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aus welt.de:
Nach Angaben der Regierung von Oberbayern war bei der 40-Jährigen während einer ersten Kontrolle eine nicht zulässige Flüssigkeit in einem Kosmetikkoffer beanstandet worden. Die Frau habe diesen nachträglich als Reisegepäck aufgegeben. Danach passierte sie erneut die Schleuse – ohne jedoch nochmals kontrolliert zu werden.
Die zuständige Kraft der staatseigenen Sicherheitsgesellschaft am Flughafen München (SGM) war in diesem Moment durch ein Gespräch mit Kollegen an der Kontrollstelle 11/12 abgelenkt. Eine andere Sicherheitskraft habe den Fauxpas bemerkt und Kollegen gebeten, die Reisende zurückzuholen. Diese war aber nicht mehr auffindbar.