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N26

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MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
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Zumindest bei meinem Konto in Österreich werden Geldautomaten-Umsätze immer zum Abhebungstag wertgestellt. Wenn ich also am Samstag Geld abhebe, dann steht der Samstag als Wertstellungstag da, obwohl erst der nächste Montag Buchungstag ist.

Ist das in Deutschland anders?
Es kommt aufs Institut und Produkt an. Bei Number26 oder Revolut sieht man ja nur den Transaktionstag. Bei Fidor hingegen ist es in der Tat anders. Da habe ich am 30. April was am Bahnhofskiosk mit der SmartCard gekauft und es wurde dann auch autorisiert. Abgebucht wurde erst am 2. Mai 2016 und da steht in den Kontoumsätzen auch 2. Mai. Aber ähnlich ist es auch mit Barabhebungen, wenn ich mich richtig entsinne – ich hebe eher selten ab und dann meist Cashback im Supermarkt. Ich bin mir recht sicher, es ist auch bei der Consorsbank so, aber wohl nicht bei der ING-DiBa (da ist es für den Kunden tagesmäßig etwas ungünstiger).

Aus Sicht des Issuers wird das Geld aber eben nicht am selben Tag gebraucht.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Ich hab mal bei meinem Konto bei der EasyBank (Österreich) nachgesehen: Laut Kontoauszug hab ich am 18.08.15 um 15:57 Uhr bei einer Sparkasse in Deutschland abgehoben. Buchungstag ist 20.08. wertgestellt wurde aber rückwirkend mit 18.08.

Bei Abhebungen in Österreich (mit der österreichischen Karte) wird meistens sofort abgebucht und natürlich auch wertgestellt, da stellt sich die Frage der rückwirkenden Wertstellung gar nicht. Weiß nicht warum, aber das geht extrem schnell. Wenn ich am Heimweg Geld abhebe und wenige Minuten später zuhause online am Kontoauszug nachsehe, ist es schon abgebucht.

Wie ich gerade feststelle: Die EasyBank macht es auch bei Kartenzahlungen so, dass rückwirkend zum Zahlungszeitpunkt wertgestellt wird. Vielleicht also doch eine Eigenheit der Bank, um eine Einnahme aus dem Zinsgewinn zu generieren?
 
Zuletzt bearbeitet:

CloudHopper

Erfahrenes Mitglied
07.04.2016
503
2
Hat auch niemand behauptet. Aber wenn eine Einzahlung erfolgreich ist, muss auch das Geld zur Verfügung gestellt werden. Dass real statt Bargeld Kreditkarten annimmt, hat mit den n26-Versäumnissen mal rein gar nix zu tun.

Ist ja spannend. Man muss also eine Leistung zur Verfügung stellen auch wenn man feststellt dass diese vertragswidrig erworben wurde. Wie MaxBerlin zitierte ging es um die Einzahlung von Bargeld. Man sollte nicht zu oft bei REAL einkaufen, das führt zu REALitätsverlust.

Du kannst also einen Radbesitzer auf Schadensersatz verklagen weil von dem geklauten Rad die Bremsen kaputt waren. Schließlich war die Mitnahme erfolgreich wenn er es vorher nicht angeschlossen hat. Und das man fremde Räder nicht mitnimmt hat damit mal rein garnichts zu tun, war ja nicht gesichert.

Widewidewit ... =;

PS: Na hoffentlich überlebt ihr den heutigen Tag, ist ja kein Bankarbeitstag ... :cry:
 
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Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
265
Bielefeld
Mir wurde es auch zu blöd und bin gerade am Automaten gewesen und hab das Geld in bar geholt.

Wenn das Geld gesperrt ist hab ich da ja kein Problem mit, aber Bargeldauszahlungen zu erlauben und Überweisungen zu sperren ergibt doch überhaupt keinen Sinn - zumal ne Bargeldauszahlung für N26 wohl mehr Gebühren verursacht.
 

wernerw

Aktives Mitglied
31.03.2014
141
0
Also ich habe mich jetzt durch die gestrigen Postings hier durchgequält. Von der "Witzbude" bis zu "ich hab aber den längeren".

Ich verwende Cash26 nicht, ich will nur eine Karte haben, mit der ich im Ausland günstig Geld abheben kann. Und da bin ich bisher mit N26 voll zufrieden.

Das mit dem "Abheben geht, überweisen nicht" ist eigenartig. Warum fragt denn nicht einer von den Betroffenen bei N26 nach, warum das so ist? Also ich würde das tun.
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
265
Bielefeld
Also ich habe mich jetzt durch die gestrigen Postings hier durchgequält. Von der "Witzbude" bis zu "ich hab aber den längeren".

