Hallo digitalfan,
die Antwort, die Du bekommen hast, ist korrekt. Dies hat steuerrechtliche Gründe, denn bei innerdeutschen Flügen fällt Mehrwertsteuer an, bei internationalen Flügen nicht.
Jens
hallo jens,
danke für die ausführungen, aber - tut mir leid, dafür fehlt mir jegliches verständnis. man kann nicht fliegen aus gründen, die lufthansa zu vertreten hat (das unvermögen, sich nicht mit seinen mitarbeitern auf friedlichem wege einigen zu können, ist ein hausgemachtes problem. unabhängig davon, wen man gerade als "die bösen" ansehen möchte, ist es ein internes problem, das externe auswirkungen hat). und dann wird die nächstpassable reisemöglichkeit nicht gebucht, da man ein steuerliches problem sieht, das man für nicht lösbar hält oder den aufwand für die lösung scheut. also bekommt der geneigte kunde zweimal einen tritt vors schienbein für dinge, die er weder zu vertreten hat, noch ihn interessieren. in anderen worten: lufthansa macht hier ihre eigenen probleme zu denen anderer.
liebe lufthansa: ist das erst gemeint? oder habe ich hier etwas missverstanden?
ich bin bei dem ganzen streikthema immer ziemlich gelassen. meine gelassenheit würde allerdings drastische einbußen erfahren, würde man meine reiseflughöhe auf 0 setzen und das flugzeug durch einen überfüllten pendlerzug, am besten noch mit mehrfach umsteigen mit gepäck und ohne sitzplatz, tauschen würde. insbesondere, wenn steuerliche gründe (nach meinem empfinden) vorgeschoben werden.
erklärt doch bitte mal, was für steuern das sein sollen und was genau einem passenden handling im steuer- und kundensinne durch lufthansa entgegensteht. das würde mich tatsächlich interessieren.
ich bin gespannt auf die antwort. und um missverständnisse zu vermeiden: das sind keine rhetorische fragen, ich hätte gerne eine antwort.
danke und viele grüße
LTU