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Liebes Lufthansateam , Lufthansa FB ID 39320901
das gibt eine längere Anfrage. Aber ich bitte um Eure Hilfe und Unterstützung, bzgl einer Flugannullierung am 7.3.24 LH463. Leider hat das Lufthansateam Customer Relations wohl etwas falsch verstanden. Hier die Antwort auf meinen Erstattungwunsch des zusätzlichen gebuchten Fluges, da der Chatboot mir keine Flüge für den 7 und 8.3.24 anbieten konnte Und die EU Kompensation wegen nicht Beförderung oder ähnlicher Gründe. Alle Belege liegen Lufthansa vor. Die Erstattung des Rückfluges deckt leider beileibe nicht die Kosten des zusätzlich gebuchten Rückfluges.
Hier die Antwort von Lufthansa
Guten Tag Sigrid Mecky,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. März 2024.
Wir nehmen diese sehr ernst und helfen Ihnen gerne weiter. Ihr Anliegen haben wir deshalb bereits an unser Serviceteam für Erstattungen übergeben.
Dieses Versprechen geben wir Ihnen schon heute: Jede Anfrage wird sorgfältig bearbeitet – damit jeder Fluggast den ihm zustehenden Betrag erstattet erhält.
Die Erstattung der offenen Strecken Ihres Flugtickets werden wir veranlassen, da Sie Ihr Ticket nicht vollständig nutzen konnten. Bitte haben Sie Verständnis, dass es bis zu zehn Tage dauern kann, bis die Zahlung bei Ihnen eingetroffen ist.
Es tut uns sehr leid, dass Sie von einer Flug-Annullierung betroffen waren. Ihren Unmut darüber können wir gut nachempfinden, denn uns ist bewusst, wie viel Nerven und Kraft jede Störung im Reiseverlauf kostet. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie um Entschuldigung.
Auch wenn wir alles tun, was in unserer Macht steht, um den Flugplan einzuhalten und Ihnen Wartezeiten zu ersparen: Dass es doch einmal zu Verzögerungen kommt und Sie warten müssen, können wir nicht immer verhindern.
Die Ankunftsverspätung Ihres Fluges lag unter zwei Stunden. In diesem Fall sieht die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 keine Ausgleichsleistung vor und es ergibt sich kein Anspruch auf Schadenersatz an Lufthansa.
Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nach Entschädigung nicht nachkommen.
Dieser Forderung nach Erstattung von Folgekosten können wir gemäß unserer Allgemeinen Beförderungsbedingungen nicht nachkommen. Denn gemäß Art. 14.1.5. ist die Haftung für Folgeschäden ausgeschlossen, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Ausgeschlossen ist die Haftung auch bereits mangels eines Vertretenmüssens.
Eine grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz scheidet bei dem gegebenen Sachverhalt offensichtlich aus. Auch sind solche Schäden nicht vom Schutzzweck des Beförderungsvertrages umfasst (und wären letztlich auch auf die Ausgleichszahlungen anzurechnen).
Auch wenn das nicht die Antwort ist, die Sie sich von uns erhofft hatten, würden wir uns freuen, Sie trotzdem bald wieder an Bord von Lufthansa begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Mohamed Mahmoud
Mein Schreiben auf diese Antwort
Lufthansa FB ID 39320901
Wir fordern die EU Kompensation in Höhe von 600€ pro Person und die Übernahme der Flugkosten für den zusätzlichen gebuchten Flug.
Am 10.3.24 habe ich auf der Lufthansawebseite alle Formulare zur EU Kompensation und zur Erstattung des zusätzlich gebuchten Rückfluges eingegeben.
Heute erhalte ich die Nachricht, das man mir nur die Kosten des nicht abgeflogenen Teilstückes erstatten möchte.
Das ist so nicht korrekt. Wir bestehen auf der EU Kompensation in Höhe von 600€ pro Person, da der LH 463 am 5.3.24 gecancelt wurde, und der Chatboot uns keine alternativen Flüge am 7 und 7.3.24 anbieten konnte. Belege lege ich bei.
Und wir fordern die Kostenübenahme des Rückfluges durch AA Airlines, da LH uns am 7 und 8.3.24 nicht geflogen hätte. Siehe Belege!!
Wir waren bis 7.3.24 8 Uhr an Bord der Celebrity Silhouette . Am 5.3.24 erhielten wir über die LH App die Nachricht, das der Flug gecancelt wurde. Über den Chatboot wurde mir mitgeteilt, das am 7.3 und 8.3.24 keine Flüge möglich sind. Wir haben vom Schiff die LH Hotline kontaktiert und waren mehrmals an Stelle 1002, bzw es gab nur eine Bandansagedienst.
Darauf hin haben wir mit American Airlines den Rückflug am 7.3.24 neu gebucht. Gesamtkosten 2500 €.
Erst am späten Abend des 6.3 sehe ich einen Rückflug den Lufthansa uns vorschlägt. Allerdings am 7.3 um 8 Uhr morgens. Für uns nicht erreichbar, da das Schiff erst um 8 Uhr in Fort Lauderdale angelegt hat.
Bitte prüfen Sie den Fall mit den neuen Vorraussetzungen nochmals.
Ich danke Ihnen sehr.
