Mir Prämienticket in Delhi gestrandet!

ANZEIGE

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.311
14.390
ANZEIGE
Ist das schon mal juristisch wirklich sauber auseinander genommen worden? Zumindest der EuGH sieht das ja alles nicht so eng, "Ausführende Airline" im engen Sinne laut Verordnung ist jedenfalls für den EuGH nicht immer zwingend auch der einzige Anspruchsgegner....

Der EuGH war durchaus kreativ darin, eine ausführende Airline über den Wortlaut der VO hinaus zu finden, vgl. die hier im Thread schon besprochenen Entscheidungen CSA, KLM und American. Kann der nächste rechtsfortbildende Schritt eine "LOT-Entscheidung" sein? Halte ich für möglich, und er wäre auch nicht sehr groß. Aber eine "Lufthansa-Entscheidung"? Schwierig. M.E. eher nicht, aber für ausgeschlossen halte ich es nicht. Miles & More und Air India hingegen halte ich fluggastrechtlich für ausgeschlossen. Erstere, weil sie keine Airline ist, letztere, weil sie eine Nicht-EU-Airline mit Start außerhalb der EU ist.

- EC261/2004 gilt hier nicht.

- Ferner sehe ich hier weder LOT, Lufthansa, noch M&M als Anspruchsgegner. LOT ist pünktlich geflogen und M&M ist nur der Vermittler. Wie kommt jetzt die Lufthansa in Spiel? wg. der 220-Ticketnummer?

- Air India ist hier der Anspruchgegner, denn AI hat den Umsteigeverlust verursacht. Das praktische Problem ist aber, dass Du diesen Anspruch nur in Indien gerichtlich geltend machen kannst. Das ist ist aussichtslos. Eine Gerichtsbarkeit in Deutschland sehe ich hier nicht.

Vielleicht liest Du einfach den Thread einmal, da sind diese Punkte rauf und runter abgehandelt worden.

Wie Kexbox sicherlich schon dem TE gesagt hat ist bei der AI in D nix zu holen. ;)

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Air India fluggastrechtliche Ansprüche einfach wegignorieren kann und damit durchkommt. Letztlich werden sie schon zahlen, wenn man sie nur freundlich genug bittet ;)
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Air India fluggastrechtliche Ansprüche einfach wegignorieren kann und damit durchkommt. Letztlich werden sie schon zahlen, wenn man sie nur freundlich genug bittet ;)
Air India kann das einfach wegignorieren, dass GOI-DEL op by AI in dieser Richtung schlichtweg nicht von der EU-Fluggastrechteverordnung erfasst wird. Und deshalb lässt sich in Deutschland eben keine Gerichtsbarkeit herstellen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Die RAs gehen halt jetzt die LH/M&M an weil es naheliegend ist vielleicht von denen etwas zu bekommen. Wie Kexbox sicherlich schon dem TE gesagt hat ist bei der AI in D nix zu holen. ;)
Wo steht hier im Thread, dass die RAs LH/M&M angehen?

Der TE hat sich doch nur deshalb auf LH eingeschossen, weil LH eben gerichtlich in Deutschland leicht greifbar ist. Trotzdem glaube ich nicht, dass LH bei diesem Routing für das Fehlverhalten von AI haften tut.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Sorry, aber ich hatte bis dato den Rechtsschutz noch nicht beauftragt, sondern lediglich telefonisch erst einmal um eine Beratung gebeten und vor allem war mir wichtig zu erfahren, ob ich mit meinen Ansprüchen im Recht bin.

Und was hat Dir das Call-Center Deiner Rechtsschutzversicherung dazu nun konkret gesagt?

Ich habe langjährige Abos "Clever Reisen" und "Reise und Preise" Die RAe Moritz Walprecht und A.E.Möller sind in Rechtsfragen auch ansprechbar, vor allem werden diese Vorgänge auch jeweils in den vierteljährlich erscheinenden Heften veröffentlich.

Wie darf ich das verstehen? Du stehst im direkten Austausch mit RAe Moritz Walprecht und A.E.Möller ?

oder vielleicht N3 "Markt mischt sich ein"

Diese TV-Sendungen sind für das Publikum (Hartz 4, Rentner) optimiert. Da wird man ggf. eine schiefgelaufene Pauschalreise nach Mallorca ins Programm nehmen, aber nicht einen so komplexen Fall wie bei Dir.

