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Payback VISA Diskussionsthread

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Safado007

Reguläres Mitglied
18.06.2020
36
24
Lest halt die AGB statt zu spekulieren.
Die dort genannten Verwendungsmöglichkeiten decken nicht das ab was Revolut macht.
Und die Punktegutschrift wird ausgeschlossen bei Transaktionen unter missbräuchlicher Verwendung.

Bei missbräuchlicher Verwendung kann auch außerordentlich gekündigt werden.

Wer zuviel Zeit und Geld hat kann ja dagegen klagen, deutsche Gerichte sind in solchen Sachen aber ziemlich common sense orientiert und wenn man ihnen dann erklärt was MS ist dann werden sie die missbräuchliche Nutzung vermutlich problemlos bestätigen.
Just saying.
Man muss dann natürlich aber auch die Frage stellen, wenn nicht gewünscht, warum hat die BW Bank Aufladungen auf Revolut jahrelang toleriert und bepunktet - das Ganze ist ja kein neues Phänomen. Auch wurden seit April einige Abrechnungen erstellt unter Ausweis der gutgeschriebenen Punkte. Auch hier hätte es Möglichkeiten gegeben einzugreifen, spätestens jedoch mit Zugang des Kündigungsschreibens. Nach Schließen des Kartenkontos eine Korrekturbuchung vorzunehmen ist schon etwas fragwürdig.
 
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Kartenstecker

Erfahrenes Mitglied
05.12.2022
686
1.224
Man muss dann natürlich aber auch die Frage stellen, wenn nicht gewünscht, warum hat die BW Bank Aufladungen auf Revolut jahrelang toleriert und bepunktet - das Ganze ist ja kein neues Phänomen. Auch wurden seit April einige Abrechnungen erstellt unter Ausweis der gutgeschriebenen Punkte. Auch hier hätte es Möglichkeiten gegeben einzugreifen, spätestens jedoch mit Zugang des Kündigungsschreibens. Nach Schließen des Kartenkontos eine Korrekturbuchung vorzunehmen ist schon etwas fragwürdig.
Das etwas in der Vergangenheit schlicht nicht bemerkt wurde ist keine stillschweigende Vertragsänderung oder dergleichen, dann hat man Glück gehabt.

In den AGB von Payback ist sind auch Vorbehalte und Stornierungen von Punkten geregelt.


Ich persönlich würde eher erwarten, dass ein Amtsrichter nicht besonders verständnisvoll auf eine Klage blickt und die Gegenseite bei der Gelegenheit sogar anfangen könnte mit der selben Argumentation rückwirkend alles an Prämien zurück zu fordern was noch nicht verjährt ist, "wenn wir schon vor Gericht gehen müssen". Sich im Recht zu fühlen ist eben erstmal nur eine Frage der persönlichen Meinung.

Je nach Umfang ist auch die Frage ob die Erträge in der Steuererklärung genannt wurden und ob ggf. sogar gewerbliches Handeln im Sinne des Bürgerlichen Rechts vorlag und damit ganz andere Normen anzulegen sind. Ein klassischer Rabatt sind Payback Punkte ja nur im unmittelbar Zusammenhang mit einer Zahlung eines Einkaufs oder einer Dienstleistung, dann senken die Punkte sozusagen einfach den Preis der Ware oder Dienstleistung.

MS mit im Kreis geschickten Geld hat einen anderen Charakter.
Das würde dann vom konkreten Umfang und der Nachhaltigkeit von MS abhängig sein.
 
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Kartenstecker

Erfahrenes Mitglied
05.12.2022
686
1.224
Dachte mir schon, dass eine so weit hergeholte Antwort kommt. So sophistisch funktioniert die Subsumtion im deutschen Recht aber nicht.

Du bezahlst erstens Revolut für gar nichts, da die Aufladung kostenfrei erfolgt, zweitens ist dies tatsächlich das, was die Bank anführt, Zahlungsverkehr, statt Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen. q. e. d.

Bedenke bitte, dass es mir hier nicht um Rechthaberei geht, I really don't care. Ich finde immer schade wenn in Foren ein ehrliches Kontra nicht als guter Rat angenommen wird, sondern stattdessen als Fehdehandschuh. Ein Anwalt nickt natürlich höflich, er gewinnt ja immer, wenn er seine Kostenrechnung stellt.

Ich sag hier einfach ehrlich, dass ich das als Jurist für Kokolores halte und man es jetzt einfach gut sein lassen sollte.
 
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Safado007

Reguläres Mitglied
18.06.2020
36
24
Dachte mir schon, dass eine so weit hergeholte Antwort kommt. So sophistisch funktioniert die Subsumtion im deutschen Recht aber nicht.