Ich verwende Cash26 nicht, ich will nur eine Karte haben, mit der ich im Ausland günstig Geld abheben kann. Und da bin ich bisher mit N26 voll zufrieden.

Das mit dem "Abheben geht, überweisen nicht" ist eigenartig. Warum fragt denn nicht einer von den Betroffenen bei N26 nach, warum das so ist? Also ich würde das tun.

Bei Telefontreff wurd berichtet das andere direkt nach der Nachfrage eine fristlose Kündigung erhalten haben...
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.177
3.121
...auch wenn man feststellt dass diese vertragswidrig erworben wurde. Wie MaxBerlin zitierte ging es um die Einzahlung von Bargeld. Man sollte nicht zu oft bei REAL einkaufen, das führt zu REALitätsverlust.

Ich sehe den Realitätsverlust eher auf der anderen Seite. Wenn du mir mal erläutern würdest, gegen welche Vertragsklausel ein CC-Zahler konkret verstoßen hat, wäre ich dir sehr dankbar. Was wäre denn, wenn ich die Bareinzahlung mit einer Guthabenkarte vornehmen würde? Auch vertragswidrig? Komisch nur, dass der Handel und z.B. Payback solche Karten explizit wie Bargeld behandeln, d.h. beim Kauf einer Geschenkkarte gibt es keine Punkte. Aber eine Guthabenkarte ist doch gar kein Bargeld, sondern ein Stück Plastik. Und was ist denn, wenn ich mit einem Geld-Chip bezahle? Ist das Geld auf dem Chip kein Bargeld?

Wie du siehst, ist die Frage, was eigentlich Bargeld im juristische Sinne ist, in der heutigen Zeit nicht mehr so einfach zu beantworten. Aber darum geht es bei der Würdigung deines Vorwurfs gar nicht. Entscheidend ist doch letztlich, was n26 und seine Partner dem Kunden anbieten und welche Zahlungsformen sie bei diesem Angebot akzeptieren. Wie das Kind heißt, ist egal, Namen sind Schall und Rauch. Und hier liegt der Fall klar: n26 und einige Partner erlauben bei der Nutzung des Features "Barzahlen" ausdrücklich das Bezahlen mit Kreditkarte. Sie bieten die KK-Zahlung an und der Kunde tut nichts anderes, als deren Angebot zu nutzen. Wie also kann ein bestimmungsgemäßer Gebrauch, die Annahme eines Angebots, vertragswidrig sein?

Dein Fahrradvergleich hinkt also. Das Fahrrad wird mir vom Eigentümer nicht zur Mitnahme angeboten. Und wenn ich mir etwas fremdes aneigne, begehe ich eine Straftat. So steht es im Gesetz. Jetzt sag mir mal in welchem Gesetz oder in welcher Vertragsklausel steht, dass ich die Leistung "Barzahlen" nicht mit KK bezahlen darf?
 
Zuletzt bearbeitet:

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.177
3.121
..., dass N26 noch einen langen Weg vor sich hat ... In ein paar Jahren ist N26 ...

In ein paar Jahren wird es n26 nicht mehr geben. Wie wollen die mit ihrem Geschäftsmodell jemals schwarze Zahlen schreiben? Da hat es Fidor weitaus cleverer angestellt. Die sind zwar auch noch nicht über'm Berg, aber haben wenigstens ein paar Angebote im Portfolio, mit denen sie Geld verdienen. Und Fidor hat sich längst nicht so amateurhaft angestellt wie n26 das derzeit tut. n26 hat seit seiner Gründung schon mehr Fehler gemacht als Fidor jemals machen wird.
 

TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.511
424
ARN
Ich habe Number26 jetzt vier Monate als Gehaltskonto genutzt. Fazit ist: Die Push-Benachrichtigungen sind schön und gut, aber nach langem sondieren der Möglichkeiten wechsele ich jetzt zu einer "echten" Bank, bei der ich auch alle anderen Depots und Konten zusammenziehen kann. Das Alleinstellungsmerkmal der App und Push-Benachrichtigung muss doch nur von einer Großbank kopiert werden, dann wars das für N26.
Ich halte die N26 Mastercard natürlich, da ich damit kostenlos in nicht Euro-Ländern bezahlen kann.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Wenn man einen BGH-Richter fragt, warum das Gericht Abschlussentgelte bei Verbraucherdarlehen einer (eigentlich unzulässigen Preis-)Kontrolle unterwirft, bekommt man hinter vorgehaltener Hand zur Antwort: weil der durchschnittliche Verbraucher die Wörter "effektiver Jahreszins" nicht versteht oder gar nicht erst zur Kenntnis nimmt, und weil man deshalb anders helfen müsse.

