jetzt hat er auch die BILD auf seiner seite! viel glück LH!
Jenny Lachmann (die Autorin des FTD-Artikels) schreibt öfter über solche Themen. Seid Ihr bereits im Kontakt oder kann man helfen?
Eine weitere Berichterstsattung wäre sicherlich wünschenswert.![]()
Bei wem sollte LH aus Sicht der BILD-Leserschaft wohl eher den Rotstift ansetzen: beim einfachen Personal oder bei den Luxus-Fliegern? Das Handelsblatt und vielleicht noch die FAZ bedienen wohl eher die Zielgruppe, die LH nicht gern auf dumme Gedanken gebracht sähe.
Herr Eggendorfer ist nicht alleine. Die HON Circle Mitglieder, die sich auf eine Linie einigen konnten, haben zusammen ein Schreiben an die Wettbewerbszentrale unterzeichnet, welches von der Wettbewerbszentrale beantwortet wurde, nicht aber von Herrn Dr. Franz. Dass der jetzt so direkt in dem FTD-Artikel angegangen wird, ist mutig. Der Sachverhalt ist ja immer noch aktuell.
LH hat doch so viele Möglichkeiten, das M&M-Programm im Falle einer Niederlage vor Gericht so umzugestalten, dass es am Ende aufs Selbe rauskommt. So könnte man in den Award-Buchungsklassen z. B. entsprechend weniger (oder keine) Plätze für bestimmte Flüge und/oder Serviceklassen mehr freigeben. Oder die "Steuern&Gebühren" werden mal wieder kreativ angepasst. Letztlich gibt es nur einen Gewinner - und der heißt LH (abgesehen von der zweifelhaften Genugtuung, die man im Falle eines Gerichtserfolgs evtl. verspürt).
Oder die "Steuern&Gebühren" werden mal wieder kreativ angepasst.
LH hat doch so viele Möglichkeiten, das M&M-Programm im Falle einer Niederlage vor Gericht so umzugestalten, dass es am Ende aufs Selbe rauskommt. So könnte man in den Award-Buchungsklassen z. B. entsprechend weniger (oder keine) Plätze für bestimmte Flüge und/oder Serviceklassen mehr freigeben. Oder die "Steuern&Gebühren" werden mal wieder kreativ angepasst. Letztlich gibt es nur einen Gewinner - und der heißt LH (abgesehen von der zweifelhaften Genugtuung, die man im Falle eines Gerichtserfolgs evtl. verspürt).
Wobei wir uns sicher einig sind, dass dies ein Nischenthema ist... Und zudem die Geschichte mit dem Flugscheinabfliegen in gebuchter Reihenfolge auch ziemlich an LH abgeperlt ist...der einzig wahre schaden wäre viel medienaufmerksamkeit...
Sehe ich nicht. Das Spiel mit dem Zuckerbrot funktioniert doch wunderbar.das würde die vielflieger zum umdenken bewegen...
Ein IT-Professor hat die Lufthansa wegen der Award-Meilenerhöhung verklagt:
Änderung bei Bonusmeilen: Miles & Murren bei der Lufthansa | FTD.de
Wie gut, daß unsere Gerichte sonsts nichts zu tun haben![]()
Wie gut, daß unsere Gerichte sonsts nichts zu tun haben![]()
LH hat die Meilenwerte angepasst um die Rückstellungen für 2011 zu ändern. Die genannten Parameter zu ändern beeinflusst nicht die Höhe der Rückstellungen. BA hat jetzt mit dem Avios Änderungen das gleiche gemacht was AF angestossen & LH weitergeführt hat.
Gabs für die Hotelübernachtungen in Budapest eigentlich Bonus-Punkte?![]()
Die Lufthansa hält dagegen: Man habe die erste Preiserhöhung der Meilengegenwerte seit sieben Jahren rechtzeitig und auf allen Kanälen kommuniziert, erklärte Sprecher Andreas Bartels. Im übrigen könne er sich nicht zu laufenden Verfahren äußern.
Das Gericht hat das wirtschaftliche Interesse der Klage immerhin mit 20.000€ bewertet.Wie gut, daß unsere Gerichte sonsts nichts zu tun haben![]()
Ersetze könne durch wolle und wir sind dichter an der Wahrheit dran.Im übrigen könne er sich nicht zu laufenden Verfahren äußern.
Buchhalterisch hat Lufthansa EUR 100.000.000,00 ausradiert. Ohne Vorankuendigung, ohne Uebergangsfrist. Der Schaden, der den Kunden entstanden ist, ist ein vielfaches. Ob das nun 792 Mio. EUR sind, wie von mir angefuehrt oder fast 1 Mrd wie das Herr Eggendorfer vorrechnet, fest steht: Wir sprechen hier nicht von Peanuts.
Dr. Franz mag das Faktenschaffen ohne Kommunikation. Zumindest juristisch sollte er sich dann aber besser in sehr sicherem Fahrwasser bewegen. Er wird schon gewusst haben, warum er auf die Beantwortung eines Schreibens auf seinem Schreibtisch verzichtet hat. Und mit der Beantwortung einer unzulaessigen Verkuerzung um mindestens 100 Mio. EUR darf man durchaus Gerichte bis hin zum BGH bemuehen.
Was soll denn das dumme "Dr." weg. Ist doch lächerlich.