Normalerweise trifft solche Entscheidungen der Besteller, in diesem Fall wäre es vermutlich die Fraport AG. Bin mir auch nicht sicher, wieso der Flughafen hier nicht den eigenen Anbieter unter Vertrag nehmen darf. Muss z. B. Siemens auch eine Genehmigung vom Staat holen, um eine Aufgabe nicht outsourcen zu müssen?
Klar, der Staat ist Aktionär, aber bei einer AG treffen Aktionäre keine geschäftlichen Entscheidungen.
Weil Fraport hier nicht der Besteller ist. Die Kunden sind die Airlines.
Früher gab es den Monopol-Anbieter, den Airport. Alle Airlines mussten die Handling-Dienstleistungen vom Airport einkaufen.
Dann hat die EU den Wettbewerb vorgeschrieben. Da die Flächen auf dem Vorfeld begrenzt sind, kann nicht jeder Dienstleister einfach kommen, sondern es gibt eine vorgegebene Anzahl an Lizenzen. Mindestens muss es zwei Lizenzen geben. Eine kann der Flughafen für seinen eigenen Dienstleister beanspruchen, wenn er möchte. Das macht Fraport auch in Form des BVD (Bodenverkehrsdienst) und braucht somit keine richtige Genehmigung vom Staat, um die Arbeit auszuführen.
Die zweite Lizenz, die in Konkurrenz zur Fraport steht, wird durch den Staat vergeben. Hier müssen jedoch die Stakeholder wie Airport, Airlines, BR, etc. angehört werden. Wenn Fraport diese Lizenz vergeben würde, könnten sie sich quasi die Konkurrenz selber aussuchen, was nicht sonderlich sinnvoll wäre.
Am Ende kann eine Airline dann aussuchen, ob sie das Ground Handling selbst durchführen oder einen der Dienstleister, der eine Lizenz hat unter Vertrag nehmen.
Somit trifft hier wieder weder der Staat als Aktionär eine Entscheidung, noch muss Fraport sich eine Genehmigung einholen um seine Aufgaben nicht outsourcen zu müssen.