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buddes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
1.244
722
Allgäu
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Ich habe mich jetzt an Advocado (Anwaltsnetzwerk) gewandt und unseren Fall geschildert, um eine Vorabeinschätzung von einem Anwalt für Fluggastrechte zu bekommen. Nach deren Aussagen wird man mich sehr rasch kontaktieren und mir eine Einschätzung mitteilen, ob Erfolgsaussicht besteht oder nicht.
Und warum nicht an die Experten hier im Forum?
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Dann erzähl mal !

Doppelte Abbuchung ist ein möglicher Chargeback-Grund. Bei wahrheitsgemäßer Schilderung wüsste ich nicht, wo Deine zitierten Paragraphen Anwendung finden dürften.
Da hat niemand doppelt abgebucht. Der TE hat zwei verschiedene Produkte von zwei verschiedenen Unternehmen gekauft. Das Unternehmen eins evtl. für Fehler von Unternehmen zwei haftet mag sein, ist aber kein Grund für ein Chargeback
 

Goa-Hamburg

Reguläres Mitglied
05.03.2023
32
73

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Es ist eben ein anderes Geschäftsprinzip.

Es gibt in Sachen EU261 ausreichend viele eindeutige Fälle. Die können nach dem einmaligen Erstellen von Textbausteinen durch den Anwalt anschließend durch Rechtsanwaltsfachangestellte abgearbeitet werden. Dann steht ein Aufwand von unter EUR 20,- eine Einnahme von mehreren Hundert Euro Gebühren gegenüber. Der Engpass ist dann das Beschaffen von diesen einfachen Fällen. Maßgeblich für das Geschäftsergebnis wird dann das Marketing, hier vor allem das Online-Marketing.

Das gibt es nicht nur bei EU261, sondern z.B. auch bei Fachanwälten für Verkehrsrecht/Unfällen. Da geht bei Profis über 90% per Textbaustein, die der Anwalt in wenigen Minuten auswählt.

Abweichende Fälle lohnen sich nur, wenn der Anwalt muss (z.B. aufgrund von Rahmenverträgen mit dem Klienten) oder wenn der Fall als Werbung dienen kann. Das ist bei einfach verständlichen und bei massenweise auftretenden Rechtslagen der Fall. Beim Fall des TO trifft beides nicht zu.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Da hat niemand doppelt abgebucht. Der TE hat zwei verschiedene Produkte von zwei verschiedenen Unternehmen gekauft. Das Unternehmen eins evtl. für Fehler von Unternehmen zwei haftet mag sein, ist aber kein Grund für ein Chargeback
Und?

Wo kommen jetzt Deine §263 und §26 StGB ins Spiel?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Aha!
Und wer spricht hier von einem Chargeback mit unwahren Angaben ?
Wenn du der Wahrheit nach erklärst das du Produkt A bei Unternehmen A gekauft hast, der Subunternehmer von Unternehmen A aber nicht geleistet hat und du somit beim Subunternehmer Produkt B gekauft hast geht ein Chargeback sicher durch.

"Gekauft" wurde ein Businessclass Ticket bei Miles&More zum Preis AAA, Subunternehmer AI hat nicht geliefert und dann wurde bei AI ein Eco Ticket gekauft weil man trotzdem reisen wollte - der Preis war deutlich höher als den den man an M&M gezahlt hat. Wenn du das genauso sagst wird es kein Chargeback geben.

Es geht hier um Schadensersatzansprüche, die über den Kaufpreis hinausgehen.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Btw. höre doch einfach auf andere zu Straftaten anzustiften.
Btw. höre doch einfach auf andere zu Straftaten anzustiften.
§ 164 StGB

"Gekauft" wurde ein Businessclass Ticket bei Miles&More zum Preis AAA, Subunternehmer AI hat nicht geliefert und dann wurde bei AI ein Eco Ticket gekauft weil man trotzdem reisen wollte - der Preis war deutlich höher als den den man an M&M gezahlt hat. Wenn du das genauso sagst wird es kein Chargeback geben.
Alles gut. Eine Diskussion, ob der Chargeback-Grund Doppelte Abbuchung wirklich vorliegt, wird es mit dem Issuer natürlich geben.
 
Zuletzt bearbeitet:

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Btw. höre doch einfach auf andere zu Straftaten anzustiften.
§ 164 StGB
Wer hat hier eine falsche Verdächtigung geäußert? Derjenige der es mit den Fakten nicht so genau nimmt bist doch du.

Wenn du glaubst das hier irgendjemand nach §164 StGB strafbar wurde, einfach anzeigen. Du weisst doch wie das geht, bringt dir auch ein wenig Übung in der Hobbyjuristerei.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Wurde doch öfter genau erklärt. AuCH dein §164 StGB hat nichts mit den Fakten hier zu tun. Man hat dir lediglich geraten aufzupassen was du sagst....

Wie gesagt super einfach, einen Brief an die Staatsanwaltschaft und die wird dann ermitteln, oder dir eine Mitteilung zur Einstellung des Verfahrens schicken.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Du weisst doch wie das geht, bringt dir auch ein wenig Übung in der Hobbyjuristerei.
Wer im Glaushaus sitzt ...

