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flopower1996

Guest
Hat jemand eine Amex Platin und kann die Karte mit der von vivid vergleichen?
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Ja, ich ging von nichts anderem aus. ;)

Aber vivid steht ja aktuell nur für Kunden in Deutschland zur Verfügung.

Im deutschen Reisepass steht auch keine Adresse und das ist vermutlich das höchste anerkannteste Dokument in Deutschland.
Darum schrieb ich ja auch nur "Wohnort". ;)

Und "höchst anerkanntes" ist für mich in Deutschland der Personalausweis (und nicht der Reisepass - abgesehen von ausländischen Botschaften/Konsulaten). Erstens weil die meisten im Alltag damit vertrauter sind. Zweitens eben gerade deswegen, dass auch die Adresse drinsteht (gibt dann teilweise so Formulierungen, auch bei Banken: "Personalausweise - oder Reisepasse plus Meldebestätigung").
 
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pcfabian

Erfahrenes Mitglied
12.02.2017
259
29
STR
Hat jemand eine Amex Platin und kann die Karte mit der von vivid vergleichen?

Ja, IMHO fühlt sich die Amex wertiger an, außerdem ist die Druckqualität höher.
Meine Vivid Karte ist auf der Rückseite leider leicht verkrazt; außerdem ist das Visa Hologramm IMHO designtechnisch etwas suboptimal platziert.

Die Amex ist gefühlt schwerer als die Vivid-Karte.
 
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netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.782
2.349
Es könnte bei der SIXT Onlinebuchung problematisch werden, die bei Anmietung wollen, dass man die Kreditkarte vorlegt, mit der man gezahlt hat. Ich weiß aber nicht, ob ihnen eine Karte mit gleicher BIN reicht, z.B. wenn man wegen Verlust eine neue Karte beantragen musste. Hat da jemand erfahrungen?
 

krxx

Erfahrenes Mitglied
12.01.2018
666
17
Es könnte bei der SIXT Onlinebuchung problematisch werden, die bei Anmietung wollen, dass man die Kreditkarte vorlegt, mit der man gezahlt hat. Ich weiß aber nicht, ob ihnen eine Karte mit gleicher BIN reicht, z.B. wenn man wegen Verlust eine neue Karte beantragen musste. Hat da jemand erfahrungen?

Einfach die App öffnen und zeigen dass es deine Karte ist? Oder wenn’s muss die phsysische Karte auslesen und diese Nummer dann auch online verwenden. Geht ja, wie wir ausprobiert haben.
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.782
2.349
Einfach die App öffnen und zeigen dass es deine Karte ist? Oder wenn’s muss die phsysische Karte auslesen und diese Nummer dann auch online verwenden. Geht ja, wie wir ausprobiert haben.


SIXT zieht die Karte vor der Anmietung durch, die zur Bezahlung verwendet wurde. Sie weisen bei der Onlinezahlung darauf hin, dass genau diese Karte mitzubringen ist. Ich fragte nach jemanden mit Erfahrung (Abweichende Nummer nach Verlust/Diebstahl). Eine Hippe App zeigen (was auch einfach ein Screenshot/Fake sein kann) wird in deren Prozesse bestimmt noch nicht abgebildet sein
 

Rusty

Aktives Mitglied
31.08.2016
121
29
Bei der Basis-Variante sehe ich die 10% Cashback auf Bücher als mein einzigsten Anwendungsfall - ob sich das lohnt?
 

tcu99

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
6.602
1.228
Einfach die App öffnen und zeigen dass es deine Karte ist? Oder wenn’s muss die phsysische Karte auslesen und diese Nummer dann auch online verwenden. Geht ja, wie wir ausprobiert haben.

