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Immer dann, wenn ein Flugunregelmäßigkeitsereignis bereits eingetreten ist, wird die Vorgehensweise durch EU- Regularien und IATA- Resolutionen vorgegeben. Sofern in einem solchen Fall die Verordnung eine Erstattung von Flugtickets vorsieht, nimmt die Airline die vollständige Erstattung von Flugtickets auf Wunsch des Kunden vor. Wünscht der Passagier hingegen eine Ersatzbeförderung, fallen für eine Umbuchung und/oder eine Anpassung des Tickets an die neue Streckenführung keine Kosten für den Passagier an. Bei einer Flugannullierung ist gesetzlich vorgegeben, dass entweder eine Umbuchung auf die nächstmögliche Alternative durchgeführt wird oder eine Erstattung infolge verfehlten Reisezwecks erfolgt. Darüber hinaus ist die Airline verpflichtet, Betreuungsleistungen wie z.B. Verpflegung und ggf. Übernachtungen im Hotel zu gewähren.
Die EU VO 261/04 regelt aber auch Unregelmäßigkeitsereignisse ab 14 Tage vor Abflug. So wird auch beispielsweise bei einer längerfristig vorgenommenen Flugstreichung, z.B. verursacht durch eine Flugplanänderung, dem Fluggast auf Wunsch eine Rückerstattung gewährt.
Unabhängig von den Passagierrechten der EU-Verordnung 261/04 regeln im Unregelmäßigkeitsfall die Statuten der IATA Umbuchung, Anpassung des Reisewegs sowie die Übernahme von Verpflegung bzw. ggf. von Übernachtung. Die unmittelbar aus der Unregelmäßigkeit resultierenden Kosten hierfür gehen zulasten der Fluggesellschaft.
Das klingt natürlich in der Theorie sehr gut (für den Kunden, weniger für die Airline), entspricht aber leider nicht der von Lufthansa (und anderen Airlines) gelebten Praxis. In der Praxis werden, wie nicht nur ich sondern auch viele andere Benutzer hier aus eigener Erfahrung wissen, trotz Verfügbarkeit entweder gar keine Alternativen angeboten ("Sorry, alle Verbindungen sind morgen bereits ausgebucht, aber wir erstatten Ihnen gerne Ihr Ticket!"), oder nur solche auf Lufthansa-Metall, bei denen dann auch noch die gebuchte Buchungsklasse (nicht Serviceklasse) frei sein muss. Auf Nachfrage bekommt man dann von dem Agenten oft auch noch die Auskunft, dass dieses Vorgehen "von oben" (etwa der Stationsleitung) leider so vorgegeben worden sei und man nicht anders handeln dürfe.