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Quelle?Es geht um die Prüfung ob die Karte demjenigen gehört der bezahlen möchte oder nicht. Zahlungsmittel, außer Bargeld, dürfen nach Belieben abgelehnt werden, PIN hin oder her.
Quelle?Es geht um die Prüfung ob die Karte demjenigen gehört der bezahlen möchte oder nicht. Zahlungsmittel, außer Bargeld, dürfen nach Belieben abgelehnt werden, PIN hin oder her.
Genau diese Frage ist durch Eingabe der PIN bereits geklärt. PIN-Eingabe ist eine Cardholder Verification Method (kurz CVM). Der Kassierer darf die Karte in Augenschein nehmen - mehr nicht (s. o.). Die Mastercardregeln fordern das aber nicht. Die Zahlung ist durch die PIN-Eingabe bereits garantiert und für den Kunden schwer bis gar nicht zu beanstanden. Der Kassierer macht sich hier also nur wichtig & unnötige Arbeit.Es geht um die Prüfung ob die Karte demjenigen gehört der bezahlen möchte oder nicht. Zahlungsmittel, außer Bargeld, dürfen nach Belieben abgelehnt werden, PIN hin oder her.
Es geht um die Prüfung ob die Karte demjenigen gehört der bezahlen möchte oder nicht. Zahlungsmittel, außer Bargeld, dürfen nach Belieben abgelehnt werden, PIN hin oder her.
Natürlich kann er die Karte VORHER prüfen... Aber nach dem der Zahlungs Vorgang abgeschlossen ist, dürfte es dafür zu spät sein. Ebenso die Verhandlung mit welche Methode gezahlt wird.Es geht um die Prüfung ob die Karte demjenigen gehört der bezahlen möchte oder nicht. Zahlungsmittel, außer Bargeld, dürfen nach Belieben abgelehnt werden, PIN hin oder her.
Gesetzlich vielleicht schon.Zahlungsmittel, außer Bargeld, dürfen nach Belieben abgelehnt werden, PIN hin oder her.
Der Kassierer weiss erst nach dem Stecken ob er die Unterschrift prüfen muss oder nicht. Folglich dürfe er nach dieser Logik den Kunden nie selbst stecken lassen wenn er die Karte (nicht die Unterschrift) prüfen möchte. Und bei Unterschrift müsste er so vor dem Stecken die Karte und nach dem Stecken die Unterschrift prüfen.Natürlich kann er die Karte VORHER prüfen... Aber nach dem der Zahlungs Vorgang abgeschlossen ist, dürfte es dafür zu spät sein. Ebenso die Verhandlung mit welche Methode gezahlt wird.
Effektiv ist dadurch der ganze Kaufvorgang abgeschlossen.
"Bargeld erst ab 5 Euro"Auch Bargeld darf meist abgelehnt werden.
Mit niederländischen Karten gar nicht möglich, weil nur die Initialen des/der Vornamen und nicht der Rufname geprägt wird/werden.Es geht um die Prüfung ob die Karte demjenigen gehört der bezahlen möchte oder nicht.
Wenn die Akzeptanzlogos am Eingang zu finden sind, ist eine Ablehnung wettbewerbswidrig. Lediglich die Autorisierung kann misslingen, diese wird aber nich vom Händler durchgeführt.Zahlungsmittel, außer Bargeld, dürfen nach Belieben abgelehnt werden, PIN hin oder her.
Da hast du recht, allerdings ging es hier die ganze Zeit um eine abgeschlossen PIN Zahlung!Der Kassierer weiss erst nach dem Stecken ob er die Unterschrift prüfen muss oder nicht. Folglich dürfe er nach dieser Logik den Kunden nie selbst stecken lassen wenn er die Karte (nicht die Unterschrift) prüfen möchte.
Das habe ich auch so verstanden. Nur "abgeschlossen" bedeutet ja nichts. Jede Kreditkartenzahlung kann auch wieder storniert werden wenn der Kassierer merkt das was faul ist. Dumm wäre nur wenn er Dir den Beleg in die Hand drückt und dann noch was wollte.Da hast du recht, allerdings ging es hier die ganze Zeit um eine abgeschlossen PIN Zahlung!
