Miles&More: Senator verklagt Lufthansa

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mumielein

Gründungsmitglied
06.03.2009
4.152
0
Dorf bei NUE
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Ich habe ja geschrieben, dass vier Wochen zu kurz sind. Das ist der springende Punkt.
Aber ich glaube euch geht es weniger um den Versuch einer ausgewogenen Betrachtung und Diskussion, oder?
Formuliere ich es eben anders. Ich als Unternehmen denke am 20.11.10, dass ich mit meinen Meilen im Jahr 2011 von x Flüge buchen kann. Logge ich mich jetzt am 15.01.2011 ein und will buchen, dann staune ich nicht schlecht. Wirtschaftlicher Schaden, willkommen. Steht dann da "ACHTUNG, neue Regel, die bisherigen Meilen werden am 01.01.2012 entwertet", ist das garkein Problem.
Ich habe nicht im Ansatz eine Idee, weshalb ihr überhaupt Kritik an den Leuten übt, die sich benachteiligt fühlen. Abgesehen von der wirtschaftlichen Betrachtung geht es hier auch um das "Benehmen" von Lufthansa. Und zumindest da ist diese Veröffentlichung sinnvoll.

Hat mal einer den Bilanzeffekt für LH ausgerechnet?
Ich schon, von mir aus verklagt Herr XY die LH und die komplette Welt. Von mir aus gewinnt er auch, dann freu ich mich für ihn. Nur, weiter oben sah es so aus, als ob jeder hier solche Aktionen als Heldentaten sehen müßte, ich für meinen Teil will einfach nicht automatisch mit in den Topf geworfen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.303
1.132
Die Meilen sind kein Rabattgutschein, das wurde nirgends und nimmer versprochen.

Bei der letzten Entwertung 2004 hat LH genau diese Rechnungen aufgemacht, vorher x-mal FRA-BKK in C für einen Freiflug, jetzt x-0,5 oder so - Rechnung hat natürlich den Exec-Bonus unterschlagen.
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
40
Singapur
Es kritisiert ja auch keiner die Meilenabwertung als solches, sondern einfach nur die Vorlauffrist!

Damit bringst Du ja sehr gut auf den Punkt, was hier eigentlich passiert: Es will ja keiner zuhoeren und es will ja keiner die Zeit aufbringen, die Position des anderen zu verstehen. Es geht auch nicht darum zu verstehen, was ist eigentlich die eigene Verhandlungsposition und wie kann ich das mit den Interessen von Lufthansa abwaegen.

Mich erinnert das VFT oft an die Gewerkschaften, die die Flugbegleiter von Lufthansa vertreten. Da gibt es gleich drei und jeder ist schlauer als der andere. Das Ende vom Lied: In schlechten Zeiten macht der Vorstand ein trauriges Gesicht, verlangt (berechtigt) Opfer von allen und wenn die Zeiten besser werden, vergisst der gleiche Vorstand auch gerne die Zusagen, die er mal in schlechten Zeiten gemacht hat. Die Folge: Die Bedingungen zu den Flugbegleiter arbeiten haben sich ueber die Jahre konstant verschlechtert. Hauptgrund: Keine gemeinsame Linie, keine gemeinsame Vertretung. Flugbegleiter muessen sich alles gefallen lassen, was dem Vorstand gerade einfaellt, weil sich keiner wirklich fuer Ihre Belange einsetzt. Ego geht ueber die Sache und der eine Gewerkschaftler goennt dem anderen nicht die Butter auf dem Brot.

Rueckblende: 2007. Ein gewisser Christoph Franz fuehrt die Swiss. Mit Miles&More macht er praechtig Profit: Viele teure Bonuspunkte werden an Partner wie COOP verkauft, Service und Praemienverfuegbarkeiten werden zusammengestrichen. Wer Meilen hat, bekommt dafuer nichts. Zumindest keine Flugpraemien. Swiss preist Gepaeck und Schokoladen als Alternativen an, doch die Leute lassen sich nicht fuer dumm verkaufen. Die Initiative Miles&Less wird gegruendet (kein Witz, hiess wirklich so), der Unmut wird gebuendelt. Die Medien springen auf die Aktion an und es gibt jede Menge Oeffentlichkeit fuer das, was bei Swiss schieflaeuft.

