• Dieses Forum dient dem Erfahrungsaustausch und nicht dem (kommerziellen) Anbieten von Incentives zum Abschluss einer neuen Kreditkarte.

    Wer sich werben lassen möchte, kann gerne ein entsprechendes Thema im Bereich "Marketplace" starten.
    Wer neue Karteninhaber werben möchte, ist hier fehl am Platz. Das Forum braucht keinen Spam zur Anwerbung neuer Kreditkarteninhaber.

    Beiträge, bei denen neue Kreditkarteninhaber geworben werden sollen, werden ohne gesonderte Nachricht in beiden Foren entfernt.

    User, die sich zum Werben neuer Kreditkarteninhaber neu anmelden, werden wegen Spam direkt dauerhaft gesperrt. User, die an anderer Stelle im Forum mitdiskutieren, sich aber nicht an diese Regeln halten, müssen mit mindestens 7 Tagen Forenurlaub rechnen.

N26

ANZEIGE

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Es geht um die Prüfung ob die Karte demjenigen gehört der bezahlen möchte oder nicht. Zahlungsmittel, außer Bargeld, dürfen nach Belieben abgelehnt werden, PIN hin oder her.
Genau diese Frage ist durch Eingabe der PIN bereits geklärt. PIN-Eingabe ist eine Cardholder Verification Method (kurz CVM). Der Kassierer darf die Karte in Augenschein nehmen - mehr nicht (s. o.). Die Mastercardregeln fordern das aber nicht. Die Zahlung ist durch die PIN-Eingabe bereits garantiert und für den Kunden schwer bis gar nicht zu beanstanden. Der Kassierer macht sich hier also nur wichtig & unnötige Arbeit.
 
Zuletzt bearbeitet:

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.702
721
Es geht um die Prüfung ob die Karte demjenigen gehört der bezahlen möchte oder nicht. Zahlungsmittel, außer Bargeld, dürfen nach Belieben abgelehnt werden, PIN hin oder her.
Natürlich kann er die Karte VORHER prüfen... Aber nach dem der Zahlungs Vorgang abgeschlossen ist, dürfte es dafür zu spät sein. Ebenso die Verhandlung mit welche Methode gezahlt wird.

Effektiv ist dadurch der ganze Kaufvorgang abgeschlossen.
 
  • Like
Reaktionen: Droggelbecher

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Zahlungsmittel, außer Bargeld, dürfen nach Belieben abgelehnt werden, PIN hin oder her.
Gesetzlich vielleicht schon.
Aber eben nicht nach den Regeln des Kartensystems.
Vor allem dann nicht, wenn man mit deren Annahme (z.B. per Akzeptanzlogo) wirbt.
Und wenn man das tut wird die Ablehnung auch wieder (mindestens wettbewerbs)rechtlich heikel.
 
  • Like
Reaktionen: Amino und KvR

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Natürlich kann er die Karte VORHER prüfen... Aber nach dem der Zahlungs Vorgang abgeschlossen ist, dürfte es dafür zu spät sein. Ebenso die Verhandlung mit welche Methode gezahlt wird.

Effektiv ist dadurch der ganze Kaufvorgang abgeschlossen.
Der Kassierer weiss erst nach dem Stecken ob er die Unterschrift prüfen muss oder nicht. Folglich dürfe er nach dieser Logik den Kunden nie selbst stecken lassen wenn er die Karte (nicht die Unterschrift) prüfen möchte. Und bei Unterschrift müsste er so vor dem Stecken die Karte und nach dem Stecken die Unterschrift prüfen.
Den Text "Zahlung erfolgt" oder "Autorisierung erfolgt" spuckt das Terminal auch aus wenn noch ein Beleg zu unterschreiben ist. Klingt komisch, ist aber so.
Wenn der Issuer die Zahlung ablehnt hat sich die Sache ohnehin erledigt. So gesehen macht es Sinn erst mal zu sehen was der sagt bevor man sich Arbeit macht.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Droggelbecher

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.890
625
Es geht um die Prüfung ob die Karte demjenigen gehört der bezahlen möchte oder nicht.
Mit niederländischen Karten gar nicht möglich, weil nur die Initialen des/der Vornamen und nicht der Rufname geprägt wird/werden.