Das macht aber auch keiner ;)

Geht bei Sixt eigentlich Apple Pay? Die Karte hat ja auch eine andere Nummer als die physische Karte
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Bei der Basis-Variante sehe ich die 10% Cashback auf Bücher als mein einzigsten Anwendungsfall - ob sich das lohnt?
Lohnt sich dann wohl nicht.
Oder machst du auch für nen 10%-Gutschein im Drogeriemarkt ein neues Bankkonto auf?
Vielleicht musst du warten, bis das Konto mit Kreditkarte aufladbar ist?
 
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Phos4

Erfahrenes Mitglied
05.06.2016
1.487
933
Duisburg | DUS
Auch meine erste Metallkarte, bin um ehrlich zu sein etwas entäuscht (was Metall bertrifft), vielleicht hab ich auch einfach zu viel erwartet. Bis auf das Gewicht und die Stabilität merkt man ja gar nicht, dass es sich um eine Metallkarte handelt. Ich dachte irgendwie der Metallaspekt würde mehr herausstechen, so ist es ja nur beim ganz genauen betrachten zu erkennen.

Da stellt sich mir natürlich die Frage, wozu man überhaupt eine Metallkarte braucht. :D Ich hab jetzt jedenfalls gemerkt, dass ich sowas nicht brauche. Die Kassierer/innen im Penny kann ich damit jedenfalls nicht beeindrucken. ;)

Sehe ich genau so wie du. Ist auch meine erste Karte aus dem Material und irgendwie beeindruckt mich das nicht so sehr. Mag sein, dass es "schönere" Karten gibt. Die AmEX Platinum soll ja schick aussehen, einige Nutzer fühlen sich dann besonders toll damit im Restaurant oder im Geschäft zu zahlen, wenn man sich so einige Beiträge in Facebook Gruppen durchliest. :rolleyes:
 

tmmd

Erfahrenes Mitglied
24.07.2014
4.684
2.448
Magdeburg
www.euroreiseblog.de
Hat jemand schon probiert, ob der Cashback, trotz Buchpreisbindung, bezahlt wird?

Ja, wird er. Und das hängt damit zusammen, weil das Cashback nicht vom Händler kommt, sondern vom Zahlungsdienstleister. Der Händler bekommt ganz normal 100 % des Betrages vom Kunden. Der Zahlungsdienstleister nimmt aus eigener Tasche die 10 % und gibt sie dem Kunden. Dadurch ist die Buchpreisbindung selbst weiterhin gültig.
 

ThePaddy

Erfahrenes Mitglied
03.01.2019
1.346
421
STR
PSD2-Schnittstelle funktioniert! Einfach um kurz vor Mitternacht (deutsche Zeit) die Verifikation des Kontos auf der my.solarisBank-Seite starten und 0 Euro-Ueberweisung senden lassen. Dann bis 0 Uhr warten und in der Vivid App den Kontoauszug fuer gestern anfordern (beim Tab "Pockets" oben auf das Profil klicken, dann auf "Unterlagen"). In dem PDF kann man dann den Code sehen und eingeben. Hab das Vivid-Konto jetzt in meiner Banking App drin.

Funktioniert perfekt in moneymoney, vielen Dank! Leider werden aber kaum Transaktionsdetails angezeigt, z.B. kein Händlername. Dies liegt aber wohl an der solarisBank :(
 
S

sir_hd

Guest
Funktioniert perfekt in moneymoney, vielen Dank! Leider werden aber kaum Transaktionsdetails angezeigt, z.B. kein Händlername. Dies liegt aber wohl an der solarisBank :(

Hatte mal Kontakt mit dem Entwickler. Mein Eindruck aus der Antwort: Die PSD 2 Schnittstelle der solarisBank (wie von anderen Banken auch) muss wohl stark verbesserungswürdig sein.
 

