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Dr. Böse kann in solchen Fällen oft helfen:
FLL-BER mit Norse als Ersatz?Guten Abend,
ich habe mich hier mal nun exta registriert. War mit Norse unterwegs am 7.9 und heute retour von LAX nach BER,. DIes in der Premium. War für mich ideal auf Grund Nähe Berlin. 15.30 Uhr LAX los heute ,11.00 Berlin an.
Nun ist unsere Tochter noch in LAwegen Semester und wir hatten einen Flug Retour nach BER am 17.12.
Gerade eben stelle ich mit Erschrecken fest, daß ab 15.10 alles gecancelt ist. Auch von Norse keine Antwort oder Mail.
Flüge sind logisch bezahlt.
Hat man ne Chance hier das Geld zurückzubekommen?
Zudem brauchen wir dringend diesen Rückflug, am besten aber nach FRA. die Tochter muß am 21.12 noch mal arbeiten.
Bitte keinen dummen Sprüche oder Besserwisserei, das hilft jetzt nicht weiter.
Danke
BER - JFK war von Anfang an nur 3/7 geplant und buchbar im WFP22/23.Auch BER-JFK wurde im WFP ab 30.10.2022 von 4x auf 3x weekly reduziert.
•Ersatzbeförderung: immerBekommt man in solchen Fällen eigentlich nicht den Ersatzflug erstattet? Wie lange vorher darf eine Fluggesellschaft den Flug absagen, ohne einen Ersatzflug bezahlen zu müssen?
Yes.Wenn man eine Erstattung annimmt, verwirkt man allerdings das Anrecht darauf, oder?
Die Airline muss dir einen Ersatzflug anbieten, nicht den von dir gewählten/gebuchten erstatten/bezahlen. Das Angebot darfst du ablehnen, und das Geld zurückfordern.Bekommt man in solchen Fällen eigentlich nicht den Ersatzflug erstattet? Wie lange vorher darf eine Fluggesellschaft den Flug absagen, ohne einen Ersatzflug bezahlen zu müssen?
Sie muss sie nicht nur erwähnen, sie muss mindestens eine Option anbieten.Muss die Fluggesellschaft bereits in der Mitteilung über die Stornierung des Fluges nicht nur die Möglichkeit einer Erstattung, sondern auch einer Ersatzbeförderung erwähnen?
In den Fall, dass die Airline keinen anbietet. Die EU261 erwähnt den Fall "selber bezahlen und dann einfordern" nur für den (Taxi)Transport vom falschen zum gebuchten Flughafen einer Stadt, wenn der Ersatzflug zu einem anderen geht. Für den Flug ist dieser Weg nicht vorgesehen.Der Ersatzflug muss im schlimmsten Fall selber bezahlt und dann eingeklagt werden.
per Mail und InstagrammHallo,
darf ich fragen, wie Du Kontakt aufgenommen hast? Ggf. noch deinen E-Mail Text via PN?
Ich steh vor einem ähnlichen Problem. Meine Flüge BER-LAX-BER Ende Oktober und Return im November sind gecancelt. Zum brechen. 3 Wochen Südwesten im Arsch...![]()
Also uns wurden keine Ersatzflüge angeboten. Geld ist inzwischen zurück überwiesen. Ersatzflug haben wir gefunden, jedoch viel teurer, logisch, ist paar Tage vor Weihnachten.Die Airline muss dir einen Ersatzflug anbieten, nicht den von dir gewählten/gebuchten erstatten/bezahlen. Das Angebot darfst du ablehnen, und das Geld zurückfordern.
Selbst Ersatzflug buchen und Erstattung einklagen funktioniert wohl (es gibt Leute die das behaupten), ist so aber nicht in der EU261 geregelt.
Geht wohl nur wenn die Airline es komplett und nachweislich versäumt oder ablehnt, dir einen Ersatzflug anzubieten.
Es haben sich wohl schon deutsche Gerichte die Deutsche Übersetzung "nach Wunsch des Fluggastes" anders interpretiert, als sie z.B. in der englischen Übersetzung klar formuliert ist (der Wunsch bezieht sich nur darauf, später zu fliegen, nicht sich eine Route/Airline zu wünschen).
Deutsche übersetzungen von EU Luftrecht können schon mal lustig sein, Single Piston Engine ist z.B. in offiziellem Deutsch keine Einmotorigen Kolbenmotorflugzeuge, sondern "Flugzeuge mit Einkolbenmotor", also nur extrem leichte Motorsegler oder Gleischirme... Da akzeptiert das aber glaube ich jeder als Fehlübersetzung/Fehlinterpretation und verurteilt niemandem, der rechtswiedrig eins mit Vierzylindermotor geflogen hat...
Also korrekt:
Wahl zwischen angebotener Ersatzbeförderung oder Geld zurück binnen 7 Tagen: immer.
Ausgleichszahlungen: abhängig vom Zeitpunkt der Mitteilung und je nach Zeitfenster abhängig davon welche Ersatzbeförderung angeboten wird (ob im Zeitfenster -2/+4 Stunden 14 Tage voher, -1/+2 Stunden 7 Tage vorher).
Die Ausgleichszahlung ist keine Entschädigung, eine €250 Ausgleichszahlung entschädigt nicht für einen annulierten €1200 Flug.
Die Ausgleichszahlung steht dir unabhängig davon zu, ob du einen Ersatzflug ausserhalb des Zeitfensters annimmst (z.B. 6 Stunden früher) oder ablehnst.
Vor allem wenn das Geld nach 7 Tagen nicht da ist, ist aktuell eine gewisse Hektik wohl angebracht, wer weiss wie lange es noch was zu holen gibt...
Ich denke auch nicht, dass du da nochmal eine Frist zu setzen brauchst, da die ja bereits gesetzlich festgesetzt und verstrichen ist.
Interessant ist auch, dass der "core Summer 2023" Flugplan Anfang Novembers veröffentlicht werden soll.Es geht weiter steil abwärts mit der Auslastung: Im September lag diese bei nur noch 56%.
https://news.cision.com/norse-atlan...-booking-trend-on-core-winter-routes,c3645263