Hier sind meine 2 cents als juristischer Laie:
- In solch einer Situation hätte ich nie den Flughafen (den Sicherheitsbereich domestic) verlassen, sondern versucht, mehr Druck am AI Domestic Transferschalter aufzubauen -> denn, sobald Du den Sicherheitsbereich verlassen hast, kann Dich die Airline beliebig herumschubsen, weil Du nicht mehr in den Flughafen zurückgehen darfst.
- EC261/2004 gilt hier nicht.
- Ferner sehe ich hier weder LOT, Lufthansa, noch M&M als Anspruchsgegner. LOT ist pünktlich geflogen und M&M ist nur der Vermittler. Wie kommt jetzt die Lufthansa in Spiel? wg. der 220-Ticketnummer?
- Air India ist hier der Anspruchgegner, denn AI hat den Umsteigeverlust verursacht. Das praktische Problem ist aber, dass Du diesen Anspruch nur in Indien gerichtlich geltend machen kannst. Das ist ist aussichtslos. Eine Gerichtsbarkeit in Deutschland sehe ich hier nicht.
- Die Idee mit dem Chargeback der Kosten des Ersatzflug finde ich gar nicht so falsch. Das ist auch kein Betrug, denn hier findet kein Vermögensschaden von AI statt. AI wäre in der Pflicht gewesen, den Fluggast eine kostenfreien Ersatzflug zu buchen. Das hat AI nicht getan. Als Chargeback-Grund könnte man "Doppelte Zahlung" anbringen. Versuchen würde ich es. Die kartenausgebende Bank wird zunächst blocken, da muss man dann entsprechend Gegendruck aufbauen. Melde Dich bitte wieder, wenn eine Stellungsnahme der kartenausgebenden Bank vorliegt.
Zu den Ersatzflügen:
ok, das Wochenende um den 04./05. März fand direkt vor dem HOLI Fest in Indian statt. Ggf. war die Buchungslage deshalb angespannt.
Zudem waren fast alle europäischen Flüge für die nächsten 2 Tage nahezu ausgebucht. ... Die 2 Tickets Economy haben 314.000 INR gekostet. Entspricht ca. 3.800€ zuzüglich Hotel am Airport Wien 173,00€.
Also kostetet der one-way EUR 1900 in Economy?
Sorry, aber zwischen Delhi und Deutschland bieten doch 20+ verschiedene Airlines Flüge an (EK, TK, EY, AY ... ... ...). Und da gab es keine Airline, die kurzfristig Tarife für unter EUR 1000 angeboten hat?