unregistered

Erfahrenes Mitglied
24.04.2019
1.144
207
Ja, wird er. Und das hängt damit zusammen, weil das Cashback nicht vom Händler kommt, sondern vom Zahlungsdienstleister. Der Händler bekommt ganz normal 100 % des Betrages vom Kunden. Der Zahlungsdienstleister nimmt aus eigener Tasche die 10 % und gibt sie dem Kunden. Dadurch ist die Buchpreisbindung selbst weiterhin gültig.
Hmm, aber mit welcher Ausnahme des BuchPrG begründest du das denn? Es hat doch überhaupt nichts damit zu tun, wer den Rabatt gewährt. Viele Händler hätten damit auch kein Problem, sie dürfen aber nicht. Das BuchPreisG untersagt die Abgabe von Büchern an Letzabnehmern (= Verbraucher) in Kombination mit einem wirtschaftlichen Vorteil, egal in welcher Form. Jegliches Umgehen ist bislang unzulässig.

Aus dem gleichen Grund dürfen in Deutschland keine Cashback-Anbieter einen Cashback auf buchpreisgebundene Artikel bezahlen, obwohl sie dafür als Vertriebler natürlich ihre Provision kassieren. Welcher Anbieter macht das? Ich kenne keinen... von Shoop bis Getmore wird natürlich kein Cashback auf Bücher gezahlt. Auch auf alle Promotion-Gutscheinen muss die Buchpreisbindung immer eingehalten werden, daher sind diese für Bücher nicht zulässig. Ob nun der Rabatt vorher oder nachher als Cashback gewährt wird, ist völlig unerheblich. Ist auch logisch, weil bei denen sonst halt sofort der Kadi wegen Verletzung des Buchpreisbindungsgesetzes vor der Tür stände - ist ja auch schon einige Male passiert. Ich habe jedenfalls bislang keinen Grund gehört, warum das jetzt plötzlich für Vivid nicht gelten sollte.

Das BuchPrG erlaubt zwei Arten von denkbaren Bonusprogrammen bei Büchern, die auch von Gerichten bestätigt wurden:

1) Ein Bonusprogramm, dass die im BuchPrG geforderte Höhe der Schwelle der Geringwertigkeit einhält, d.h., eine maximale Punktehöhe in Höhe von 2% des Buchpreises sowie die Garantie, dass diese Punkte nicht für Bücher eingesetzt werden können (OLG Frankfurt, Urt. v. 20.07.2004, Az. 11 U 2/04). Das trifft bei Vivid nicht zu, die zahlen 10% und noch dazu in Cash (was generell nicht geht).
2) Die Bezahlung mit Bonuspunkten aus einem Bonusprogramm, die vom Dritten sofort dem Buchhandel in voller Höhe erstattet werden (das wäre aber der umgekehrte Weg, z.B. das was Amazon Visa macht).



Unzulässig sind z.B.:

1) Cashback in Form von geldwerten Punkten zum Kauf jeglicher Waren oder, noch schlimmer, Cashback in Form von direktem Geld (dagegen verstößt Vivid direkt)
2) Punkte, die beim späteren Kauf preisgebundener Bücher berücksichtigt werden
3) Das Bundlen von Büchern in Paketen, wobei ein Produkt kein Buch ist und der Rabatt dann überproportional von diesem Produkt abgezogen wird (geldwerter Vorteil, vgl. LG Berlin, 19.02.2019, Az. 102 O 13/19)
2) Der Erhalt eines Rabatts durch einen Dritten in Form eines Sponsorings (genau das, von dem du sagst, es sei unproblematisch - das sah das LG Hamburg nämlich ganz anders, Urteil vom 08.06.2011, Az. 315 O 182/1)



Von daher frage ich mich weiterhin, mit welchem Recht Vivid hier das BuchPrG aushebelt? Meine persönliche Vermutung: Entweder aus Dummheit (nicht nachgedacht) und Ignoranz (um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen). Was nicht unbedingt für den Laden spricht. Ich bin aber auch kein Experte in dem Bereich und kenne mich mit der Gesetzeslage auch nicht aus. Gelernt habe ich das aber bereits vor 25 Jahren so im ganz normalen Deutschunterricht, gehört für mich als schon zum Grundwissen, zumindest wenn man sowas anbietet - und eine kurze 5-Minuten-Recherche durch die aktuellen Urteile, die ich oben genannte habe, zeigt mir gerade nicht, wo sich da irgendwas verändert hat - vielleicht gibt's ja echt eine Lücke, die ich als Laie da übersehe. :) Überzeugt bin ich da aber derzeit überhaupt nicht und vielleicht ist es nur eine Frage der Zeit, bis da die erste Klage von Mitbewerbern reinrutscht.


