News rund um den Flughafen München

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MüBa

Aktives Mitglied
20.01.2020
217
401
HAM | NUE | XXX
wie oft denn noch? 🙄
wahrscheinlich solange bis der Flughafen tatsächlich mal vernünftig per Schiene angebunden ist.

Ich mag den MUC ja schon, v.a. im Vergleich zum sterilen FRA oder geht-nix BER.

Aber die Anbindung, v.a. von Norden kommend ist halt nix.
Da braucht der ICE von Nbg nach München gerade mal 1 Std und dann darf ich mit der abgeranzten S-Bahn wieder 45 min zurück fahren.
 

N140SC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2024
431
400
die Anbindung, v.a. von Norden kommend ist halt nix.
Da braucht der ICE von Nbg nach München gerade mal 1 Std und dann darf ich mit der abgeranzten S-Bahn wieder 45 min zurück fahren.

Dass es so ist wie es ist haben die Lobbyisten von Audi, BMW und Co. in den letzten Jahrzehnten erfolgreich erstritten. Man hat als Kunde gefälligst per Auto anzureisen und keinen stört es: die Bahn nicht, die ja schon für die umsteigefreie Anbindung des benachbarten Freising 20 Jahre gebraucht hat, die Flughafenhotels dank verlängerter Anreisezeiten natürlich auch nicht und am wenigsten den Flughafen selbst, der sich satte Zusatzeinnahmen durch parkende Geschäftsreisende verspricht.
 

Mojoe

Erfahrenes Mitglied
20.02.2013
562
523
Sehr gut auf den Punkt gebracht!
Und über all der Bayerischen (Flughafen-) Spezlwirtschaft thront die Patrona Bavariae aka König Maggus und spendet seinen Segen :yes:
 
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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.393
3.449
HAM
Zum Thema Live Map, die ist besser als die App, aber hilft manchmal leider auch wenig. Diese Woche war z.B. die S-Bahn, die dann +7, +17, usw hatte und nur bis Ismaning fuhr am Westkreuz als ich von zuhause losging

Bei der Live Map schaue ich zusätzlich auch immer, ob das Muster passt. Sind die Züge im richtigen Abstand? Bewegen sich alle Züge einer Linie im Gleichschritt? Wie sieht die Stammstrecke aus? Überholen kann da niemand, auch wenn die Grafik so aussieht.

insgesamt finde ich die aber weit besser als die Fahrplanauskunft. Das ist ähnlich wie am Flughafen, wo das Tracken des ankommenden Flugs sinnvoller ist als das Tracken des abgehenden Flugs,
 

Gem

Erfahrenes Mitglied
05.02.2022
599
806
Düsseldorf
Kurze Frage:
Wie bekomme ich so ein Elektrofahrzeug (für mehrere Personen) für einen gehbehinderten Mitreisenden von einem Gate zum anderen?
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
7.419
8.103
FRA / FMO
Kurze Frage:
Wie bekomme ich so ein Elektrofahrzeug (für mehrere Personen) für einen gehbehinderten Mitreisenden von einem Gate zum anderen?
In MUC normalerweise garnicht. Am Check-In Betreuungsdienst anmelden (oder schon vorher online/telefonisch bei der Airline) dann wird die Person im Rollstuhl geschoben.
 
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Jungerspund

Reguläres Mitglied
13.01.2025
33
37
Kurze Frage:
Wie bekomme ich so ein Elektrofahrzeug (für mehrere Personen) für einen gehbehinderten Mitreisenden von einem Gate zum anderen?
In München gibt es verschiedene Elektrofahrzeuge… in deinem Fall ist es der Mobility Service von der Aicher Ambulanz.
Du kannst bereits im Vorfeld bei der ausführenden Fluggesellschaft den Mobility Service beauftragen, dann steht jemand für dich bei Ankunft am Flughafen bereit.
Ansonsten Last Minute beim Check-In, da musst du ggf mit Wartezeiten rechnen oder im Terminal einfach einen Mitarbeiter vom Mobility Service ansprechen. Wenn die frei sind, kümmern sie sich nach Vorlage der Boardkarte sofort um dich, ansonsten organisiert man dir etwas über die Dispo

ob es am Ende ein Elektrofahrzeug wird wo alle mitfahren können oder ein Rollstuhl, hängt von der Distanz und aktuellen Verfügbarkeit ab.
den Anspruch auf Transport hat nur die eingeschränkt Person, weshalb man nicht explizit ein EAuto buchen kann.

