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N26

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Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
265
Bielefeld
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Die 1,5%, deretwegen "die Party" vorbei ist - oder nicht. Junge, Junge, prüft n26 eigentlich die Geschäftsfähigkeit ihrer Kunden?

Zitat:

Die CASH26 Gebühren werden sofort und automatisch von jedem eingezahlten Betrag abgezogen, sofern er den monatlichen Freibetrag von 100€ übersteigt. Die Gebühren werden bei euch sofort abgezogen, damit ihr am Ende des Monats keine bösen Gebühren-Überraschungen erlebt.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Zitat:

Die CASH26 Gebühren werden sofort und automatisch von jedem eingezahlten Betrag abgezogen, sofern er den monatlichen Freibetrag von 100€ übersteigt. Die Gebühren werden bei euch sofort abgezogen, damit ihr am Ende des Monats keine bösen Gebühren-Überraschungen erlebt.

Lies Ziff. 9 der AGB und denk mal darüber nach, wie sich das Bestehen, die Fälligkeit und das Durchsetzen eines Anspruchs zueinander verhalten. Vielleicht geht's gut aus, vielleicht nicht. Aber die Gleichung "auch am 4.5. wurde ohne Abzug verbucht, deshalb geht die Party weiter" ist wie fast alles hier juristisch unhaltbar.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Wegen weil Rewe keine Bank ist.

Man zahlt eben nicht bar auf sein Konto ein, sondern beauftragt einen Dienstleister, das Geld zu seiner Bank zu tragen.

Vergleiche es mit einer Bareinzahlung (oder, weil üblicher: Scheckeinreichung) per Brief. Da käme auch niemand auf die Idee, dass der Zeitpunkt des Einwurfs in den Briefkasten der Einzahlzeitpunkt sei.
Und die "Postfiliale" ist keine Post. Sondern vielleicht eine (Post-)Bank, ein Schreibwarengeschäft, ein Bionahrungsmittelgeschäft, ein Kiosk.

Man bringt seinen Einschreibebrief eben nicht direkt zur Post, sondern beauftragt einen Dienstleister, den Brief zur Post zu bringen.

Darum müssen die sich ja auch nicht an das Postrecht halten, nicht wahr?

Hier werden hochtrabend lateinische Sprichwörter eingestreut, aber an der Deutung des Begriffs BARGELD scheint' zu scheitern.
Bargeld hin oder her: Warum sollten sie die Verfügbarkeit von Einzahlungen - ohne vertragliche Vereinbarung - "sperren" bzw. verunmöglichen dürfen?
 
Zuletzt bearbeitet:

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.433
204
Tatsächlich ist es so, dass bei der Vergabe von Fördermitteln für Start-ups nur selten die Kosten für das juristische Basis-Setup berücksichtigt werden. Da stehen dann ein paar hoffnungsfrohe FinTekkies bei mir im Büro, haben einen vierstelligen Betrag vom Bundeswirtschaftsministerium bekommen, aber keiner hat gemerkt oder sich auch nur dafür interessiert, dass man eine Banklizenz braucht - bis einer auf ner Cocktailparty ne Jurastudentin kennenlernt. Dann sagt man ihnen, was das Setup kostet, und dann gehen sie wieder und fummeln sich so durch wie n26.

Wenn die Frittenbuden rechtswidrig das Einlagen- oder Depotgeschäft betrieben haben, kann es die betroffenen Kunden schnell mehr kosten.

Aber dann immerhin auch die Frittenbuden-FinTekkies, die wiederum in meinem Büro stehen, wenn sie ihren Anhörungsbogen erhalten haben.
 
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Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
265
Bielefeld
Ich hab übrigens kein Problem mit den 1,5%...

Air Berlin Gold + 50.000 Prämien-Meilen für 750 Euro ist doch ein gutes Angebot. ;)
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Bargeld hin oder her: Warum sollten sie die Verfügbarkeit von Einzahlungen - ohne vertragliche Vereinbarung - "sperren" bzw. verunmöglichen dürfen?
Weil die Einzahlungen noch nicht verbucht wurden?

Edit: Im Sinne von Wertstellung.
 
Zuletzt bearbeitet:

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Ist das denn so? Hab ich bisher nichts von gelesen...

Dem ist so.

Ferner kann ich berichten, dass heute jemand Geld > 100 EUR einbezahlt hat und nicht mit Gebühren belastet wurde. Was das zu bedeuten hat, muss man abwarten.

Und das ist kein Einzelfall.

Wie gesagt: Vielleicht verstolpert n26 die Gebühren ganz, vielleicht brauchen sie auch diesbezüglich nur wieder etwas länger. Alle, die dieses Späßchen mit dem nötigen Abstand betreiben, sind jedenfalls gewarnt, und dem Rest ist ohnehin nicht zu helfen.
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Ich freu mich schon auf nächste Woche, da sollte diese unnötige Diskussion dann endlich vorbei sein...

Number26 wäre aber sicher gut beraten, wenn sie mehr Geld in eine gute juristische Beratung investieren würden, um die AGBs unmissverständlicher zu formlieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.177
3.121
Es würde doch schon reichen bzw. hätte gereicht, die Zahlung einer Einzahlung mit KK technisch zu unterbinden. Dann wäre diese Baustelle schon mal geschlossen gewesen; ganz ohne juristischen Beistand.