Ob LH darauf erpicht ist, weiß ich nicht oder wie hier in diesem Forum

Jmd. bei LH wird frühestens dann einen Blick auf den Sachverhalt werfen, wenn von Dir eine Klagebegründung auf dem Tisch liegt.


Neben dem Rechtsweg würde ich gar nichts auslassen. Ich bin aber ein heißer Verfechter von Fair Play und will LH eine gute und saubere Chance bieten.

LH wird einfach nicht zahlen bzw. Dich ignorieren. Ob Du LH eine "faire Chance" bietest, ist denen im Massengeschäft vollkommen egal.
 
  • Angry
Reaktionen: red_travels

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.979
1.028
Der EuGH war durchaus kreativ darin, eine ausführende Airline über den Wortlaut der VO hinaus zu finden, vgl. die hier im Thread schon besprochenen Entscheidungen CSA, KLM und American. Kann der nächste rechtsfortbildende Schritt eine "LOT-Entscheidung" sein? Halte ich für möglich, und er wäre auch nicht sehr groß. Aber eine "Lufthansa-Entscheidung"? Schwierig. M.E. eher nicht, aber für ausgeschlossen halte ich es nicht. Miles & More und Air India hingegen halte ich fluggastrechtlich für ausgeschlossen. Erstere, weil sie keine Airline ist, letztere, weil sie eine Nicht-EU-Airline mit Start außerhalb der EU ist.

Absolut richtig, der EuGH hat "ausführende Airline" immer so ausgelegt, dass der Pax was bekommen hat....

Aber in dem Falle hier ist ja nicht nur die VO von Belang, sondern ggf. auch einfach ziviles Vertragsrecht. Denn der Vertrag wurde ja offensichtlich nicht eingehalten seitens der beteiligten Airlines. Aber: Mit wem habe ich als Verbraucher eigentlich einen Vertrag, wenn ich bei M&M ein Award-220-Ticket für so ein routing buche? Lufthansa als Ticket-ausstellende Airline, da finde ich es jedenfalls nicht völlig abwegig, dass die LH zivilrechtlich dafür haftet, dass das Ticket auch funktioniert.
 

waldspecht

Reguläres Mitglied
07.01.2023
60
151
Aber: Mit wem habe ich als Verbraucher eigentlich einen Vertrag, wenn ich bei M&M ein Award-220-Ticket für so ein routing buche? Lufthansa als Ticket-ausstellende Airline, da finde ich es jedenfalls nicht völlig abwegig, dass die LH zivilrechtlich dafür haftet, dass das Ticket auch funktioniert.
Gleich zu Beginn der M&M Flugprämien AGBs:

Vertragspartner bzw. Luftfrachtführer hinsichtlich der Flugleistungen wird die durchführende Airline (entsprechend Airline Code). Die Miles & More GmbH tritt diesbezüglich nur als Vermittler auf.
 
  • Like
Reaktionen: juliuscaesar

Goa-Hamburg

Reguläres Mitglied
05.03.2023
32
73
Air India kann das einfach wegignorieren, dass GOI-DEL op by AI in dieser Richtung schlichtweg nicht von der EU-Fluggastrechteverordnung erfasst wird. Und deshalb lässt sich in Deutschland eben keine Gerichtsbarkeit herstellen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Wo steht hier im Thread, dass die RAs LH/M&M angehen?

Der TE hat sich doch nur deshalb auf LH eingeschossen, weil LH eben gerichtlich in Deutschland leicht greifbar ist. Trotzdem glaube ich nicht, dass LH bei diesem Routing für das Fehlverhalten von AI haften tut.
AI hat sehr wohl in Deutschland ein Büro und damit auch Ansprechpartner. Natürlich müssen sie sich somit auch gerichtlich verantworten. Nur das werden sie natürlich nur auf gerichtlichen Druck machen. In der 1. kurzen Mail an LH Customer Realtions hat LH mir ja schon bestätigt, dass unser Fall unter EU Verordnung 261/04 fällt und sie deshalb alles direkt an AI weitergeleitet haben, die sich rasch bei uns melden würden. Ich habe, das zum Anlass genommen mich wieder an LH zu wenden, weil natürlich nichts kam, außerdem gibt es ja noch die Forderung das Meilen zurückgeführt werden müssen und ist LH-Sache. LH hat doch einen ganz anderen Hebel AI gegenüber. LH muss doch ein Interesse daran haben, dass die von Ihnen ausgestellten Tickets auch bei AI eine Rechtsgrundlage haben. Noch einmal: Ich habe LH eine Frist bis zum 30.04.ds.Jhrs. gesetzt! Das sind noch 11 Tage und dann sehen wir weiter. Ich will einfach nicht mein Pulver durch Voreiligkeit verschießen.
 
