Ich hatte irgendwann mal ein N26 Konto und habe auch kurz das Invest Angebot genutzt, jedoch habe ich mein N26 Konto schon seit weit über einem Jahr gekündigt.
Du hast also dein Girokonto gekündigt, nicht jedoch das Investment-Produkt?
Wieso sollten sie also nicht weiterhin die Gebühren (mindestens 1,90€/Monat) erheben?
PS: Was aber die (Rück)Lastschrift selbst anbetrifft: Das "riecht", auch vom geraden Betrag her danach, als wollten Sie Entgelt für den Lastschriftrückgang an sich verlangen.
Bezüglich "
wie vereinbart vom Referenzkonto eingezogen" wäre meine erste und vielleicht etwas naive Frage:
Wo(durch) wurde das denn vereinbart?
Ich habe die Dokumente bei N26 mal überflogen, und lese da eben, dass das Service-Entgelt grundsätzlich durch Verkauf von Investmentanteilen verrechnet würde, und ggf. Restbeträge von N26 "in Rechnung gestellt" würden. Ebenso ist die Rede davon, dass N26 dazu ermächtigt würde, die Anlagebeträge an die Fondbank zu "überweisen".
Kurz: Vielleicht überseh' ich ja was, aber ich seh' in dem ganzen Konstrukt keine Einzugsermächtigung von dir an die FIL Fondsbank. Entsprechend
hättest du die Rücklastschrift dann auch nicht zu vertreten, und die Forderung wäre als gegenstandslos zu betrachten.