Du bezahlst erstens Revolut für gar nichts, da die Aufladung kostenfrei erfolgt, zweitens ist dies tatsächlich das, was die Bank anführt, Zahlungsverkehr, statt Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen. q. e. d.

Bedenke bitte, dass es mir hier nicht um Rechthaberei geht, I really don't care. Ich finde immer schade wenn in Foren ein ehrliches Kontra nicht als guter Rat angenommen wird, sondern stattdessen als Fehdehandschuh. Ein Anwalt nickt natürlich höflich, er gewinnt ja immer, wenn er seine Kostenrechnung stellt.

Ich sag hier einfach ehrlich, dass ich das als Jurist für Kokolores halte und man es jetzt einfach gut sein lassen sollte.
Zu berücksichtigen wäre auch, inwieweit der BW überhaupt Schaden entstanden ist - unterstellen wir, dass die Rechnung für BW Richtung plus/minus Null geht. Sie kassieren Gebühren von Revolut und schreiben Punkte gut - man kann wohl kaum sagen, dass die gesamte Punktegutschrift somit den Schaden für BW darstellt.
 

vlugangst

Erfahrenes Mitglied
28.02.2020
3.955
2.733
Dachte mir schon, dass eine so weit hergeholte Antwort kommt.
Deine Ansicht ist nicht weniger weit hergeholt, solange ein Top-up nicht klar in den AGB definiert ist. Und je nach verwendeter Karte fallen sehr wohl Kosten an. Die Frage, ob das nun Zahlungsverkehr oder Bezahlung einer Dienstleistung ist, beurteilen die einen so, die anderen so. Zahlungsverkehr ist in den AGB gar nicht als solcher genannt, also auch nicht per se untersagt.
 
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Kartenstecker

Erfahrenes Mitglied
05.12.2022
686
1.224
Es muss nicht alles mögliche ausdrücklich untersagt sein, es wird vertraglich eine positive Definition des Verwendungszwecks der Karte normiert, damit ist alles andere automatisch nicht vom vertraglichen Verwendungszweck gedeckt. Die ausführliche Subsumtion dazu schreibt sich selbst.

So funktioniert deutsches Recht.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Zu berücksichtigen wäre auch, inwieweit der BW überhaupt Schaden entstanden ist - unterstellen wir, dass die Rechnung für BW Richtung plus/minus Null geht. Sie kassieren Gebühren von Revolut und schreiben Punkte gut - man kann wohl kaum sagen, dass die gesamte Punktegutschrift somit den Schaden für BW darstellt.
Nein das ist nicht zu berücksichtigen, wenn einfach gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstoßen wird. Die Bank fordert schließlich keinen Schadenersatz. Niemand muss sich einen Vertragsverstoß aufzwingen lassen nur weil er nicht gleichzeitig Schadenersatz geltend macht.
 

mglikesflying

Reguläres Mitglied
09.12.2023
47
29
Dann subsumier doch bitte für uns eine Revolut Aufladung unter die Ziffer 2 der AGB.

Richtig, genau. Kreditkarten sind dafür da für Waren und Dienstleistungen bargeldlos zu bezahlen. Bei einigen Karten bekommt genau für solche Benutzung Punkte und/oder Cashback. Wenn man MS betreibt und vielleicht noch Geld im Kreis herumschickt nur um Punkte zu sammeln ist das Kreditkartenmissbrauch. Dann müssen wir uns nicht nicht wundern wenn die Anbieter die Bedingungen verschlechtern oder halt Verträge kündigen.
 
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Kartenstecker

Erfahrenes Mitglied
05.12.2022
686
1.224
Nicht wenn's in den Vertragsbedingungen eingeschränkt ist. Es ist im Rechtsstaat irrelevant ob du das einsehen willst. Mithilfe der Gerichte ist hier jedenfalls keine Abhilfe möglich. Persönlicher Ärger ist genauso wie jede andere Emotion deine freie Entscheidung. Hier ging's zuletzt um die rechtliche Einordnung.
Ich nutze auch Revolut, zumindest innerhalb des Verfügungsrahmens, ich nutze die Karte aber auch sonst für normale Zahlungen und wenn sie mich wegen Revolut mal kündigen muss ich nur in den Spiegel schauen um dafür auf jemanden mit dem Finger zu zeigen.
 

almrausch

Erfahrenes Mitglied
21.02.2019
797
455
HAM
Man kann dir ohne Angaben von Gründen ordentlich kündigen, ich weiss nicht wirklich was du so andeutungsvoll mit "durchkommen" meinst.
Natürlich kann man das - mit einer Frist von mind. zwei Monaten. Diese wurde nicht eingehalten.
Bei Vorliegen eines Sachgrundes kann auch mit kürzerer Frist gekündigt werden. Einen Sachgrund nennt man nicht direkt, sondern erwähnt lediglich in einem Nebensatz, dass das Kartenkonto nicht als Zahlungsverkehrskonto gedacht wäre. Kein Wort von missbräuchlicher Verwendung. Es wird nicht einmal Bezug auf §2 der AGB genommen.
Lest halt die AGB statt zu spekulieren.
Die dort genannten Verwendungsmöglichkeiten decken nicht das ab was Revolut macht.
Und die Punktegutschrift wird ausgeschlossen bei Transaktionen unter missbräuchlicher Verwendung.