  • Like
Reaktionen: red_travels

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.311
14.390
Air India kann das einfach wegignorieren, dass GOI-DEL op by AI in dieser Richtung schlichtweg nicht von der EU-Fluggastrechteverordnung erfasst wird. Und deshalb lässt sich in Deutschland eben keine Gerichtsbarkeit herstellen.

Ich habe mich missverständlich ausgedrückt: AI ist definitiv in Deutschland greifbar, das beweisen fluggastrechtliche Ansprüche. Und ebenso wie in anderen Fällen die fluggastrechtlichen Ansprüche kann man in diesem Fall die beförderungsvertraglichen Ansprüche geltend machen - in Deutschland.


Absolut richtig, der EuGH hat "ausführende Airline" immer so ausgelegt, dass der Pax was bekommen hat....

Bei Thomson Airways und Sundair nicht.

Aber in dem Falle hier ist ja nicht nur die VO von Belang, sondern ggf. auch einfach ziviles Vertragsrecht. Denn der Vertrag wurde ja offensichtlich nicht eingehalten seitens der beteiligten Airlines. Aber: Mit wem habe ich als Verbraucher eigentlich einen Vertrag, wenn ich bei M&M ein Award-220-Ticket für so ein routing buche? Lufthansa als Ticket-ausstellende Airline, da finde ich es jedenfalls nicht völlig abwegig, dass die LH zivilrechtlich dafür haftet, dass das Ticket auch funktioniert.

Als reiner Vermittler? Das sehe ich nicht. Wenn, dann doch fluggastrechtlich, wenn man den Ticketaussteller als ausführende Airline verhaftet. Das halte ich aber für zu weit hergeholt, auch wenn die American-Entscheidung in die Richtung ging. Da hat man sich AA als Aussteller geschnappt. Die waren aber auch auf einem Teilstück an der Beförderung beteiligt.


Ich sehe hier die besten Chancen bei Air India beförderungsvertraglich und bei LOT fluggastrechtlich. LH halte ich für Zeitverschwendung.
 

Goa-Hamburg

Reguläres Mitglied
05.03.2023
32
73
Ich habe mich missverständlich ausgedrückt: AI ist definitiv in Deutschland greifbar, das beweisen fluggastrechtliche Ansprüche. Und ebenso wie in anderen Fällen die fluggastrechtlichen Ansprüche kann man in diesem Fall die beförderungsvertraglichen Ansprüche geltend machen - in Deutschland.




Bei Thomson Airways und Sundair nicht.



Als reiner Vermittler? Das sehe ich nicht. Wenn, dann doch fluggastrechtlich, wenn man den Ticketaussteller als ausführende Airline verhaftet. Das halte ich aber für zu weit hergeholt, auch wenn die American-Entscheidung in die Richtung ging. Da hat man sich AA als Aussteller geschnappt. Die waren aber auch auf einem Teilstück an der Beförderung beteiligt.