Edit - Wen's näher interessiert: https://www.it-recht-kanzlei.de/buchpreisbindungsgesetz-buchpreisbindung-buecher.html - ist ne recht gute Zusammenfassung von jemanden, der sich da noch besser auskennen sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:

penamba

Erfahrenes Mitglied
26.11.2015
788
82
Hmm, aber mit welcher Ausnahme des BuchPrG begründest du das denn?

Empirisch gesehen waren Bücher noch nie von Kreditkarten-Cashback-Angeboten ausgeschlossen; sei es Priceless Specials, die Visa 2%-Aktionen, Amex MR oder nun eben die 10% hier.

Ich bin kein Anwalt, aber kann mir auch nicht vorstellen, dass die Buchpreisbindung so weit geht und insbesondere in das Vertragsverhältnis Kunde-Kartenherausgeber, die beide nicht mit dem Buchhandel in Verbindung stehen, eingreift. Wenn der Rabatt selektiv nur in einer bestimmten Buchhandlung gilt, sieht das vielleicht anders aus.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Hmm, aber mit welcher Ausnahme des BuchPrG begründest du das denn? Es hat doch überhaupt nichts damit zu tun, wer den Rabatt gewährt.
Der Anwendungsbereich steht quasi gleich am Anfang, in Artikel 3:

"Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer in Deutschland verkauft, muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten. Dies gilt nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher."

Verkaufen Vivid Money bzw. die Solarisbank gewerbs- oder geschäftsmässig Bücher? :confused:


EDIT: Meines Erachtens müsste aber spätestens im Sinne der Rechtsprechung entscheidend sein, ob und welche Vertragsbeziehung (ggf. auch mittelbar) gegenüber dem Buchhändler und dem Rabatt- bzw. Cashback-Geber bestehen. Denn dass man das ganze einfach durch Zwischenschalten eines Mittelsmanns umgeht, das kann und darf ja auch nicht sein.

Hier sehe ich in den FAQ, dass das Cashback ja tatsächlich nur bei zwei Händlern ausgeschüttet wird:

Bei welchen Marken kann ich Cashback erhalten?
Kaufe bei einer Marke ein, die am Programm teilnimmt, und erhalte dafür Cashback. Wir zahlen Cashback für alle Online-Käufe auf den Webseiten der folgenden Marken:
(...)
10 % auf Bücher:

Thalia
Hugendubel


Ich bin kein Anwalt, aber kann mir auch nicht vorstellen, dass die Buchpreisbindung so weit geht und insbesondere in das Vertragsverhältnis Kunde-Kartenherausgeber, die beide nicht mit dem Buchhandel in Verbindung stehen, eingreift.
Angesichts dessen, dass das Cashback gemäss FAQ allerdings nur bei den zwei genannten Händlern Thalia und Hugendubel zu gelten scheint, können wir durchaus annehmen, dass da eine Vertragsbeziehung zwischen Kartenherausgeber und Buchhandel besteht.
 
Zuletzt bearbeitet:

espresso

Erfahrenes Mitglied
09.01.2010
442
159
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Thalia hat in den letzten Jahren schon öfters versucht Cashback für Bücher einzuführen. Bisher wurden die Aktionen immer gerichtlich durch andere Buchhändler zeitnah gestoppt. Cashback gibt es praktisch nur auf andere Artikel aus dem Thalia Sortiment.
 
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