Franz knickt am Ende ein und muss Zugestaendnisse machen. Zu stark die Meinungsfuehrerschaft von Miles&Less und zu viele Leute, die unzufrieden sind, wie Swiss mit ihren Kunden umgeht.

300 Leute haben meinen Brief an die Wettbewerbszentrale heruntergeladen und passiert ist nichts. Da wird zerredet, verurteilt. Da wird Halbwissen mit Unwissen gemischt und am Ende freut sich Lufthansa. Schlechte Zahlen, alle muessen Opfer bringen. 100 Mio. EUR auf unanstaendige Weise in der Bilanz eingespart, unter Missachtung aller Regeln. Diejendigen, denen etwas weggenommen wird, zerfleischen sich untereinander, besser geht es fuer Christoph Franz eigentlich nicht.

Die Fakten, noch einmal zum mitschreiben: Lufthansa kann die Konditionen jederzeit aendern, d.h. auch Flugpraemien verteuern. Lufthansa soll und muss dabei auch die Interessen der Kunden beruecksichtigen. Und fair und zeitnah in Kenntnis setzen. Eine angemessen Uebergangsfrist sollte auch drin sein, wenn ich meine eigenen Kunden kuenftig schlechter stellen will.

British Airways musste auch sparen und hat die Aenderungen viel intelligenter hinbekommen: Wer zum Ziel mit mehreren Airlines fliegt, statt mit einer, muss mehr bezahlen. Und wer British Airways meidet, ebenfalls. Wer British Airways treu bleibt, zahlt den gleichen Preis oder weniger und in Europa ist YQ vom Tisch. Hut ab! Die Mehrzahl der Kunden wird das verstehen.

Warum Lufthansa die eigenen "Fans" abstraft und dann durch den Pressesprecher frech ausrichten laesst, dass man doch alle Aenderungen durch alle Kanaele ganz offen und zeitnah informiert hat, ist fuer mich unverstaendlich.

Und FLYGVA hat Recht: Am Ende ist es eine eigene Entscheidung, auf welcher Airline man sein Geld ausgibt. Mein Reisebudget in 2011 war groeser als in 2010. Lufthansa hat von meinem Budget in 2011 herzlich wenig gesehen. Mal gucken, wie viele Fans Lufthansa in 2012 noch bleiben.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.303
1.132
In den Teilenahmebedingungen steht folgendes:
"4.4. Änderung des Programms oder der Teilnahmebedingungen

Miles & More behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen, der Prämien, der Prämienstaffeln oder sonstiger in den Programmunterlagen beschriebener Abläufe für
Miles & More vorzunehmen, sofern dies notwendig erscheint und der Teilnehmer hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Schadensersatzansprüche von Teilnehmern gegen Lufthansa wegen gesetzesbedingter länderspezifischer Änderungen sind ausgeschlossen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen werden durch Benachrichtigung in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn ein Teilnehmer weiterhin seine Miles & More Kundennummer verwendet oder wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegt. Auf diese Folge wird bei Bekanntgabe besonders hingewiesen. Widerspricht ein Teilnehmer der Programmänderung, so kann seine Teilnahme gemäß Ziffer 3.1 der Teilnahmebedingungen durch ordentliche Kündigung beendet werden."

Wurde darauf hingewiesen, dass man widersprechen kann - AFAIR nein.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Das dürften dann Firmen sein, die auch in griechische Staatsanleihen investiert haben. Nochmal: Ich kann mich doch nicht darauf verlassen, dass ein Kundenbindungsprogramm 2011 genauso funktioniert wie eines aus dem Jahr 1950 und für immer und ewig alles beim alten bleibt. Und wenn ich die AGB - vor allem als Unternehmer - akzeptiert habe, sollte ich die auch vorher gelesen haben. Das ist ja auch beim Kläger der Fall, der hier wohl als Unternehmer anzusehen ist. Darüberhinaus: In den Teilnahmebedingungen steht noch nicht einmal etwas von einer Frist, die bei Änderungen des Programms einzuhalten ist. Zynisch ausgedrückt: LH war mit der Übergangsfrist noch kulant.

