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N26

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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
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Eine Anfechtung wäre meines Wissens (Juristen, korrigiert mich), wenn N26 eine eigene Willenserklärung anficht - das liegt hier nicht vor.

Ich habe mein Konto zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.
Du kannst dein Konto jederzeit ohne Einhaltung einer bestimmten Frist kündigen, und bist hierzu nicht an die Laufzeit der Sonderleistungen für N26 Black gebunden.

Siehe dazu Ziffer 5.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der N26 Bank GmbH für das Premiumkonto N26 Black i. V. m. Ziffer 8.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das N26 Girokonto sowie Ziffer 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und Bank).

Entsprechend hat dir N26 die Kündigung auf den nächstmöglichen Termin, also offensichtlich heute, bestätigt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Stellen sie dir ggf. in Rechnung, ist ja kein Problem.
Hat nicht mal unlängst hier im Thread jemand berichtet, dass ihm N26 eine Rechnung geschickt habe? (Bin mir aber nicht sicher... oder war's eine andere Bank? comdirect bzw, Commerzbank)
 
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reicheto

Erfahrenes Mitglied
01.03.2016
960
58
Südwest ~(BSL)
Das wird lustig... meine aktuelle Anschrift wurde bei denen nicht im System gefunden. Ich habe daher manuell darum gebeten die zu aktualisieren allerdings würde das nie getan. Naja schauen wir mal [emoji28]
 

Tord

Erfahrenes Mitglied
22.08.2018
1.272
289
Das wird lustig... meine aktuelle Anschrift wurde bei denen nicht im System gefunden. Ich habe daher manuell darum gebeten die zu aktualisieren allerdings würde das nie getan. Naja schauen wir mal [emoji28]

Liegt dein Wohnort in Deutschland und bist du gemeldet? Dann findet das Inkassounternehmen dich schon.
 

reicheto

Erfahrenes Mitglied
01.03.2016
960
58
Südwest ~(BSL)
Das definitiv. Aber ich werde nicht einen Cent mehr bezahlen als die 5,90€ * die restlichen Monate. Auch wenn ich stark vermute, dass einfach nichts passiert
 

Mincemeat

Erfahrenes Mitglied
25.10.2018
2.028
6
Manx
Ja das ist mir schon klar. Nur wie sollen die Gebühren für die Black Leistungen eingezogen werden wenn kein Konto mehr existiert?
Dass es Inkassobuden bzw. gerichtliche Mahnverfahren gibt, ist Dir aber bekannt, oder? Natürlich zahlst Du die Betreibungskosten inkl. Adressermittlung zusätzlich.

Es wäre jedoch interessant, wie Gerichte hinsichtlich der Karte entscheiden:
N26 hat nicht die hellsten Kunden, und denen kann N26 ernsthaft eine Mastercard inkl. Zusatzleistungen als „Abo mit 12 Monaten Mindestlaufzeit“ aufs Auge drücken. N26 nennt das ganze bewußt nicht einfach z.B. „Premium Mastercard“ statt „Abo“, weil eine Mastercard laut diverser Gerichtsentscheidungen mit derselben kurzen Kündigungsfrist wie ein Konto kündigbar wäre.

Nach meiner Meinung hat N26 mit solcher Kundenverscheißerung (die Mastercard als Abo mit 12 Monaten Mindestlaufzeit zu verkaufen) vor Gericht keine Chance. Abgesehen davon ist die Mastercard nach Kontokündigung nicht mehr nutzbar, so dass N26 keine Leistung mehr erbringt.

N26 gestaltet manche Dinge recht sportlich. Das geht nur mit deren spezieller Zielgruppe :D.
 
Zuletzt bearbeitet:

reicheto

Erfahrenes Mitglied
01.03.2016
960
58
Südwest ~(BSL)
Dass es Inkassobuden bzw. gerichtliche Mahnverfahren gibt, ist Dir aber bekannt, oder? Natürlich zahlst Du die Betreibungskosten inkl. Adressermittlung zusätzlich.

Es wäre jedoch interessant, wie Gerichte hinsichtlich der Karte entscheiden:
N26 hat nicht die hellsten Kunden, und denen kann N26 ernsthaft eine Mastercard inkl. Zusatzleistungen als „Abo mit 12 Monaten Mindestlaufzeit“ aufs Auge drücken. N26 nennt das ganze bewußt nicht einfach z.B. „Premium Mastercard“ statt „Abo“, weil eine Mastercard zum Konto mit derselben Kündigungsfrist wie ein Konto kündigbar wäre.

Nach meiner Meinung hat N26 mit solcher Kundenverscheißerung vor Gericht keine Chance.

Natürlich. Warum aber soll ich dafür bezahlen, wenn N26 zu blöd ist meine korrekte Adresse zu erfassen? Die Bestätigung, dass sie die Adresse nachtragen habe ich schwarz auf weiß. Ich sehe da also eher kein Problem
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.784
2.353
Dass es Inkassobuden bzw. gerichtliche Mahnverfahren gibt, ist Dir aber bekannt, oder? Natürlich zahlst Du die Betreibungskosten inkl. Adressermittlung zusätzlich.