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Mecky
es handelt sich um 4 Flüge für die ich die Verantwortung übernehmen muss. Ganz vielen Dank, für eine Antwort, oder die Weiterleitung an die richtige Stelle.
herzlichen Dank Sigrid Mecky
das gibt eine längere Anfrage. Aber ich bitte um Eure Hilfe und Unterstützung, bzgl einer Flugannullierung am 7.3.24 LH463. Leider hat das Lufthansateam Customer Relations wohl etwas falsch verstanden. Hier die Antwort auf meinen Erstattungwunsch des zusätzlichen gebuchten Fluges, da der Chatboot mir keine Flüge für den 7 und 8.3.24 anbieten konnte Und die EU Kompensation wegen nicht Beförderung oder ähnlicher Gründe. Alle Belege liegen Lufthansa vor. Die Erstattung des Rückfluges deckt leider beileibe nicht die Kosten des zusätzlich gebuchten Rückfluges.
Hier die Antwort von Lufthansa
Guten Tag Sigrid Mecky,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. März 2024.
Wir nehmen diese sehr ernst und helfen Ihnen gerne weiter. Ihr Anliegen haben wir deshalb bereits an unser Serviceteam für Erstattungen übergeben.
Dieses Versprechen geben wir Ihnen schon heute: Jede Anfrage wird sorgfältig bearbeitet – damit jeder Fluggast den ihm zustehenden Betrag erstattet erhält.
Die Erstattung der offenen Strecken Ihres Flugtickets werden wir veranlassen, da Sie Ihr Ticket nicht vollständig nutzen konnten. Bitte haben Sie Verständnis, dass es bis zu zehn Tage dauern kann, bis die Zahlung bei Ihnen eingetroffen ist.
Es tut uns sehr leid, dass Sie von einer Flug-Annullierung betroffen waren. Ihren Unmut darüber können wir gut nachempfinden, denn uns ist bewusst, wie viel Nerven und Kraft jede Störung im Reiseverlauf kostet. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie um Entschuldigung.
Auch wenn wir alles tun, was in unserer Macht steht, um den Flugplan einzuhalten und Ihnen Wartezeiten zu ersparen: Dass es doch einmal zu Verzögerungen kommt und Sie warten müssen, können wir nicht immer verhindern.
Die Ankunftsverspätung Ihres Fluges lag unter zwei Stunden. In diesem Fall sieht die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 keine Ausgleichsleistung vor und es ergibt sich kein Anspruch auf Schadenersatz an Lufthansa.
Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nach Entschädigung nicht nachkommen.
Dieser Forderung nach Erstattung von Folgekosten können wir gemäß unserer Allgemeinen Beförderungsbedingungen nicht nachkommen. Denn gemäß Art. 14.1.5. ist die Haftung für Folgeschäden ausgeschlossen, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Ausgeschlossen ist die Haftung auch bereits mangels eines Vertretenmüssens.
Eine grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz scheidet bei dem gegebenen Sachverhalt offensichtlich aus. Auch sind solche Schäden nicht vom Schutzzweck des Beförderungsvertrages umfasst (und wären letztlich auch auf die Ausgleichszahlungen anzurechnen).
Auch wenn das nicht die Antwort ist, die Sie sich von uns erhofft hatten, würden wir uns freuen, Sie trotzdem bald wieder an Bord von Lufthansa begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Mohamed Mahmoud
Mein Schreiben auf diese Antwort
Lufthansa FB ID 39320901
Wir fordern die EU Kompensation in Höhe von 600€ pro Person und die Übernahme der Flugkosten für den zusätzlichen gebuchten Flug.
Am 10.3.24 habe ich auf der Lufthansawebseite alle Formulare zur EU Kompensation und zur Erstattung des zusätzlich gebuchten Rückfluges eingegeben.
Heute erhalte ich die Nachricht, das man mir nur die Kosten des nicht abgeflogenen Teilstückes erstatten möchte.
Das ist so nicht korrekt. Wir bestehen auf der EU Kompensation in Höhe von 600€ pro Person, da der LH 463 am 5.3.24 gecancelt wurde, und der Chatboot uns keine alternativen Flüge am 7 und 7.3.24 anbieten konnte. Belege lege ich bei.
Und wir fordern die Kostenübenahme des Rückfluges durch AA Airlines, da LH uns am 7 und 8.3.24 nicht geflogen hätte. Siehe Belege!!
Wir waren bis 7.3.24 8 Uhr an Bord der Celebrity Silhouette . Am 5.3.24 erhielten wir über die LH App die Nachricht, das der Flug gecancelt wurde. Über den Chatboot wurde mir mitgeteilt, das am 7.3 und 8.3.24 keine Flüge möglich sind. Wir haben vom Schiff die LH Hotline kontaktiert und waren mehrmals an Stelle 1002, bzw es gab nur eine Bandansagedienst.
Darauf hin haben wir mit American Airlines den Rückflug am 7.3.24 neu gebucht. Gesamtkosten 2500 €.
Erst am späten Abend des 6.3 sehe ich einen Rückflug den Lufthansa uns vorschlägt. Allerdings am 7.3 um 8 Uhr morgens. Für uns nicht erreichbar, da das Schiff erst um 8 Uhr in Fort Lauderdale angelegt hat.
Bitte prüfen Sie den Fall mit den neuen Vorraussetzungen nochmals.
Ich danke Ihnen sehr.
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Mecky
es handelt sich um 4 Flüge für die ich die Verantwortung übernehmen muss. Ganz vielen Dank, für eine Antwort, oder die Weiterleitung an die richtige Stelle.
herzlichen Dank Sigrid Mecky