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Natürlich tun sie das.Die dort genannten Verwendungsmöglichkeiten decken nicht das ab was Revolut macht.
Natürlich tun sie das.Die dort genannten Verwendungsmöglichkeiten decken nicht das ab was Revolut macht.
Man muss dann natürlich aber auch die Frage stellen, wenn nicht gewünscht, warum hat die BW Bank Aufladungen auf Revolut jahrelang toleriert und bepunktet - das Ganze ist ja kein neues Phänomen. Auch wurden seit April einige Abrechnungen erstellt unter Ausweis der gutgeschriebenen Punkte. Auch hier hätte es Möglichkeiten gegeben einzugreifen, spätestens jedoch mit Zugang des Kündigungsschreibens. Nach Schließen des Kartenkontos eine Korrekturbuchung vorzunehmen ist schon etwas fragwürdig.Lest halt die AGB statt zu spekulieren.
Die dort genannten Verwendungsmöglichkeiten decken nicht das ab was Revolut macht.
Und die Punktegutschrift wird ausgeschlossen bei Transaktionen unter missbräuchlicher Verwendung.
Bei missbräuchlicher Verwendung kann auch außerordentlich gekündigt werden.
Wer zuviel Zeit und Geld hat kann ja dagegen klagen, deutsche Gerichte sind in solchen Sachen aber ziemlich common sense orientiert und wenn man ihnen dann erklärt was MS ist dann werden sie die missbräuchliche Nutzung vermutlich problemlos bestätigen.
Just saying.
Dann subsumier doch bitte für uns eine Revolut Aufladung unter die Ziffer 2 der AGB.Natürlich tun sie das.
Das etwas in der Vergangenheit schlicht nicht bemerkt wurde ist keine stillschweigende Vertragsänderung oder dergleichen, dann hat man Glück gehabt.Man muss dann natürlich aber auch die Frage stellen, wenn nicht gewünscht, warum hat die BW Bank Aufladungen auf Revolut jahrelang toleriert und bepunktet - das Ganze ist ja kein neues Phänomen. Auch wurden seit April einige Abrechnungen erstellt unter Ausweis der gutgeschriebenen Punkte. Auch hier hätte es Möglichkeiten gegeben einzugreifen, spätestens jedoch mit Zugang des Kündigungsschreibens. Nach Schließen des Kartenkontos eine Korrekturbuchung vorzunehmen ist schon etwas fragwürdig.
Ich bezahle Revolut für die Dienstleistung, das Top-up meines Kontos per KK zu ermöglichen.Dann subsumier doch bitte für uns eine Revolut Aufladung unter die Ziffer 2 der AGB.
Zu berücksichtigen wäre auch, inwieweit der BW überhaupt Schaden entstanden ist - unterstellen wir, dass die Rechnung für BW Richtung plus/minus Null geht. Sie kassieren Gebühren von Revolut und schreiben Punkte gut - man kann wohl kaum sagen, dass die gesamte Punktegutschrift somit den Schaden für BW darstellt.Dachte mir schon, dass eine so weit hergeholte Antwort kommt. So sophistisch funktioniert die Subsumtion im deutschen Recht aber nicht.
Du bezahlst erstens Revolut für gar nichts, da die Aufladung kostenfrei erfolgt, zweitens ist dies tatsächlich das, was die Bank anführt, Zahlungsverkehr, statt Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen. q. e. d.
Bedenke bitte, dass es mir hier nicht um Rechthaberei geht, I really don't care. Ich finde immer schade wenn in Foren ein ehrliches Kontra nicht als guter Rat angenommen wird, sondern stattdessen als Fehdehandschuh. Ein Anwalt nickt natürlich höflich, er gewinnt ja immer, wenn er seine Kostenrechnung stellt.
Ich sag hier einfach ehrlich, dass ich das als Jurist für Kokolores halte und man es jetzt einfach gut sein lassen sollte.
Deine Ansicht ist nicht weniger weit hergeholt, solange ein Top-up nicht klar in den AGB definiert ist. Und je nach verwendeter Karte fallen sehr wohl Kosten an. Die Frage, ob das nun Zahlungsverkehr oder Bezahlung einer Dienstleistung ist, beurteilen die einen so, die anderen so. Zahlungsverkehr ist in den AGB gar nicht als solcher genannt, also auch nicht per se untersagt.Dachte mir schon, dass eine so weit hergeholte Antwort kommt.