Irrtum, du zahlst nur die tatsächlichen Kosten (sofern es noch kein Mahnbescheid und kein Anwaltsschreiben gab). Und die belaufen sich bei der Adressermittlung auf eine Briefmarke, und für jedes Anschreiben an dich eine Briefmarke. Wichtig ist, dass du bei der Zahlung "Nur zur Verrechnung mit Hauptforderung" schreibst.
 

Mincemeat

Erfahrenes Mitglied
25.10.2018
2.028
6
Manx
Irrtum, du zahlst nur die tatsächlichen Kosten (sofern es noch kein Mahnbescheid und kein Anwaltsschreiben gab). Und die belaufen sich bei der Adressermittlung auf eine Briefmarke, und für jedes Anschreiben an dich eine Briefmarke. Wichtig ist, dass du bei der Zahlung "Nur zur Verrechnung mit Hauptforderung" schreibst.

Das ist jetzt zwar O.T., aber eine interessante Meinung.

Ich dagegen meine, dass natürlich angemessene Kosten der Adressermittlung vom Schuldner bezahlt werden müssen, und das z.B. Inkasso-Mahnkosten (übrigens nach oben begrenzt auf Kosten, die bei Inanspruchnahme eines Anwaltes anfallen würden) gezahlt werden müssen.

Frage an alle: habe ich Recht, oder netzfaul, oder keiner von uns?
Danke.
 

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Frage an alle: habe ich Recht, oder netzfaul, oder keiner von uns?
Danke.

Inkassokosten würde ich nie bezahlen, denn es gibt genau zwei Möglichkeiten:

1. Die Forderung ist berechtigt. Dann sollte ich sie direkt begleichen und zwar direkt an den Gläubiger. Ist das nicht möglich weil er mir etwa keine Bankverbindung mitteilen möchte, dann liegt AFAIK Annahmeverzug vor.

2. Die Forderung ist unberechtigt. Dann warte ich auf den Mahnbescheid des Gerichtes und widerspreche dem. Inkassokosten fallen dann flach weil ohnehin Anwaltskosten anfallen und Inkassofirmen keine Anwälte beschäftigen sondern nur Serienbriefe produzieren.
 

ml1

Aktives Mitglied
03.01.2016
129
63
HAJ
Wenn er N26 manuell gebeten hat seine Adresse zu aktualisieren, dann haben liegt sie doch vor? Wenn N26 dann eine Adressermittlung vornimmt dann sind das wohl keine notwendigen Kosten für die N26 Ersatz verlangen kann?
 

Mincemeat

Erfahrenes Mitglied
25.10.2018
2.028
6
Manx
Inkassokosten würde ich nie bezahlen, denn es gibt genau zwei Möglichkeiten:

1. Die Forderung ist berechtigt. Dann sollte ich sie direkt begleichen und zwar direkt an den Gläubiger. Ist das nicht möglich weil er mir etwa keine Bankverbindung mitteilen möchte, dann liegt AFAIK Annahmeverzug vor
Dann wären ja Inkassokosten nach Deiner Meinung immer unberechtigt. Sportliche Ansicht!
Richtig wäre gewesen: In nahezu allen Fällen hast Du per AGB entweder dem Betreiben der Forderung mittels Inkasso, oder dem kompletten Abtreten von Forderungen an Dritte zugestimmt. Ganz abgesehen von der rechtlichen Lage.
Ich bin BTT.
 

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Dann wären ja Inkassokosten nach Deiner Meinung immer unberechtigt. Sportliche Ansicht!
Richtig wäre gewesen: In nahezu allen Fällen hast Du per AGB entweder dem Betreiben der Forderung mittels Inkasso, oder dem kompletten Abtreten von Forderungen an Dritte zugestimmt. Ganz abgesehen von der rechtlichen Lage.
Ich bin BTT.

Nicht alles was in den AGB steht ist auch zulässig & wirksam. Ich bin da kein Experte aber sicher wird da einiges reingeschrieben auf das man dann gerne verweisen kann.
 
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F

flopower1996

Guest
Nicht alles was in den AGB steht ist auch zulässig & wirksam. Ich bin da kein Experte aber sicher wird da einiges reingeschrieben auf das man dann gerne verweisen kann.

Vielleicht hast du schon mal davon gehört, dass Inkassounternehmen Forderungen aufkaufen. Sie kaufen diese zu einem niedrigerem Preis ein, als angegeben. Z.B. hast du eine Lastschrift mit einer Forderung von 100€ platzen lassen. Die Firma verkauft nun diese Forderung an ein Inkassounternehmen zu sagen wir mal 80€. Die 20€ sind dann für das Inkassounternehmen die Gewinnspanne. Zahlst du auch nach mehrfacher Aufforderung nicht, kommen hier natürlich weitere Kosten auf dich zu, die auch Rechten sind. Schließlich hat das Inkassounternehmen auch Kosten für die Bearbeitung deiner Schulden.
Inwieweit manche überzogenen Rechnungen und Entgelte Rechten sind, ist etwas anderes. Aber die grundsätzliche Erhebung von Mehrkosten ist nach Einhaltung der gesetzlichen Fristen kein Problem...
 