Wäre es Unterschrift, wäre die Zahlung auch erst mit Abgabe der Unterschrift vollendet / abgeschlossen... Somit hätte der Kassierer zwischen "Zahlung Genehmigt" und Abgabe der Unterschrift, noch die Option weiteres zu Prüfen.
Wieso bedeutet "abgeschlossen" nichts? Wenn ein Kaufvertrag und die Transaktion "abgeschlossen" ist, dann kann der Kassierer sich doch auch nicht mehr auf irgendwelche AGB's laut der Kreditkartenorganisation berufen?Das habe ich auch so verstanden. Nur "abgeschlossen" bedeutet ja nichts. Jede Kreditkartenzahlung kann auch wieder storniert werden wenn der Kassierer merkt das was faul ist. Dumm wäre nur wenn er Dir den Beleg in die Hand drückt und dann noch was wollte.
Gesetzlich geregelt ist, dass das einzige Zahlungsmittel was nicht abgelehnt werden darf Banknoten sind.
Moment... So einfach ist es nicht.Gesetzlich geregelt ist, dass das einzige Zahlungsmittel was nicht abgelehnt werden darf Banknoten sind.
Alles andere, also Münzen und Karten jeglicher Art, darf auf Belieben abgelehnt werden.
Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden. Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel; nur die Zentralbanken des Eurosystems dürfen es in Umlauf bringen. In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Euro-Münzen sind beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, da niemand verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen oder Münzen im Wert von über 200 Euro anzunehmen. Das gleiche gilt auch für Euro-Gedenkmünzen
Da steht aber nicht, dass das gesetzliche Zahlungsmittel genommen werden MUSS.Die Deutsche Bundesbank sagt:
Drum sage ich ja: Wenn Du einen Beleg dafür in der Hand hast kannst Du mit Ware gehen. Sonst hat es eben keiner gesehen. Der Kassierer kann die Zahlung bis zum nächsten Kassenschnitt auf jeden Fall stornieren. Das ändert aber nichts am Kaufvertrag und nützt ihm nichts wenn der Kunde mit Beleg & Ware schon weg ist.Wieso bedeutet "abgeschlossen" nichts? Wenn ein Kaufvertrag und die Transaktion "abgeschlossen" ist, dann kann der Kassierer sich doch auch nicht mehr auf irgendwelche AGB's laut der Kreditkartenorganisation berufen?
Laut deiner Aussage, könnte man dann ja dann auch noch Stunden oder gar Tage später den Kauf von Händlers Seite Rückabwickeln.
Richtig, nennt sich Annahmeverzug (§ 293 BGB). Der Gläubiger weigert sich, die Leistung des Schuldners (Zahlung des Kaufpreises, § 433 Abs. 2 BGB) anzunehmen. Ich muss natürlich eine vereinbarte Zahlungsweise verwenden, also eine Karte, die beworben wird (im Wege von AGB oder mittels Individualabrede), außerdem muss sie funktionieren (§ 297 BGB).Moment... So einfach ist es nicht.
Natürlich darf ein Händler selber festlegen welche Zahlungsoptionen er anbietet, er kann aber keine Transaktion starten und dann sagen "nö, möchte ich doch nicht mehr".
Das ganze geht sogar so weit, dass wenn ein Restaurant am Eingang Akzeptanzaufkleber von Kreditkarten hat, du in dem Restaurant isst und am Ende nimmt das Restaurant doch keine Kreditkarten, dann hat das Restaurant ein Problem und kann sich nicht einfach hin stellen und sagen "Heute entscheide ich mich mal nur Bargeld zu nehmen".
Also bei mir geht es einwandfrei bei penny, auch wenn die Kassiererinnen immer noch vedutzt gucken wenn ich es mache![]()
Negativschlagzeilen
N26 kündigte von sich aus Kunden und hat die Gründe dafür extrem schlecht kommuniziert
Der GAU mit echten schweren Sicherheitsmängeln wurde dann bei der 33C3-Konferenz zur Jahreswende in Hamburg aufgedeckt.Diese sollen zwar inzwischen geschlossen sein
Dazu hat die Reaktion der Bank auf die Ausnutzung von Lücken vollkommen versagt.