Sorry… Gate zu Gate war ja die Frage… also Transit? Dann sollte ja ohnehin bereits der Service am ersten Flughafen spätestens gebucht sein und dann steht der Service bereits beim aussteigen am Flieger und wartet.
Erneut, je nach Distanz und Position vom Flieger mit Rollstuhl, Golf Cart oder Vorfeld Shuttle.
am besten ist es aber immer, wenn ihr mindestens 48 Std vor Abflug bei der Airline anfragt. Dann klappt es idR ohne Probleme an allen beteiligten Flughäfen
 
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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.598
3.724
Wir haben das einmal genutzt (verstauchter Fuß meiner Frau auf MUC-CPT). Einen Tag vorher bei LH über den SEN Service angemeldet.

Hat gut funktioniert, die haben uns am Check-In eingesammelt und in die Lounge gebracht (Rollstuhl). Dann wieder abgeholt und zum Gate gebracht.
In CPT wieder am Finger abgeholt und bis zum Ausgang gebracht.
 
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jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
1.549
1.132
Ist doch gerade bei einem bestimmten Klientel seit langem in Mode, dass man sich aufgrund völliger Adipositas oder subjektiver Altersschwäche per Rollstuhl chauffieren lässt, danebst die ganze Grossfamilie im Gepäck und am Finger dann in den Flieger marschiert.
Bei CORENDON steht das unter Strafe, wirkt wunder... 👍👍

Rollstuhl Gebührensatz:
Der Rollstuhlservice ist für Fluggäste, die die folgenden Bedingungen erfüllen, kostenlos.

  • Über 65 Jahre
  • Fluggäste mit Behindertenausweis
  • Fluggäste mit einem ärztlichen Attest, der bestätigt, dass das Mitführen eines Rollstuhls erforderlich ist
  • Fluggäste, die ihre eigenen Rollstühle mitbringen
 

SF340

Erfahrenes Mitglied
16.12.2023
502
899
Bei CORENDON steht das unter Strafe, wirkt wunder... 👍👍

Rollstuhl Gebührensatz:
Der Rollstuhlservice ist für Fluggäste, die die folgenden Bedingungen erfüllen, kostenlos.

  • Über 65 Jahre
  • Fluggäste mit Behindertenausweis
  • Fluggäste mit einem ärztlichen Attest, der bestätigt, dass das Mitführen eines Rollstuhls erforderlich ist
  • Fluggäste, die ihre eigenen Rollstühle mitbringen

Das was Correndon da macht ist vor allem illegal:

1739638802961.png
 

Fee44

Erfahrenes Mitglied
22.04.2022
1.484
2.141
Wir haben das einmal genutzt (verstauchter Fuß meiner Frau auf MUC-CPT). Einen Tag vorher bei LH über den SEN Service angemeldet.

Hat gut funktioniert, die haben uns am Check-In eingesammelt und in die Lounge gebracht (Rollstuhl). Dann wieder abgeholt und zum Gate gebracht.
In CPT wieder am Finger abgeholt und bis zum Ausgang gebracht.
Wieder was dazu gelernt. Ich bin vor einigen Jahren auch mal mit einem verstauchten Fuß nach Hause geflogen. Bin durch den Flughafen und in den Flieger gehumpelt. Auf die Idee, einen Service zu buchen, wäre ich im Leben nicht gekommen ... :rolleyes:
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.638
1.716
Wieder was dazu gelernt. Ich bin vor einigen Jahren auch mal mit einem verstauchten Fuß nach Hause geflogen. Bin durch den Flughafen und in den Flieger gehumpelt. Auf die Idee, einen Service zu buchen, wäre ich im Leben nicht gekommen ... :rolleyes:
Kommt darauf an, wie stark die Schmerzen sind.
Ein weiteres Problem ist, wenn du z.B. anderweitige Hilfe brauchst, dann hast du das Problem, dass man nur einen Rollstuhl buchen kann. Ich bin mal mit Brüchen an 2 Händen alleine heimgeflogen. Ich sollte daher auch nichts heben. Einzige Alternative für Hilfe wäre es gewesen einen Rollstuhl ans Gate zu bestellen. Ich konnte aber noch gut selber laufen, halt nur nichts heben. Dank Handgepäck in Rucksackform und einiger Hilfe von anderen Fluggästen bin ich bis zur Kofferabholung gekommen, wo ich dann bei Lost&Found jemand organisieren konnte, der meinen Koffer vom Band geholt hat und dann rausgeschoben hat, wo ich dann abgeholt wurde.
 