Ich sehe hier die besten Chancen bei Air India beförderungsvertraglich und bei LOT fluggastrechtlich. LH halte ich für Zeitverschwendung.
Wir wissen spätestens in 10 Tagen mehr. ... ich werde euch auf dem Laufenden halten. Ich glaube immer noch, dass LH kein Interesse an eine deratige Öffentlichkeit hat die lautet: "Mit Meilentickets ist die Beförderung wie beim Pokern!" mir würde auch noch endlos mehr einfallen.
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.226
4.474
GRQ + LID
Wir wissen spätestens in 10 Tagen mehr. ... ich werde euch auf dem Laufenden halten. Ich glaube immer noch, dass LH kein Interesse an eine deratige Öffentlichkeit hat die lautet: "Mit Meilentickets ist die Beförderung wie beim Pokern!" mir würde auch noch endlos mehr einfallen.
Frag mal 100 Leute beim Einkaufen oder beim Sport ob sie wissen was ein Meilenticket ist. Stell dir also nicht zu viel vor von Verlust von Image und Ruf, und erst recht nicht von der Interesse der Medien.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Wir wissen spätestens in 10 Tagen mehr. ... ich werde euch auf dem Laufenden halten. Ich glaube immer noch, dass LH kein Interesse an eine deratige Öffentlichkeit hat die lautet: "Mit Meilentickets ist die Beförderung wie beim Pokern!" mir würde auch noch endlos mehr einfallen.
Naja, kannst du dich an die Berichterstattung zu Kauftickets erinnern die nicht bzw. nur mit massiver Zeitverzögerung erstattet wurden?

Oder evtl. daran das die LH Kunden noch im letzten Jahr systematisch abgezockt hat?
Wer "Erstattung anfordern" wählt, storniert mit einem einzigen Klick seinen Flug und wird zunächst nicht darüber informiert. Die Lufthansa versendet keine automatische Storno-Bestätigung. Erst einige Tage später erhalten die Kunden eine Mail, in der ihnen mitgeteilt wird, dass nur Steuern und Gebühren erstattet werden. Die Kosten für das Ticket selbst behält die Lufthansa ein.
Die allermeisten Airlines haben längst aufgehört sich um ihr Image zu kümmern, abseits von schönen Bildern und evtl. guten Nachrichten für die Aktionäre.
 
  • Like
Reaktionen: dermatti

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.914
3.062
CGN / MUC / ZRH / EWR
LH hat in den letzten Jahren Hunderttausende glasklare Fälle „unfair“ gelöst.

Du kannst Dir hoffentlich vorstellen, auf wie viel „Fairness“ du hoffen kannst (von der Gegenseite) in deinem komplexen/komplizierten/unklaren Fall.
Vor allem hofft er zu sehr auf die kompetenten "Volljuristen" bei der SOEP. Die LH ist absolut schambefreit und schert sich mittlerweile absolut gar nicht mehr um's Image.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.228
864
Noch einmal: Ich habe LH eine Frist bis zum 30.04.ds.Jhrs. gesetzt! Das sind noch 11 Tage und dann sehen wir weiter. Ich will einfach nicht mein Pulver durch Voreiligkeit verschießen.
Das ist grundsätzlich erst mal richtig und nicht schädlich. Du hast von Lufthansa (via M&M, aber die sind wirklich nur Vermittler) ein Ticket gekauft und kannst somit eine Forderung an sie stellen. Ich würde in so einem Falle, wo es etwas unklar ist, wer der richtige Anspruchsgegener ist (und hinsichtlich Eu-VO und Zivilrecht wird das auseinanderfallen) sogar so weit gehen, die Forderung gegen alle 3 beteiligten Parteien zu stellen. Laß die mal reagieren und ggf. ablehnen.

Danach ist in der Tat der Punkt gekommen, die vorhandene Rechtsschutzversicherung den Fall formell bewerten zu lassen und eine Deckungszusage ausstellen zu lassen. Damit suchst du dir einen auf Reiserecht spezialisierten Anwalt und der darf dann entscheiden, wen er zuerst verklagt. Bei entsprechendem Deutschlandbezug (hier gegeben) lassen sich alle 3 Parteien auch hier verklagen und im Obsiegensfalle läßt sich die Forderung dann durchsetzen.

Nur Kopf hoch. Die Sache ist sicher etwas komplex und nervig, aber bei der Schadenssumme ja lohnenswert. Und Dein Ansatz ist grundsätzlich nicht verkehrt.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.261
3.307
Ich würde in so einem Falle, wo es etwas unklar ist, wer der richtige Anspruchsgegener ist (und hinsichtlich Eu-VO und Zivilrecht wird das auseinanderfallen) sogar so weit gehen, die Forderung gegen alle 3 beteiligten Parteien zu stellen. Laß die mal reagieren und ggf. ablehnen.

Das ist juristisch leider kaum machbar. Klar, man kann 3 böse Briefe schreiben - das führt aber zu nichts.

