@ kexbox
Wenn das also die Rechtswirklichkeit ist, wie von dir dargestellt, dann bitte ich um Nennung der betreffenden Urteile mit Aktenzeichen. Ansonsten ist das eine haltlose Behauptung von Dir. Denn diese Urteile gibt es bislang nicht. Nur Urteile schaffen hier (eine neue) Rechtswirklichkeit.
Ihr klagefreudigen User: Gegen wen wollt ihr denn klagen? Selbst das könnt ihr mir nicht sagen!
Gegen logitravel in Barcelona? Der hat Euch den Cashback nicht versprochen. Gegen zanox? Mit dem habt ihr überhaupt keinen Kontakt. Gegen qipu? Die berufen sich auf ihre AGB. Man könnte allenfalls auf Nichtigkeit ihrer AGB klagen, wie dargestellt. Dies ist höchst allerdings fraglich im Ausgang, nicht mit 75 € zu machen, zeitaufwendig und gibt dir nicht automatisch den Cashback zurück. Wenn du (für 75 €) den Cashback zurückforderst, dann scheiterst du zwangsläufig an den AGBs der Cashback-Anbieter.
So lange die AGBs der Cashback-Anbieter so gültig sind, sind sie die Rechtswirklichkeit. Man kann zwar dagegen angehen, was wohl bisher keiner gemacht hat oder wo sind denn die Urteile??
@XT600: Woher weißt du das "bestätigt" heißt: von logitravel an zanox bezahlt? Damit würde der Cashback von zanox an qipu zurückgehalten. Schwer zu glauben, weil viele Firmen über zanox laufen. Warum sollte zanox nur logitravel zurückhalten? Wenn es sich allerdings wirklich so verhält, sind die Chancen zur Auszahlung besser. Kann "bestätigt" nicht auch heißen, dass der Händler eine Bestätigung des Kaufs erteilt hat, dies aber nicht durch einen Geldfluss realisiert hat?
Zuletzt die Bemerkung: Bei ca. 100 Cashbacks sind mir ca. 5% vorenthalten worden (von nicht getrackt bis nicht bestätigt und nicht ausgezahlt). Von den Tracking-Nachbuchungsproblemen abgesehen: Hat jemand schon mal einer einen getrackten und zuvor schon abgelehnten Cashback nachträglich bezahlt bekommen? Dann bitte melden!