Halte ich für unwahrscheinlich. Barzahlen.de will ja als Zahlungsalternative zu PayPal etc. auftreten, da wird man kaum Gebühren >>> Kreditkarte (2%) verlangen.
Da hatte wohl real nicht aufgepasst, bei REWE war es ja richtig konfiguriert.
Man hat wohl das durch KK entstehende Volumen unterschätzt.
Zur Händlerfreigabe versch. Zahlungsmethoden für den Service barzahlen.de:
REWE hat es auf den ersten Blick "richtig" gemacht, sofern es ein "richtig" überhaupt gibt.
Dennoch kann ein Umsatz mittels KK, der zur Begleichung von barzahlen.de dienen soll, nicht gänzlich verhindert werden, das Stichwort bzw. der Umweg lautet hier Geschenkkarte.
Apropos: Vereinzelt sind real-Märkte auf Vorgabe der Zentrale im vergangenen Monat dazu übergegangen, genau diese Zahlungsweise für das "Online-Zeug" strikt zu verbieten, ausführend und verantwortlich ist hier das Personal.
Gründe wurden keine genannt, jedoch wurde in diesem Zshg. ausdrücklich auf die "direkte" Zahlung per KK als reguläre Möglichkeit hingewiesen.
N26 hat bei Einführung des Features bewusst einige Händler zur Umsetzung von Cash26 ausgewählt, denn: Nicht alle Händler, die barzahlen.de im Portfolio haben, können gleichzeitig auch Cash26 durchführen, Beispiel dm.
Welche Partner sich N26 zu welchen Bedingungen und Konditionen aussucht und wie die weitere Umsetzung erfolgt, ist Sache des Unternehmens bzw. der Unternehmensführung bzw. der -berater.
Fazit:
Wenn der Einzelhandel als "Erfüllungsgehilfe" bzw. ausführender Dienstleister am Ende dieser Kette das Angebot eines N26-Kunden, Leistung Dritter in seinem Markt bezahlen zu wollen, mit dem Scan des EAN-Codes und der anschließenden Bezahlung durch ein für die Dienstleistung freigegebenes Zahlungsmittel vertraglich annimmt, worüber sollte sich der Kunde dann den Kopf zerbrechen?
Und wenn N26 am Anfang dieser Kette trotz des erkennbaren finanziellen Aufwandes (mehr als 1.500€ pro Tag) es spätestens dann nicht schafft, entsprechende Kunden, die den Service im Übermaß nutzen, zu filtern und eine Lösung zu bereitzuhalten (es muss ja nicht immer die recht hilflose Form der Kündigung sein), dann ist das halt unternehmerische Unfähigkeit.
Den Kunden erstmal bis zum "gehtnichtmehr" gewähren zu lassen und anschließend, wenn alle Kinder in den Brunnen gefallen sind, dem Kunden vertragswidrige Nutzung mit pseudo-sofortiger Kündigung samt 14 Tage-Frist in die Schuhe zu schieben ist nicht nur unfähig, sondern auch hilflos und nicht zuletzt lächerlich. N26 sind da mitnichten die Einzigen.