Deine durch und durch freiheitliche Sichtweise in allen Ehren, aber mit dem geltenden Recht hat sie - wie ich finde: zum Glück - nichts zu tun. Dieses Recht erlaubt eine AGB-Kontrolle, und zwar logischerweise erst dann, wenn die Bedingungen Vertragsbestandteil geworden sind (sonst gäbe es nämlich nichts zu kontrollieren). Es zwingt Dich auch niemand, bei einem Verkäufer einzukaufen, der in seinen AGB sämtliche Haftung ausschließt. Tust Du es trotzdem, wird die Klausel zwar in aller Regel Vertragsbestandteil, aber deshalb noch lange nicht wirksam. Ob der Änderungsvorbehalt in den AGB von Miles & More wirksam ist, lässt der Kläger prüfen. So einfach ist das. Und wenn M&M ihm ohne Frist und ersichtlichen Grund kündigen sollte, dann wird das die nächste Klausel sein, die (endlich!) vor Gericht landet.
 

DSkywalker

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
5.291
2
MUC
Und es steht auch folgendes drin :

In den Teilenahmebedingungen steht folgendes:
"4.4. Änderung des Programms oder der Teilnahmebedingungen

Miles & More behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen, der Prämien, der Prämienstaffeln oder sonstiger in den Programmunterlagen beschriebener Abläufe für
Miles & More vorzunehmen, sofern dies notwendig erscheint und der Teilnehmer hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Schadensersatzansprüche von Teilnehmern gegen Lufthansa wegen gesetzesbedingter länderspezifischer Änderungen sind ausgeschlossen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen werden durch Benachrichtigung in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn ein Teilnehmer weiterhin seine Miles & More Kundennummer verwendet oder wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegt. Auf diese Folge wird bei Bekanntgabe besonders hingewiesen. Widerspricht ein Teilnehmer der Programmänderung, so kann seine Teilnahme gemäß Ziffer 3.1 der Teilnahmebedingungen durch ordentliche Kündigung beendet werden."

Hier noch ein Link zum Lesen, vielleicht geht einigen dann ein Lichtlein auf : Treu und Glauben – Wikipedia
 

quatchi

Erfahrenes Mitglied
11.06.2011
617
1
MUC
Wenn ich es richtig verstehe, dann geht es nicht um die Erhöhung der "Prämienpreise", sondern darum, dass diese Erhöhung mit nur einem Monat Vorlaufzeit angekündigt wurde und selbst die Kommunikation einen Monat vor in Kraft treten der erhöhten Preise nicht sonderlich optimal war. Richtig?

Das kann ich nachvollziehen und eine bessere Kommunikation mit längerer Vorlauffrist hätte Lufthansa mit Sicherheit besser gestanden. Aber wenn man die Situation rein Objektiv betrachtet, hätte eine längere Vorlauffrist nicht wirklich etwas geändert denke ich. Hier ist warum: :)