Nein das ist nicht zu berücksichtigen, wenn einfach gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstoßen wird. Die Bank fordert schließlich keinen Schadenersatz. Niemand muss sich einen Vertragsverstoß aufzwingen lassen nur weil er nicht gleichzeitig Schadenersatz geltend macht.Zu berücksichtigen wäre auch, inwieweit der BW überhaupt Schaden entstanden ist - unterstellen wir, dass die Rechnung für BW Richtung plus/minus Null geht. Sie kassieren Gebühren von Revolut und schreiben Punkte gut - man kann wohl kaum sagen, dass die gesamte Punktegutschrift somit den Schaden für BW darstellt.
Richtig, genau. Kreditkarten sind dafür da für Waren und Dienstleistungen bargeldlos zu bezahlen. Bei einigen Karten bekommt genau für solche Benutzung Punkte und/oder Cashback. Wenn man MS betreibt und vielleicht noch Geld im Kreis herumschickt nur um Punkte zu sammeln ist das Kreditkartenmissbrauch. Dann müssen wir uns nicht nicht wundern wenn die Anbieter die Bedingungen verschlechtern oder halt Verträge kündigen.Dann subsumier doch bitte für uns eine Revolut Aufladung unter die Ziffer 2 der AGB.
Natürlich kann man das - mit einer Frist von mind. zwei Monaten. Diese wurde nicht eingehalten.Man kann dir ohne Angaben von Gründen ordentlich kündigen, ich weiss nicht wirklich was du so andeutungsvoll mit "durchkommen" meinst.
Du darfst davon ausgehen, dass ich die AGB gelesen habe. Zwar bin ich kein Jurist, rechtlich aber auch nicht unbeschlagen. Ich durfte mich in der Vergangenheit sehr intensiv im Bereich Wettbewerbsrecht mit AGB befassen.Lest halt die AGB statt zu spekulieren.
Die dort genannten Verwendungsmöglichkeiten decken nicht das ab was Revolut macht.
Und die Punktegutschrift wird ausgeschlossen bei Transaktionen unter missbräuchlicher Verwendung.
Bei missbräuchlicher Verwendung kann auch außerordentlich gekündigt werden.
Wer zuviel Zeit und Geld hat kann ja dagegen klagen, deutsche Gerichte sind in solchen Sachen aber ziemlich common sense orientiert und wenn man ihnen dann erklärt was MS ist dann werden sie die missbräuchliche Nutzung vermutlich problemlos bestätigen.
Just saying.
Die Bank mag das als Zahlungsverkehr ansehen. Und sie schreiben, dass das nicht gewünscht ist. Letztlich ist es von der Auswirkung her ein Transfer von Geldmitteln unter Verwendung einer Kreditkarte. Das passiert aber auch, wenn ich online etwas bestelle. Die Mittel stehen bei Einsatz einer Kreditkarte lediglich schneller zur Verfügung als bei einer Überweisung.Dachte mir schon, dass eine so weit hergeholte Antwort kommt. So sophistisch funktioniert die Subsumtion im deutschen Recht aber nicht.
Du bezahlst erstens Revolut für gar nichts, da die Aufladung kostenfrei erfolgt, zweitens ist dies tatsächlich das, was die Bank anführt, Zahlungsverkehr, statt Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen. q. e. d.
Bedenke bitte, dass es mir hier nicht um Rechthaberei geht, I really don't care. Ich finde immer schade wenn in Foren ein ehrliches Kontra nicht als guter Rat angenommen wird, sondern stattdessen als Fehdehandschuh. Ein Anwalt nickt natürlich höflich, er gewinnt ja immer, wenn er seine Kostenrechnung stellt.
Ich sag hier einfach ehrlich, dass ich das als Jurist für Kokolores halte und man es jetzt einfach gut sein lassen sollte.