Schaut man sich nun an, was die Apologeten der Pflichtverletzung von n26 hier so von sich geben, dann muss man dem BGH zu dieser Linie gratulieren.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Wie du siehst, ist die Frage, was eigentlich Bargeld im juristische Sinne ist, in der heutigen Zeit nicht mehr so einfach zu beantworten.
Aber Kreditkarten, um die es hier ja geht fallen wohl kaum juristisch zu Bargeld.


ntscheidend ist doch letztlich, was n26 und seine Partner dem Kunden anbieten und welche Zahlungsformen sie bei diesem Angebot akzeptieren.
Und number26 bietet vertraglich nach den von MaxBerlin zitierten Bedingungen einen Dienst zur Einzahlung von Bargeld an.

n26 und einige Partner erlauben bei der Nutzung des Features "Barzahlen" ausdrücklich das Bezahlen mit Kreditkarte.

Steht hier ausdrücklich etwas von Kreditkarte? Scheinbar doch eher das Gegenteil

7.4. der AGB: "Die Funktion CASH26 bietet dem Endkunden die Möglichkeit in Filialen von ausgewählten Einzelhandels-Partnern in Deutschland (z.B. Supermärkten) Bargeld von seinem Girokonto abzuheben oder Bargeld auf dieses einzuzahlen. Dieser Service wird in Kooperation mit Barzahlen (Cash Payment Solutions GmbH) angeboten.


Sie bieten die KK-Zahlung an und der Kunde tut nichts anderes, als deren Angebot zu nutzen. Wie also kann ein bestimmungsgemäßer Gebrauch, die Annahme eines Angebots, vertragswidrig sein?
Nach dem Prinzip "Ich verstoße mal gegen den Vertrag, vielleicht fällt es ja nicht auf". Wie soll zudem real deinen Vertrag zwischen dir und Number26 im Bezug auf Bedingung 7.4 ändern?

Es gibt sicherlich einiges, bei dem man Number26 zurecht kritisieren kann. Aber die Cash26-Situation wohl kaum, die schenkten euch Meilen und es wird sich beschwert, dass es nicht schnell genug geht. Keine Überraschung, dass es im TT Kündigungen gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:

User1442xyz

Erfahrenes Mitglied
30.08.2014
837
7
Ich habe Number26 jetzt vier Monate als Gehaltskonto genutzt. Fazit ist: Die Push-Benachrichtigungen sind schön und gut, aber nach langem sondieren der Möglichkeiten wechsele ich jetzt zu einer "echten" Bank, bei der ich auch alle anderen Depots und Konten zusammenziehen kann. Das Alleinstellungsmerkmal der App und Push-Benachrichtigung muss doch nur von einer Großbank kopiert werden, dann wars das für N26.
Ich halte die N26 Mastercard natürlich, da ich damit kostenlos in nicht Euro-Ländern bezahlen kann.

Möglicherweise ist es auch das, was N26 vor hat. Erfahrungen, Know-How, Patente etc. an große Banken zu verkaufen.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Aber Kreditkarten, um die es hier ja geht fallen wohl kaum juristisch zu Bargeld.



Und number26 bietet vertraglich nach den von MaxBerlin zitierten Bedingungen einen Dienst zur Einzahlung von Bargeld an.



Steht hier ausdrücklich etwas von Kreditkarte? Scheinbar doch eher das Gegenteil





Nach dem Prinzip "Ich verstoße mal gegen den Vertrag, vielleicht fällt es ja nicht auf". Wie soll zudem real deinen Vertrag zwischen dir und Number26 im Bezug auf Bedingung 7.4 ändern?

Es gibt sicherlich einiges, bei dem man Number26 zurecht kritisieren kann. Aber die Cash26-Situation wohl kaum, die schenkten euch Meilen und es wird sich beschwert, dass es nicht schnell genug geht. Keine Überraschung, dass es im TT Kündigungen gibt.