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Vielleicht hast du schon mal davon gehört, dass Inkassounternehmen Forderungen aufkaufen.
Ja, man kann Forderungen aufkaufen. Sobald man sie aufgekauft hat sind es die eigenen Forderungen und für deren Eintreibung kann man nichts verlangen (bzw. nur Porto).
Das Geschäftsmodell sieht daher eher so aus dass der Gläubiger ein Inkassounternehemn beauftragt eine Forderung einzutreiben und zwar so dass es ihn nur im Erfolgsfall etwas kostet (solche Angebote findet man im Internet). Es gibt auch viele kleine Forderungen von z.B. 2€ die man versucht so einzutreiben. Findet man jemanden der den ganzen Quatsch bezahlt ist es win-win. Das lohnt sich schon wenn es nur ganz wenige tun da die Kosten extrem sind.
Zahlt der Schuldner nicht sind für den Gläubiger demnach auch keine Kosten angefallen. Demnach gibt es auch keinen Schaden zu ersetzen.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.119
Zu Inkassokosten siehe § 4 Abs. 5 RDGEG:

Die Inkassokosten von Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes), für außergerichtliche Inkassodienstleistungen, die eine nicht titulierte Forderung betreffen, sind nur bis zur Höhe der einem Rechtsanwalt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zustehenden Vergütung erstattungsfähig.

Die Tilgungsbestimmung "Zahlung auf die Hauptforderung" hat mit einem Erstattungsanspruch wegen der Inkassokosten nur insoweit zu tun, dass dahinter die Hoffnung steht, eine isolierte Geltendmachung der Inkassokosten werde unterbleiben.
 
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S

sir_hd

Guest
Ist es in der Praxis noch so, dass man nach einer Kündigung anschließend kein neues Konto mehr bei N26 eröffnen kann?

Verbindliche (aktuelle) Antworten aus dem Thread bzw. den AGBs habe ich nicht gefunden. Ich weiß nur, dass es in den letzten Jahren so war.
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.158
687
jwd
Ist es in der Praxis noch so, dass man nach einer Kündigung anschließend kein neues Konto mehr bei N26 eröffnen kann?

Verbindliche (aktuelle) Antworten aus dem Thread bzw. den AGBs habe ich nicht gefunden. Ich weiß nur, dass es in den letzten Jahren so war.

Ja. 5 Jahre lang gibt es kein neues Konto, sagte mir mal das N26-Fon.
 
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Tester

Reguläres Mitglied
25.03.2019
47
0
Nachdem sich N26 einige Zeit ließ (4 Wochen), um meine Kündigung zu bearbeiten, wurde mir die Kündigung bestätigt. Nun nach nur 2 Werktagen findet sich das Konto schon nicht mehr in der Schufa. Angesichts einiger Berichte hier, dass Konten in der Schufa wieder auftauchen können, werde ich zwar wachsam bleiben, bis jetzt bin ich mit der schnellen Löschung aber - anders als mit der Bearbeitungsdauer der Kündigung - zufrieden.
 
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nimra98

Aktives Mitglied
08.08.2015
181
3
Ich finde es ja spannend, dass du überhaupt eine Antwort aus der Fachabteilung bekommst. Bei mir ist das eher ein schwarzes Loch, in das ich wöchentlich entweder über den Chat, per Post, oder Mail an den Datenschutzbeauftragen eine Beschwerde einwerfe, da ich seit dem 8. Januar keine Rückmeldung bekommen habe.
Welche Geschütze könnte man denn da noch auffahren?

Die Bafin bearbeitet meine Beschwerde seit Mitte des Monats und hat wohl von N26 eine Stellungnahme angefordert. Vorsorglich weist man darauf hin, dass die Verfahren üblicherweise 3 Monate dauern.
N26 tut das, was sie am Besten können: nichts.

Ich hatte zwischendurch auch nochmal beim Support nachgefragt, aber erwartungsgemäß tut sich da nichts.

Ähnliches Thema: Auskunft nach DSGVO. N26 stellt auf der Website ja eine Download-Möglichkeit zur Verfügung. Meiner Ansicht nach sind die Daten (Adressdaten sowie Kontobewegungen) aber keineswegs vollständig. Insbesondere die Schufa-Geschichten werden nicht gelistet. Meinungen?
 
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netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.784
2.353
Das ist jetzt zwar O.T., aber eine interessante Meinung.

Ich dagegen meine, dass natürlich angemessene Kosten der Adressermittlung vom Schuldner bezahlt werden müssen, und das z.B. Inkasso-Mahnkosten (übrigens nach oben begrenzt auf Kosten, die bei Inanspruchnahme eines Anwaltes anfallen würden) gezahlt werden müssen.

Frage an alle: habe ich Recht, oder netzfaul, oder keiner von uns?
Danke.

https://www.dasd-aktuell.de/kosten-von-inkassounternehmen-ganz-uberwiegend-nicht-erstattungsfahig/

Oder siehe auch hier (suche nach Gerichtsurteile): https://www.elo-forum.org/threads/vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.114457/
 
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