Das Aufladen eines anderen Kontos ist - Zahlungsverkehr. Und in dem Fall ohne Zugrundeliegen eines Handesgeschäfts ("Waren oder Dienstleistungen"), dass den eigentlichen Einsatzzweck einer Kreditkarte darstellt.[...]
Es ist sicherlich kein missbräuchlicher Karteneinsatz, wenn damit ein Konto bei einer Handelsplattform aufgeladen wird, um zeitnah Transaktionen durchführen zu können.
[...]
Die Bank mag das als Zahlungsverkehr ansehen. Und sie schreiben, dass das nicht gewünscht ist. [...]
Natürlich kann man das - mit einer Frist von mind. zwei Monaten. Diese wurde nicht eingehalten.
Bei Vorliegen eines Sachgrundes kann auch mit kürzerer Frist gekündigt werden. Einen Sachgrund nennt man nicht direkt, sondern erwähnt lediglich in einem Nebensatz, dass das Kartenkonto nicht als Zahlungsverkehrskonto gedacht wäre. Kein Wort von missbräuchlicher Verwendung. Es wird nicht einmal Bezug auf §2 der AGB genommen.
Du darfst davon ausgehen, dass ich die AGB gelesen habe. Zwar bin ich kein Jurist, rechtlich aber auch nicht unbeschlagen. Ich durfte mich in der Vergangenheit sehr intensiv im Bereich Wettbewerbsrecht mit AGB befassen.
In den AGB wird die Bepunktung bei Vorliegen bestimmter Kriterien ausgeschlossen. Wenn du von "Transaktionen unter missbräuchlicher Verwendung" schreibst, ist das nicht deckungsgleich mit dem Passus "6. Belastungen unter missbräuchlicher Verwendung der Karte." Es ist sicherlich kein missbräuchlicher Karteneinsatz, wenn damit ein Konto bei einer Handelsplattform aufgeladen wird, um zeitnah Transaktionen durchführen zu können.
Ob die Möglichkeit des Aufladens eine Dienstleistung darstellt, mag man kritisch sehen. Unter "4. Überweisungen/ Bargeldeinzahlungen auf und Überweisungen/Abhebungen vom Kartenkonto" dürften die Aufladungen wohl kaum einzuordnen sein.
Die Bank mag das als Zahlungsverkehr ansehen. Und sie schreiben, dass das nicht gewünscht ist. Letztlich ist es von der Auswirkung her ein Transfer von Geldmitteln unter Verwendung einer Kreditkarte. Das passiert aber auch, wenn ich online etwas bestelle. Die Mittel stehen bei Einsatz einer Kreditkarte lediglich schneller zur Verfügung als bei einer Überweisung.
wallet open, + drücken und bw payback suchen, auswählen oder kartendaten manuell eingeben drücken
Steht doch in der Anleitung bei Apple: Debit- oder Kreditkarte hinzufügenCool, dachte das geht nur über eine App. Noch wäre ein Hinweis in der FAQ gewesen.
Das geht jetzt nichtmehr habe ich erfahren von der Hotline.Es wäre auch die Frage, wie es zu bewerten ist, dass Kunden beim BW Kundenservice das Limit hochsetzen lassen konnten, um hohe Revolut Aufladungen zu tätigen. Dies wurde ins Backoffice weitergegeben und man bekam einen Time-Slot zugewiesen, in dem man die Transaktion tätigen konnte.
Auskunft war dort immer, " ah ja bei Revolut springt der Online-watcher an und blockt ab und an Zahlungen und es gibt ein 5k Limit " - Online-watcher wurde dann ausgeschaltet, Limit raufgesetzt und die Transaktion konnte durchgeführt werden. So viel zum Thema die BW hatte keine Kenntnis von dem was vor sich ging.
Nein, pro Aufladevorgang.Das geht jetzt nichtmehr habe ich erfahren von der Hotline.
Die 5k waren pro Woche oder?
Nein das stimmt nicht. Habs mehrfach probiert.Nein, pro Aufladevorgang.
Es verhält sich scheinbar bei Jedem anders. Ich kann nur sagen, wie es bei mir ist - ich bekomme mehrmals täglich je 5k durch. Andere nicht mal 1x5k.Nein das stimmt nicht. Habs mehrfach probiert.