Wenn es dann vor Gericht geht, muss man schon den verklagen, der es verursacht hat. Sonst kommt man nicht weit.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.113
Bei entsprechendem Deutschlandbezug (hier gegeben) lassen sich alle 3 Parteien auch hier verklagen und im Obsiegensfalle läßt sich die Forderung dann durchsetzen.

Wäre bei der hier gegebenen Konstellation evtl. auch eine Streitverkündung (bei Klage zunächst nur gegen die Partei, gegen die die höchsten Erfolgsaussichten bestehen) zulässig und bejahendenfalls sinnvoll? Die RSV des OP wird möglicherweise keine Deckungszusage erteilen, alle 3 Parteien gleichzeitig zu verklagen.
 
  • Like
Reaktionen: unseen_shores

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.228
864
Das ist juristisch leider kaum machbar. Klar, man kann 3 böse Briefe schreiben - das führt aber zu nichts.
Das ist sehr gut machbar, eher wenig Aufwand und führt in jedem Falle mal dazu, daß auch der "richtige" Anspruchsgegner dabei ist. Bei dem führt es dann zum Verzug und den Rest kann und soll der darauf spezialisierte Anwalt machen.

Gerade bei solchen etwas komplexeren Fällen - hier kann es nach unterschiedlichen Rechtsvorschriften (EU-VO bzw. Vertragsrecht D) sogar gleichzeitig 2 richtige Anspruchsgegner geben, ist es für den Kunden und Laien kaum anders machbar. Man muß das letztendlich pragmatisch sehen.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.228
864
Die RSV des OP wird möglicherweise keine Deckungszusage erteilen, alle 3 Parteien gleichzeitig zu verklagen.
Das muß sie auch nicht. Soll sie halt nach formeller Prüfung des Falles sagen, gegen wen. Der beauftrage Anwalt wird das hoffentlich auch noch mal prüfen. Dann wird der verklagt. Sagt das Gericht, es war der Falsche, kommt der nächste dran.

Mir geht es nur darum, daß ich mich als Kunde bei so was pragmatisch aufstelle. Ich sehe die beteiligten Airlines erst mal als gesamtschuldnerisch in der Haftung an. Natürlich stimmt das so nicht. Macht aber nix. Befriedigt einer die Forderung, umso besser, wird das wohl der Richtige gewesen sein (und wenn nicht mir auch egal). Lehnen sie alle ab, übernimmt der Profi. Mit RSV wie hier sogar ohne Kostenrisiko. Daß eine der Airlines hier schuldet ist ja unstrittig. Wer und in welcher Höhe soll der Profi auseinanderbröseln und durchsetzen.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.261
3.307
Das muß sie auch nicht. Soll sie halt nach formeller Prüfung des Falles sagen, gegen wen. Der beauftrage Anwalt wird das hoffentlich auch noch mal prüfen. Dann wird der verklagt. Sagt das Gericht, es war der Falsche, kommt der nächste dran.

Mir geht es nur darum, daß ich mich als Kunde bei so was pragmatisch aufstelle. Ich sehe die beteiligten Airlines erst mal als gesamtschuldnerisch in der Haftung an. Natürlich stimmt das so nicht. Macht aber nix. Befriedigt einer die Forderung, umso besser, wird das wohl der Richtige gewesen sein (und wenn nicht mir auch egal). Lehnen sie alle ab, übernimmt der Profi. Mit RSV wie hier sogar ohne Kostenrisiko. Daß eine der Airlines hier schuldet ist ja unstrittig. Wer und in welcher Höhe soll der Profi auseinanderbröseln und durchsetzen.

Ich fürchte, da wird die RSV nicht mitspielen.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.228
864
Ich fürchte, da wird die RSV nicht mitspielen.
Das wird sie müssen. Wenn die Forderung grundsätzlich berechtigt und gedeckt ist (wovon hier auszugehen ist), muß sie eine Deckungszusage geben. Wenn der Forderungsgegner unklar ist, gehören die Beratungskosten und die Abklärung, wer haftet, ebenfalls zu den Rechtsverfolgungskosten.

Ist letzteres der RSV zu viel Aufwand, kann sie die Forderung abkaufen. Bei 4k EUR eher unwahrscheinlich, hab ich aber bei ner kleineren Forderung schon erlebt.

