Seit der KLM-Entscheidung eben nicht mehr. KLM-Entscheidung -> Codeshare, American-Entscheidung -> Interlining auf eigener Ticketnummer. Die hier vorliegende LOT-Konstellation ist noch nicht ausjudiziert, das macht die Sache so spannend. Sie hat das Zeug dazu, einen weiteren Schritt der Rechtsfortbildung zu gehen oder eben eine Grenze zu ziehen - was passiert, wenn sich die EU-Airline den Zubringer nicht selber per Codeshare oder Interlining per selbst ausgestelltem Ticket gebastelt hat, sondern das eine dritte Airline getan hat, die nicht als Beförderer auftritt?
Es wäre höchst wünschenswert, wenn es dazu eine gerichtliche Klärung geben könnte, zumal diese Konstellation wohl sehr selten auftritt und man nicht oft die Chance hat, das vor Gericht zu bringen.