Zahlungsmittel, außer Bargeld, dürfen nach Belieben abgelehnt werden, PIN hin oder her.
Wenn die Akzeptanzlogos am Eingang zu finden sind, ist eine Ablehnung wettbewerbswidrig. Lediglich die Autorisierung kann misslingen, diese wird aber nich vom Händler durchgeführt.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Amino

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.702
721
Der Kassierer weiss erst nach dem Stecken ob er die Unterschrift prüfen muss oder nicht. Folglich dürfe er nach dieser Logik den Kunden nie selbst stecken lassen wenn er die Karte (nicht die Unterschrift) prüfen möchte.
Da hast du recht, allerdings ging es hier die ganze Zeit um eine abgeschlossen PIN Zahlung!

Wäre es Unterschrift, wäre die Zahlung auch erst mit Abgabe der Unterschrift vollendet / abgeschlossen... Somit hätte der Kassierer zwischen "Zahlung Genehmigt" und Abgabe der Unterschrift, noch die Option weiteres zu Prüfen.
 

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Da hast du recht, allerdings ging es hier die ganze Zeit um eine abgeschlossen PIN Zahlung!

Wäre es Unterschrift, wäre die Zahlung auch erst mit Abgabe der Unterschrift vollendet / abgeschlossen... Somit hätte der Kassierer zwischen "Zahlung Genehmigt" und Abgabe der Unterschrift, noch die Option weiteres zu Prüfen.
Das habe ich auch so verstanden. Nur "abgeschlossen" bedeutet ja nichts. Jede Kreditkartenzahlung kann auch wieder storniert werden wenn der Kassierer merkt das was faul ist. Dumm wäre nur wenn er Dir den Beleg in die Hand drückt und dann noch was wollte.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.702
721
Das habe ich auch so verstanden. Nur "abgeschlossen" bedeutet ja nichts. Jede Kreditkartenzahlung kann auch wieder storniert werden wenn der Kassierer merkt das was faul ist. Dumm wäre nur wenn er Dir den Beleg in die Hand drückt und dann noch was wollte.
Wieso bedeutet "abgeschlossen" nichts? Wenn ein Kaufvertrag und die Transaktion "abgeschlossen" ist, dann kann der Kassierer sich doch auch nicht mehr auf irgendwelche AGB's laut der Kreditkartenorganisation berufen?

Laut deiner Aussage, könnte man dann ja dann auch noch Stunden oder gar Tage später den Kauf von Händlers Seite Rückabwickeln.
 

Kaveo

Erfahrenes Mitglied
14.02.2015
475
14
STR & BER
Also Moment,
irgend jemand hat hier eine "abgeschlossene" Buchung in den Raum geworfen.
Und im Zweifel ist dem Kassierer oder Kellner oder wem auch immer egal, was die AGB der Kreditkarte sagen.

Gesetzlich geregelt ist, dass das einzige Zahlungsmittel was nicht abgelehnt werden darf Banknoten sind.
Alles andere, also Münzen und Karten jeglicher Art, darf auf Belieben abgelehnt werden. Sei es weil der Restaurantbesitzer sich die Gebühren sparen will oder weil er denkt, dass die Karte gefälscht/geklaut/gesonstwas ist.
Was ihm sein Terminal sagt, wird ihm da sichtlich Banane sein.

Eine Kreditkarte muss, wenn es die AGB des Kartenausgebers verlangt, unterschrieben werden.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.702
721
Gesetzlich geregelt ist, dass das einzige Zahlungsmittel was nicht abgelehnt werden darf Banknoten sind.
Alles andere, also Münzen und Karten jeglicher Art, darf auf Belieben abgelehnt werden.
Moment... So einfach ist es nicht.

Natürlich darf ein Händler selber festlegen welche Zahlungsoptionen er anbietet, er kann aber keine Transaktion starten und dann sagen "nö, möchte ich doch nicht mehr".

Das ganze geht sogar so weit, dass wenn ein Restaurant am Eingang Akzeptanzaufkleber von Kreditkarten hat, du in dem Restaurant isst und am Ende nimmt das Restaurant doch keine Kreditkarten, dann hat das Restaurant ein Problem und kann sich nicht einfach hin stellen und sagen "Heute entscheide ich mich mal nur Bargeld zu nehmen".
 

Kaveo

Erfahrenes Mitglied
14.02.2015
475
14
STR & BER
Sorry, aber mich interessiert nicht, was eine Tankstelle meint machen zu müssen.
Richtig ist natürlich, dass sich nicht jeder an die Gesetze hält.