Nehmen wir mal an, LH hätte am 1.12.10 verkündet (so, dass es jeder M&M Teilnehmer mitbekommt), dass ab dem 1.12.2011 die Prämientabelle angepasst wird. Somit wäre also eine Vorlaufzeit von 12 Monaten gegeben gewesen. Was wäre also passiert? Jeder M&M Teilnehmer mit genug Meilen auf dem Konto wäre natürlich bemüht gewesen in 2011 mit Prämientickets in C und F zu fliegen und so seinen Kontostand auf null zu bringen. Ist ja logisch, da man der "Inflation" entgehen möchte und mehr von seinen gesammelten Meilen haben möchte. Für Lufthansa hätte dies aber bedeutet, dass 2011 weniger C und F Tickets verkauft worden wären, was natürlich eher schlecht ist, da die teuren Tickets im Vergleich zu günstigen ECO den Großteil des Umsatzes ausmachen. Zwar gibt es eine Rückstellung für die Meilen, aber der Prozentsatz an verkauften C & F Tickets wäre eingebrochen in 2011. Da LH aber eine AG ist wäre das schwer geworden, dies den Aktionären zu erklären. Gerade, da die LH Aktie auch schonmal höher notierte...
Die Konsequenz wäre also gewesen, die Verfügbarkeit von Award Plätzen zu minimieren oder zumindest so zu lassen wie bisher. Eine Ausweitung hätte mit Sicherheit nicht statt gefunden! Was bedeutet das jetzt aber wieder für die M&M Teilnehmer? Für die ganz schnellen, deren Urlaubs- oder Geschäftstermine für 2011 schon festgestanden haben, wäre es so besser gewesen. Sie hätten direkt nach Erhalt des Newsletters (wenn das die richtige Kommunikation gewesen wäre) ihre Awardflüge gebucht und wären Glücklich gewesen. Bzw. hätten sie wahrscheinlich trotzdem geklagt (nicht im juristischen Sinne), weil Awards ab 1.12.2011 teurer werden und sie ja eigentlich ihre Meilen für 2012 oder die Rente aufsparen wollten.
Schlimmer hätte es die getroffen, die nicht zu den ersten Buchern gehört hätten. Die hätten nämlich garkeine Award Plätze mehr bekommen. Der entsprechende Threadtitel hier im Forum wäre dann wahrscheinlich gewesen: "LH erhöht die Awardpreise und damit ich zu den alten Konditionen nicht mehr buchen kann, gibt es KEINERLEI Verfügbarkeit!!!" Dies wohlgemerkt auch wenn LH nichts an der Verfügbarkeit geändert hätte. Nur, weil das vorhandene Quota an Plätzen schon ausgebucht gewesen wäre. Selbst eine Beteuerung Lufthansas, dass die Platzanzahl gleich geblieben wäre, würde hier als Lüge aufgefasst werden.
Sogar M&M Teilnehmer, die bereit sind die erhöhten Awardpreise zu zahlen, hätten 2011 keinen Flug mehr bekommen und wären ziemlich verärgert gewesen.

Was ich damit sagen möchte: Auch eine längere Vorlaufzeit hätte großes Geschrei verursacht. Ich will damit aber nicht die Kommunikation von Lufthansa loben und sagen, dass war der einzig richtige Weg! Ob es aber eine dritte, bessere Möglichkeit zu den beiden gegeben hätte weiß ich nicht*. Das ist nur meine laienhafte Ansicht und sagt auch nichts über die Chancen der Klage aus. Dazu fehlt mir der nötige juristische Hintergrund.




---
*) Awardpreise nicht anzuheben, war wahrscheinlich keine Möglichkeit seitens LH. Dies aber zu beurteilen fehlt mir die Kenntnis.
 

bettina7411

Erfahrenes Mitglied
23.04.2011
766
1
VIE
Es kritisiert ja auch keiner die Meilenabwertung als solches, sondern einfach nur die Vorlauffrist!

Aber ganz ehrlich, wenn es sagen wir acht Wochen gegeben hätte, wäre es dann so gewesen, dass hier alle gesagt hätten - ja, acht Wochen, das ist ok. Wenn ich 5.000.000 Meilen habe, verfliege ich die ja auch nicht mal auf die Schnelle in acht Wochen. 12 Woche, 10 Jahre - das lässt sich beliebig fortsetzen und ist daher unerheblich.

Du vergleichst Äpfel mit Birnen; man erhält seitens LH einen Bonus in Form von Meilen, die man wiederum gesammelt für irgendwelche Awardflüge einsetzen kann. Dieser Bonus wurde nachträglich und einseitig entwertet.