Fee44

Erfahrenes Mitglied
22.04.2022
1.484
2.141
Oh je ... Beim nächsten Mal machst Du es wie ich: Nur 1 Hand brechen und mit Lufthansa fliegen. Die waren so nett ;) , meinen Koffer (> 20 kg) beim Umsteigen in Frankfurt stehen zu lassen, so dass ich nur mit Handgepäck den Weg vom Airport nach Hause antreten musste. Der Koffer wurde dann 3(!) Wochen später nach Hause geliefert ...
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.823
1.262
MUC, BSL
Das was Correndon da macht ist vor allem illegal:

Anhang anzeigen 285195
Möglicherweise nicht. Wenn der Buchung des Services grundsätzlich keine Steine in den Weg gelegt werden, könnte man ja durchaus argumentieren, dass die VO nur auf Menschen mit einer tatsächlichen Behinderung bzw. Mobilitätseinschränkung anwendbar ist und nicht auf Simulanten. Dass sich Correndon, insbesondere aufgrund der doch recht weitreichenden Definition des Begriffs "Mobilitätseinschränkung" da in ein ziemlich großes rechtliches Minenfeld begiebt, ist natürlich klar, vom wohl nur schwer zu erbringenden Gegenbeweis ganz abgesehen.

Wie relevant das ist, weiß ich natürlich auch nicht aber es scheint ja durchaus häufig genug zu geschehen, dass Correndon grundsätzlich gewillt ist dieses Risiko in Kauf zu nehmen. Subjektiv habe ich da auch schon lange meine Zweifel and den wundersamen Heilungen ex USA gen Osten - als Außenstehender aber kaum seriös zu beurteilen.

Es wäre natürlich interessant ob ein derartiger Fall auch ein Erschleichen von Leistungen sein kann. Hochgradig unmoralisch ist es natürlich in jedem Fall.
 

SF340

Erfahrenes Mitglied
16.12.2023
502
899
Wenn der Buchung des Services grundsätzlich keine Steine in den Weg gelegt werden, könnte man ja durchaus argumentieren, dass die VO nur auf Menschen mit einer tatsächlichen Behinderung bzw. Mobilitätseinschränkung anwendbar ist und nicht auf Simulanten.

Das ist falsch. Im Kern sieht die Verordnung vor, dass die PRM Services IMMER und für JEDEN zu erbringen sind. Dafür ausreichend ist alleine ein subjektiv empfundener Bedarf beim Fluggast. Airlines und Flughäfen dürfen weder nach dem Grund für den Bedarf eines Services fragen. Genausowenig ist eine Vorab-Anmeldung notwendig. In der EU sind PRM Dienstleistungen aus diesem Grund auch zentrale Infrastruktur und werden von allen Fluggästen über eine verpflichtende Gebühr mit getragen.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.823
1.262
MUC, BSL
Das ist falsch. Im Kern sieht die Verordnung vor, dass die PRM Services IMMER und für JEDEN zu erbringen sind. Dafür ausreichend ist alleine ein subjektiv empfundener Bedarf beim Fluggast. Airlines und Flughäfen dürfen weder nach dem Grund für den Bedarf eines Services fragen. Genausowenig ist eine Vorab-Anmeldung notwendig. In der EU sind PRM Dienstleistungen aus diesem Grund auch zentrale Infrastruktur und werden von allen Fluggästen über eine verpflichtende Gebühr mit getragen.

Artikel 1 Abs. 2 widerspricht deiner Auffassung jedoch klipp und klar:
Diese Verordnung gilt für behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, die gewerbliche Passagierflugdienste nutzen oder zu nutzen beabsichtigen [...]

Dass das praktisch nicht so trivial ist, habe ich ja geschrieben.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.823
1.262
MUC, BSL
Dann schau dir mal die Begriffsbestimmung in Artikel 2 an.
Und was soll da bitte stehen, dass deine Ansicht, meine Grundaussage sei falsch, bekräftigt? Ganz im Gegenteil, wenn man es pedantisch auslegt, dann ist deine Aussage es sei "IMMER und für JEDEN" zu erbringen, selbst bei rein subjektivem Empfinden in der Absolutheit einfach falsch und wird bestenfalls praktisch aus den von mir bereits genannten Gründen so gehandhabt. Derartige Begriffe sind grundsätzlich objektiv auszulegen und auch wenn die Spanne da, wie bereits gesagt, sehr sehr weit sein wird, ändert das nichts, aber auch gar nichts daran.

Die Verordnung gilt ausschließlich für Menschen mit Behinderung bzw. Mobilitätseinschränkungen, daran gibt es einfach nichts zu deuteln. In dem Moment, in dem das nicht so ist, fällt dein ganzes Konstrukt in sich zusammen. Nur theoretisch? Gibt genügend Idioten, die sich damit rühmen.
 
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