Pragmatisch gesehen - was sind denn die sinnvollsten Optionen in der Konstellation? Einfach abschreiben, weil komplex? Das ist bei der Schadenshöhe und vorhandener RSV unsinnig.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Wäre bei der hier gegebenen Konstellation evtl. auch eine Streitverkündung (bei Klage zunächst nur gegen die Partei, gegen die die höchsten Erfolgsaussichten bestehen) zulässig und bejahendenfalls sinnvoll? Die RSV des OP wird möglicherweise keine Deckungszusage erteilen, alle 3 Parteien gleichzeitig zu verklagen.
Mir der Streitverkündung verhinderst auf jeden Fall die Verjährung wenn sich der Prozess zieht, und du dann noch Gefahr läufst einen zweiten bzw dritten führen zu müssen
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Sagt das Gericht, es war der Falsche, kommt der nächste dran.
Wenn der erste in Berufung geht läufst du Gefahr das bei Nummer 3 die Sache dann verjährt ist.

Daher wäre hier eine Streitverkündung sinnvoll.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.228
864
Wenn der erste in Berufung geht läufst du Gefahr das bei Nummer 3 die Sache dann verjährt ist.

Daher wäre hier eine Streitverkündung sinnvoll.
Ja, das wäre dann aber Sache des Rechtsanwalts im Laufe des Verfahrens. Wenn der sich nicht 100% sicher ist, "den Richtigen" zu verklagen, sollte er den beiden anderen Airlines ebenfalls den Streit verkünden. Und das nicht nur wegen der Verjährung, sondern auch weil Feststellungen aus dem ersten Prozess dann ebenfalls bindend für den Folgeprozess sind.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Das muß sie auch nicht. Soll sie halt nach formeller Prüfung des Falles sagen, gegen wen. Der beauftrage Anwalt wird das hoffentlich auch noch mal prüfen. Dann wird der verklagt. Sagt das Gericht, es war der Falsche, kommt der nächste dran.
AI ist unzweifelhaft hier der Anspruchsgegner.
Allerdings gilt hier keine Deutsche Gerichtsbarkeit.
Insofern wird der TE eine Klageverfahren weder gegen LH, M&M, LO oder AI vor einem Deutschen Gericht gewinnen.

Laut Aussagen des TE hat Dieser ja noch nicht einmal LO kontaktiert, um einen Ersatzflug zu erhalten.

Und selbst wenn ein Deutsches Gericht den Fall annimmt -> Wie sieht es mit der Schadensminderungspflicht aus?
Gab es am 05./06. März wirklich keine Flüge von Indien nach Deutschland für unter EUR 1900? AY, EK, EY, TK .... ?
 
Zuletzt bearbeitet:

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Ja, das wäre dann aber Sache des Rechtsanwalts im Laufe des Verfahrens. Wenn der sich nicht 100% sicher ist, "den Richtigen" zu verklagen, sollte er den beiden anderen Airlines ebenfalls den Streit verkünden. Und das nicht nur wegen der Verjährung, sondern auch weil Feststellungen aus dem ersten Prozess dann ebenfalls bindend für den Folgeprozess sind.
Wer sich in diesem Fall sicher ist welche die richtige Partei ist hat eine Glaskugel, bisher geht ja wohl die Anwältin der RSV von LH aus. So einiges spricht dagegen. Das würde man wahrscheinlich nur gewinnen wenn LH ein Versäumnisurteil hinnimmt. Da man aber beim LG ist halte ich das für unwahrscheinlich.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
AI hat sehr wohl in Deutschland ein Büro und damit auch Ansprechpartner. Natürlich müssen sie sich somit auch gerichtlich verantworten.
Ja, aber nur vor einem Gericht in Indien. Bist Du wirklich bereit, diesen Weg zu gehen?