Und genau eines wird hier immer wieder vergessen. Es ist eben KEIN Programm wo man mit dem Abfliegen von Bezahltickets etwas sammelt, dass man dann in Freiflüge umwandeln kann. Sondern es ist ein Sammelprogramm, wo man unter anderem mit dem Abfliegen von Bezahltickets, den Kaufen von Zeitungen, dem Bezahlen mit Kreditkarte einen laut Bedingungen schwer handelbaren Gegenwert erhält und denn gegen Freiflüge, Upgrades, Fernseher, Hotelnächte, Spenden und so weiter eintauschen kann. Und es ist leicht argumentierbar, dass 99% der Prämien im besagten Zeitraum ihre Meileneinstandskosten nicht erhöht haben. Soll heißen der Kläger hat nach vier Wochen seinen Fernseher im Wordshop zum selben Meilenpreis erhalten. Nur ein kleiner Teil, die Awardprämien, wurden verteuert (und tw. auch verbilligt).

Nochmals - ich sehe das ganze ebenso kritisch und skeptisch wie die meisten hier, nur sehe ich Lufthansa hier leider im Recht. Auch wenns mir nicht gefällt ...

B.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Sehr gut! Ich hatte den Hinweis ja in meinem Beitrag schon gegeben, aber wie war noch mal der persönliche Geltungsbereich für die AGB-Kontrolle nach § 310 (1) BGB? ;)

Zum einen entzieht es sich meiner Kenntnis, ob der Kläger Unternehmer ist, und zum anderen empfehle ich die Lektüre von § 310 Abs. 1 S. 2 BGB. :)
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Sehr gut! Ich hatte den Hinweis ja in meinem Beitrag schon gegeben, aber wie war noch mal der persönliche Geltungsbereich für die AGB-Kontrolle nach § 310 (1) BGB? ;)
Jetzt ist der Kläger ja durchaus eine gespaltene Persönlichkeit
- als freiberuflicher Berater fällt er unter § 14 BGB, als Hochschullehrer unter § 13 BGB. ;)

Nichtsdestotrotz schließt § 310 I BGB für Unternehmer nur die Prüfung anhand §§ 308 und 309 BGB aus, nicht jedoch die Bewertung anhand der Generalklausel aus § 307 BGB. Und da dürfen wir uns auf die Begründung aus Köln freuen, gleichgültig wie dieses Verfahren ausgehen mag.
 

FLYGVA

"Ich muss meinen Status verteidigen!"
09.03.2009
1.829
171
DUS
www.hotels-and-travel.de
Und es steht auch folgendes drin :

In den Teilenahmebedingungen steht folgendes:
"4.4. Änderung des Programms oder der Teilnahmebedingungen

Miles & More behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen, der Prämien, der Prämienstaffeln oder sonstiger in den Programmunterlagen beschriebener Abläufe für
Miles & More vorzunehmen, sofern dies notwendig erscheint und der Teilnehmer hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Schadensersatzansprüche von Teilnehmern gegen Lufthansa wegen gesetzesbedingter länderspezifischer Änderungen sind ausgeschlossen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen werden durch Benachrichtigung in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn ein Teilnehmer weiterhin seine Miles & More Kundennummer verwendet oder wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegt. Auf diese Folge wird bei Bekanntgabe besonders hingewiesen. Widerspricht ein Teilnehmer der Programmänderung, so kann seine Teilnahme gemäß Ziffer 3.1 der Teilnahmebedingungen durch ordentliche Kündigung beendet werden."

Hier noch ein Link zum Lesen, vielleicht geht einigen dann ein Lichtlein auf : Treu und Glauben – Wikipedia

Na ja, Wikipedia als Beleg zum Treu und Glaube zu bemühen würde mich persönlich jetzt nicht ausreichen, ich würde da schon einer einen Gesetzteskommentar bemühen.