Du solltest §263 und §26 StGB lesen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

du sprichst hier doch von einem Chargeback wegen "doppelter Abbuchung", diese liegt nicht vor. Egal, welchen Grund du für ein Chargeback hier angeben willst, es ist gelogen. Btw. höre doch einfach auf andere zu Straftaten anzustiften.
Wie gesagt super einfach, einen Brief an die Staatsanwaltschaft und die wird dann ermitteln, oder dir eine Mitteilung zur Einstellung des Verfahrens schicken.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.063
2.855
ZRH
Man kann es hier auch übertreiben mit sich gegenseitig mit Vorwürfen eindecken.
Dem Doktor hier Anstiftung vorzuwerfen (was Vorsatz bzgl. Anstiftung und Straftat bedingt) geht zu weit.
Geteilter Meinung zur Zulässigkeit von Chargeback darf man wohl sein, hier aber jemandem zu unterstellen, er würde vorsätzlich einen anderen Nutzer zu Betrug anstiften ist absurd.
 
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red_travels

Megaposter
16.09.2016
24.689
14.084
www.red-travels.com
- Die Idee mit dem Chargeback der Kosten des Ersatzflug finde ich gar nicht so falsch. Das ist auch kein Betrug, denn hier findet kein Vermögensschaden von AI statt. AI wäre in der Pflicht gewesen, den Fluggast eine kostenfreien Ersatzflug zu buchen. Das hat AI nicht getan. Als Chargeback-Grund könnte man "Doppelte Zahlung" anbringen. Versuchen würde ich es. Die kartenausgebende Bank wird zunächst blocken, da muss man dann entsprechend Gegendruck aufbauen. Melde Dich bitte wieder, wenn eine Stellungsnahme der kartenausgebenden Bank vorliegt.

Hast Du in der Zwischenzeit ggf. schon einmal die Route mit dem Chargeback versucht?

Doppelte Abbuchung ist ein möglicher Chargeback-Grund. Bei wahrheitsgemäßer Schilderung wüsste ich nicht, wo Deine zitierten Paragraphen Anwendung finden dürften.

Und wer spricht hier von einem Chargeback mit unwahren Angaben ?

Und wer spricht hier von einem Chargeback mit unwahren Angaben ?

Alles gut. Eine Diskussion, ob der Chargeback-Grund Doppelte Abbuchung wirklich vorliegt, wird es mit dem Issuer natürlich geben.

Man kann es hier auch übertreiben mit sich gegenseitig mit Vorwürfen eindecken.

ein Chargeback als "doppelte Abbuchung" bei zwei grundlegend verschiedenen Verträgen (Vertrag 1: M&M Ticket in C, Vertrag 2 AI Ticket in Y) mit 2 komplett verschiedenen Vertragspartnern und Vertragsabschlüssen ist also kein Betrug?
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Wer im Glaushaus sitzt ...


Beitrag automatisch zusammengeführt:


Wie gesagt super einfach, einen Brief an die Staatsanwaltschaft und die wird dann ermitteln, oder dir eine Mitteilung zur Einstellung des Verfahrens schicken.
Und jetzt Dinge in einen Zusammenhang bringen der niemals bestanden hat, als Winkeladvokat, oder besser noch als Politiker würdest du wohl durchgehen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Man kann es hier auch übertreiben mit sich gegenseitig mit Vorwürfen eindecken.
Dem Doktor hier Anstiftung vorzuwerfen (was Vorsatz bzgl. Anstiftung und Straftat bedingt) geht zu weit.
Geteilter Meinung zur Zulässigkeit von Chargeback darf man wohl sein, hier aber jemandem zu unterstellen, er würde vorsätzlich einen anderen Nutzer zu Betrug anstiften ist absurd.
Das sehe ich anders.

Der User spielt sich hier regelmäßig als offizieller Rechtspfleger auf, erteilt regelmäßig falschen Rat und - wie hier - einen Rat, der bei Umsetzung durchaus zum Konflikt mit der Strafjustiz führen könnte.

Es bestehen eben Unterschiede zu richtigen Rechtsanwälten. Unter anderem in Sachen Verbdinglichkeit/Haftung und auch im Umstand, dass ein Rechtsanwalt im Blick haben dürfte, dass sich durch seine Beratung der Klient nicht strafbar macht.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Wurde doch öfter genau erklärt.

Es liegt objektiv keine doppelte Abbuchung vor. Eine doppelte Abbuchung ist, wenn für dieselbe Leistung zwei Mal abgebucht wird. Das ist hier nicht der Fall.
Die Leistung ist : Flug Indien-Deutschland; Diese wurde zweimal abgebucht. Ja, von unterschiedlichen Merchants. Das ist eben das Diskussionsthema mit dem Issuer.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Man kann es hier auch übertreiben mit sich gegenseitig mit Vorwürfen eindecken.
Dem Doktor hier Anstiftung vorzuwerfen (was Vorsatz bzgl. Anstiftung und Straftat bedingt) geht zu weit.
Geteilter Meinung zur Zulässigkeit von Chargeback darf man wohl sein, hier aber jemandem zu unterstellen, er würde vorsätzlich einen anderen Nutzer zu Betrug anstiften ist absurd.
Und ich habe nie jmd. hier angestiftet, dem Issuer falsche Fakten zu nennen.
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
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www.red-travels.com
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Die Leistung ist : Flug Indien-Deutschland; Diese wurde zweimal abgebucht. Ja, von unterschiedlichen Merchants. Das ist eben das Diskussionsthema mit dem Issuer.

die Leistung wurde nicht zweimal abgebucht. Es wurden zwei unterschiedliche Beförderungsverträge abgeschlossen.

Vertrag 1 Business Class Goa-Dehli-Warschau-Deutschland
Vertrag 2 Economy Class Dehli-Wien(?)-Deutschland