Bei missbräuchlicher Verwendung kann auch außerordentlich gekündigt werden.

Wer zuviel Zeit und Geld hat kann ja dagegen klagen, deutsche Gerichte sind in solchen Sachen aber ziemlich common sense orientiert und wenn man ihnen dann erklärt was MS ist dann werden sie die missbräuchliche Nutzung vermutlich problemlos bestätigen.
Just saying.
Du darfst davon ausgehen, dass ich die AGB gelesen habe. Zwar bin ich kein Jurist, rechtlich aber auch nicht unbeschlagen. Ich durfte mich in der Vergangenheit sehr intensiv im Bereich Wettbewerbsrecht mit AGB befassen.
In den AGB wird die Bepunktung bei Vorliegen bestimmter Kriterien ausgeschlossen. Wenn du von "Transaktionen unter missbräuchlicher Verwendung" schreibst, ist das nicht deckungsgleich mit dem Passus "6. Belastungen unter missbräuchlicher Verwendung der Karte." Es ist sicherlich kein missbräuchlicher Karteneinsatz, wenn damit ein Konto bei einer Handelsplattform aufgeladen wird, um zeitnah Transaktionen durchführen zu können.
Ob die Möglichkeit des Aufladens eine Dienstleistung darstellt, mag man kritisch sehen. Unter "4. Überweisungen/ Bargeldeinzahlungen auf und Überweisungen/Abhebungen vom Kartenkonto" dürften die Aufladungen wohl kaum einzuordnen sein.
Dachte mir schon, dass eine so weit hergeholte Antwort kommt. So sophistisch funktioniert die Subsumtion im deutschen Recht aber nicht.

Du bezahlst erstens Revolut für gar nichts, da die Aufladung kostenfrei erfolgt, zweitens ist dies tatsächlich das, was die Bank anführt, Zahlungsverkehr, statt Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen. q. e. d.

Bedenke bitte, dass es mir hier nicht um Rechthaberei geht, I really don't care. Ich finde immer schade wenn in Foren ein ehrliches Kontra nicht als guter Rat angenommen wird, sondern stattdessen als Fehdehandschuh. Ein Anwalt nickt natürlich höflich, er gewinnt ja immer, wenn er seine Kostenrechnung stellt.

Ich sag hier einfach ehrlich, dass ich das als Jurist für Kokolores halte und man es jetzt einfach gut sein lassen sollte.
Die Bank mag das als Zahlungsverkehr ansehen. Und sie schreiben, dass das nicht gewünscht ist. Letztlich ist es von der Auswirkung her ein Transfer von Geldmitteln unter Verwendung einer Kreditkarte. Das passiert aber auch, wenn ich online etwas bestelle. Die Mittel stehen bei Einsatz einer Kreditkarte lediglich schneller zur Verfügung als bei einer Überweisung.
 
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eham

Erfahrenes Mitglied
22.03.2023
529
571
NRW
[...]

Es ist sicherlich kein missbräuchlicher Karteneinsatz, wenn damit ein Konto bei einer Handelsplattform aufgeladen wird, um zeitnah Transaktionen durchführen zu können.
[...]

Die Bank mag das als Zahlungsverkehr ansehen. Und sie schreiben, dass das nicht gewünscht ist. [...]
Das Aufladen eines anderen Kontos ist - Zahlungsverkehr. Und in dem Fall ohne Zugrundeliegen eines Handesgeschäfts ("Waren oder Dienstleistungen"), dass den eigentlichen Einsatzzweck einer Kreditkarte darstellt.

Ich würd mich freuen, wenn sich endlich mal jemand trauen würde zu klagen. Dann gäb es dazu Rechtsicherheit. Aber anscheinend traut sich das niemand oder bekommt vom Rechtsanwalt im ersten Gespräch den Kopf gewaschen.
 

Kartenstecker

Erfahrenes Mitglied
05.12.2022
686
1.224
Natürlich kann man das - mit einer Frist von mind. zwei Monaten. Diese wurde nicht eingehalten.
Bei Vorliegen eines Sachgrundes kann auch mit kürzerer Frist gekündigt werden. Einen Sachgrund nennt man nicht direkt, sondern erwähnt lediglich in einem Nebensatz, dass das Kartenkonto nicht als Zahlungsverkehrskonto gedacht wäre. Kein Wort von missbräuchlicher Verwendung. Es wird nicht einmal Bezug auf §2 der AGB genommen.