:D Mit dem Ziel, sich vom Bargeld ganz zu lösen, tut n26 Kandidaten von deinem Kaliber wirklich etwas Gutes. Früher sagte man: Der bricht beim Milchholen den Groschen durch.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.177
3.121
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. 7.4. der AGB: "Die Funktion CASH26 bietet dem Endkunden die Möglichkeit ... Bargeld auf dieses (sein Girokotno) einzuzahlen." Ja, und? Wo liegt jetzt der Verstoß? Da wird nur von einer Möglichkeit gesprochen; mit keinem Wort werden Rechte und Pflichten definiert. Ich kann als Kunde nur gegen Pflichten verstoßen, aber ich sehe keine. Nirgends steht etwas zum Ablauf, Bedingungen oder Einschränkungen für diese Transaktion. Dieses 7.4. kannst du in die Tonne kloppen. Auf jeden Fall lässt sich daraus kein Verstoß gegen die AGB ableiten, wenn ein Kunde seine Bargeldeinzahlung mit KK bezahlt, solange ein Einzelhandels-Partner als Erfüllungsgehilfe von n26 diese Bezahlmethode akzeptiert. Vielleicht hat real gegen die internen Vereinbarungen, die sie mit n26, barzahlen.de, Greensill Bank oder wem auch immer haben, verstoßen. Kann, sein, wissen wir nicht, braucht mich als Kunde aber auch nicht zu interessieren.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. 7.4. der AGB: "Die Funktion CASH26 bietet dem Endkunden die Möglichkeit ... Bargeld auf dieses (sein Girokotno) einzuzahlen." Ja, und? Wo liegt jetzt der Verstoß? Da wird nur von einer Möglichkeit gesprochen; mit keinem Wort werden Rechte und Pflichten definiert. Ich kann als Kunde nur gegen Pflichten verstoßen, aber ich sehe keine. Nirgends steht etwas zum Ablauf, Bedingungen oder Einschränkungen für diese Transaktion. Dieses 7.4. kannst du in die Tonne kloppen. Auf jeden Fall lässt sich daraus kein Verstoß gegen die AGB ableiten, wenn ein Kunde seine Bargeldeinzahlung mit KK bezahlt, solange ein Einzelhandels-Partner als Erfüllungsgehilfe von n26 diese Bezahlmethode akzeptiert. Vielleicht hat real gegen die internen Vereinbarungen, die sie mit n26, barzahlen.de, Greensill Bank oder wem auch immer haben, verstoßen. Kann, sein, wissen wir nicht, braucht mich als Kunde aber auch nicht zu interessieren.

So ist es cum grano salis. Ich wüsste ja gern mal, wie viele der hier versammelten ökonomischen und juristischen Blindschleichen schon einmal tatsächlich Bargeld, also Münzen und Geldscheine, eingezahlt und sich das Ergebnis angeschaut haben. Ich habe das ganz zu Anfang gemacht, mit einem kleinen Betrag, bei Rewe, um zu sehen, ob das Modell einigermaßen stabil ist. Und was kam dabei heraus? Guthaben sofort da, Überweisung nicht möglich, auch nicht nach einem Tag. Wundert es jemanden?
 
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Reaktionen: kexbox

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.885
320
Ist ja spannend. Man muss also eine Leistung zur Verfügung stellen auch wenn man feststellt dass diese vertragswidrig erworben wurde. Wie MaxBerlin zitierte ging es um die Einzahlung von Bargeld. Man sollte nicht zu oft bei REAL einkaufen, das führt zu REALitätsverlust.
Apropos Realitätsverlust: liegen dir oder anderen Erkenntnisse vor, dass tatsächlich als Bargeld - mithin nach deiner Diktion also nicht "vertragswidrig" - eingezahlte Beträge schneller eine Leistung bei N26 begründen als andere Einzahlungsarten?
Ich vermute nicht, und deshalb sind angebliche Differenzierungen von Einzahlungsarten durch N26 pure Spekulation.

Wären Einzahlungen tatsächlich vertragswidrig, dann würden sie höchstwahrscheinlich gar nicht angenommen bzw. rückabgewickelt - denkbar wäre z.B. eine Rückerstattung auf das Kreditkartenkonto, ähnlich wie ein Händlerstorno.

Das geht aber alleine deshalb nicht, weil N26 die genaue Einzahlungsart nicht kennt - einige hier wollen das partout noch immer nicht wahrhaben...
 

Individualurlauber

Erfahrenes Mitglied
30.12.2011
2.726
19
Sinnlos, der Thread ist in Teilen momentan besser als jede Comedy Show :LOL:
Das Wetter ist einfach zu schön ...

Jetzt beißen hier einige vor Wut in die Tischplatte weil N26 sich erdreistet hat, den Super-Meilen-Maximierern einen Riegel vorzuschieben. =;

Hier werden hochtrabend lateinische Sprichwörter eingestreut, aber an der Deutung des Begriffs BARGELD scheint' zu scheitern. :rolleyes:
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.181
Neuss
www.drboese.de
Die Party ist seit Dienstag vorbei. Jetzt geht es nur noch darum, wann geputzt wird.

Jetzt noch Kunden zu kündigen halte ich für total unsinnig. Ich halte das auch eher für wenig glaubhaft.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Die Party ist seit Dienstag vorbei. Jetzt geht es nur noch darum, wann geputzt wird.

Vielleicht wird die Party demnächst erst richtig lustig, wenn all jene, die voller Euphorie das Flaschendrehen weiterspielen, am Quartalsende einen ganz, ganz unerwarteten und leider zinspflichtigen Soll-Posten in ihrem geliebten Konto vorfinden.