Bekommt man in solchen Fällen eigentlich nicht den Ersatzflug erstattet? Wie lange vorher darf eine Fluggesellschaft den Flug absagen, ohne einen Ersatzflug bezahlen zu müssen?
Die Airline muss dir einen Ersatzflug
anbieten, nicht den von dir gewählten/gebuchten
erstatten/bezahlen. Das Angebot darfst du ablehnen, und das Geld zurückfordern.
Selbst Ersatzflug buchen und Erstattung einklagen funktioniert wohl (es gibt Leute die das behaupten), ist so aber nicht in der EU261 geregelt.
Geht wohl nur wenn die Airline es komplett und nachweislich versäumt oder ablehnt, dir einen Ersatzflug anzubieten.
Es haben sich wohl schon deutsche Gerichte die Deutsche Übersetzung "nach Wunsch des Fluggastes" anders interpretiert, als sie z.B. in der englischen Übersetzung klar formuliert ist (der Wunsch bezieht sich nur darauf, später zu fliegen, nicht sich eine Route/Airline zu wünschen).
Deutsche übersetzungen von EU Luftrecht können schon mal lustig sein, Single Piston Engine ist z.B. in offiziellem Deutsch keine Einmotorigen Kolbenmotorflugzeuge, sondern "Flugzeuge mit Einkolbenmotor", also nur extrem leichte Motorsegler oder Gleischirme... Da akzeptiert das aber glaube ich jeder als Fehlübersetzung/Fehlinterpretation und verurteilt niemandem, der rechtswiedrig eins mit Vierzylindermotor geflogen hat...
Also korrekt:
Wahl zwischen angebotener Ersatzbeförderung oder Geld zurück binnen 7 Tagen: immer.
Ausgleichszahlungen: abhängig vom Zeitpunkt der Mitteilung und je nach Zeitfenster abhängig davon welche Ersatzbeförderung angeboten wird (ob im Zeitfenster -2/+4 Stunden 14 Tage voher, -1/+2 Stunden 7 Tage vorher).
Die Ausgleichszahlung ist
keine Entschädigung, eine €250 Ausgleichszahlung entschädigt nicht für einen annulierten €1200 Flug.
Die Ausgleichszahlung steht dir unabhängig davon zu, ob du einen Ersatzflug ausserhalb des Zeitfensters annimmst (z.B. 6 Stunden früher) oder ablehnst.
Vor allem wenn das Geld nach 7 Tagen nicht da ist, ist aktuell eine gewisse Hektik wohl angebracht, wer weiss wie lange es noch was zu holen gibt...
Ich denke auch nicht, dass du da nochmal eine Frist zu setzen brauchst, da die ja bereits gesetzlich festgesetzt und verstrichen ist.