Die Vorschrift enthält den für das gesamte Recht der Schuldverhältnisse, aber auch darüber hinaus für das Zivilrecht insgesamt wie für die Rechtsordnung als Ganze prägenden Grundsatz von Treu und Glauben. Die Generalklausel des § 242 BGB begründet damit ein allgemeines Gebot redlichen Verhaltens, das sich in zahlreichen einzelnen Ausprägungen manifestiert. Es kann, je nach seinen unterschiedlichen Anwendungsbereichen, rechtskonkretisierend, rechtsbegründend, rechtsbestärkend oder auch rechtsbeschränkend wirken.(Pfeiffer in: jurisPK-BGB, 5. Aufl. 2010, § 242 BGB RN 1)


und

Da häufig vertraglich nur die Leistung und die Gegenleistung bestimmt ist oder, soweit einzelne Modalitäten der Leistung vereinbart sind, für bestimmte Modalitäten keine Abrede getroffen wurde, besteht im Einklang mit der allgemeinen Leistungstreuepflicht eine Funktion der Vorschrift darin, auch für diese Fälle sicherzustellen, dass die Hauptleistung in einer Weise erbracht wird, die den Geboten des redlichen Verhaltens und demjenigen entspricht, was die Gegenseite nach der Verkehrssitte üblicher- und berechtigterweise erwarten darf. Das bedeutet etwa, dass die Hauptleistung in einer Art und Weise erbracht wird, die willkürliche Belästigungen des Gläubigers vermeidet.
(Pfeiffer in: jurisPK-BGB, 5. Aufl. 2010, § 242 BGB RN 31)

Der Begriff "Treu und Glauben" ist ziemlich schwammig und muß von der Rechtsprechung interpretiert werden. Eine Änderung der Meilenwerte mit der vorhandenen Vorlaufzeit ist m.E. durchaus mit "Treu und Glauben" in Einklang zu bringen. Denn zum einen mußte durchaus damit gerechnet werden, daß die Prämienwerte irgendwann angepaßt werden (nenn es mal Inflationsausgleich :)), zum anderen war die Vorlaufzeit mehr als angemessen. Denn LH hat eben keine Frist zugesagt.

Ich darf zudem in Erinnerung rufen, daß im FT und VFT die mögliche Anhebung bereits vor der offiziellen Kommunikation durchgesickert war. Eigentlich haben wir uns hier einen Vorteil verschafft ....
 
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DSkywalker

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
5.291
2
MUC
Aber ganz ehrlich, wenn es sagen wir acht Wochen gegeben hätte, wäre es dann so gewesen, dass hier alle gesagt hätten - ja, acht Wochen, das ist ok. Wenn ich 5.000.000 Meilen habe, verfliege ich die ja auch nicht mal auf die Schnelle in acht Wochen. 12 Woche, 10 Jahre - das lässt sich beliebig fortsetzen und ist daher unerheblich.

Akzeptiert.


Und genau eines wird hier immer wieder vergessen. Es ist eben KEIN Programm wo man mit dem Abfliegen von Bezahltickets etwas sammelt, dass man dann in Freiflüge umwandeln kann. Sondern es ist ein Sammelprogramm, wo man unter anderem mit dem Abfliegen von Bezahltickets, den Kaufen von Zeitungen, dem Bezahlen mit Kreditkarte einen laut Bedingungen schwer handelbaren Gegenwert erhält und denn gegen Freiflüge, Upgrades, Fernseher, Hotelnächte, Spenden und so weiter eintauschen kann.

Das ist nun DEINE Sicht der Dinge ;)

Ich könnte den Schwerpunkt aber auch folgendermaßen setzten:
Und genau eines wird hier immer wieder vergessen. Es ist eben EIN Programm wo man mit dem Abfliegen von Bezahltickets etwas sammelt, das man dann in Freiflüge umwandeln kann. Es ist ein Sammelprogramm, wo man mit dem Abfliegen von Bezahltickets und unter anderem den Kaufen von Zeitungen, dem Bezahlen mit Kreditkarte einen laut Bedingungen schwer handelbaren Gegenwert erhält und denn gegen Freiflüge, Upgrades, Fernseher, Hotelnächte, Spenden und so weiter eintauschen kann.

Es mag nun spitzfindig klingen, aber das ist der Punkt, warum sich die Leute hier im Forum so beharken...
 
