Das stimmt natürlich. Wenn du deine Karte bei der Bank als verloren meldest und wegen Verlust sperren lässt und dann taucht die Karte zufällig wieder auf und du verwendest sie beispielsweise für eine offline-Transaktion, dann ist es auch völlig klar, dass du zahlen musst. Trotzdem ist das kein Argument, das gegen Kartensperren spricht, denn man will sich ja vor anderen schützen und nicht vor sich selbst.
Nicht so schnell! Dass man ohnehin nicht haftet, gilt nur dann, wenn einem kein Verschulden (nichtmal leichte Farlässigkeit) trifft.
Wenn die Bank dem Kunden jedoch Farlässigkeit oder sogar grobe Farlässigkeit anlasten kann, dann macht die Sperre haftungsrechtlich einen großen Unterschied: Nach Sperre bzw. Aufforderung an die Bank, die Karte zu sperren, haftet der Kunde nur mehr für Vorsatz oder wenn er die Transaktion selbst getätigt hat. Wenn also eine Karte trotz Kartensperre funktioniert (z.B. offline) dann haftet der Kunde nichtmal für grobe Farlässigkeit.
Ich bin mir zwar nicht 100%ig sicher, ob diese Haftungsumkehr (dass die Bank auch haftet, wenn der Kunde farlässig war) auch bei Teilsperren (Sperre nur von Auslandseinsatz) gilt, aber ich sehe keinen Grund, warum Teilsperren anders behandelt werden sollten.
GENAU DAS habe ich dem Number26-Support schon vor Monaten gesagt. Aber anscheinend haben die unsere Meinung nicht geteilt.
Ich glaube, dass das Problem nichtmal nur für Versandhändler gilt. Was ist zum beispiel mit Primark in Deutschland? Die verwenden doch keinen deutschen Acquirer, schließlich wird dort auch keine Girocard genommen, sondern stattdessen Maestro und VPay (und Kreditkarten). Funktioniert bei Primark N26 mit deaktivierten Auslandseinsatz?