Aber wir drehen uns im Kreis; diese Diskussion hatten wir ja auch schon mal. Die paar Leute, die mit KK bezahlt haben, waren sicher nicht das Problem (es steht ja noch nicht einmal fest, wer bei KK-Zahlung wirklich der Leidtragende war; vielleicht real und nicht n26?). Der Service an sich ist zu teuer. n26 hat bei jeden Fuffi, der ein- oder ausbezahlt wird, nur Kosten und keinen Ertrag.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.177
3.121
Meinst du? Das finde ich verdammt teuer. Kein Wunder, dass es nicht funktioniert hat. Wie hat n26 sich das vorgestellt? Haben die das nicht vorher durchgerechnet? Anscheinend nicht oder falsch.

Aber bei den Business-KKs legt real dann trotzdem drauf, würde ich behaupten.

Außerdem darf man barzahlen.de nicht vergessen. Die halten auch noch die Hand auf.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.181
Neuss
www.drboese.de
Die Zahlen derzeit - so meine Stärke Vermutung - das gleiche agio, da die neuen Consumer-agios bisher nur an die ganz großen weitergereicht wurden.

Der Wert ist üblich, so auch für prepaidguthaben, paysafe und so
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Real wird mehr als 2% an den Einzahlungen von n26 erhalten. Damit kann man das agio gut zahlen
Halte ich für unwahrscheinlich. Barzahlen.de will ja als Zahlungsalternative zu PayPal etc. auftreten, da wird man kaum Gebühren >>> Kreditkarte (2%) verlangen.

Es würde doch schon reichen bzw. hätte gereicht, die Zahlung einer Einzahlung mit KK technisch zu unterbinden. Dann wäre diese Baustelle schon mal geschlossen gewesen; ganz ohne juristischen Beistand.
Da hatte wohl real nicht aufgepasst, bei REWE war es ja richtig konfiguriert.

Der Service an sich ist zu teuer. n26 hat bei jeden Fuffi, der ein- oder ausbezahlt wird, nur Kosten und keinen Ertrag.
Man hat wohl das durch KK entstehende Volumen unterschätzt.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Der Service an sich ist zu teuer. n26 hat bei jeden Fuffi, der ein- oder ausbezahlt wird, nur Kosten und keinen Ertrag.
Nur das Einzahlen ist zu teuer.

Das Auszahlen ist für N26 sogar billiger als wenn man am Automaten abhebt. Und gleichzeitig garantiert surcharge-frei.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Es würde doch schon reichen bzw. hätte gereicht, die Zahlung einer Einzahlung mit KK technisch zu unterbinden. Dann wäre diese Baustelle schon mal geschlossen gewesen
Die Frage ist aber auch, ob das rechtlich überhaupt möglich ist. Könnte Visa nicht zu Rewe sagen: "Hey, du hast einen Akzeptanzvertrag unterschrieben, jetzt nimm gefälligst auch Visa an!"
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Ich denke eher, dass diese Art von Umsätzen auch auf Kundenseite gegen agb verstößt. Stichwort: verdeckte barauszahlung

Darüber kann man zumindest mal nachdenken, aber dann solltest Du dem ohnehin verwirrten Publikum hier vielleicht auch mitteilen, um welche AGB in welchem Verhältnis es dabei geht. Sonst geht das Geschwätz vom Vertragsbruch gegenüber n26 wieder von vorne los.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Barzahlen.de Händler <-> Acquirer

Number26 Vertragsbruch dürfte das nicht sein

Edit: Im Bezug auf versteckte Barauszahlung. Dazu steht ja im Vertrag Kunde <->N26 nichts

Nur ist es nicht Barzahlen, sondern real, der die KK entgegennimmt. :) Ob sich der Acquirer (von real) daran stört, solange er seine merchant fee bekommt, sei mal dahingestellt.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
AGBs werden im Zweifelsfall immer zulasten des Unternehmers ausgelegt, der sich der AGBs bedient.
Das nennt man Unklarheitenregel, vereinfacht gesagt besagt die: Wer seine AGB unklar formuliert, ist selbst schuld.

Ich glaube, dass schon allein deshalb alle Argumente, dass der Kunde gegen irgendwelche AGB verstößt, unhaltbar sind. Denn wenn nicht eindeutig geregelt ist, ob der Kunde mit Kreditkarte einzahlen darf, dann geht das zulasten des Unternehmers. Schließlich hat es der Unternehmer ja in der Hand, seine AGB besser zu formulieren.

Wenn die Gerüchte aus dem Telefontreff bezüglich fristloser Kündigungen wirklich wahr sind, dann bewegt sich N26 auf sehr dünnem Eis.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Auch große Direktbanken haben schon von sich aus Kunden gekündigt. Zum Beispiel Leuten mit sehr vielen Buchungsposten.
Sie haben nicht formell etwas falsch gemacht, aber wer hier die Vertragsfreiheit hochhält, muss sie natürlich auch für die andere Seite gelten lassen.

Es gibt ja auch Menschen, die sich zur Fußball-WM einen neuen Fernseher im Internet bestellen und den Kauf nach ein paar Tagen widerrufen. Aber irgendwann wird ein Shopbetreiber Kunden, die ihm durch dieses Verhalten aufgefallen sind, vielleicht nicht mehr bedienen. Fair enough!
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
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Ging es nicht um fristlose Kündigungen? Für die braucht man immer einen schwerwiegenden Grund. Selbst eine kleine Vertragsverletzung (sofern überhaupt eine vorliegt) dürfe dafür nicht ausreichen.