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DSkywalker

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
5.291
2
MUC
Na ja, Wikipedia als Beleg zum Treu und Glaube zu bemühen würde mich persönlich jetzt nicht ausreichen, ich würde da schon einer einen Gesetzteskommentar bemühen.



und



Der Begriff "Treu und Glauben" ist ziemlich schwammig und muß von der Rechtsprechung interpretiert werden. Eine Änderung der Meilenwerte mit der vorhandenen Vorlaufzeit ist m.E. durchaus mit "Treu und Glauben" in Einklang zu bringen. Denn zum einen mußte durchaus damit gerechnet werden, daß die Prämienwerte irgendwann angepaßt werden (nenn es mal Inflationsausgleich :)), zum anderen war die Vorlaufzeit mehr als angemessen. Denn LH hat eben keine Frist zugesagt.

Ich darf zudem in Erinnerung rufen, daß im FT und VFT die mögliche Anhebung bereits vor der offiziellen Kommunikation durchgesickert war. Eigentlich haben wir uns hier einen Vorteil verschafft ....


Im Rechtslexikon steht es viel griffiger :
Rechtsprinzip, das der Rechtsausübung unter Berücksichtigung herrschender sozialethischer Wertvorstellungen Grenzen setzt.
Treu und Glauben verpflichtet zu einer Rücksichtnahme auf die schutzwürdigen Interessen anderer und zu einem redlichen und loyalem Verhalten im Rechtsverkehr.

Und wenn schon, dann gleich noch der Vollständigkeitshalber alle BGB Paragrafen welche dazu herangezogen werden müssen..
Norm:
§ 157 BGB
§ 162 BGB
§ 242 BGB
§ 275 BGB
§ 307 BGB
§ 320 BGB
§ 815 BGB
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.143
2.653
FRA
Denn zum einen mußte durchaus damit gerechnet werden, daß die Prämienwerte irgendwann angepaßt werden (nenn es mal Inflationsausgleich :)), zum anderen war die Vorlaufzeit mehr als angemessen.

Warum denn das? Müssen wir jetzt auch mit einer kompletten Einstellung des Programms (mit einer 1-Monats-Frist) rechnen nur weil das Kleingedruckte das erlaubt?

Und selbst wenn man mit etwas rechnet, kann man trotzdem dagegen klagen wenn es zu Unrecht geschieht.
 
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DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
In der SEN Lounge an den B-Gates ist das Weissbier leer! :eek:
Dreschen und ich streben eine Sammelklage gegen LH wegen seelischer Grausamkeit und Alkoholentzug gemäß §69 BAG (Bundesalkoholgesetz) an.
LH wird zittern wie Espenlaub, die Pressearbeit mit dem Brauereibrevier läuft schon, Herr Dr. Franz kann sich warm anziehen!

P.S.: PROST!
 
Zuletzt bearbeitet:

FLYGVA

"Ich muss meinen Status verteidigen!"
09.03.2009
1.829
171
DUS
www.hotels-and-travel.de
Warum denn das? Müssen wir jetzt auch mit einer kompletten Einstellung des Programms (mit einer 1-Monats-Frist) rechnen nur weil das Kleingedruckte das erlaubt?

Und selbst wenn man mit etwas rechnet, kann man trotzdem dagegen klagen wenn es zu Unrecht geschieht.

Wenn Du so provokant fragst - und im Hinblick auf die Meilen als Altersvorsorge - : Ja. Und Unrecht ist relativn, die Gegenseit wird dies definitiv anders sehen. Und das Gericht möglicherweise auch ...

Zur Gefahr der drastischen Abwertung empfehle ich einen Blick auf BMI und BA zu werfen, man sollte nicht zwingend davon ausgehen, daß die Meilen aus dem BD Konto nach einer möglichen Übertragung auf das BA Konto, selbst bei 1:1, genausoviel wert sind.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Warum denn das? Müssen wir jetzt auch mit einer kompletten Einstellung des Programms (mit einer 1-Monats-Frist) rechnen nur weil das Kleingedruckte das erlaubt?

Und selbst wenn man mit etwas rechnet, kann man trotzdem dagegen klagen wenn es zu Unrecht geschieht.
Die Firma Lehman Brothers hat 2008 ihr Programm (mit einer 0-Sekunden-Frist) komplett eingestellt, auch ohne das das Kleingedruckte das erlaubte. :(
 
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