Der Anwendungsbereich steht quasi gleich am Anfang, in Artikel 3:
"Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer in Deutschland verkauft, muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten. Dies gilt nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher."
Verkaufen Vivid Money bzw. die Solarisbank gewerbs- oder geschäftsmässig Bücher?
Nein, aber wenn sie Provisionen beziehen, muss der Händler sicherstellen, dass diese zu keinem Zeitpunkt an den Letztabnehmer weiterfließen. Das hat das BGH auch so geurteilt (Urteil vom 21.07.2016), steht übrigens auch so in den von mir verlinkten FAQs. D.h., wenn Hugendubel oder Thalia an Vivid Cashback-Provisionen bezahlen, müssen sie Vivid verpflichten, diese nicht weiterzugeben. Das weißt aber wirklich jeder im Buchhandel.
(Dass es Vivid auch nicht erlaubt ist, Geld für den Kauf von Büchern freiwillig zu schenken, hatte ich oben mit dem entsprechenden Urteil ja auch schon erwähnt).
EDIT: Meines Erachtens müsste aber spätestens im Sinne der Rechtsprechung entscheidend sein, ob und welche Vertragsbeziehung (ggf. auch mittelbar) gegenüber dem Buchhändler und dem Rabatt- bzw. Cashback-Geber bestehen. Denn dass man das ganze einfach durch Zwischenschalten eines Mittelsmanns umgeht, das kann und darf ja auch nicht sein.
Das ist logisch, sonst wäre die Buchpreisbindung schon vor 20 Jahren über solche Umwege gefallen. Versucht wurde da ja von Re-Import-Modellen (Stichwort: lion.cc) bis Fördertöpfen (der Fall
(Keine) Bücher (mehr) zu Studi-Konditionen - studibooks.de - immer versandkostenfrei war da z.B. mal sehr prominent) oder eben einfach Gutscheinaktionen, bei denen Bücher nicht ausgeschlossen waren (da war z.b. letztens
dieser Fall bei der Adventsaktion bei eBay bekannt geworden.)
Angesichts dessen, dass das Cashback
gemäss FAQ allerdings nur bei den zwei genannten Händlern Thalia und Hugendubel zu gelten scheint, können wir durchaus annehmen, dass da eine Vertragsbeziehung zwischen Kartenherausgeber und Buchhandel besteht.
Zumindest meine Hugendubel-Quellen wissen davon nichts, aber die sind auch nicht direkt im Marketing. Hugendubel zahlt aber natürlich Provisionen für Vermittlungen. Aber wer die nutzt, muss -wie oben auch erwähnt- versichern, dass diese nicht an Letztabnehmer durchgereicht werden. Man muss wie gesagt nur auf Cashback-Portale schauen und wird sehen, dass die das überall ausgeschlossen haben und auch verpflichtet sind, für die Nutzer von Cashback-Bars zu tracken, ob der Kauf nun ein Buch war oder nicht. So einfach auszuhebeln ist das BuchPrG halt eben nun mal nicht... ;-)
penamba meinte:
Empirisch gesehen waren Bücher noch nie von Kreditkarten-Cashback-Angeboten ausgeschlossen; sei es Priceless Specials, die Visa 2%-Aktionen, Amex MR oder nun eben die 10% hier.
Zumindest die Visa-Aktion hat da vielleicht nicht ganz unbedacht die 2% gewählt, denn das ist die Schwelle, ab dem das BuchPrG nicht mehr von "wirtschaftlich nicht ins Gewicht fallenden Gütern" spricht. Kurz: Bis 2% Rabatt über ein Kundensystem sind zulässig. Hugendubel hat da glaube ich deswegen auch vor einiger Zeit die Kundenkarte eingeführt, mit ähnlichem Rabatt. Bei Priceless müsste man vor Gericht erst mal feststellen, dass ein Punkt zumindest im Mittel mehr Wert wäre, als 2% des Sachpreises der gekauften Bücher (da die meisten Bücher eher nicht 51ct kosten, was damals ja die Schwelle war, und es nach oben ja trotzdem nur einen Punkt gab, war das möglicherweise auch so unproblematisch). Zu Amex MR kann ich zu wenig sagen. Gewisse Grauzonen sind es aber allemal, das stimmt schon, zumal die Amazon Visa auch schon lange bis zu 3% offeriert.
10% ist jedenfalls halt eine ganz andere Schwelle, die garantiert bald jemanden wettbewerbsrechtlich auffällt. Legal kann das in meinen Augen eigentlich nicht sein, aber erneut: Bin Laie. Vielleicht gelten für Bezahlabwicklung da auch einfach andere Gesetze, das kann schon gut sein.
Ich bin kein Anwalt, aber kann mir auch nicht vorstellen, dass die Buchpreisbindung so weit geht und insbesondere in das Vertragsverhältnis Kunde-Kartenherausgeber, die beide nicht mit dem Buchhandel in Verbindung stehen, eingreift. Wenn der Rabatt selektiv nur in einer bestimmten Buchhandlung gilt, sieht das vielleicht anders aus.
Die Buchpreisbindung geht tatsächlich ziemlich weit. Wie erwähnt begeht meines Wissens selbst ein völlig unabhängiger Sponsor, der Bücher aus purer Freude mit mehr als 2% bezuschusst (und dazu zählt eben auch Cashback), eine Wettbewerbswidrigkeit (ich verweise nochmal auf den Fall "http://www.studibooks.de", die dachten am Anfang auch, sie hätten da irgendeine Lücke entdeckt, indem sie Rabatte via einem Werbe-Fördertopf gewährten) - zumal Vivid das hier auch noch mit nur 2 Buchhändlern und nicht global macht. Da müssen eigentlich alle Buchhändler auf die Barrikaden gehen.
Eno meinte:
könnte auch kalkuliert sein für die Publicity
Hab ich mir auch schon überlegt. Andererseits habe ich das Gefühl, dass die Publicity erst kommen würde, wenn sie den Cashback für Bücher einstellen müssen - dann hat man bestenfalls seinen Namen promotet.