In der 1. kurzen Mail an LH Customer Realtions hat LH mir ja schon bestätigt, dass unser Fall unter EU Verordnung 261/04 fällt und sie deshalb alles direkt an AI weitergeleitet haben, die sich rasch bei uns melden würden.
Das klingt mir eher danach: "Den Fluggast erfolgreich wegdeligiert"

Ich habe, das zum Anlass genommen mich wieder an LH zu wenden, weil natürlich nichts kam, außerdem gibt es ja noch die Forderung das Meilen zurückgeführt werden müssen und ist LH-Sache.
Nope! Die Meilen schuldet Dir AI (falls das Indische Recht so etwas vorsieht).
M&M ist nur der Vermittler und haftet nicht für Leistungsstörungen. Die Erstattung von Meilen seitens M&M ist eine reine Kulanzleistung. Der teilweise Meilen-Refund ist ggf. das Einzige, was Du durchsetzen kannst,

LH hat doch einen ganz anderen Hebel AI gegenüber. LH muss doch ein Interesse daran haben, dass die von Ihnen ausgestellten Tickets auch bei AI eine Rechtsgrundlage haben.
Nope! Das ist LH absolut egal.

Noch einmal: Ich habe LH eine Frist bis zum 30.04.ds.Jhrs. gesetzt! Das sind noch 11 Tage und dann sehen wir weiter.
Wunder mag es immer wieder geben (dass LH Dir die Kosten des Ersatztickets erstattet), aber das ist doch extrem unwahrscheinlich.


Ich will einfach nicht mein Pulver durch Voreiligkeit verschießen.
Von welchem Pulver sprichst Du?
Das erinnert mich doch ganz stark an den @tian Fall, wo uns hier auf VFT versprochen wurde, dass gegen LH gerichtlich vorgegangen wird.
6 Monate später gab es eine reichlich genervte Antwort von @tian , wonach das Klageverfahren zu stressig sei und nicht weiterverfolgt wurde.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich habe mich missverständlich ausgedrückt: AI ist definitiv in Deutschland greifbar, das beweisen fluggastrechtliche Ansprüche. Und ebenso wie in anderen Fällen die fluggastrechtlichen Ansprüche kann man in diesem Fall die beförderungsvertraglichen Ansprüche geltend machen - in Deutschland.
Aber wieso sollte ein Deutsches Gericht für einen AI Flug GOI-DEL zuständig sein?

Ja, AI ist in Deutschland greifbar. Aber der TE wird vor einem Deutschen Gericht keinen Titel gegen AI erwirken können.
 
  • Angry
Reaktionen: red_travels

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
8.855
4.263
50
MUC
www.oliver2002.com
ANZEIGE
300x250
AI hat sehr wohl in Deutschland ein Büro und damit auch Ansprechpartner. Natürlich müssen sie sich somit auch gerichtlich verantworten. Nur das werden sie natürlich nur auf gerichtlichen Druck machen. In der 1. kurzen Mail an LH Customer Realtions hat LH mir ja schon bestätigt, dass unser Fall unter EU Verordnung 261/04 fällt und sie deshalb alles direkt an AI weitergeleitet haben, die sich rasch bei uns melden würden. Ich habe, das zum Anlass genommen mich wieder an LH zu wenden, weil natürlich nichts kam, außerdem gibt es ja noch die Forderung das Meilen zurückgeführt werden müssen und ist LH-Sache. LH hat doch einen ganz anderen Hebel AI gegenüber. LH muss doch ein Interesse daran haben, dass die von Ihnen ausgestellten Tickets auch bei AI eine Rechtsgrundlage haben. Noch einmal: Ich habe LH eine Frist bis zum 30.04.ds.Jhrs. gesetzt! Das sind noch 11 Tage und dann sehen wir weiter. Ich will einfach nicht mein Pulver durch Voreiligkeit verschießen.

Lufthansa hat wie alle anderen *A Partner die Verpflichtung die 'Ownership' für eine Beschwerde ihrer Kunden über einen anderen *A Partner zu übernehmen. D.h. wenn Du dich bei der LH über AI beschwerst, kümmert sich die LH darum von AI zu erfahren was die darüber denken. Bloss weil LH seine Kontakte bei AI fragt heisst dies nicht das die Antwort anders lautet. Ein rechtlicher Anspruch gegenüber der LH ergibt sich daraus nicht. Eine Frist zu setzen bringt auch nichts, wenn AI nicht (schnell) antwortet kann LH auch nichts dafür. Wenn dein RA damit zum SÖP oder zu einenm Gericht geht und irgendetwas gegen LH erreichen will wird er abgewiesen.
 
  • Like
Reaktionen: red_travels