Du darfst davon ausgehen, dass ich die AGB gelesen habe. Zwar bin ich kein Jurist, rechtlich aber auch nicht unbeschlagen. Ich durfte mich in der Vergangenheit sehr intensiv im Bereich Wettbewerbsrecht mit AGB befassen.
In den AGB wird die Bepunktung bei Vorliegen bestimmter Kriterien ausgeschlossen. Wenn du von "Transaktionen unter missbräuchlicher Verwendung" schreibst, ist das nicht deckungsgleich mit dem Passus "6. Belastungen unter missbräuchlicher Verwendung der Karte." Es ist sicherlich kein missbräuchlicher Karteneinsatz, wenn damit ein Konto bei einer Handelsplattform aufgeladen wird, um zeitnah Transaktionen durchführen zu können.
Ob die Möglichkeit des Aufladens eine Dienstleistung darstellt, mag man kritisch sehen. Unter "4. Überweisungen/ Bargeldeinzahlungen auf und Überweisungen/Abhebungen vom Kartenkonto" dürften die Aufladungen wohl kaum einzuordnen sein.

Die Bank mag das als Zahlungsverkehr ansehen. Und sie schreiben, dass das nicht gewünscht ist. Letztlich ist es von der Auswirkung her ein Transfer von Geldmitteln unter Verwendung einer Kreditkarte. Das passiert aber auch, wenn ich online etwas bestelle. Die Mittel stehen bei Einsatz einer Kreditkarte lediglich schneller zur Verfügung als bei einer Überweisung.

Missbräuchlich ist was nicht vom Vertragszweck der Karte gedeckt ist.
Eine behördenartige Bescheidformulierung ist nicht notwendig, das deutsche Zivilrecht ist da für viele Laien erstaunlich unkompliziert:

§ 133 BGB

Eine Kündigung ist eine einseitige, lediglich empfangsbedürftige Willenserklärung.

Man kann vom Vertragspartner Kenntnis des Vertragswerks voraussetzen dem er bei Vertragsschluss zugestimmt hat, mithin reicht der Hinweis darauf, dass das Kreditkartenkonto nicht für den Zahlungsverkehr gedacht ist. Es ist sehr sparsam und nicht kundenfreundlich formuliert, aber wenn man eine Geschäftsbeziehung beenden will ist einem wohl die Kundenfreundlichkeit dann auch egal.

Du kannst gerne Geld und Zeit investieren um dir das nochmal in einem schönen Büro erklären zu lassen. Viel Erfolg
 
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Safado007

Reguläres Mitglied
18.06.2020
36
24
Es wäre auch die Frage, wie es zu bewerten ist, dass Kunden beim BW Kundenservice das Limit hochsetzen lassen konnten, um hohe Revolut Aufladungen zu tätigen. Dies wurde ins Backoffice weitergegeben und man bekam einen Time-Slot zugewiesen, in dem man die Transaktion tätigen konnte.

Auskunft war dort immer, " ah ja bei Revolut springt der Online-watcher an und blockt ab und an Zahlungen und es gibt ein 5k Limit " - Online-watcher wurde dann ausgeschaltet, Limit raufgesetzt und die Transaktion konnte durchgeführt werden. So viel zum Thema die BW hatte keine Kenntnis von dem was vor sich ging.
 
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bytegetter

Erfahrenes Mitglied
11.01.2021
449
355
Hat jemand herausgefunden, wie ich die Karte bei Apple Pay hinterlegen kann? In der FAQ steht, dass es geht. Aber leider nicht wie.
 

hegi

Neues Mitglied
22.12.2022
23
2
Es wäre auch die Frage, wie es zu bewerten ist, dass Kunden beim BW Kundenservice das Limit hochsetzen lassen konnten, um hohe Revolut Aufladungen zu tätigen. Dies wurde ins Backoffice weitergegeben und man bekam einen Time-Slot zugewiesen, in dem man die Transaktion tätigen konnte.

Auskunft war dort immer, " ah ja bei Revolut springt der Online-watcher an und blockt ab und an Zahlungen und es gibt ein 5k Limit " - Online-watcher wurde dann ausgeschaltet, Limit raufgesetzt und die Transaktion konnte durchgeführt werden. So viel zum Thema die BW hatte keine Kenntnis von dem was vor sich ging.
Das geht jetzt nichtmehr habe ich erfahren von der Hotline.
Die 5k waren pro Woche oder?