Information, da wurde nur das Phänomen Meilensammeln und Grundproblem der Meilenentwertung besprochen. Außerdem wurde die Behauptung aufgestellt, das ein Flug von Köln nach München 271 Meilen bringt.

Die meisten Journalisten sind halt keine Vielflieger, die haben einfach keine Ahnung... :)
 
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feb

Guest
Schlechte Erfahrungen...

(...) Hat den Vorteil des höheren Streitwertes und dass Dein Anwalt mehr Kohlen abgreifen kann (unabhängig vom Erfolg des Verfahrens) (...)
(...) Beim Vergleich gewinnen am Ende nur die Anwälte. (...) Das ist zwar nicht so lukrativ für den Winkeladvokaten aber mit deutlich weniger Risiko behaftet.(...)

... mit Juristen gemacht? Prozess aufgrund falscher Laienvorstellungen verloren? Freundin durch einen Rechtsanwalt ausgespannt bekommen?

Oder wie kommt es, dass Sie sich so heftig in Ton und Inhalt vergreifen?

Greetz
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.753
9.946
Dahoam
Oder der Zweitnick vom "Herr des Grauen" in dem er sich bemüht auf die Anführungszeichen zu verzichten um nicht aufzufallen...