ANZEIGE
Ob virtuell oder nicht ist normalerweise nicht erkennbar. Prepaid allerdings schon.Die BIN von der Metallkarte ist die gleiche wie von der virtuellen. Wie will Secret Escape da den Unterschied erkennen?
Ob virtuell oder nicht ist normalerweise nicht erkennbar. Prepaid allerdings schon.Die BIN von der Metallkarte ist die gleiche wie von der virtuellen. Wie will Secret Escape da den Unterschied erkennen?
Ja, ich ging von nichts anderem aus.Schweizer ID
Darum schrieb ich ja auch nur "Wohnort".Im deutschen Reisepass steht auch keine Adresse und das ist vermutlich das höchste anerkannteste Dokument in Deutschland.
Hat jemand eine Amex Platin und kann die Karte mit der von vivid vergleichen?
Die von Crypto.com finde ich hochwertiger und schwerer.
Nein, die gibt es mittlerweile so meines Wissens nach.Braucht es da immer noch ein Wohnsitz in USA oder GB?
Secret Escape. Sorry, we do not accept virtual Cards.
So , die Nummer der Metall gibst Du da nun wie genau ein, ohne die "Nerd Tools" zu haben?
Es könnte bei der SIXT Onlinebuchung problematisch werden, die bei Anmietung wollen, dass man die Kreditkarte vorlegt, mit der man gezahlt hat. Ich weiß aber nicht, ob ihnen eine Karte mit gleicher BIN reicht, z.B. wenn man wegen Verlust eine neue Karte beantragen musste. Hat da jemand erfahrungen?
Einfach die App öffnen und zeigen dass es deine Karte ist? Oder wenn’s muss die phsysische Karte auslesen und diese Nummer dann auch online verwenden. Geht ja, wie wir ausprobiert haben.
Einfach die App öffnen und zeigen dass es deine Karte ist? Oder wenn’s muss die phsysische Karte auslesen und diese Nummer dann auch online verwenden. Geht ja, wie wir ausprobiert haben.
Lohnt sich dann wohl nicht.Bei der Basis-Variante sehe ich die 10% Cashback auf Bücher als mein einzigsten Anwendungsfall - ob sich das lohnt?
Oder machst du auch für nen 10%-Gutschein im Drogeriemarkt ein neues Bankkonto auf?
Bei der Basis-Variante sehe ich die 10% Cashback auf Bücher als mein einzigsten Anwendungsfall - ob sich das lohnt?
Auch meine erste Metallkarte, bin um ehrlich zu sein etwas entäuscht (was Metall bertrifft), vielleicht hab ich auch einfach zu viel erwartet. Bis auf das Gewicht und die Stabilität merkt man ja gar nicht, dass es sich um eine Metallkarte handelt. Ich dachte irgendwie der Metallaspekt würde mehr herausstechen, so ist es ja nur beim ganz genauen betrachten zu erkennen.
Da stellt sich mir natürlich die Frage, wozu man überhaupt eine Metallkarte braucht. Ich hab jetzt jedenfalls gemerkt, dass ich sowas nicht brauche. Die Kassierer/innen im Penny kann ich damit jedenfalls nicht beeindrucken.
Hat jemand schon probiert, ob der Cashback, trotz Buchpreisbindung, bezahlt wird?Wenn du viele Bücher kaufst, warum nicht?
Hat jemand schon probiert, ob der Cashback, trotz Buchpreisbindung, bezahlt wird?
PSD2-Schnittstelle funktioniert! Einfach um kurz vor Mitternacht (deutsche Zeit) die Verifikation des Kontos auf der my.solarisBank-Seite starten und 0 Euro-Ueberweisung senden lassen. Dann bis 0 Uhr warten und in der Vivid App den Kontoauszug fuer gestern anfordern (beim Tab "Pockets" oben auf das Profil klicken, dann auf "Unterlagen"). In dem PDF kann man dann den Code sehen und eingeben. Hab das Vivid-Konto jetzt in meiner Banking App drin.
Funktioniert perfekt in moneymoney, vielen Dank! Leider werden aber kaum Transaktionsdetails angezeigt, z.B. kein Händlername. Dies liegt aber wohl an der solarisBank
Hmm, aber mit welcher Ausnahme des BuchPrG begründest du das denn? Es hat doch überhaupt nichts damit zu tun, wer den Rabatt gewährt. Viele Händler hätten damit auch kein Problem, sie dürfen aber nicht. Das BuchPreisG untersagt die Abgabe von Büchern an Letzabnehmern (= Verbraucher) in Kombination mit einem wirtschaftlichen Vorteil, egal in welcher Form. Jegliches Umgehen ist bislang unzulässig.Ja, wird er. Und das hängt damit zusammen, weil das Cashback nicht vom Händler kommt, sondern vom Zahlungsdienstleister. Der Händler bekommt ganz normal 100 % des Betrages vom Kunden. Der Zahlungsdienstleister nimmt aus eigener Tasche die 10 % und gibt sie dem Kunden. Dadurch ist die Buchpreisbindung selbst weiterhin gültig.
Hmm, aber mit welcher Ausnahme des BuchPrG begründest du das denn?
Der Anwendungsbereich steht quasi gleich am Anfang, in Artikel 3:Hmm, aber mit welcher Ausnahme des BuchPrG begründest du das denn? Es hat doch überhaupt nichts damit zu tun, wer den Rabatt gewährt.
Angesichts dessen, dass das Cashback gemäss FAQ allerdings nur bei den zwei genannten Händlern Thalia und Hugendubel zu gelten scheint, können wir durchaus annehmen, dass da eine Vertragsbeziehung zwischen Kartenherausgeber und Buchhandel besteht.Ich bin kein Anwalt, aber kann mir auch nicht vorstellen, dass die Buchpreisbindung so weit geht und insbesondere in das Vertragsverhältnis Kunde-Kartenherausgeber, die beide nicht mit dem Buchhandel in Verbindung stehen, eingreift.