Die Deutsche Bundesbank sagt:
Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden. Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel; nur die Zentralbanken des Eurosystems dürfen es in Umlauf bringen. In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Euro-Münzen sind beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, da niemand verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen oder Münzen im Wert von über 200 Euro anzunehmen. Das gleiche gilt auch für Euro-Gedenkmünzen
 

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Wieso bedeutet "abgeschlossen" nichts? Wenn ein Kaufvertrag und die Transaktion "abgeschlossen" ist, dann kann der Kassierer sich doch auch nicht mehr auf irgendwelche AGB's laut der Kreditkartenorganisation berufen?

Laut deiner Aussage, könnte man dann ja dann auch noch Stunden oder gar Tage später den Kauf von Händlers Seite Rückabwickeln.
Drum sage ich ja: Wenn Du einen Beleg dafür in der Hand hast kannst Du mit Ware gehen. Sonst hat es eben keiner gesehen. Der Kassierer kann die Zahlung bis zum nächsten Kassenschnitt auf jeden Fall stornieren. Das ändert aber nichts am Kaufvertrag und nützt ihm nichts wenn der Kunde mit Beleg & Ware schon weg ist.
Entscheidend ist also die Übergabe des Zahlungsbelegs. Bei Chip & Signature ist der bereits fertig gedruckt. Du bekommst ihn aber erst sobald Du den Händlerbeleg unterschrieben hast.
 
Zuletzt bearbeitet:

avilon

Reguläres Mitglied
10.07.2016
25
0
Moment... So einfach ist es nicht.

Natürlich darf ein Händler selber festlegen welche Zahlungsoptionen er anbietet, er kann aber keine Transaktion starten und dann sagen "nö, möchte ich doch nicht mehr".

Das ganze geht sogar so weit, dass wenn ein Restaurant am Eingang Akzeptanzaufkleber von Kreditkarten hat, du in dem Restaurant isst und am Ende nimmt das Restaurant doch keine Kreditkarten, dann hat das Restaurant ein Problem und kann sich nicht einfach hin stellen und sagen "Heute entscheide ich mich mal nur Bargeld zu nehmen".
Richtig, nennt sich Annahmeverzug (§ 293 BGB). Der Gläubiger weigert sich, die Leistung des Schuldners (Zahlung des Kaufpreises, § 433 Abs. 2 BGB) anzunehmen. Ich muss natürlich eine vereinbarte Zahlungsweise verwenden, also eine Karte, die beworben wird (im Wege von AGB oder mittels Individualabrede), außerdem muss sie funktionieren (§ 297 BGB).
 
Zuletzt bearbeitet:

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Um mal wieder auf das Thema zurück zu kommen:
Wenn ich eine Maestro bei N26 bestelle kann ich damit dann inzwischen vernünftig kontaktlos zahlen (auch bei Penny) oder hat die immer noch Bugs?
 
  • Like
Reaktionen: RenTri

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Number26

Och man, wenn ich hier zu N26 schreibe wird sich eh wieder beschwert, aber bei

Negativschlagzeilen
N26 kündigte von sich aus Kunden und hat die Gründe dafür extrem schlecht kommuniziert
So konnte man im Februar über per NFC auslesbare Umsätze bei der Kreditkarte lesen.

Der GAU mit echten schweren Sicherheitsmängeln wurde dann bei der 33C3-Konferenz zur Jahreswende in Hamburg aufgedeckt.Diese sollen zwar inzwischen geschlossen sein

Dazu hat die Reaktion der Bank auf die Ausnutzung von Lücken vollkommen versagt.

schmerzt ja die Hand schon so vom facepalmen.

Full Disclosure: Noch immer arbeite ich nicht für N26.
 
Zuletzt bearbeitet:

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Ich sag mal so: Es geht offenbar schneller in de eine Bank aufzumachen als eine kontaktlose girocard an den Start zu bringen. Also die wird dann wohl total sicher.
Eine kontaktlose Maestro gibt es in diesem Land sonst einfach nicht - jedenfalls keine die auch an der Packstation funktioniert.
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.791
2.358
ANZEIGE
Ich habe meine Adresse ändern lassen auf meine USA-Adresse, damit ich einen Kontoauszug zwecks "Adressnachweis" habe, jetzt kündigen sie mir natürlich fristgerecht. Allerdings muss ich sagen, dass ich froh bin, das Konto genau für diesen Zweck behalten zu haben.

Tschüss, N26.